Der Skandal um die Glühbirne

Das Wolfram-Komplott: EU verbietet Glühbirnen auf Wunsch der Industrie

EU verbietet Glühbirnen auf Wunsch der Industrie

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Von Otmar Lahodynsky, Michael Nikbakhsh und Josef Redl
Mitarbeit: Alfred Bankhamer, Andrea Rexer

Sie ist gleichermaßen technisches Monument wie Welt-Kulturgut. Die luzidesten Physiker und ­Erfinder des 19. und 20. Jahr­hunderts haben sich an ihr versucht: Sir Humphry Davy, Brite, Pionier der modernen Elektrochemie; Heinrich Göbel, Feinmechaniker deutscher Provenienz; Joseph Wilson Swan, britischer Physiker; Thomas Alva Edison, Amerikaner, Universalgenie; Carl Auer von Welsbach, Österreicher, Vater des Zündsteins.

Pablo Picasso hat sie auf seinem epochalen Œuvre „Guernica“ verewigt, Walt Disney stellte sie Tüftler Daniel Düsentrieb einst als genialischen Assistenten zur Seite; sie ist die Manifestation elektrischer Energie und steht sinnbildlich für den Triumph des Menschen über die Natur oder auch den Sieg des Lichts über die Dunkelheit: die Glühbirne. Die ersten Patente reichen in die 1840er Jahre zurück, Form und Aufbau sind seit Jahrzehnten unverändert: ein Glaskolben, ein Wolfram-Draht, ein Schraubsockel, fertig ist der Fortschritt.

Geht es nach der EU-Kommission, so wird das Leuchtmittel alsbald nur mehr in Museen zu bestaunen sein. In einem Akt beispielloser Bürokratenwillkür sollen konventionelle Glühbirnen für den Haushalts­gebrauch ab 1. September dieses Jahres stufenweise vom Markt verschwinden – zugunsten einer längst überholten und obendrein hochtoxischen Technologie, die sich in den vergangenen zwanzig Jahren nie recht durchsetzen konnte: die Energiesparlampe, im Fachjargon „Kompaktleuchtstofflampe“ genannt.

Die entsprechende Verordnung könnte die Kommission schon Donnerstag dieser Woche passieren. Nach dem so genannten Komitologie-Verfahren müssen weder der EU-Ministerrat noch das Europaparlament, schon gar nicht die Volksvertretungen der 27 Mitgliedsstaaten befasst werden. So die Kommissare nicht noch im letzten Moment zurückrudern, ist die Entscheidung irreversibel.

EU-Repräsentanten und Marketingstrategen der Industrie haben es bisher geschickt verstanden, die nahenden Umwälzungen kleinzureden. So hat sich in der Öffentlichkeit der Irrglaube verfestigt, ab 1. September 2009 würden lediglich die stromfressenden 100-Watt-Birnen aus dem Verkehr gezogen, wohingegen das etwas genügsamere und daher beliebtere 60-Watt-Pendant noch bis September 2011 auf dem Markt bleiben dürfe.

Mattscheibe. Die Wahrheit liegt in der Klarheit: Mattierte Glühlampen, gleich welcher Watt-Leistungsstufe, müssen bereits in knapp einem halben Jahr gänzlich aus dem Handel genommen werden. Das gilt für milchige 25-Watt-Lusterbirnchen ebenso wie für komplexere opake Halogenstrahler (siehe Kasten Seite 36). Der EU-Stufenplan 2009–2016 bezieht sich ausschließlich auf klare Leuchtmittel. Über kurz oder lang, spätestens ab 2017, werden die Konsumenten gezwungen sein, ihren Bedarf an konventionellen Glühbirnen entweder über den Schwarzmarkt zu decken – oder aber auf massentaugliche und gegenüber neueren Technologien noch vergleichsweise erschwingliche Energiesparlampen umzurüsten. Also ausgerechnet jene Produktgruppe, die allen Verheißungen zum Trotz seit Jahren bleischwer in den Regalen der Händler liegt. Am Beispiel Österreich: 2008 wurden insgesamt rund 27 Millionen Glühlampen verkauft, davon aber nur drei Millionen Energiesparlampen. Ergibt einen Marktanteil von gerade einmal elf Prozent. Dazu kommt, dass der EU-Lampenmarkt von nur zwei Konzernen beherrscht wird: Philips aus den Niederlanden und der deutschen Siemens-Tochter Osram.

Die unstrittigen Fakten: Eine Glühbirne, zumal mattiert, wandelt nur drei bis fünf Prozent der Energie in Licht um, der Rest geht als Strahlung verloren. Energiesparlampen dagegen kommen auf eine höhere Lichtausbeute, verheißen eine längere Lebensdauer und verbrauchen zwischen 65 und 80 Prozent weniger Strom. Die EU-Kommission macht aus ihrer Erwartungshaltung kein Hehl: Demnach soll der Stromverbrauch für Haushaltsbeleuchtung in der gesamten Union allein durch verordneten Einsatz energiesparender Lampen langfristig um rund 60 Prozent oder 40 Terawattstunden jährlich sinken. Zum Vergleich: In Österreich (Haushalte und Wirtschaft) werden Jahr für Jahr insgesamt rund 65 Terawattstunden Strom verbraucht. Parallel dazu soll auch der CO2-Ausstoß europaweit um 15 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert werden.

profil hat die EU-Verordnung – sie besteht aus dem Gesetzestext und einem „technischen Briefing“ – einer gründlichen Revision unterzogen. Die Erkenntnisse geben tiefe Einblicke in das Brüsseler Paralleluniversum. Selbst der EU-Kommission ist offenbar bewusst, dass zunächst einmal erhebliche Kosten auf die Konsumenten zukommen. Herkömmliche Glühbirnen kosten derzeit rund 50 Cent, eine solide Energiesparlampe immerhin sieben Euro, ein dimmbares Modell sogar 15 Euro und mehr. Von zukunftsweisenden Halogenglühlampen und LED-Systemen ganz zu schweigen. Die EU hält in ihrem „Briefing“ allen Ernstes und wörtlich fest: „Der Preisanstieg ist signifikant, aber leistbar (eine Energiesparlampe kann so wenig kosten wie eine Packung Zigaretten) und sollte folglich nicht als Hindernis für die Haushalte angesehen werden.“

Der guten Ordnung halber sei angemerkt, dass eine Energiesparlampe bei fachgerechter Nutzung acht- bis zehnmal länger halten sollte als eine Glühbirne, wodurch sich die Anschaffungskosten letztlich doch amortisieren ließen – und das bei sinkender Stromrechnung.

Giftmischung. Ein ungleich kritischerer Punkt wird in dem Konvolut überhaupt nur gestreift: Mit Energiesparlampen holen sich die Konsumenten nämlich nicht nur gefühltes Kaltlicht ins Haus – sondern auch ein hochgiftiges, mithin tödliches Schwermetall: Quecksilber. Das klinische Wörterbuch „Pschyrembel“ notiert: „Zur Zinkgruppe gehörendes, 1- und 2-wertiges, bei Raumtemperatur flüssiges und verdunstendes (hohe biologische Toxidität durch Einatmen) silberglänzendes Metall. Mittlere tägliche Aufnahme durch Nahrung und Atemluft: 20–25 µg (Mikrogramm, Anm.); von der WHO als vertretbar ange­sehener Wert: 45 µg/d (kritische Dosis: 400 µg/d).“ Quecksilber kann zwar mehr oder weniger gefahrlos verschluckt werden, wer größere Mengen in die Lunge oder auf die Haut bekommt, muss indes mit Vergiftungen rechnen. Die tödliche Dosis soll bei 150 bis 300 Milligramm liegen.

Präzise Angaben zum Quecksilbergehalt ihrer Erzeugnisse blieben die Marktführer Philips und Osram auf profil-Anfrage schuldig. Beide legen unabhängig von­einander aber Wert auf die Feststellung, dass ihre Energiesparlampen mit „rund zwei bis drei Milligramm“ den EU-Grenzwert von fünf Milligramm doch deutlich unterschritten (bei Billigprodukten aus Asien soll die Dosis teils sogar deutlich darüber liegen). So oder so: Die von den europäischen Herstellern eingestandenen Werte liegen jedenfalls deutlich über denen der EU selbst. Im Anhang zur Verordnung findet sich dazu gerade einmal ein Satz: „Die energieeffizienten Kompaktleuchtstofflampen mit dem niedrigsten Quecksilbergehalt enthielten nicht mehr als 1,23 mg Quecksilber.“

Was genau die EU-Experten da gewogen haben, bleibt ein Rätsel.
Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt hat etwa 20 Leuchtmittel in Verwendung. Auf Energiesparlampen umgelegt, bedeutet das: insgesamt rund 50 Milligramm Quecksilber in Küchen, Wohn-, Schlaf- und Badezimmern. So heißt es etwa in einer „Informationsbroschüre“ von Philips nicht ohne Grund: „Da Energiesparlampen aus Glas sind, kann es vorkommen, dass sie brechen, was aber kein Risiko darstellt. Es wird empfohlen, den Raum für 30 Minuten zu lüften und die Bruchteile in einer gut verschlossenen Plastiktüte zu entsorgen.“

Österreichs Haushalte haben 2008, wie gesagt, 27 Millionen Glühlampen gekauft, davon bloß drei Millionen Stück Energiesparlampen. Ergibt ein Quecksilberaufkommen – bei einer angenommenen Menge von gnädigen 2,5 Milligramm pro Lampe – von 7,5 Kilogramm. Würden nun alle Haushalte ihre Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzen, stiege die Quecksilbermenge auf insgesamt fast 70 Kilogramm pro Jahr an. Selbst unter der Annahme, dass künftig weniger Leuchtmittel gekauft würden, weil Energiesparlampen ja länger halten, blieben die zusätzlichen Belastungen für Mensch und Ökosystem erheblich. Zugegeben: Alte Quecksilber-Fieberthermometer kommen auf bis zu 1000 Milligramm und damit ein Vielfaches dieser Menge – nur halten diese a) mitunter über Generationen und müssen daher nicht regelmäßig erneuert werden, vor allem aber dürfen sie b) aus gutem Grund in der EU nicht mehr gehandelt werden. „Die Energiesparlampe ist Sondermüll“, so Günther Leising, Professor an der Technischen Universität Graz. Er ist Gründer der auf LED-Systeme spezialisierten Lumitech-Gruppe und gilt als einer der Pioniere auf dem Gebiet der zukunftsträchtigen Leuchtdioden. „Nach volkswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten macht das Forcieren der Energiesparlampe heute keinen Sinn mehr.“

Dem zuständigen österreichischen ÖVP-Umweltminister Niki Berlakovich fällt dazu herzlich wenig ein. Eine profil-Anfrage ließ der Minister bis Redaktionsschluss trotzig unbeantwortet. Seinen Standpunkt zur Energiesparlampe hat er bereits Ende des Vorjahrs öffentlich gemacht: „Sie bringt ­sowohl einen großen Fortschritt in Richtung Klimaschutz und wirkt sich außerdem noch positiv auf das Haushaltsbudget jeder Österreicherin und jedes Österreichers aus.“ Das hätten die Marketingstrategen von Philips und Osram schöner nicht sagen können. profil versuchte auch ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zu einem Statement zu bewegen. Vergebens.

Stromrechnen. Auf europäischer Ebene wird der Schwermetallanfall aus Energiesparlampen jedenfalls in die Tonnen gehen. Eil­fertige Lobbyisten werden in diesem Zusammenhang nicht müde, das zusätzliche Quecksilberaufkommen gegen den fortan verminderten Strombedarf zu rechnen. Deren vermeintliches Atout: Auch bei der Energiegewinnung aus Braunkohle würde Quecksilber freigesetzt. Und weil Europa künftig weniger Elektrizität benötige, würde sich das schon irgendwie ausgleichen. Das ist reiner Unsinn, zumal aus österreichischer Sicht. Strom wird hierzulande zu einem erheblichen Teil aus Wasserkraft gewonnen. Und auch die Braunkohle-Branche, insbesondere die deutsche, wird den Rohstoff solange verfeuern, so lange er gegenüber anderen Energieformen preislich konkurrenzfähig bleibt. Für ökologisch motiviertes Kalkül ist da kein Platz. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Herstellung einer einzigen Energiesparlampe bis zu zehnmal mehr Energie verbraucht und somit CO2 freisetzt, als das bei einer simplen Glühbirne der Fall ist.

Was all das für die Umwelt im Allgemeinen und die bestehenden Recyclingsysteme im Besonderen bedeuten könnte, wird in der EU-Verordnung mit keinem Wort erwähnt. An einer Stelle heißt es nur lapidar: „Wenn auch der Quecksilbergehalt von Leuchtstofflampen eine Eigenschaft mit erheblicher Umweltauswirkung ist, erscheint es angebracht, ihn … zu regeln.“

Mehr ist hier nicht zu erfahren. Was nicht nur den mit der Materie vertrauten deutschen Politiker Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament, echauffiert: „Zuerst wollen wir Quecksilber verbieten, und dann wird es durch die Hintertür dem Bürger mit den Energiesparlampen wieder vor die Nase gesetzt.“

Abstrus: Während die Giftlampen offenbar um jeden Preis in den europäischen Markt gedrückt werden sollen, wird international längst über ein totales Quecksilberverbot verhandelt. So geschehen beim UN-Gipfeltreffen der Umweltminister in Nairobi Ende Februar. Ferbers Resümee: „Die Bilanz dieser Gesetzgebung fällt für die ­Bürger schlecht aus. Zwar sparen sie ein bisschen Stromrechnung, aber ihre Gesundheit wird durch Quecksilber gefährdet.“

Verblendet. Die mit Abstand größte Blendkraft freilich entwickelt das speziell von den Herstellern ventilierte „enorme“ Energieeinsparungspotenzial. Dabei offenbart schon ein flüchtiger Blick auf die österreichische Verbrauchsstatistik (die sich kaum von denen anderer EU-Staaten unterscheidet) eine differenzierte Wahrheit: Vom Strombedarf eines österreichischen Haushalts entfallen nach Erhebungen des international tätigen niederösterreichischen Energieversorgers EVN tatsächlich nur zehn Prozent auf die Beleuchtung. Der weitaus größte Teil geht für den Betrieb von Elektroherden, Wäschetrocknern, Waschmaschinen, Gefrierschränken und zunehmend auch LCD-Fernsehern drauf. Bei einem gängigen Stromverbrauch zwischen 3500 und 4500 Kilowattstunden (kw/h) jährlich käme das Licht also auf 350 bis 450 kw/h.

Gemessen an den aktuellen Tarifen, ergibt das eine Stromrechnung von 50 bis 60 Euro im Monat, von der wiederum zehn Prozent oder fünf bis sechs Euro für Beleuchtung abgehen. Selbst wenn ein Haushalt also alle Leuchtmittel durch Energiesparlampen ersetzte, um so die versprochenen 80 Prozent Einsparung zu schaffen, läge der Kostenvorteil bei gerade einmal vier bis fünf Euro im Monat. Diesen sind die Anschaffungskosten der Lampen gegenüberzustellen. Bei 20 Lampen pro Haushalt erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass jährlich vier bis fünf Stück durch Ausbrennen oder mechanische Einwirkung kaputtgehen. Bei Stückpreisen von etwa sieben Euro für Markenprodukte schmilzt der Kostenvorteil rasch dahin. Es überrascht in diesem Zusammenhang nicht, dass die Hersteller das Einsparungspotenzial in der Werbung gemeinhin deutlich höher ansetzen. Drei Euro im Monat also. Und ein fragwürdiger ökologischer Effekt. In Wahrheit ist die Glühbirne, gemessen an den manifesten europäischen Umweltproblemen, nur ein kleines Licht. Es fällt auf, dass die EU-Kommission seit Jahren zögert, etwa der Schwerindustrie oder den Automobilherstellern deutlich schärfere Schadstoffgrenzwerte zu diktieren. Man argumentiert gerne mit programmierten Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Konkurrenten in den USA und Asien. Gegen den Widerstand der Industrie und ihrer Lobbyisten wird in Europa kein Gesetz gemacht.

Wenn aber die Erzeuger zu ihrem eigenen Vorteil mit von der Partie sind, kann es auch ganz schnell gehen. „Ich kenne wenige Verwaltungen, die so offen für argumentative Beiträge sind wie die EU-Kommission“, konstatiert Jürgen Sturm, Sprecher der European Lamp Companies Federation. Dabei handelt es sich um eine Art Interessenvertretung der Lampenindustrie mit Sitz in Brüssel. Sturm ist also Lobbyist und weiß, wie er sich im Namen seiner Klientel Gehör verschafft. „Wir waren natürlich interessiert daran, dass die Parlamentarier mit unseren Informationen in Berührung kommen. Wir haben auch ein bisserl die Kontakte in den Mitgliedsländern genutzt. Die Entscheidungen fallen nämlich auf lokaler Ebene“, bekennt der Deutsche unumwunden ein.

Es ist eine unverrückbare Tatsache, dass Philips und Osram in Europa keinen nennenswerten Mitbewerber haben, wiewohl sie vorsorglich keinerlei Auskunft über Marktanteile geben. Es ist auch eine Tatsache, dass die Energiesparlampe technologisch längst ausgereizt ist (siehe auch Kasten Seite 35). Elektronik, Leuchtqualität und -dauer wurden zwar kontinuierlich verbessert, mittlerweile ist die Industrie aber an die Grenzen des Machbaren gestoßen. Das hat einerseits viel Geld gekostet, aber andererseits nie den gewünschten Markterfolg gebracht. Kein Experte zweifelt daran, dass die Zukunft der Halogenglühlampe, mehr noch der sehr jungen LED-Technik gehört. Bis zur Marktreife dürften aber noch einige Jahre vergehen. So ist es schließlich auch eine Tatsache, dass Philips und die Siemens-Tochter Osram alsbald auf ­unrentablen Energiesparlampen-Fertigungslinien sitzen werden. Da kommt das Glühbirnenverbot zur rechten Zeit. Die beiden Hersteller dürfen nun mit Umsatzsteigerungen im zweistelligen Prozentbereich rechnen. „Die bestehenden, fast abgeschriebenen Anlagen wollen aus wirtschaftlicher Sicht genützt werden“, ätzt Günther Leising. „Dass dies aus volkswirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht weniger günstig ist, ist eine andere Sache.“ Der deutsche CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber sieht es ähnlich: „Ich habe das Gefühl, dass die Industrie bei der Beratung der Kommission in dieser Sache sehr intensiv mitgearbeitet hat. Glühbirnen werden außerhalb der EU hergestellt, Energiesparlampen großteils innerhalb. Es liegt auf der Hand, dass die Industrie sehr großes Interesse an dieser Gesetzgebung hat.“ Ein Produkt, das sich unter normalen Marktbedingungen nie durchgesetzt hätte; zwei Konzerne, die auf europäischer Ebene viel Einfluss geltend machen können; eine Verordnung, die Konsumenten entmündigt. Wie konnte es nur so weit kommen?

Langer Anlauf. Der Glühbirnenbann war, so viel ist klar, von langer Hand geplant. Der Grundstein wurde bereits 2005 gelegt. Damals verabschiedete das EU-Parlament mit großer Mehrheit die noch vage formulierte „Ökodesignrichtlinie für Energie verbrauchende Produkte“. Deren Ziel: die Reduktion des Stromverbrauchs im Haushalt. Aufseiten der zuständigen Energieminister saß damals für Österreich ein gewisser Martin Bartenstein. In weiterer Folge ließen die Minister Erkundungen über den tatsächlichen Strombedarf etwa von Heiz- und Warmwasseraufbereitungssystemen, Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik, Klimaanlagen und eben Beleuchtungskörpern bei nicht näher genannten „Experten“ und „Beratern“ einholen. Unter deutschem EU-Vorsitz ­forderten die Staats- und Regierungschefs, darunter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, die EU-Kommission im März 2007 auf, „rasch Vorschläge vorzulegen“, um die Energieeffizienz von Haushaltsleuchtmitteln zu verbessern. Im März 2008 ging das „Ökodesign-Konsultationsforum“ über die Bühne, an dem Vertreter der Mitgliedsstaaten, der Industrie und mehrerer Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Bei dieser Gelegenheit wurde das schrittweise Glühbirnenverbot ab Herbst 2009 besiegelt.

Im Oktober 2008 waren wieder die EU-Energieminister dran. Mit dabei: Martin Bartenstein und die damalige Staatssekretärin Christa Kranzl. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, bis Jahresende einen Gesetzesvorschlag zum so genannten „Phasing-out“ vorzulegen. Das taten die 27 Kommissare schließlich mit einer Durchführungsverordnung nach dem eingangs erwähnten Komitologie-Verfahren. Auf dessen Grundlage kann die Kommission Verordnungen ohne Konsultation des Parlaments im Alleingang beschließen.

Am 8. Dezember 2008 schließlich billigten die beigezogenen Sachverständigen der 27 EU-Staaten, darunter ein Experte des Wiener Wirtschaftsministeriums, in Brüssel die kommissionelle Direktive.
Erst ab da war im Umweltausschuss des EU-Parlaments Feuer am Dach. Einige deutsche, britische, aber auch zwei österreichische Abgeordnete – Maria Berger, SPÖ-Justizministerin a. D., und ÖVP-Mandatar Richard Seeber – wollten die Verordnung noch im Februar dieses Jahres aus dem Schnellverfahren herausholen, um sie ins Parlament zu bringen. Auch ihnen waren mittlerweile Zweifel an der ökologischen Sinnhaftigkeit quecksilberverseuchter Energiesparlampen gekommen. Die Bedenken wurden abgeschmettert, der Umweltausschuss lehnte die „Rückholung“ des Gesetzestextes zur Prüfung oder Änderung durch das EU-Parlament mit großer Mehrheit ab. „Derart weit reichende Maßnahmen sollten im regulären gesetzgebenden Verfahren beschlossen werden“, schimpft Maria Berger. „Maßnahmen zum freiwilligen Umstieg wären wohl besser gewesen. Aber das Problem besteht darin, dass die Leute die teuren und hässlichen Energiesparlampen nicht kaufen wollten.“ Der ebenfalls kritische deutsche Abgeordnete Ferber geht noch einen Schritt weiter: „Es ist nicht zu verstehen, dass ein solches Verbot ohne die Mitsprache des ­Parlaments entschieden werden kann. Ich wehre mich gegen diese Hinterzimmermentalität. Das stärkt nur die Abwehrhaltung der Bürger gegenüber der Europäischen Union.“

Da auch der EU-Ministerrat eher keine Einwände mehr vorbringen wird, ist der Weg zum Glühbirnenverbot frei: Die EU-Kommission wird die Verordnung wohl kommende Woche beschließen. Ab da gilt sie auch in Österreich. Im Gegensatz zu Richtlinien müssen Verordnungen nicht im Nationalrat zur Abstimmung gebracht werden, um Rechtskraft zu erlangen.
Und all das wenige Wochen vor den Europawahlen am 7. Juni. Der gewohnt streitbare Abgeordnete Hans-Peter Martin, dessen Wiederkandidatur nach eigenem Bekunden noch nicht feststeht, schießt sich vorsorglich auf seinen Lieblingsfeind ein: die EU-Bürokratie. „Das kalte Licht der Energiesparlampen wird zum Synonym für bürgerferne Bürokratie aus Brüssel. Diese Verordnung ist ein typisches Beispiel, wie eine gut gemeinte Maßnahme bei den Bürgern als Regulierungswahn ankommen muss. Ich hege den Verdacht, dass hier wieder einmal einem geschickten Industrie-Lobbying nachgegeben wurde.“

Zugegeben: Es könnte alles noch schlimmer sein. In Kuba verordnete Fidel Castro seinen Landsleuten bereits 2005 den Umstieg auf Sparlampen, um die chronische Energieknappheit zu lindern. Castros Stufenplan sah etwa so aus: Auf behördliches Geheiß sollten innerhalb weniger Wochen alle konventionellen Glühbirnen auf Staatskosten ersetzt werden. Seither ist es in weiten Landesteilen finster.