Der kleine Anfang der Schulreform

Der kleine Anfang der Schulreform

Drucken

Schriftgröße

Natürlich soll man sich vorweg darüber freuen, dass die Blockade jeglicher Schulreform durch den Zwang zur Zweidrittelmehrheit gefallen ist. Aber das wurde mit der Einführung reichlich überflüssiger neuer Verfassungsbestimmungen erkauft. Nicht dass es mich sonderlich gestört hätte, dass Religionsunterricht und katholisches Schulwesen gemäß Konkordat eine bevorzugte Stellung genießen, aber diese Bevorzugung in der Verfassung festzuschreiben ist eher absurd. Obwohl ich auch, wie Gusenbauer, einst Ministrant war, habe ich doch gedacht, dass die Verfassung eher die Trennung von Kirche und Staat garantieren sollte.

Auch darüber, dass es kein Schulgeld geben darf, lässt sich streiten. Zwar sollte eine gute Verfassung allen Kindern die gleiche Chance auf Schulbildung garantieren – aber das Wie würde besser mit einfacher Mehrheit geregelt: Vielleicht wollen wir irgendwann lieber weniger Steuern zahlen und das Schulgeld selbst aufbringen, wobei bedürftige Eltern entsprechende Zuschüsse erhalten. „Selbst zahlen“ hat nämlich auch Vorteile: Man weiß den Wert der Leistung zu schätzen und kann das Angebot steuern. Wenn sehr viel mehr Eltern ihr Schulgeld bei einer AHS als einer Gesamtschule ablieferten (oder umgekehrt), wüsste man zum Beispiel präzise, was sie wirklich wollen.

Die ÖVP behauptet bekanntlich, die Österreicher wollten ein „differenziertes Schulsystem“, und um ein Haar wäre daran die Einigung gescheitert, denn „Differenzierung“ schien für sie nur durch die Teilung in Gymnasien und Hauptschulen garantiert. Die nun gefundene Formulierung „angemessene Differenzierung“ bedeutet dann einen Fortschritt, wenn die Höchstgerichte sie vernünftig auslegen: Drei Leistungsgruppen einer Gesamtschule sind nämlich vom Ansatz her eine größere Differenzierung als die bloße Zweiteilung in „Gymnasium“ und „Hauptschule“ und erlauben darüber hinaus auch die Differenzierung nach Begabungen, indem ein Schüler in Physik der ersten, in Englisch aber der dritten Leistungsgruppe angehören kann.

Allerdings stimmt das nur, wenn die Leistungsgruppen auch wirklich gehandhabt werden – das heißt, wenn eine entsprechend große Zahl von Lehrern zur Verfügung steht. Wenn die nicht gegeben ist – wenn es zur bloßen Zusammenlegung von Haupt- und Mittelschule ohne echte Leistungsgruppen käme –, führte das tatsächlich zur Nivellierung nach unten.

Damit von der Theorie zur Realität: Obwohl ich die Gesamtschule mit Leistungsgruppen für das letztlich bessere, weil differenziertere Modell halte, habe ich Respekt vor gewachsenen Strukturen. Wir haben nun einmal „Gymnasien“ und „Hauptschulen“, und immerhin hat man die Lehrpläne so weit angeglichen, dass der Wechsel von den einen zu den anderen möglich ist. Es gibt daher auch das diskutable Modell, diesen Wechsel noch weiter zu erleichtern und vielleicht sogar aktiv zu fördern, indem der Lehrer ihn besonders guten Schülern nahe legt.
Denn was jeden, der sie kennt, am meisten für die bestehende Hauptschule einnimmt, sind die dort tätigen Lehrer(innen): Trotz des geringeren Sozialprestiges und der niedrigeren Gehälter sind sie fast durchwegs bereit, sich weit über ihre Lehrverpflichtung hinaus für ihre Schüler einzusetzen.

Warum sind die PISA-Ergebnisse an den Pflichtschulen dann die eigentlich besorgniserregenden? Weil dort, nach Abschaffung des B-Zuges, Kinder noch viel unterschiedlicheren Leistungsniveaus und vor allem Sprachniveaus in einer Klasse sitzen. In Wirklichkeit brauchte die Hauptschule die „Leistungsgruppen“ am allerdringendsten.

Wichtiger als jede andere Reform ist in Wahrheit die Reduzierung der Zahl der Schüler, die ein Lehrer zu betreuen hat: Schon 20 ist zu viel – zehn ist ideal und in den Leistungsgruppen guter Schulen die Regel. Es geht also um das Geld, mit dem so viele Lehrer bezahlt werden sollen. Trotz der Empörung, die mir das eingetragen hat, wiederhole ich mein spanisches Beispiel: Das Internationale College von Marbella stellt (trotz Gewinns) einen Lehrer für zehn Schüler bereit, obwohl das Schulgeld im Schnitt nur ein paar hundert Euro über dem Betrag liegt, den ein österreichischer Schüler den Steuerzahler kostet. Man muss also über eine effizientere Verwendung des offenbar vorhandenen Geldes nachdenken.

Da ich nicht glaube, dass man die ideale Schule und die effizienteste Geldverwendung „beschließen“ kann, plädiere ich einmal mehr – erfolglos – für den „freien Schulmarkt“: Jede Schule möge für sich entscheiden, wie sie ihre Schüler am besten zu einem bestimmten Lehrziel führt. Dieses Lehrziel wäre zu definieren und sein Erreichen jeweils durch eine externe Prüfungskommission objektiv zu ermitteln. Die Eltern, denen der Staat pro Kind einen Schulscheck in die Hand drücken sollte, lieferten den dann bevorzugt bei der Schule ab, die das Lehrziel am schnellsten, sichersten oder stressfreiesten erreichen lässt. Wenn das eher der Typ der traditionellen AHS ist – gut. Wenn das eher eine Gesamtschule ist – auch gut. Wenn eine Hauptschule nicht weniger leistet – umso besser.

Private Schulbetreiber wären dank des Schulschecks in der Lage, sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen und sie so zu beleben und zu bereichern, wie private Telefonanbieter die Telekommunikation belebt und bereichert haben.