Gericht: Tödliches Beamtenmikado

Wague wurde ein Opfer der Beamtenmentalität

Drucken

Schriftgröße

Eigentlich hätte man die Aussage von Markus H. am Mittwoch vergangener Woche gern gehört. Warum er mitten in jener Julinacht 2003 die Videokamera griffbereit hatte. Und ob er vielleicht hörte, was sich die Uniformierten gegenseitig zuschrien – und nicht nur, wie sie einen Anrainer, noch dazu just den Mann der Pressesprecherin des damaligen Innenministers Ernst Strasser, mit den auf dem Video hörbaren Worten: „Schleich dich, sonst kommst in Häfn“ wegwiesen. Doch der 38-Jährige wird vorerst wieder nach Hause geschickt, der Prozess wegen fehlender Gutachten vertagt.

Markus H. will sich ohnehin „nicht in die Öffentlichkeit drängen“, sich „nicht wichtig machen“. Es sei ja nur ein Zufall gewesen, der ihn in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 durch das offene Fenster seiner Wohnung neben dem Stadtpark einen Schrei hören ließ. Sein eigenes Vorurteil über Vorurteile von anderen hatte ihn zur Videokamera greifen lassen, mit der er normalerweise seinen kleinen Sohn filmt: Er sah einen Schwarzafrikaner, der auf ein paar Polizisten trifft: Da dachte er, dass „etwas passieren kann …“

Auch wenn der Historiker nur ungern darüber redet: Das Ergebnis seiner Handlungen spricht für sich. Videosequenzen, die durch ihre Veröffentlichung in der Stadtzeitung „Falter“ aus der medialen Randnotiz einen Fall für die Schlagzeilen machten; bewegte Bilder, die die Versteinerung von Exekutivorganen und Helfern dokumentieren. Damit kam der Justizapparat im Fall Wague erst richtig in Bewegung – und sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt bis heute in Erklärungsnotstand.

„Ich glaube nicht, dass wir ohne das Video nun überhaupt im Gerichtssaal verhandeln würden“, sagt die Anwältin Nadja Lorenz, welche die Witwe Cheibani Wagues vertritt. Da er selbst als Zeuge aussagen soll, darf Markus H. den stickigen Verhandlungssaal davor nicht betreten. Er hört also nicht, wie Polizisten, die Sanitäter und der Notarzt, die wegen „fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen“ angeklagt sind, vergangene Woche drei Verhandlungstage hindurch nicht selten stammelnd erläutern, welche Gedanken ihnen durch den Kopf gegangen seien, während H. sie ohne ihr Wissen filmte. Warum sie glauben, richtig gehandelt zu haben, warum sie keine juristische Schuld am Tod des Mauretaniers tragen.

Keine Koordination. Doch mit jedem neuen Satz, den die zehn Angeklagten vor dem Richter von sich geben, wird klarer, dass Cheibani Wague das Opfer einer Beamtenmentalität wurde, in der sich jeder auf den anderen, nur niemand auf sich selbst verließ. Ob das strafbar ist, entscheidet der Richter.

Keiner bewahrte den Überblick, niemand fühlte sich verantwortlich, die Kollegen zu koordinieren. „Wir haben ja alle den gleichen Dienstgrad“, sagt ein Polizist. „Es hat keinen gegeben, der die Amtshandlung geleitet hat.“ Ein Beamter nach dem anderen erzählt auf der Anklagebank, dass er sich nur auf sich selbst konzentrierte, und darauf, dass ihm der Mauretanier nicht auskomme. Keiner achtete darauf, was die anderen machten. Dafür sind sich aber die meisten „ganz sicher“, dass Wague „sicher nicht geschlagen wurde“. Nur dass Wague zuvor selbst einen der Kollegen getreten habe, daran können sich die meisten erinnern. Der Richter stutzt: „Das versteh ich nicht. Jeder von Ihnen sagt mir, Herr Wague habe einen Polizisten getreten. Aber keiner von Ihnen sagt, dass er getreten wurde?“ Die Beamten nehmen den Einwand widerspruchslos zur Kenntnis.

Keiner ergriff damals die Initiative, keiner fühlte sich zuständig, keiner darum heute verantwortlich. Obwohl es ab einem bestimmten Zeitpunkt der Amtshandlung niemanden mehr gab, der darauf achtete, ob der 33-Jährige noch lebte. Keinen, der ständig die Atmung des mittlerweile Wehrlosen kontrollierte, niemanden mehr, der den Pulsschlag überwachte.

„Ich bin gewohnt, dass der Arzt die Initiative ergreift und sagt, was gemacht wird“, rechtfertigt sich eine Polizistin. Aus ihrer Stimme klingt Verständnislosigkeit ob der Tatsache, dass sie auf der Anklagebank sitzt. Ein anderer sah seine Aufgabe mit der Fixierung des Tobenden erfüllt.

Doch der Arzt blieb stumm, sagen die Polizisten. Vielleicht stotterte er aber auch nur ähnlich zaghaft, wie im Gerichtssaal. „Früher“, wispert der Notarzt, „früher war ich mutiger.“ Da habe er auch Schläge von hysterischen Patienten kassiert, und sogar seine Brille sei einmal zerbrochen. „Aber“, der Mann wird das einzige Mal während seiner Vernehmung laut, „das zahlt einem ja keiner.“ Da habe er gelernt, „einen solchen Patienten erst anzurühren, wenn er gefesselt am Boden liegt“.

Früher war er eben mutiger. Da hätte er einem Polizisten vielleicht noch Einhalt geboten, wenn der einen seiner Patienten auf den Kopf schlägt. Mittlerweile gibt er so etwas nicht einmal in den Vernehmungen der Ermittler Wochen später zu Protokoll. „Ich habe mich zu dieser Zeit noch nicht zu äußern getraut“, stammelt er. Erst vor dem Richter, als es um seinen eigenen Kopf geht, entwickelt er plötzlich Courage.

Autoritäten sind eben Autoritäten für den 57-Jährigen. Obrigkeitsdenken ersetzte den Hausverstand. „Die Polizei hat für mich ein Machtmonopol und ist die Obrigkeit“, sagt er. Auf dem Video wirkt es, als fühlte er sich nutzlos. Die Hände in den Taschen steht er ein wenig abseits.

Kein Puls mehr. Irgendwann während die Polizisten und Sanitäter auf Cheibani Wague knieten, hörte dessen Herz auf zu schlagen. Doch niemand erinnert sich, wer das überhaupt feststellte. „Irgendwann hat irgendjemand gesagt, dass er keinen Puls mehr hat“, sagt ein Sanitäter – und wird daraufhin vom medizinischen Gutachter ins Gebet genommen. „Und da falten Sie die Hände, wenn Sie so was hören? Oder ergreifen Sie die Initiative?“, fragt er den Rettungsmann. Die Frage hat nur rhetorischen Charakter, die Antwort zeigt der Film. „Ich hab nicht viel nachgedacht“, sagt der Sanitäter, „denn bis der Patient fixiert ist, hat für mich die Polizei das Kommando – und dann der Arzt.“ Letzterer wiederum wollte mit der ersten Hilfe warten, bis die Polizisten Wague die Handschellen abnehmen. „Wenn die Hände am Rücken gefesselt sind, ist eine Reanimation eine riskante Sache“, sagt er. Der Richter schüttelt verständnislos den Kopf: „Was hätte ihm denn Schlimmeres passieren sollen, als keinen Puls mehr zu haben?“ Schweigen im Saal.

Schon die Polizisten hätten wissen müssen, sagt der Arzt, dass es die Atmung eines Menschen einschränke, wenn man ihn zu neunt zu Boden drückt. „Daran hab ich gar nicht gedacht“, sagt wiederum ein Polizist. „Es war ja ein Arzt da.“ Vom Fall Omofuma habe er 1999 in den Medien gehört, doch im Dienst sei das nie thematisiert worden. Vom Erlass des Innenministeriums, der länger als vier Minuten dauernde Fixierungen in Bauchlage verbietet, da ein „lagebedingter Erstickungstod“ drohe, will keiner der Beamten zuvor gehört haben.

„Das halte ich für den großen Skandal“, echauffiert sich Anwältin Lorenz, „dass das Ministerium vom Fall Omofuma nichts gelernt und seine Beamten angeblich nicht entsprechend geschult hat. Andernfalls wäre das wahrscheinlich alles nicht passiert.“

„Sie verließen sich also auf den Arzt?“, wird ein Polizist von seinem Anwalt gefragt, um sich entlasten zu können. „Ja“, sagt dieser, „da ich ja nur erste Hilfe leisten kann und mehr nicht.“ Doch das allein hätte wahrscheinlich schon genügt.

Von Josef Barth