Erlösungsversuche von dem Bösen

Kirche. Die Opferschutzanwaltschaft kann den Umgang der kirchlichen Ombudsstellen nicht wettmachen

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Gerhard Glohs, 56, schwärmt von „der Frau Klasnic“. Am vergangenen Ostersonntag hat sie den invaliditätspensionierten Bäcker am Vormittag persönlich angerufen. Eine Stunde hat er ihr von jenen Vorfällen erzählt, über die er seit 45 Jahren nicht sprechen konnte. Nicht einmal mit seiner Frau und seiner Tochter. Im Alter zwischen elf und fünfzehn Jahren war Glohs Mitglied der Jungschar Alserkirche im neunten Wiener Gemeindebezirk. In dieser Zeit wurde der Hauptschüler von einem Jungscharführer, der auch das Judotraining leitete, kontinuierlich schwer sexuell missbraucht. Glohs war nicht dessen einziges Opfer. Auf dem Sommerlager in Niederalpl fanden unter der aktiven Teilnahme des Jungscharleiters, eines Minoriten-Paters, der auch in der Volksschule Religionsunterricht erteilte, abends im Schlafsaal so genannte „Schattenspiele“ statt, bei denen zu Gitarrenklängen und dem Refrain „Greifer, Vergreifer“ die Buben vom Aufsichtspersonal „im Intimbereich angefasst wurden“. Als der Jungscharführer und Judotrainer Wolfgang B. Gerhard Glohs in einem Trainingsraum, der sich im Kloster befand, wie so oft missbrauchen wollte, bekam der vom Pater nur die Anweisung: „Legts wenigstens eine Matratze vor die Tür, damit keiner reinkann.“ Weiters verging sich der Judotrainer an Glohs bei einem Zeltlager auf der Marswiese. Ungehorsam wurde während Glohs’ gesamter Jungscharzeit in der Alser Straße stets mit dem „Karzer-Ritual“ bestraft: „Wir wurden allein in ein Zimmer gesperrt, in dem ein Klo war. Dort mussten wir im Finstern stundenlang mit heruntergelassener Hose sitzen.“ Als er 15 war, wurde die Jungscharstelle aufgelöst, der Pater ohne Angabe von Gründen versetzt.

Hohe Dunkelziffer.
Glohs schwieg – ein halbes Menschenleben lang. Erst aus Angst, Schamgefühl und Hilflosigkeit, später, weil er diese Erlebnisse wegsperren wollte. Ein österreichisches Schicksal von Hunderten, wahrscheinlich Tausenden, denn hinter jedem bekannten kirchlichen Täter und dessen Opfern „steht eine hohe Dunkelziffer an Opfern, die bis jetzt noch schweigen“, so Jakob Purkarthofer, Sprecher der auf Privatinitiative gegründeten Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“, wo seit der Gründung im März 269 Fälle erfasst wurden. Im Vergleich dazu: In Irland sind bei vier Millionen Einwohnern bis dato 20.000 kirchliche Missbrauchsopfer aktenkundig, für deren Entschädigung und Therapiekosten seitens der dortigen katholischen Kirche 128 Millionen Euro flüssiggemacht wurden. Jahrzehntelang hat die Kirche, wissend, mitgeschwiegen. Vor und nach Groer wurden Missbrauchsfälle verschleppt und vertuscht, die 1996 einberufenen Ombudsstellen waren und sind bloße Alibistellen. „Waschelnass“ hat sich Glohs geheult, als er im vergangenen Frühjahr aus den Medien erfuhr, dass so viele Menschen einen ähnlichen Leidensweg erleben mussten. Er nahm mit der Ombudsstelle der Erzdiözese Wien im März Kontakt auf – dreimal sprach er auf Band, bis es endlich zu einem Rückruf kam. Ein Treffen wurde vereinbart. Therapieangebot wurde bei diesem Gespräch keines gestellt. Als Glohs seinen Betreuer, den Psychotherapeuten Helmuth Michelbach, erneut anrief, reagierte der mit den Worten „Was wollen Sie eigentlich noch genau?“ und gestand ihm mit dem Kommentar „Das muss aber dann genügen“ eine zehnstündige Kurzzeittherapie zu. Aus einer Liste möge er sich einen Psychotherapeuten aussuchen. Glohs, der nach einer schweren Alkoholsucht inklusive Entzugsklinikaufenthalt seit 15 Jahren in psychiatrischer Behandlung ist und seine Depressionen und Angstzustände mit Psychopharmaka bekämpft, bekam von den meisten Psychotherapeuten eine Wartezeit von einem halben Jahr in Aussicht gestellt, erst nach mehreren Anläufen fand er einen Platz. „Diese Ombudsstelle ist eine reine Alibieinrichtung“, erbost er sich, „wo sie die Leute schnell und problemlos abspeisen wollen.“ Waltraud Klasnic hat ihn mit der dort erlebten Interesselosigkeit wieder versöhnt. Mit Anfang Juni bekam er von der Opferschutzkommission einen 28-tägigen „Erholungsaufenthalt mit professioneller Betreuung“ in der Höhe von 4702, 32 Euro und zehn zusätzliche Therapiestunden bewilligt. Die seit Anfang April von Kardinal Schönborn ins Leben gerufene Opferschutzanwaltschaft unter dem Vorsitz der Ex-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic versucht ihr Bestes. Doch wie das genau auszusehen hat, ist noch unklar. Vom Erzählen der eigenen Geschichte über Therapieangebote, die, „solange sie notwendig sind, dauern werden“, so Kommissionsmitglied und Präsidentin des Psychologen- Verbands Ulla Konrad, bis zur Finanzierung von Erholungsaufenthalten scheint die Bandbreite groß. In einem bis zu zehnstündigen „Clearing“ können die Betroffenen ihre Wiedergutmachungsvorstellungen deponieren. Eva Mückstein, Präsidentin des Bundesverbands für Psychotherapie, kritisiert dieses Verfahren: „Unter Clearing würde ich ein Gespräch von zwei Stunden verstehen. Wenn man mit jemandem zehn Stunden spricht, wird das Erlebte bereits reaktiviert, man steigt schon in den Therapieprozess ein.“ Mückstein veranschlagt für eine Traumapsychotherapie mindestens ein Jahr „kontinuierliche Behandlung, in manchen Fällen dauert es auch drei bis vier Jahre“. Nach welchem System einem Wunsch nach finanzieller Entschädigung nachgekommen werden kann, befindet sich ebenfalls noch im Schwebezustand. Rechtliche Ansprüche sind durch dreijährige oder dreißigjährige Verjährungsfristen, je nach Delikt, oft nicht mehr gegeben; die Täter häufig nicht mehr am Leben oder nicht zahlungsfähig. Wie weit die Kirche als beklagte Institution zur Kasse gebeten werden kann, ist auch noch nicht rechtlich ausdiskutiert. „Die Kirche hat uns die Hand gereicht“, erklärt Michaela Brunhuber von der Wiener Kanzlei Georg Zanger, „nach einem Gespräch mit der Opferschutzanwältin wird der Einwand der Verjährung seitens der Kirche gegenüber Missbrauchsopfern grundsätzlich aufgehoben werden. Alle Opfer werden finanzielle Entschädigungen bekommen, der Betrag wird höher als die dafür in Österreich vorgesehene Entschädigung sein.“ Die Wiener Anwältin Eva Plaz, betraut mit der Vertretung der Fritzl-Opfer und spezialisiert auf Missbrauch, gibt sich da weniger optimistisch: „Solche Prozesse sind mit hohem Risiko und einer hohen Belastung für die Kläger verbunden. Ohne therapeutische Betreuung würde ich niemandem raten, sich dem auszusetzen. Es sind außerdem noch viele Rechtsfragen zu klären.“ Diese Woche wird die Kirche mit den ersten Aufforderungsschreiben konfrontiert werden. Jakob Purkarthofer, Sprecher der unabhängigen Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“: „So soll den einzelnen Diözesen die Möglichkeit geboten werden, die Sache außergerichtlich innerhalb einer gewissen Frist zu klären.“ Unklar ist vor allem, mit welcher Summe der kirchliche Opferfonds dotiert ist. Die medial kolportierten 100.000 Euro, die der Vorsitzende der Plattform „Wir sind Kirche“, Hans-Peter Hurka, „mit einem Euro, den man einem Bettler in den Hut wirft“, vergleicht, weist Klasnic als unwahr zurück. Näherungswerte kann sie jedoch auch keine nennen: „Ich habe keine Unter- und keine Obergrenze.“ Anspruch bestünde auf Therapiekosten, Entschädigung und Verdienstentgang. Jakob Purkarthofer schätzt den durchschnittlichen Anspruch eines Opfers auf „80.000 bis 100.000 Euro“. Allein in der Klasnic-Kommission haben sich seit April 193 Fälle gemeldet, in den unabhängigen Plattformen wurden bereits mehrere hundert vorstellig, die offizielle Statistik der insgesamt zehn bundesweiten kirchlichen Ombudsstellen registrierte seit Anfang Mai 823 Kontakte. Durch die wachsende öffentliche Sensibilität für diese Delikte kann man davon ausgehen, dass sich diese Zahlen noch drastisch steigern werden. Ob die österreichische Kirche für ihre Sünden mit mehreren hundert Millionen Euro um Vergebung zu bitten bereit sein wird, liegt vor allem in Christoph Schönborns Hand. Fest steht, dass die Unterlassungssünden seitens der Kirche angesichts ihrer Missbrauchsopfer vor und erst recht nach dem Groer-Skandal 1995 vehement sind. Täter wurden häufig nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern nur versetzt, Vertuschungspraktiken gehörten zum gängigen Ritual.

Schweigegeld.
Auf seiner Homepage schreibt der Anti-Missbrauchs-Aktivist Michael Tfirst, der als Kind bei den Schulbrüdern wiederholt von Priestern sexuelle Gewalt erfahren musste und als Noviziatskandidat im Stift Göttweig zwei Selbstmordversuche unternahm: „Ich bekam von Kardinal Schönborn 3700 Euro Schweigegeld und unterschrieb einen Generalvergleich.“ Das dazugehörige Schreiben aus dem Jahr 2004 ist auf der Homepage von Tfirst, der seit über 33 Jahren an Bulimie leidet, ebenfalls nachzulesen: „Herr Tfirst erklärt, in Hinkunft keinerlei Forderungen aus dem Sachverhalt gegen Einrichtungen der römisch- katholischen Kirche, deren Mitarbeiter und Repräsentanten zu erheben, und verpflichtet sich, diese von ihm geschilderten Vorkommnisse auch nicht Dritten gegenüber oder in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise zu erwähnen, insbesondere zu veröffentlichen.“ Auf einer Weihnachtskarte an Tfirst unterzeichnete Kardinal Schönborn mit den Worten: „Ich bin froh, dass ein gemeinsamer Weg gefunden werden konnte.“ – „Der gemeinsame Weg war der Schweigegeldvertrag“, so Tfirst. „Mundtot machen ist auch totmachen“, erklärt die renommierte Psychotherapeutin Rotraud Perner, die kürzlich den Band „Missbrauch-Kirche-Täter-Opfer“ herausbrachte. In ihrer Funktion als Juristin war sie selbst bei einer solchen Ombudsstelle tätig: „Ich erinnere mich noch gut, wie wir angehalten wurden, möglichst schnell Zustimmungen zu Mini-Abgeltungen zu erlangen.“ Die Psychotherapeutin Sonja Wohlatz, heute Geschäftsführerin von „Tamar“, einer Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Frauen, war 1996 Mitbegründerin der Ombudsstelle der Wiener Erzdiözese und stieg vor zwei Jahren „äußerst frustriert“ aus: „Es gab keine Öffentlichkeitsarbeit. Dass es überhaupt eine Ombudsstelle gibt, wurde in acht Jahren genau zweimal in einem Gemeindeblatt veröffentlicht. Das Nichtkommunizieren zog sich durch.“ Vorschläge und Verbesserungskonzepte, wie mit Tätern umzugehen sei, seien „ohne Rückmeldung versandet“. Wohlatz hatte zunehmend „das Gefühl, dass unsere Arbeit seitens der Erzdiözese seltsam beschämt behandelt wurde“: „Es war irgendwie peinlich, dass es uns gab. Wir waren nichts als ein Feigenblatt und noch dazu ein verschrumpeltes Feigenblatt.“

Gedeckter Missbrauch.
Die Ombudsstellen wurden nach dem jahrelang im Vorfeld von höchster Stelle vertuschten Fall Groer ins Leben gerufen, ihr Umgang mit den Opfern ist, wie sich auch bei den profil-Gesprächen mit mehreren Betroffenen durchgängig herausstellt, fahrlässig und beschämend. Der Groer-Alarm hat an den Verdrängungs- und Verschweigungsmechanismen wenig bis gar nichts geändert. „Meine Familie hat bis 2002 überhaupt nichts von der Existenz einer solchen Ombudsstelle gewusst“, erklärt der Steirer Thomas F., der vom Pfarrer der Gemeinde Grafendorf zwischen seinem elften und dreizehnten Lebensjahr Anfang der neunziger Jahre sexuell missbraucht wurde. Einmal verbrachte der Priester mit dem Buben sogar einige Tage in Graz in einer Wohnung – unter dem Vorwand, er müsse ihm bei der Renovierung helfen. Auch an F.s beiden Brüdern verging sich der Pfarrer. Sein älterer Bruder erzählte der tiefkatholischen Mutter von den sexuellen Übergriffen des Priesters. 1998 wurde sie zu einer Befragung zum „bischöflichen Visitator“ nach Graz zitiert, wo sie über die Dinge, die ihren Buben widerfahren waren, sprach. Thomas F., damals 22, begleitete seine Mutter zu diesem Gespräch. Mit der Konsequenz, dass der Pfarrer „aus gesundheitlichen Gründen“ versetzt wurde. Und ungestört weiter seinen Neigungen nachkommen hätte können.

Allein in Grafendorf hatten 13 Opfer polizeilich gegen den Pfarrer ausgesagt, Thomas F. schätzt die Dunkelziffer der Betroffenen auf 30 Personen. Auf Betreiben der Familie wurde der Fall 2002 nach einem TV-Aufruf von Helmut Schüller, dem damaligen Leiter der Ombudsstelle Wien, Opfer mögen sich melden, erneut aufgerollt. Vier Jahre nach dem Gespräch in Graz mit dem bischöflichen Visitator initiierte erstmals auch die Grazer Ombudsstelle polizeiliche und kirchliche Ermittlungen. Erst ein Jahr später, 2003, kam der Fall dann vor ein Kirchengericht: Der Pfarrer „wurde zwar damals schuldig gesprochen, das Urteil danach aber wieder von der Glaubenskongregation im Vatikan aufgehoben. Es gab dann auch Schreiben vom bischöflichen Ordinariat mit der Überschrift ,Streng vertraulich‘, wo wir uns verpflichten mussten, über den Hergang des Prozesses Stillschweigen zu bewahren.“ Was sich Thomas F. heute wünscht? „Dass Vertreter der Kirche in unseren Ort kommen und erklären, dass wir die Wahrheit gesagt haben, und sich bei uns und den anderen Opfern entschuldigen.“ Einmal noch wollte Thomas F. seinem Peiniger begegnen: „Ich bin 2006 nach Seckau gefahren, wo der Täter heute als Mönch lebt. Ich habe einen schon senilen alten Mann vorgefunden, der mich nicht erkannt hat.“ Der Opferschutzkommission wollte Thomas F. „nur zur Dokumentation“ seine Geschichte erzählen: „Ich habe dort Anfang Mai angerufen und bis heute keinen Rückruf bekommen.“ Refundierung. Der alleinerziehende, zur Zeit arbeitslose Ex-Rettungsfahrer Robert Woller, 43, erlebte als Sechsjähriger zwei Jahre lang die Hölle in einem von Nonnen geleiteten Heim im niederösterreichischen Unterolberndorf, in das er von der Fürsorge überstellt worden war, da seine schlagkräftige Mutter nicht mehr für seine Obsorge aufkommen wollte. Woller kam „vom Regen in die Traufe“. Gewalt kennzeichnete auch die Erziehungsmethoden der Nonnen: Linealschläge mit der scharfen Kante auf die Finger, in Seife getränkte Schwämme, die den Kindern anhaltend ins Gesicht gedrückt wurden. Wurde beim Essen geredet, schlugen die Schwestern ihren Zöglingen mit einem Löffel auf die Lippen. „Angst war mein Hauptgefühl“, erinnert sich Woller an diese Zeit, „ich war natürlich auch dementsprechend aggressiv.“ Am Ende der zweiten Volksschulklasse kam Woller wieder in die Obhut seiner Mutter. Die traumatisierenden Erfahrungen seiner Kindheit hatten schwere Folgeschäden für Wollers spätere Biografie: Er leidet bis heute an Depressionen, hatte ein Alkoholproblem, unternahm zwei Selbstmordversuche und ist in seiner Beziehungsfähigkeit durch massive Verlustängste eingeschränkt. Wenn Woller heute „einen Pinguin“ auf der Straße sieht, dann „rennt mir noch immer die Ganslhaut“. Sein sechsjähriger Sohn ist ebenfalls Leidensträger: „Der Kleine ist noch im Kindergarten, wo er anfangs sehr aggressiv war, er leidet auch an ADS.“ Als Woller im März mit seinen Erfahrungen bei der Wiener Ombudsstelle vorstellig wurde, bekam er sofort zehn Therapiestunden bewilligt. Als er 30 anforderte, bekam er von seinem Gesprächspartner Helmuth Michelbach zu hören: „Zehn Stunden müssten eigentlich genügen.“ Mehr als erstaunt war Woller auch, als er per Mail von der Ombudsstelle die Anweisung erteilt bekam, dass Wollers Psychotherapeutin einen Antrag an die zuständige Krankenkasse für die TeilÜbernahme der Kosten stellen müsse und in der Folge „die Ombudsstelle der zuständigen Krankenkasse ein Schreiben schickt, dass die Refundierung an die Erzdiözese zu erfolgen hat“. Dass die Erzdiözesen versuchen, sich Kosten seitens der Krankenkassen refundieren zu lassen, ist ein gängiges Prozedere, wie Purkarthofer bestätigt. Andrea Riedel, Sprecherin der Wiener Gebietskrankenkasse, zeigt sich verwundert: „Den Anspruch auf Kostenzuschuss hat nur der Versicherte, bestimmt nicht die Kirche.“ Woller mailte auf diese Aufforderung: „Ich bin damit nicht einverstanden.Wenn ich jemanden auf die Nase schlage und verurteilt werde, kann ich auch nicht zur Krankenkasse gehen und dafür Geld zurückverlangen.“ Die denkwürdige Replik, die Woller von Michelbach daraufhin bekam, lautete: „Wir sind aber nicht verurteilt, Herr Woller.“ Bleibt die Frage offen: „Warum eigentlich nicht, Herr Kardinal?“

Foto: Peter M. Mayr für profil

Sebastian Hofer

Sebastian Hofer

schreibt seit 2002 im profil über Gesellschaft und Popkultur, ist seit 2020 Textchef dieses Magazins und zählt zum Kernteam von faktiv.