Kommissar DNA

Gerichtsmedizin: Kommissar DNA

Der Fall Lindh

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Der Verdächtige, der erst wenige Tage vor dem Mord am 10. September aus psychiatrischer Behandlung entlassen worden war, leugnet zwar bei den Einvernahmen jeden Tatzusammenhang, aber laut Medienberichten soll die Polizei im Besitz eines Sachbeweises sein: Winzige, auf der sichergestellten Mordwaffe, einem Jagdmesser, entdeckte Spuren sollen gemäß den DNA-Analysen zum Mordverdächtigen passen.
DNA – diese drei Buchstaben signalisieren immer häufiger die bevorstehende Aufklärung eines Kapitalverbrechens. In Österreich lieferte die DNA-Technik seit der spektakulären Premiere im Fall des Prostituiertenmörders Jack Unterweger*) gleich mehrfach den alles entscheidenden Beweis zur Aufklärung teils lange zurückliegender Bluttaten. Im Vorjahr wurde der 33-jährige Herbert Petsch aufgrund einer DNA-Analyse wegen eines im Jahr 1988 an der 20-jährigen Verkäuferin Alexandra Schriefl begangenen Sexualmordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Und am Dienstag dieser Woche steht in Wien der 37-jährige Michael P. vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 1990 die achtjährige Nicole Strau ermordet zu haben. Wichtigster Indizienbeweis, den die Staatsanwaltschaft vorlegen will, ist auch in diesem Fall eine DNA-Analyse.

Wunderwaffe.
DNA – diese drei Buchstaben stehen für eine Revolution in der Gerichtsmedizin, die in der Kriminalistik ständig neue Durchbrüche ermöglicht: Der neueste heißt „Real Time PCR Quantitation“ und wird von Experten bereits als neue Wunderwaffe in der DNA-Technologie bezeichnet. Das von einem US-Unternehmen hergestellte Gerät, an dessen Entwicklung Innsbrucker DNA-Spezialisten beteiligt waren, wird es ermöglichen, einen Tatort selbst nach winzigsten verwertbaren Spuren abzusuchen und menschliche DNA auch noch dort zu entdecken, wo das bisher nur unter größtem Aufwand oder gar nicht möglich war.
Dass spektakuläre Fahndungserfolge in letzter Zeit häufiger gelingen, hat aber neben technischen Entwicklungen noch einen weiteren Grund: Immer mehr Länder verfügen über DNA-Datenbanken – Großbritannien seit 1995, Österreich, Deutschland und die Schweiz seit 1997. Und immer häufiger werden die gespeicherten Daten zwischen den Staaten ausgetauscht. Damit hat die Suche nach Einbrechern, Sexualstraftätern oder Mördern eine neue Dynamik bekommen.
Denn ganz anders als in früheren Zeiten begnügen sich die Kriminalisten nicht mehr damit, in simplen Verbrecherkatalogen zu blättern. Mit wissenschaftlicher Akribie und unabhängig davon, ob Daten je gebraucht werden oder nicht, sammeln sie – mit Computerunterstützung – beständig neues Material.
Auf diese Art werden die Netze um die Täter systematisch enger gezogen. Das erfordert ein Umdenken bei den beteiligten Fachkräften, das erfordert einschlägige Ausbildung und beständige Nachschulung, damit das Personal mit den technischen Neuerungen Schritt halten kann.

Spezialisierung. Mittlerweile verläuft die Entwicklung in den forensischen Wissenschaften so rasant, dass selbst Experten gelegentlich Schwierigkeiten haben, auf dem Laufenden zu bleiben. „Die DNA war ein Quantensprung“, sagt Manfred Hochmeister, Professor am Institut für Gerichtsmedizin der Universität Wien und Pionier der DNA-Analyse, „aber was wir seit dem Jahr 2000 erleben, ist nochmals eine Revolution.“ Hochmeister hatte schon 1991 zusammen mit Spezialisten des FBI bahnbrechende Arbeiten über die Typisierung von DNA aus Zigarettenkippen oder die erste Typisierung von DNA aus Knochen publiziert. Seit Februar des Vorjahres baut er – „unter großen Herausforderungen“ – in Wien ein akkreditiertes DNA-Labor auf. Bisher gab es solche Labors nur in Innsbruck und Salzburg (akkreditiert ist nur das Labor in Innsbruck). Hochmeister hofft, damit die Forschungsaktivitäten der Wiener Gerichtsmedizin wieder an die Weltspitze katapultieren zu können.
Das Wichtigste im Ablauf des DNA-Täterprofilings sei die Erkennung und Sicherung von Spuren, sagt Hochmeister. Wird die Spur nicht erkannt, ist sie für immer verloren. Wird sie nicht richtig gesichert, ist sie ebenso für immer verloren. An einem weißen Kinderleibchen mit Samenspuren führt der DNA-Spezialist den Ablauf einer Typisierung vor. Das Leibchen liegt ausgebreitet auf braunem Packpapier auf dem Tisch. Im abgedunkelten Raum wird die Spur mithilfe des Polilight, eines Geräts, das Licht verschiedener Wellenlängen spendet, sichtbar gemacht. An jener Stelle des Leibchens, wo die Samenspur aufleuchtet, wird eine kleine Stoffprobe entnommen und mit der Pinzette in ein kleines Plastikröhrchen samt Lösungsmittel gesteckt. Um herauszufinden, ob überhaupt menschliche DNA und wie viel davon in der Probe enthalten ist, wird die Menge der DNA mithilfe der so genannten Real Time PCR (Polymerase Chain Reaction) in einem speziellen Gerät gemessen.
Ist keine menschliche DNA vorhanden, wird die Analyse gestoppt. Ist sie jedoch vorhanden, dann werden die genetischen Merkmale mittels PCR in einer Art Kopiermaschine millionenfach vervielfältigt, um auch kleinste Spuren sichtbar zu machen. Die einzelnen DNA-Bausteine Adenin, Thymin, Cytosin und Guanin (ATCG) treten milliardenfach in unterschiedlichen Sequenzen auf. Die individuelle Anordnung ergibt das genetische Profil eines Menschen. Einzelne Sequenzen dieser Buchstabenreihen werden dann auf Papier ausgedruckt und ausgewertet.
Allein im Bereich des DNA-Täterprofilings existieren heute bereits mehrere methodische Untergruppen mit extra dafür ausgebildeten Spezialisten.
Ein Beispiel für ein solches Spezialgebiet ist etwa die Short-Tandem-Repeat-Methode (STR), bei der nach XY- und XX-Chromosomen (Mann oder Frau) Zahlenreihen gebildet und diese dann in die nationalen Datenbanken eingegeben werden, um ein dazu passendes Profil zu finden. Oder die mitochondriale DNA, die es ermöglicht, selbst aus einem Haar ohne Wurzel oder aus Knochen ein DNA-Profil zu erstellen.

Körperflüssigkeiten.
Normalerweise wird die einem Menschen eigene und einzigartige genetische Information aus Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel oder Samen untersucht. Neben Haaren und Hautzellen sind dies die häufigsten Spuren, die ein Täter am Tatort hinterlässt. Jede Körperzelle ist Trägerin dieser Erbinformation. Zur Erstellung des DNA-Profils eines Verdächtigen werden in der Regel Mundhöhlenabstriche verwendet (Speichel), bei einer Weigerung können auch Hautabstriche (Hautzellen) genommen werden.
Bei Verbrechens- oder Unfallopfern, die manchmal extremen Umwelteinflüssen unterliegen, ist die Gewinnung der DNA nicht immer einfach. Während die Erbsubstanz in einer Gletscherspalte über tausende Jahre, bei Raumtemperatur immerhin noch Jahrzehnte erhalten bleibt, wird sie bei Hitze und Feuchte rasch von Bakterien zerschnipselt und abgebaut.
Das gleiche Problem zeigt sich bei der Identifizierung von Brandopfern. Die 155 Opfer der Tunnelbrand-Katastrophe von Kaprun beispielsweise sind bei Temperaturen von mehr als 1000 Grad bis zur völligen Unkenntlichkeit verkohlt. In solchen Fällen versuchen die Gerichtsmediziner, eine Art Secondhand-DNA aus gemahlenen Knochenresten zu extrahieren. Diese über die mütterliche Linie vererbte mitochondriale DNA kommt statistisch einmal unter 3000 Individuen vor, daher ist sie von ungleich geringerem Wert als die aus dem Zellkern sequenzierte DNA (eins zu 400 Milliarden).

Fertige Kits.
Da die Zahl der zu sequenzierenden DNA-Proben beständig wächst und die Labors mit der Arbeit nicht nachkommen, werden Schnelltests zur Grobanalyse immer wichtiger. Solche Tests gibt es in Form fertiger Kits, wie etwa den so genannten SSO Array (Sequence Specific Oligonucleotide Array), der 40 Proben auf einmal analysieren kann und damit viel Zeit und Geld spart.
Die simple Methode basiert schlicht darauf, dass getestete Personen an irgendeiner Stelle ihrer DNA Unterscheidungsmerkmale tragen. Die Testflüssigkeit wird einfach auf zwei Proben getropft. Verfärbt sich die eine blau und die andere nicht, dann können sie nicht von ein und derselben Person stammen. Verfärben sich aber beide Proben blau, dann müssen zur näheren Analyse beide sequenziert werden.
Noch leistungsfähiger ist der so genannte SNIPS-Schnelltest (Single Nucleotide Polymorphism), der 96 Proben mit 100 verschiedenen Merkmalen pro Stunde schafft, was verhältnismäßig schnell und billig ist. Die US-Justizbehörden haben daher damit begonnen, diese Methode bei der Typisierung von Gefängnisinsassen einzusetzen.
Das Projekt geht jedoch nur relativ schleppend voran, weil viele Fachleute in private Labors wechselten, daher fehlt jetzt das Personal zur raschen Umsetzung neuer Techniken.
Besonders heikel ist die Sicherung von DNA-Spuren bei Sexualverbrechen. In der Schweiz wurde aus diesem Grund ein eigenes Spurensicherungs-Kit (Sexual Assault Case Kit) entwickelt und an Spitäler verteilt. Speziell ausgebildete Schwestern (Forensic Nurses) sollten an strategischen Stellen der Krankenhäuser – beispielsweise in der Unfallambulanz – postiert und immer dann gerufen werden, wenn es gerichtsmedizinisch geboten erscheint. In den US-Bundesstaaten Kalifornien, Texas sowie in Washington DC wurden in einigen Zentren spezielle Fachgruppen (Sexual Assault Response Teams) eingerichtet, die sich ausschließlich mit dieser Verbrechensart befassen.

Unblutige Autopsie.
Alle männlichen Körperzellen besitzen auf dem Y-Chromosom spezielle Marker, die eine DNA-Typisierung des betreffenden Mannes ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde ein eigenes Analyse-Kit entwickelt, das sechs Regionen analysiert. Damit schafft man eine Typisierungsrate (Unterscheidbarkeit) von 1:1000 bis maximal 1:10.000. Mit einem zweiten Kit, das nochmals sechs Regionen erfasst, kommt man auf einen Typisierungswert in Millionenhöhe, das heißt, man hat ein sicheres DNA-Profil des Täters. Neue, zusätzliche Erkenntnisse verspricht jetzt die „Autopsie ohne Skalpell“, ein Verfahren, bei dem man durch bildgebende Verfahren in jeden Winkel einer Leiche hineinschauen kann, selbst wenn sie noch im Plastiksack liegt. „Was sich da abzeichnet“, formuliert der Berner Rechtsmediziner Richard Dirnhofer, „ist eine ähnliche Revolution wie die DNA.“