Das europäische Chaos

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Schade, dass die EU ihre Vertiefung nicht wenigstens halb so vehement wie ihre Erweiterung in Angriff nimmt. Ich möchte das aus der Perspektive eines simplen Bürgers beschreiben, der von den Vereinigten Staaten von Europa geträumt und also geglaubt hat, er könnte genauso gut in Spanien wie in Österreich leben.
Das war ein fundamentaler Irrtum.

Begonnen hat es mit dem Import eines in Österreich gekauften Autos, den ich an dieser Stelle schon einmal beschrieben habe: Anderthalb Jahre hat es gedauert, bis meine Frau und ich es glücklich mit einer spanischen Nummerntafel fahren durften. Die meisten Leute fahren daher, selbst wenn sie in Spanien leben, mit österreichischen Kennzeichen. Nur dürften sie das nicht, denn mit fremden Kennzeichen darf nicht länger als ein Jahr gefahren werden. Obwohl meine Frau also brav mit spanischem Kennzeichen chauffierte, belegte eine Polizeistreife sie beim Vorweisen ihres österreichischen Führerscheins mit einer Strafe: Wer ein spanisches Auto fährt, darf das nur mit einem spanischen Führerschein tun. Die Strafe würde ihr allerdings erlassen, wenn sie das Dokument innerhalb von 14 Tagen umtauschte.

Auch diesen Umtausch habe ich schon einmal beschrieben: 100 Kilometer Fahrt ins zuständige Granada, sechs Stunden Warten, ratlose Beamte und am Ende das liebevolle Entgegenkommen eines älteren Behördenleiters, der unsere Führerscheine zwar nicht umtauschte, wohl aber mit Tinte auf ihnen vermerkte, dass wir ein maschinengeschriebenes Papier besäßen, wonach unsere Führerscheine vorerst wie spanische zu betrachten seien.

Damit war unser Autofahren – nach vier Jahren – problemlos geworden; nicht jedoch das Mopedfahren unseres Sohnes. Denn es gibt in Spanien die sinnvolle Pflicht, mit 14 einen Mopedführerschein zu machen – aber als Österreicher kann man das nicht. Man muss vielmehr spanischer „Resident“ sein beziehungsweise als Minderjähriger auch noch einen „Residenten“ zum Vormund haben.

Was ist diese „Residencia“? Eine Art Niederlassungs-Lizenz für Ausländer, die von A bis Z den von der EU verbürgten vier Freiheiten widerspricht, indem sie klar zwischen „Spaniern“ und in Spanien niedergelassenen Ausländern trennt. So muss man, um Resident zu werden, zum Beispiel nachweisen, dass man über Geld verfügt, während ein Spanier auch bettelarm sein darf. Eine spanische Bank bestätigt einem also, dass man vielleicht 100.000 Euro auf dem Konto hat – kein Mensch weiß, welche Summe der Behörde genügt –, und diese Bestätigung wird einem „Ansuchen um Residencia“ beigelegt. Berechtigt wird darin auch gefordert, dass man krankenversichert ist – und damit beginnt das Chaos: Ich war als Empfänger von profil-Honoraren in Österreich krankenversichert und wollte es auch bleiben, weil ich die hiesigen Krankenhäuser schätze. Spanien ist dazu angehalten, diese österreichische Versicherung zu akzeptieren. Damit sie das tut, hat die spanische Krankenversicherung allerdings unter allen Umständen das von der österreichischen Krankenversicherung ausgefüllte Formular E 111 gefordert, das diese unter gar keinen Umständen auszufüllen bereit war, weil nach ihrer Überzeugung das Formular E 101 auf mich anzuwenden ist. Um ein Haar wäre meine Residencia zwischen E 111 und E 101 gescheitert, wenn nicht abermals ein freundlicher Beamter eingegriffen hätte: Er riet mir, doch zusätzlich eine spanische Mindestversicherung abzuschließen – die koste nicht einmal 1000 Euro für die ganze Familie und reiche auf jeden Fall.
Das habe ich in meiner Verzweiflung getan.

Denn die Residencia bewirkt gewaltige Steuerunterschiede, die sie nach EU-Recht auf keinen Fall bewirken darf: Wenn ich als gewöhnlicher Ausländer ein Haus mit Gewinn verkaufe, muss ich ihn zu 34 Prozent versteuern, als Resident nur zu 17.
Das war mir die überflüssige doppelte Krankenversicherung wert.

Bis hierher ist es vor allem Spanien, das einem das EU-Leben schwer macht. Aber Österreich will nicht zu sehr nachstehen: So zahlt es uns seit Monaten keine Kinderbeihilfe für unseren jüngsten Sohn mehr, der in Spanien in die Schule geht und abwechselnd von mir und von meiner Frau betreut wird.

Da meine Frau bei einem Wiener Unternehmen angestellt ist und in Wien versteuert, schien es uns denkbar einfach, dass sie statt mir neuer Empfänger der Beihilfe würde. Aber es ist denkbar kompliziert: Zum dritten Mal will die Finanz „ergänzende Informationen“, die zu erlangen nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Denn die spanische Behörde soll auf einem Formular E 404 bestätigen, dass ich in Spanien keinen Antrag auf Familienbeihilfe stelle, weil ich in Spanien – so ein zweiter Punkt des Formulars – auch kein Einkommen beziehe.

Nur beziehe ich zwar kein Einkommen aus Spanien, wohl aber versteuere ich ein solches in Spanien, weil ich meine profil-Texte mehrheitlich dort verfasse und mir meine Pension überweisen lasse. Beurkunden die Spanier also korrekt, wird die Wiener Finanz erklären, dass zuerst geklärt werden muss, ob ich nicht auch einen Anspruch auf spanische Kinderbeihilfe habe – den die spanische Finanz mit Gewissheit bestreiten wird.

Noch wahrscheinlicher wird die spanische Finanz E 404 freilich erst gar nicht unterzeichnen, weil sie sich nicht auskennt, worauf Österreich freudig weiter nicht zahlen wird.

Wahrscheinlich werde ich daraufhin wieder Österreicher werden wollen.
Und das wird erst ein Chaos geben.