Elfriede Hammerl

Ehren-Worte

Ehren-Worte

Drucken

Schriftgröße

Der italienische Schriftsteller Andrea Camilleri wurde durch seine Krimis berühmt, sie wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt und verkaufen sich millionenfach. Der Protagonist dieser Buchreihe ist der sizilianische Kommissar Salvo Montalbano, eine Art Alter Ego seines Schöpfers. Camilleri gilt als kluger, ehrenwerter Mann, seine Bücher werden respektvoll rezensiert, anders als andere Bestsellerautoren wird er von der Literaturkritik nicht als Ramschschreiber abgetan, sondern als seriöser politischer Kopf geschätzt.
Im ersten Band der Montalbano-Krimis, „Die Form des Wassers“, wird allerdings ganz nebenbei auch folgende Geschichte erzählt: Kommissar Montalbano hält einen alten Mann davon ab, sich im Meer zu ertränken.
Der Alte hat, stellt sich heraus, Kummer mit seiner Frau, auch sie, wie er erzählt, fortgeschrittenen Alters, nämlich um die achtzig. Eine Hure von Ehefrau sei sie, sagt er, die ihn mit einem pensionierten Postboten betrüge. Denn jeden Nachmittag trinke der Postbote Kaffee in der Bar unter der ehelichen Wohnung und schaue dabei seine Frau an, die diese Blicke erwidere. Wenig später wird Montalbano zu einem Tatort gerufen und findet den Alten und seine Frau erschossen. Der Mann liegt in einem Sessel, die Tatwaffe neben sich, die Frau liegt ausgestreckt auf ihrem Bett, ihre Hände umklammern einen Rosenkranz. „Sie musste“, so heißt es im Buch, „gebetet haben, bevor sie ihrem Mann erlaubte, sie umzubringen.“

Und was lässt Camilleri seinen Helden, den ehrenwerten Commissario, bei diesem Anblick denken? Das: „Hier konnte man von einem würdevollen Tod sprechen.“ Hä? Ein eifersüchtiger Ehemann bringt seine Frau um, weil sie angeblich mit einem anderen Mann verliebte Blicke getauscht hat, und Herr Montalbano bzw. Herr Camilleri nennt das einen würdevollen Tod? Mord heißt so was in der zivilisierten Welt. Mord hieße es auch, wenn die Frau nicht bloß angeblich, sondern erwiesenermaßen verliebte Blicke mit dem Postboten getauscht hätte, und Mord hieße es, wenn sie tatsächlich fremdgegangen wäre. Denn in der zivilisierten Welt, wir erinnern uns hoffentlich, ist eine Frau nicht das Eigentum ihres Gatten, ihr Leben gehört ihr und nicht ihm, seine Eifersucht, begründet oder nicht, rechtfertigt keine Gewalttat. Dafür hängt aber auch seine Ehre nicht von ihrer Treue ab.

Fragt sich allerdings, wen und was wir zur zivilisierten Welt rechnen.
Nein, kein unangebrachter Relativismus – dass Herr Camilleri seinem Romanhelden fragwürdige Definitionen eingibt, dass Eifersuchtsmorde bei uns auch in der Realität vorkommen, das ist weit entfernt von der Rechtlosigkeit pakistanischer, afghanischer, saudi-arabischer Frauen –, aber trotzdem wäre ein bisschen Nachdenken vielleicht nicht unangebracht. Nachdenken über die (mangelnde) Sensibili­tät, mit der wir auf fragwürdige Definitionen reagieren, je nachdem, wer sie mit welchem ethnischen Hintergrund von sich gibt. (Erscheint an einem heißblütigen Sizilianer verzeihlich, was an einem Briten unerklärlich, an einem Marokkaner hingegen typisch für einen rückständigen Kulturkreis wäre? Warum ist in all den Besprechungen, die ich über „Die Form des Wassers“ gelesen habe, nie jemand über diese Passage gestolpert?) Nachdenken, wie weit wir tatsächlich entfernt sind von archaischen Besitzvorstellungen, solange Eifersuchtsmörder auch in unseren heimischen Medien Mörder aus Liebe genannt werden, wenn sie das Leben von Frauen und Kindern ihrer narzisstischen Kränkung opfern. Nachdenken, was es uns bringen würde, wenn wir Straftat und Kulturdelikt unterscheiden wollten. Soll das (von der Innenministerin so benannte) Kultur­delikt dann milder oder, im Gegenteil, strenger beurteilt werden und warum und wozu?

Ja, es gibt kulturelle Unterschiede zwischen den Ethnien, ja, tradiertes Verhalten und auch tradierte Moralbegriffe haben was mit der ethnischen Herkunft und der religiösen Zugehörigkeit zu tun, aber der Durchsetzung unserer Rechtsnormen nützen weder pauschale Schuldvermutungen aufgrund der Herkunft noch die unterschiedliche Etikettierung von Gesetzesbrüchen je nach Abstammung der Täter. Wenn unsere Gesetze für alle gelten sollen, die hier leben, dann ist es kontraproduktiv davon auszugehen, dass bestimmte Gruppen gar keine anderen als abweichende Vorstellungen von der Verbindlichkeit dieser Gesetze haben können. Und überdies wäre es zu einfach, wenn wir glauben, einzelne Formen der Kriminalität nur im Zusammenhang mit gewissen Teilen der Bevölkerung befürchten zu müssen.

Übrigens hat die ÖVP gerade eine Reform des Gewaltschutzgesetzes abgelehnt. Der Entwurf der Justizministerin sieht Verbesserungen in Sachen Opferschutz und Opferrechte vor, die Expertinnen vom Dachverband der autonomen österreichischen Frauenhäuser und von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt für dringend notwendig halten. (Unter anderem sollen Gewaltopfer nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Zivilrechtsverfahren kos­tenlos begleitet und unterstützt werden, außerdem soll die beharrliche und lang andauernde physische Gewaltausübung künftig als eigener Straftatbestand gelten, während derzeit nur das jeweils aktuelle Delikt geahndet wird.) Doch die ÖVP hat den Vorschlag der SPÖ-Ministerin zurückgewiesen. Gekillt, sozusagen. Eine Frage der Partei-Ehre?