Elfriede Hammerl

Er unterschreibt

Er unterschreibt

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1. Leserin Manuela G. wollte kürzlich herausfinden, wie es um ihre künftige Pension bestellt ist und beantragte bei dieser Gelegenheit die Anrechnung ihrer Kindererziehungszeiten. Auf dem Antragsformular der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sollte sie als Antragsteller(in) bestätigen, dass sie nachstehend angeführte Kinder (…) bis zur Vollendung des vierten bzw. fünften Lebensjahres überwiegend erzogen habe. Am Ende des Schriftstücks galt es zudem, den Familienstand anzukreuzen. Beim Kästchen verheiratet stand: zutreffendenfalls ersuchen wir um Unterschrift des Ehegatten bzw. Kindesvaters. Und, über der punktierten Linie für dessen Unterschrift: Ich bestätige, dass die vorgenannten Kinder nicht tatsächlich und überwiegend von mir erzogen wurden. Frau G. fand das einigermaßen befremdend und fragte die zuständige Sachbearbeiterin, was passiere, wenn ein Ehemann diese Unterschrift verweigere. Die Sachbearbei­terin wusste es nicht. Frau G. schrieb an mich. Sie fühle sich entmündigt. Wieso müsse ihr Mann bestätigen, dass sie sich um die Kinder gekümmert habe? Ich konnte ihren Ärger nachvollziehen, nicht jedoch der einigermaßen unwirsche Herr von der VAEB-Pressestelle, mit dem ich Kontakt aufnahm. Die Unterschrift sei nötig, damit nicht böswillige Väter hinterher behaupten könnten, die Kindererziehungszeiten stünden ihnen zu. Im Übrigen hätte es eh keinerlei Konsequenzen, wenn der Ehemann nicht unterschreibe. Eine wacklige Argumentation. Erstens ließe sich jederzeit nachprüfen, ob eine derartige väterliche Behauptung stimmt: Hat der Vater Karenzgeld bezogen? Hat er Vollzeit gearbeitet? Wie schauen die Versicherungsverläufe von Vater und Mutter im Vergleich aus? Zweitens: Wieso wird ausgerechnet der verheirateten Frau nicht geglaubt, dass ihre Angaben stimmen? Drittens: Was ist, wenn Kindesvater und aktueller Ehemann nicht identisch sind? Und viertens: Wenn’s eh wurscht ist, ob der Ehemann unterschreibt, wozu dann das Theater? Meine Einwände stießen zunächst auf taube Ohren. Übertrieben sei die Reaktion der Antragstellerin, rügte mein Gesprächspartner von der VAEB, und man werde sich von solchen Beschwerden nicht irritieren lassen. Wenig später dann ein Anruf von einem ranghöheren Vertreter der VAEB, einlenkend. Die Formulare würden geprüft. Keineswegs wolle man Frauen damit diskriminieren, aber wenn sie denn als kränkend empfunden würden …

Kann ja sein. Kann sein, dass die Erfinder der Formulare nix Böses im Sinn hatten, als sie beschlossen, ausgerechnet von Ehefrauen zu verlangen, dass der Ehemann ihre Angaben bestätigt. Andererseits schaut so was einfach verdammt stark nach Bevormundung aus, egal, wie es gemeint war, und der Verdacht, dass zumindest unterschwellig patriarchale Vorstellungen im Spiel waren, liegt nahe. Bist du verheiratet, Weib, gilt deine alleinige Unterschrift nix, auch wenn’s um deine alleinige Pensionsversicherung geht. Ja, Frauen sind in solchen Fragen empfindlicher, hellhöriger, schneller alarmiert als Männer. Es waren ja auch Frauen, die, sofern verehelicht, in Österreich bis 1976 die Erlaubnis des Gatten brauchten, wenn sie erwerbstätig sein wollten. Frauen waren bis zu ebendiesem Zeitpunkt verpflichtet, sich den Beschlüssen des Haushaltsvorstandes Mann zu unterwerfen. Mütter kümmerten sich um die Kinder, aber nur die Väter durften entscheiden, in welche Schulen die Kinder gehen sollten. All das ist knapp über dreißig Jahre her. Was Wunder, wenn Frauen Forderungen nach der Unterschrift des Ehemannes mit allerhand unliebsamen Bildern assoziieren? Im Übrigen nehme ich der VAEB ihr Bekenntnis zur Gleichbehandlung schon deswegen nicht so ganz ab, weil sich das Formular zwar geschlechtsneutral an einen/eine Antragsteller(in) wendet, dann aber dezidiert nur die Unterschrift des Ehegatten bzw. Kindesvaters verlangt wird und nicht wahlweise auch die einer Ehegattin bzw. Kindesmutter. Das heißt, die Rollen sind in der Vorstellung der Formular-Erfinder ja doch eindeutig verteilt: Sie macht die Arbeit, er hat die Bestätigungshoheit darüber. Das Gesetz sieht es glücklicherweise anders. Mittlerweile. Wär toll, wenn sich das endlich herumspräche.

2. Wir wissen, wie es sich verhält mit dem Altersunterschied bei Paaren: Ist sie um weniger als zwanzig Jahre jünger, dann zählt das kaum. Ist sie hingegen älter als er … Doch auch bekannte Phänomene können getoppt werden: Da meldete doch „Kurier“-Society-Reporter Roman Roz­novsky am 19. Februar auf Seite 16 unter dem Titel „Junge Männer braucht die Frau“, dass Frau Jette Joop einen jüngeren (!!!) Mann geheiratet habe! Wow! Der Auserwählte heiße Christian Elsen und sei um ein Jahr jünger als die berühmte Designertochter. R. weiter: Damit ist diese Ehe eine der wenigen Verbindungen, wo die Frischvermählte nicht nur älter ist, sondern wohl auch die Hosen anhat. Noch einmal: bumsti! Obwohl, wen wundert’s, dass sie das Sagen hat, wenn sie so viel reifer ist als er? Das muss man sich einmal vorstellen: Sie konnte vermutlich schon stehen, da hatte er noch nicht einmal Zähne! Ob das gut geht? Auch ich kannte einmal ein Paar, da war sie um gute 30 Wochen älter als er. Und als sie 47 war, er hingegen noch keine sechsundvierzigeinhalb, ließ er sie für eine 45-Jährige stehen. Dabei trug sie meistens Röcke.