Zellen-Teilung

Erste Homo-Ehe unter Häftlingen stellt den Strafvollzug vor neue Probleme

Justiz. Erste Homo-Ehe unter Häftlingen stellt den Strafvollzug vor neue Probleme

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Als Johannes Praml Mitte Oktober 2010 nach sechs Jahren Haft aus der Justizanstalt Stein entlassen wurde, spürte er statt Lebenslust Einsamkeit, und die wiedererlangte Freiheit schmeckte seltsam schal. Ursprünglich war er wegen Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, dann aber als "geistig abnormer Rechtsbrecher“ so lange gesessen, bis ihn Gutachter und Gefängnisleitung nicht mehr als rückfallsgefährdet betrachteten. Heute möchte Praml die Überzeit seiner Haft nicht missen. Denn wäre er schon nach Ablauf der gerichtlichen Haftstrafe freigekommen, hätte er etwas versäumt, was er selbst als "das Schönste“ in seinem Leben bezeichnet. Vor drei Jahren hat er sich in einen Mithäftling verliebt und sich mit ihm "verlobt“. Jetzt, in Freiheit, strebt er eine "Homo-Ehe“ mit seinem nach wie vor einsitzenden Freund an. Und er schafft damit einen Präzedenzfall, der die Vollzugspraxis der österreichischen Haftanstalten gehörig durcheinanderbringen könnte: Haben "Eheleute“ in Haft etwa das Recht auf Zusammenlegung? Könnten sich Häftlinge durch Heirat gezielt in andere Haftanstalten versetzen lassen oder andere Verbesserungen der Haft- oder gar Entlassungsbedingungen erreichen? Droht ein Vollzugstourismus durch Zweckehen unter Häftlingen?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine Welle von Homo-Eheschließungen in den Gefängnissen bevorsteht und damit zahlreiche neue Rechtsansprüche erhoben werden, die allesamt erst von Höchstgerichten zu entscheiden sind, weil nichts davon bislang ausjudiziert ist. Die zuständigen Behörden sehen jedenfalls einen "massiven Begründungs- und Argumentationsaufwand“ auf sich zukommen, ist in Justizkreisen zu erfahren.

Praml, 30, sagt: "Mein Herz gehört Chrisi-Bär.“ Chrisi-Bär Christian R. ist 24, übersät mit Tätowierungen, die auch Hakenkreuze zeigen. Er ist bekennend rechtsradikal, drogensüchtig und war seit seinem 14. Lebensjahr insgesamt drei Monate in Freiheit. Praml erzählt, Christian R. sei der erste Mensch in seinem Leben, "bei dem ich mich außerhalb meiner Familie ganz, ganz geborgen gefühlt habe“. Christian sei ein "harter Bursche, aber er hat sich bei niemandem außer mir so fallen lassen können. Wir waren beide einfach überwältigt von den Zärtlichkeiten, die wir ausgetauscht haben.“ Niemals würde Praml seinem Partner erzählen, wer ihn, Praml, seinerzeit in einer Zelle mehrfach vergewaltigt hat und wer es gewesen ist, der ihm eine Zigarette am Unterarm ausgedrückt hat. Denn, so Praml, "Chrisi-Bär würde sie umbringen, und dann hätte er keine Chance mehr, je entlassen zu werden. Er hat mich immer und überall in der Anstalt verteidigt, auch mit Gewalt, weil ich selbst nie Gewalt ausüben könnte.“ Als man damit begann, Johannes Praml durch Vollzugslockerungen auf seine Entlassung vorzubereiten, wurde er von seinem Geliebten getrennt, der noch länger in Haft bleiben wird. Praml hat das bedauert: "Bei ihm ist es mir so gut gegangen. Wir hatten zwar jeder eine Einzelzelle, doch wir haben alles miteinander gemacht, echt alles.“

"Familienbesuch“.
Jetzt versucht Praml die Schließung einer eingetragenen Partnerschaft mit Christian vorzubereiten. Der ersten "Homo-Ehe“ unter Häftlingen in Österreich. In den vergangenen Wochen hat er entsprechende Ansuchen an die Gefängnisleitung von Stein gestellt. Praml: "Dann habe ich das Recht, ihm auch Geld zu schicken. Denn das Geld, das ich ihm bisher geschickt habe, ist immer zurückgekommen.“

Noch wichtiger sei ihm das durch die "Eheschließung“ entstehende Recht auf "Familienbesuch“. Das sind mehrstündige Besuche, die Häftlinge von ihren Sexualpartnern in für diese Zwecke eingerichteten, so genannten "Kuschelzellen“ empfangen dürfen. Ein weiterer wichtiger Grund für die eingetragene Partnerschaft sei die Tatsache, dass für Christian R. dadurch ein "sozialer Empfangsraum“ entstehe, der seine Aussicht auf Entlassung deutlich steigere. Tatsächlich ist es ein Hindernis für Entlassungen auf Bewährung, wenn auf die Häftlinge draußen kein soziales Umfeld wartet, das sie auffängt. Und Christian R. habe seit langer Zeit weder zu seiner Familie noch zu anderen Personen Kontakt. Johannes Praml: "Aber ich bin dann sein Ehemann und sein sozialer Empfangsraum.“ Einstweilen habe er Christian mit Telefonwertkarten versorgt, und der rufe ihn dreimal pro Woche an.

Juristisch ist die Sache klar:
Auch ein Häftling hat das Recht, jederzeit zu heiraten, und wird zum Eheschließungstermin bei der zuständigen Gemeindebehörde vorgeführt. Unklar ist, welche Häftlingsansprüche eine eingetragene Partnerschaft nach sich ziehen würde. Das im Jänner 2009 in Kraft getretene "Eingetragene Partnerschaft-Gesetz“ gibt gleichgeschlechtlichen Partnern das Recht auf einen gemeinsamen Namen und stellt sie erbschafts-, steuer- und pensionsrechtlich heterosexuellen Partnern gleich. Die Bestimmungen der Genfer Menschenrechtskonvention (etwa das Recht auf Familienzusammenführung) gelten als "bedingte Rechte“, weil sie etwa mit dem Vorbehalt der öffentlichen Sicherheit behaftet sind. Ein explizites Recht auf eine gemeinsame Zelle für Ehepartner gibt es nicht, in den österreichischen Gefängnissen herrscht strikte Geschlechtertrennung. Mit den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften fällt die Geschlechtertrennung als Hinderungsgrund für Eheleute weg. Dann bleibt nach Einschätzung vieler Justizexperten die Frage: Warum sollen Ehepartner nicht in einer gemeinsamen Zelle festgehalten werden? Schon bisher werde in der österreichischen Vollzugspraxis darauf geachtet, etwa inhaftierte Geschwister oder andere nahe Verwandte zusammenzulegen, wenn "Verwahrungs- und Sicherheitsstatus“ für die Betroffenen derselbe ist. Und keine Haftstrafe könne gegen das Ausleben schwuler Sexualität gerichtet sein.