profil: Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde zweier Männer abgewiesen, denen es nicht erlaubt worden war, sich in Wien trauen zu lassen. Warum?
Korinek: In Österreich kann die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Die Beschwerdeführer wollten die Frage aufwerfen, ob das verfassungskonform ist. Und das ist es.
profil: Sehen Sie eine Diskriminierung von Homosexuellen?
Korinek: Sie werden in Teilen der Rechtsordnung anders behandelt. Die Menschenrechtskonvention schützt das Privatleben. Zum Privatleben gehört, ob ich in einer Ehe oder als Single, mit einer Frau, einem Mann oder mit mehreren Menschen zusammenlebe. Jeder, wie er will. Wenn der Gesetzgeber gewisse Verhaltensweisen anders behandelt, braucht er eine gute Begründung. Wo dies fehlt, liegt sicher eine Diskriminierung vor.
profil: Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht dürfen Homosexuelle nun in den Mietvertrag ihres Partners eintreten.
Korinek: Eine unterschiedliche Behandlung im Mietrecht ist verfassungswidrig. Da gibts nichts zu deuteln. Der Gesetzgeber beziehungsweise der Oberste Gerichtshof muss sich daran halten.
profil: In seinem Urteil zur Homosexuellen-Ehe hat der VfGH durchblicken lassen, dass man mit der Beschwerde zu einem spezifischen Rechtsbereich bessere Chancen gehabt hätte als mit dem generellen Ehe-Wunsch.
Korinek: Es wurde ausdrücklich gesagt, dass es solche Diskriminierungen geben könnte. Ob das sachlich zu rechtfertigen ist, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Das Problem wird sich im Mietrecht sicher anders stellen als etwa im Adoptionsrecht. Ohne, dass ich damit sagen will, dass es im Adoptionsrecht zu einem anderen Ergebnis führen muss.
profil: Wo sehen Sie Problembereiche, in denen eine Überprüfung Sinn hätte?
Korinek: Das müssen die Antragsteller entscheiden. Aber es wird diskutiert, ob im Sozialrecht Diskriminierungen bestehen. Wenn so ein Fall kommt, wird der VfGH die Regierung bitten, die Gegenargumente vorzutragen.
profil: Was würde passieren, wenn beispielsweise ein in den Niederlanden verheiratetes Homo-Paar nach Österreich zieht und die gleichen Rechte beansprucht?
Korinek: Das ist ein spannender Fall. Es gibt sogar einen solchen, der bei uns anhängig ist. Und zwar handelt es sich dabei um eine Ehe nach niederländischem Recht zwischen einem EU-Bürger und einem Amerikaner, die in Österreich auf eine Niederlassungsbewilligung klagen. In diesem Fall kann die Diskriminierungsproblematik eine wichtige Rolle spielen. Ob es die ausschlaggebende ist, traue ich mich nicht zu sagen. Das Vorverfahren läuft derzeit. Unter Umständen hat die maßgebliche Frage der EuGH in Luxemburg zu entscheiden.
profil: Soll man solche Neuregelungen gleich im Verfassungskonvent mit einbringen?
Korinek: Ich bin überzeugt, dass das Thema im Grundrechtsausschuss behandelt wird.
profil: Erst vor gut 30 Jahren wurde der strafrechtliche Charakter der Homosexualität abgeschafft. Hätten Sie sich damals gedacht, dass Österreich heute über die Gleichstellung debattiert?
Korinek: Ich war schon damals immer der persönlichen Meinung, dass die Strafbarkeit überholt ist.
profil: Und wie wird sich das weiterentwickeln?
Korinek: Gesellschaftspolitische Entwicklungen sind zunächst eine Herausforderung für die Rechtspolitik, aber nichts für das Verfassungsgericht.