Exklusiv: Grenz-überschreitung

Exklusiv: Grenzüberschreitung

BZÖ-Sprecher Scheuch weist Schuld von sich

Drucken

Schriftgröße

In den Nachmittagsstunden des 8. August 2000 näherte sich ein schickes Fahrzeug dem ungarisch-serbischen Grenzübergang Bajmok: ein BMW, schwarz-metallic, mit österreichischem Kennzeichen.

Allein: Der Lenker, ein unscheinbarer, schlicht gekleideter Ungar, mag nicht ganz zu der Edelkarosse passen.

Die Grenzbeamten halten das Fahrzeug an, kontrollieren die Papiere des Fahrers, nehmen seine Personalien auf. Erst dann lassen sie den Wagen Richtung Serbien passieren.

Wenige Stunden später überschreitet der Ungar erneut die Grenze: diesmal zurück Richtung Heimat, und diesmal zu Fuß.

Es fiel den Grenzbeamten also nicht schwer, sich an den Mann zu erinnern, als sie tags darauf eine Diebstahlsmeldung für einen schwarzen BMW 330 d mit dem Spittaler Kennzeichen SP 992 BE auf den Tisch bekamen. Dessen Lenker, der ungarische Staatsbürger Jozsef Tibor Liska, wurde festgenommen.

Der Besitzer des verschwundenen Leasing-BMW ist in Österreich kein Unbekannter: Es war Uwe Scheuch, Nationalratsabgeordneter und Sprecher des Bündnis Zukunft Österreich. Er liegt heute noch, Jahre nach dem Vorfall, im juristischen Clinch mit jenem Unternehmen, bei dem sein BMW damals versichert war.
Die Gruppe will keinen Schadenersatz zahlen – wegen mutmaßlichen Versicherungsbetrugs.

Worauf die gerichtlichen Streitereien zwischen Scheuch als Kläger und der Versicherung fußen, erhellt ein Urteil vom Gericht der ungarischen Stadt Baja mit der Aktenzahl B.216/2001, das profil zugespielt wurde. Darin wird der Ungar Jozsef Tibor Liska wegen Beihilfe zur Irreführung der Behörden verurteilt. „Sein Verhalten als Gehilfe“, so heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, „hing mit dem Betrugsverhalten von Uwe Scheuch zusammen.“
Nur: Was haben der Ungar Liska und der Österreicher Scheuch miteinander zu tun?

Die Vorgeschichte beginnt 1997 auf dem ungarischen Landwirtschaftsbetrieb Green GmbH in Baja. Dort heuerte Scheuch nach Beendigung seines Studiums für drei Jahre als Geschäftsführer an. Liska war zu dieser Zeit als technischer Leiter in dem rund 300 Mitarbeiter umfassenden Unternehmen angestellt. Er und einige andere Angestellte hatten, wie Scheuch heute sagt, die – in Ungarn notwendige – schriftliche Erlaubnis, die Fahrzeuge der leitenden Angestellten zu lenken.

Auto verschwunden. Am 8. August 2000 also verschwand plötzlich das Auto von Uwe Scheuch. Unter welchen Umständen – darüber gibt es zwei Versionen: jene, die das Gericht in Baja schriftlich festhielt, und jene Uwe Scheuchs, der, wie er sagt, in die Ermittlungen der ungarischen Behörden nie einbezogen worden ist.
Was hielt nun das Strafgericht in Baja in seiner schriftlichen Urteilsbegründung fest?

Bei seiner ersten Einvernahme führte der Ungar Tibor Liska laut Gerichtsunterlagen an, unbekannte jugoslawische Kriegsveteranen hätten von ihm verlangt, Scheuchs Auto ins Ausland zu bringen, andernfalls müsse er um sich und seine Familie bangen.
Die Behörden schenkten ihm keinen Glauben.

Vielmehr glaubten sie Liskas späteren Aussagen, wonach Scheuch im August 2000 beschlossen habe, „sein Fahrzeug zu veräußern und bei der Polizei eine Meldung mit unwahrem Inhalt zu erstatten, wonach das Fahrzeug gestohlen wurde, aufgrund dieser Meldung wollte er bei der Versicherung Entschädigung beantragen. Dazu ersuchte er um die Hilfe des Angeklagten (Liska, Anm.), der einverstanden war.“

Also „fuhr der Angeklagte der Vereinbarung entsprechend“ am 8. August 2000 in den Nachmittagsstunden nach Bajmok, wo er das Fahrzeug veräußert haben soll – „um einen nicht genau feststellbaren Betrag an unbekannte Personen“.

Also, am Nachmittag des 8. August soll das Auto bei Unbekannten in Serbien gelandet sein. Und in den Nachtstunden des 8. August habe Liska den Österreicher Scheuch zur Kriminalabteilung der Polizeihauptmannschaft Pecs gebracht, wo Scheuch Anzeige erstattet hat: Sein vor einer Konditorei in Pecs abgestellter BMW sei ihm von unbekannten Tätern „zwischen 21.30 Uhr und 24 Uhr gestohlen“ worden.

„Eine Meldung mit unwahrem Inhalt“, wie im Urteil festgehalten wird, „um sich unrechtmäßig Nutzen zu verschaffen“.

Was das Gericht in so einem Fall üblicherweise impliziert: Wenn jemand ein geleastes Auto im Ausland verkauft und als gestohlen meldet, kann er theoretisch den widerrechtlichen Verkaufserlös einstecken. Den Rest macht sich die Versicherung mit dem Leasingunternehmen aus.
Liska wurde in erster Instanz im Februar 2002 wegen Betrugs verurteilt.

In zweiter Instanz wurde das Urteil dann abgemildert, und zwar auf Beihilfe. Denn die Durchführung der Straftat, begründet das Gericht, sei vielmehr Uwe Scheuch anzulasten, weil er „bei der das Fahrzeug versichernden Versicherung die unwahre Tatsache des Fahrzeugdiebstahls meldete und damit die Versicherung irreführte“.

Mehrere Diebstähle. Das Gericht stützt die Revision des Ersturteils auch darauf, „dass es sich aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten bereits um den dritten Fall handelte, in welchem Uwe Scheuch einen von ihm im Ausland geleasten Pkw bei der Versicherung als gestohlen gemeldet hatte“.

Tatsächlich hatten sich in den Monaten zuvor die Autodiebstähle im Betrieb der Green GmbH gehäuft: Schon im Dezember 1999 meldete Scheuch in Ungarn seinen Wagen als gestohlen. Das Fahrzeug war ebenfalls geleast, die Marke ebenfalls BMW, nur die Versicherungsgesellschaft eine andere. Er sei, sagt Scheuch heute, in einem Supermarkt einkaufen gewesen.

Als er wieder auf die Straße getreten sei, habe er gesehen, „dass mein Auto nicht mehr auf dem Parkplatz steht“.

Im Mai 2000 meldete allerdings nicht Scheuch, sondern einer seiner Geschäftspartner einen Toyota Lexus, die Luxusvariante des japanischen Autokonzerns, als gestohlen.
Und im August dann besagter zweiter BMW, der Scheuch mutmaßlich gestohlen worden war.

Uwe Scheuch selbst widerspricht gegenüber profil der Darstellung, die Liska vor Gericht geschildert hat.
Scheuch sagt, er sei am Abend des 8. August 2000 in die Innenstadt von Baja gefahren – und zwar mit seinem Auto –, habe es dort abgestellt und sei zu einem Geschäftsessen gegangen. Als er gegen Mitternacht auf den Hauptplatz von Baja zurückgekommen sei, wäre sein Auto fort gewesen. Seine Dolmetscherin habe ihn daraufhin zur örtlichen Polizei gebracht, wo er Anzeige erstattete.
In Österreich habe er dann ebenfalls eine Diebstahlsmeldung gemacht und sich ein neues Auto bestellt.

Über das Verfahren in Ungarn habe er nie etwas erfahren: Er sei nie einvernommen worden, nie als Zeuge geladen gewesen, es habe keine rechtlichen Schritte gegen ihn gegeben. Scheuch: „Das Urteil gegen Liska und die darin erhobenen Anschuldigungen gegen mich beruhen ausschließlich auf den Aussagen des Angeklagten Liska. Mich hat nie jemand befragt.“

Er habe lediglich eines Tages ein polizeiliches Schriftstück aus Ungarn bekommen. Das Schreiben, das Scheuch vorlegen kann, ist ein „Beschluss über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens“ wegen „begründetem Verdacht des Begehens eines (…) Betrugsversuches“.

Scheuchs Anwältin Huberta Gheneff hält gegenüber profil fest: „Es gibt ein rechtskräftig abgehandeltes Verfahren gegen Uwe Scheuchs ehemaligen Mitarbeiter, in dem auf dessen Aussagen Bezug genommen wird. Für meinen Mandanten hat dies keine Rechtsverbindlichkeit.“

Das Strafgericht in Baja wollte auf Anfrage von profil dazu keine Auskünfte erteilen, nur so viel: Gegen Uwe Scheuch sei nie ein Verfahren eingeleitet worden, und es liege auch keine Verurteilung gegen ihn vor.

Laut Protokoll hat es auch nur ein einziges Rechtshilfeansuchen seitens Ungarns an Österreich gegeben: Beim Landesgendarmeriekommando Niederösterreich war angefragt worden, wem der gestohlene BMW gehöre und wo er versichert sei.

Am 4. Juli findet am Wiener Landesgericht für Zivilrechtsfragen die nächste Verhandlungsrunde in der Causa Scheuch gegen Versicherung statt. In den Zeugenstand geladen: Jozsef Tibor Liska.

Von Ulla Schmid