„Über Nacht gescheiter“

Buwog. Das Protokoll des skandalumwitterten Lehman-Auftrags

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5. September 2002. Im Bundesministerium für Finanzen in der Wiener Himmelpfortgasse findet sich gegen neun Uhr Vormittag eine illustre Runde ein. Vergaberechtsexperten, Ministerialbeamte, Immobilienmanager – insgesamt 13 Personen sind angetreten, um eine heikle Entscheidung zu fällen. Sie sollen eine Investmentbank auswählen, die den von Karl-Heinz Grasser beschlossenen Verkauf von rund 60.000 Bundeswohnungen orchestriert.

Die folgenden Ereignisse beschäftigen die Justizbehörden, seit der ehemalige Grasser-Mitarbeiter Michael Ramprecht vor zwei Jahren gegenüber profil die Manipulation des Vergabeverfahrens einbekannte. Anhand vorliegender Zeugenaussagen von Mitgliedern der damaligen Vergabekommission sowie Beratern des Ministeriums können nun die Abläufe rund um die skandalumwitterte Vergabe detailliert nachgezeichnet werden. Dokumente und Sitzungsprotokolle bestätigen in mehrfacher Hinsicht die Aussagen von Grassers früherem Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht. So sprechen mehrere Mitglieder der Vergabekommission unter Wahrheitspflicht davon, dass die Entscheidung zugunsten von Lehman Brothers umgedreht wurde.

Karl-Heinz Grasser will davon auch Jahre später nichts wissen. „Wenn ich etwas als Finanzminister haben wollte, dann habe ich es formuliert, und dann hätte ich eine 9:0-Entscheidung bekommen. Ich wollte sie nicht, weil ich eine Kommission eingerichtet habe, die nach bestem Wissen und Gewissen den Bestbieter zu ermitteln hatte“, so Grasser bei seiner zweiten Beschuldigtenvernehmung am 8. September 2010, beinahe auf den Tag genau acht Jahre nach der umstrittenen Vergabe.

Aber was genau war damals eigentlich in jener Kommission geschehen?
Es war ein langwieriges Verfahren, das im Herbst 2002 zum Abschluss gebracht werden sollte. Über Monate hinweg waren Anforderungskataloge und Bewertungskriterien formuliert, Angebote von einer „Vorprüfungskommission“ aus Universitätsprofessoren anhand juristischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte begutachtet – und zum Teil ausgeschieden worden.

Anfang September waren nur noch zwei Bieter im Rennen: Das US-Investmenthaus Lehman Brothers und die österreichische CAIB. In der Kanzlei des Vergaberechtsexperten Schramm wurde später ein Sitzungsprotokoll erstellt. Der Titel „Jour fixe Runde (Zuschlagsentscheidung)“ deutet darauf hin, dass bereits an diesem Tag der Sieger des Vergabeprozesses gekürt werden sollte. Im Protokoll sind von allen stimmberechtigten Teilnehmern Stellungnahmen zum Angebot der CAIB festgehalten. „Herr Mag. Oberleitner bringt in die Diskussion ein, ob der Preis bei der CAIB nicht zu sehr blendet, und stellt die Frage, ob die CA dann immer noch vorne ist, wenn der Preis relativiert wird“, heißt es da. Tatsächlich sollte das Angebot von Lehman Brothers mit zehn Millionen Euro um ein Drittel höher als jenes der CAIB sein. Die protokollierte Stellungnahme von René Oberleitner, damals im Kabinett Grasser zuständig für die Buwog-Privatisierung, beweist, dass die CAIB damals „vorne“ war.

Andreas Kletecka war als Experte für Liegenschaftsrecht Teil der so genannten Vorprüfungskommission. Diese Expertengruppe stand der Vergabekommission beratend zur Verfügung, hatte allerdings keinerlei Stimmrecht. „Nach meiner Erinnerung wurden sowohl CAIB als auch Lehman Brothers besprochen, aber die Mitglieder haben sich offenbar für CAIB ausgesprochen, und daher kommt nur mehr diese in der Protokol­lierung vor“, so Kletecka in ­seiner Zeugenaussage vom 20. Juli 2010. Ver­fahrensanwalt Johannes Schramm gegenüber der Staatsanwaltschaft: „Ich habe das so in ­Erinnerung: zwei Stunden wilde und heftige ­Diskussion, es kann durchaus so gewesen sein, dass im vorläufigen Bewertungskatalog der ­Vorprüfungskommission CAIB etwas besser ­bewertet gewesen ist. Weiters wurde jeder eingeladen, sein abschließendes Resümee zur letztendlichen Qualitätsbewertung abzugeben.“ An diesem Punkt der Geschichte beginnen die ­Widersprüche. Was Schramm ein „Resümee zur letztendlichen Qualitätsbewertung“ nennt, haben mehrere Kommissionsmitglieder als eine ­Abstimmung in Erinnerung – die mit neun zu null Stimmen zugunsten von CAIB ausging.

Wilfried Trabold war im Jahr 2002 Beamter im Finanzministerium und Vorsitzender der Vergabekommission. „Diese Abstimmung fiel einstimmig zugunsten der CAIB aus, und es wurden von sämtlichen Kommissionsmitgliedern mündliche Stellungnahmen dazu abgegeben. Von den beiden externen Experten … wurde zur Entscheidungshilfe für die Vergabekommission ein Punktesystem zur Bewertung der verschiedenen Angebote entworfen. Auch laut ­diesem Punktesystem war das Angebot der CAIB das beste Angebot, also der Bestbieter und Billigstbieter aller Investmentbanken“, gab Trabold am 9. Dezember 2010 zu Protokoll. Heinrich Traumüller, damals einer der engsten Mitarbeiter von Karl-Heinz Grasser und Mitglied der Vergabekommission, bestritt dies gegenüber Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei am 30. August 2010 vehement.

„Das ist völlig falsch. Wie oben ausgeführt, hat es keinen Beschluss gegeben und auch nicht einstimmig. ­Hätte es einen solchen gegeben, hätte ich das ­festgehalten und vor allem das Abstimmungsverhalten notiert“, so Traumüller. Blöd nur: Traumüller hat in einem handschriftlichen Sitzungsprotokoll, das die Ermittler in den Akten des ­Finanzministeriums fanden, notiert: „Zuschlag Bestangebot CAIB“. Traumüller wird von den Ermittlern als Beschuldigter geführt.

Michael Ramprecht, ehemaliger Kabinettsmitarbeiter von Karl-Heinz Grasser, hat die Manipulationsvorwürfe bereits vor zwei Jahren gegenüber profil öffentlich gemacht. Er hat mehrfach bei der Staatsanwaltschaft Wien ausgesagt – und sich dabei selbst belastet. „Am 5.9.2002 war sich die Vergabekommission einig, dass CAIB Bestbieter ist. Dann hat mir aber der (Ernst Karl, Anm.) Plech gesagt, welcher in der Sitzung neben mir saß: ‚Keine Entscheidung ohne den Minister‘. Plech war damals ebenfalls Mitglied dieser Kommission mit Stimmrecht. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde mir klar, dass der Minister offensichtlich die Entscheidungsgewalt an sich gerissen hatte. Dies dürfte Plech gewusst haben, jedenfalls hat er gesagt, er werde mit dem Minister reden“, so Ramprecht.

Karl-Heinz Grasser konnte am 5. September 2002 nicht erreicht werden, die Entscheidung wurde auf den kommenden Tag verschoben. Kurz vor Sitzungsbeginn soll Plech laut Aussagen von Michael Ramprecht den Wunsch von Karl-Heinz Grasser mitgeteilt haben: „Der Minister will Lehman.“ Sowohl Plech als auch Grasser bestreiten dies. „Ich habe diese Kommission niemals in einem Weg beeinflusst, den ich nicht hätte wählen dürfen. Es hat keine unlautere Beeinflussung von mir gegeben“, so Grasser in einer Einvernahme.

Ramprecht weiter: „Ich ging dann in den ­Sitzungssaal und teilte dies mit. Ich sagte: Wir wollen Lehman. Daraufhin hat Trabold laut zu schreien begonnen. Er sagte sinngemäß: Mit welcher Begründung? Das lasse ich mir nicht gefallen! Es war ein echter Eklat zwischen ihm und mir, es gab Schreiduelle.“ Das bestätigt Trabold in seiner Zeugenaussage: „Ich weiß noch, dass ich mich am Tag nach dieser Sitzung sehr über Ramprecht geärgert habe, weil dieser dann Lehman als Sieger erklärte. Begründet hat er diesen Sinneswandel meiner Erinnerung nach jedoch nicht wirklich. Er meinte lediglich: Es hindert einen ja niemand, über Nacht gescheiter zu werden. Ich habe noch in der Sitzung gesagt, dass ich mir das nicht gefallen lasse und mich über die Vorgangsweise beschweren werde. Bei einer neuerlichen Abstimmung stimmte plötzlich die Mehrheit für eine Vergabe an Lehman“, so Trabold.

Immobilienrechtsexperte Kletecka:
„Meiner Erinnerung nach war es so, dass mitgeteilt wurde, dass der Minister will, dass das sachlich begründete Ergebnis der Vorprüfungskommission (externe Berater, Anm.) zum Zug kommt.“ Was für ein Zufall: Die nicht stimmberechtigte Vorprüfungskommission hatte Lehman Brothers präferiert. Ausgerechnet jene Investmentbank, für die Grassers Freund Karlheinz Muhr tätig war. Dieser verdiente an der Buwog-Privatisierung 433.000 Euro für eher diffuse Leistungen. Die Aussage bestätigt jedenfalls, dass der Wille des Ministers eine entscheidende Rolle gespielt hat. Und Muhr war nicht der einzige Grasser-Freund, der letztlich an der Buwog-Privatisierung verdiente. Grassers Trauzeuge Walter Meischberger kassierte für Insiderinformationen aus dem Bieterverfahren eine Millionenprovision von der Immofinanz.
Es wurde abgestimmt. Von den neun stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern blieben nur drei bei ihrem Votum für die CAIB: der Vorsitzende Wilfried Trabold sowie die Geschäftsführer von zwei jener Bundeswohngesellschaften, die privatisiert werden sollten. Wolfgang Schön, Geschäftsführer der WAG Linz, kann sich die Vorgänge bis heute nicht erklären. „Ich habe keine konkreten Erinnerungen, was den Meinungsumschwung herbeigeführt haben könnte. (…) Aber wenn sich Kommissionsmitglieder von einem Tag auf den anderen umdrehen, kann ja was nicht stimmen“, so Schön bei seiner Zeugeneinvernahme.

Schriftlich dokumentiert sind die Gründe für den Meinungswechsel nicht. Michael Ramprecht: „Dr. Schramm hatte meines Erachtens am 6.9.2002, nachdem die Entscheidung der Kommission umgedreht wurde, die leidige Aufgabe, das Protokoll des Vortags derart zu gestalten, dass sich die beiden Protokolle nicht widersprechen. Wenn ich mir das Protokoll vom 5.9.2002 durchsehe, so gebe ich an, dass dies ,diplomatisch – schwammig‘ verfasst wurde und jedenfalls nicht sämtliche Ereignisse genau abbildet.“ Schramm bestreitet gegenüber den Ermittlern, die Protokolle angepasst zu haben.
Allerdings bestand bereits bald nach der Vergabe an ­Lehman innerhalb der Kommission reges Interesse, die Schriftstücke einzusehen. Zur Vorbereitung auf eine Ausschussbefragung im Parlament wandte sich der Kommissionsvorsitzende Trabold an Verfahrensanwalt Schramm. Dieser verweigerte allerdings die Herausgabe der Sitzungsprotokolle. Offenbar gab es im Finanzministerium Kräfte, die ver­hindern wollten, dass der unbequeme Beamte Akteneinsicht nehmen konnte. Johannes Schramm: „Ober sticht Unter. Ich kann nur eine Weisung von Traumüller bekommen haben.“