BZÖ-Abgeordneter wollte "Wahlbetrug" mit gefälschten Unterlagen nachweisen

BZÖ-Abgeordneter ­Gerhard Huber hat falsche eides­­stattliche Erklärungen vorgelegt

Affäre. Gerhard Huber hat falsche eides­­stattliche Erklärungen vorgelegt

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Er selbst will die Geister gar nicht gerufen haben, dennoch scheint er sie nicht mehr loszuwerden. Nachdem er wegen des Verdachts auf verschiedene strafrechtliche Delikte wie Betrug, Steuerhinterziehung, Auftrag zum Mord und einiges mehr (profil 45/09) vom parlamentarischen Immunitätsausschuss seit dem Vorjahr schon mehrmals an die Justiz ausgeliefert worden ist, dürfte die Staatsanwaltschaft demnächst neuerlich an seine Tür klopfen. Für den aus Tirol stammenden Nationalratsabgeordneten Gerhard Huber (BZÖ) wäre es besser gewesen, bei den Gemeinderatswahlen in Lienz am 14. März dieses Jahres gleich gar nicht anzutreten – oder aber seine Niederlage hinzunehmen. Huber ist mit der Liste „Dein Lienz – BZ֓ Letzter geworden – und hat daraufhin politische Mitbewerber der Manipulation bezichtigt. Nun aber sieht es so aus, als sei er selbst es gewesen, der zu tricksen versucht hat. Nur die Stümperhaftigkeit dieser Versuche könnte ihn noch vor einem neuerlichen Verfahren retten.

Nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses hatte Huber eine Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eingebracht und den Lienzer Bürgermeister Johannes Hibler (ÖVP) beschuldigt, die Wahl manipuliert zu haben. Huber focht das Wahlergebnis auch beim Verfassungsgerichtshof an. Er behauptete, im Lienzer „Wahlsprengel zwei“ nicht die offiziell ausgezählten 25 von 306 gültigen Stimmen erhalten zu haben, sondern fast viermal so viele, nämlich 95. Um das zu untermauern, legte Huber 28 eidesstattliche Erklärungen vor, in denen Personen behaupteten, Huber gewählt zu haben. Bürgermeister Hibler kontrollierte die Namen und kam zu einem erstaunlichen Ergebnis: Fünf der 28 Unterschreiber gehörten nicht zum entsprechenden Wahlsprengel. Ein anderer hatte seine Stimme mit einer Wahlkarte abgegeben. Fünf weitere waren gar nicht zur Wahl gegangen. Einer der Unterschreiber ist kroatischer Staatsbürger und daher nicht wahlberechtigt. Und: Wem die restlichen 16 der 28 Unterzeichner ihre Stimme tatsächlich gegeben haben, ist nicht nachweisbar. Hibler: „Huber hat seine Leute ausgeschickt, um vorgefertigte Erklärungen zu unterschreiben, von denen fast die Hälfte nachweislich falsch sind. Und er hat diese auch noch dem Verfassungsgerichtshof übermittelt.“ Huber selbst sagt zu profil, mit dem Einsammeln der Erklärungen nichts zu tun zu haben.

Vernehmung.
profil liegt nun das Protokoll der Vernehmung einer der Personen vor, die die vorgefertigte eidesstattliche Erklärung abgegeben haben. Auch diese Aussage ist erstaunlich. Paula Müller (Name geändert, Red.) gab bei der Einvernahme durch Beamte des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung am 23. Juni dieses Jahres an: „Ausgefüllt wurde die eidesstattliche Erklärung von einem Nachbarn von mir, Herrn Enrico Starzer (ein Wahlhelfer Hubers, Anm.). Unterschrieben habe ich persönlich die Erklärung … Nach der Wahl kam Herr Starzer zu mir und fragte mich, ob ich eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben würde, in der ich bestätige, dass ich bei der Gemeinderatswahl 2010 in Lienz das BZÖ gewählt habe. Ich habe Herrn Starzer darauf aufmerksam gemacht, dass ich an der Wahl gar nicht teilgenommen habe. Er hat gesagt, dass dies laut Herrn Huber egal wäre, und ich könnte die Erklärung ruhigen Gewissens unterschreiben und hätte nicht mit Schwierigkeiten zu rechnen.“ Sie habe die Unterschrift aus Gefälligkeit geleistet, weil Starzers Stieftochter ihre Nachbarin sei. „Den Herrn Huber habe ich nicht gekannt. Mittlerweile weiß ich aber, wer er ist.“

Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft will man Ermittlungen gegen Huber noch nicht bestätigen. Man werde aber jedem Verdachtsmoment nachgehen. Aus dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ist freilich zu erfahren, dass man sich nur noch über die juristische Gewichtung des Sachverhalts Gedanken mache. Das Delikt Anstiftung zum Meineid sei fraglich, weil eine eidesstattliche Erklärung ohne notarielle Beglaubigung keine ist. Verleumdung gegen Bürgermeister Hibler („Wahlmanipulation“) sei schon eher verwirklicht. Versuchter Wahlbetrug würde voraussetzen, dass die eingeleiteten Maßnahmen auch zur Verwirklichung des Delikts tauglich sind. Und in Anbetracht der wenig intelligent angelegten „Unterschriftensammlung“ müssten die mit dem „Wahlbetrug“ befassten Verantwortlichen beim Verfassungsgerichtshof „ziemlich blöd sein“.