Gewerkschaft fordert Rücktritt des Geschäftsführers

Gewerkschaft fordert Rücktritt des Geschäftsführers: Bespitzelung bei Tiger Lacke geht in die nächste Runde

Bespitzelung bei Tiger Lacke geht in die nächste Runde

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Was hinter den geschlossenen ­Türen vorgeht, dringt nicht nach außen. Man kann es sich nur vorstellen, das Tuscheln auf den Gängen, die verschämten Blicke in den Büroräumen auf der Suche nach versteckten Kameras; Mitarbeiter, die hektisch die ­eigenen E-Mails auf kritische Bemerkungen durchsuchen, weil der Chef das mitgelesen ­haben könnte. Von derartigem Unbehagen dringt nichts an die Öffentlichkeit. Das kollektive Schweigen hat seinen Grund: Die Mitarbeiter des Welser Lack- und Beschichtungsherstellers Tiger Coatings haben Angst um ihren Job, wenn sie mit Medien sprechen. Vielen muss die Geschäftsleitung nicht einmal Konsequenzen androhen. Nur einige wenige werden explizit gewarnt.

Nachdem profil in der vergangenen Woche aufgedeckt hat, dass die Tiger-Geschäftsleitung die ­eigenen Leute mit versteckten ­Videokameras bespitzelt, E-Mails mitgelesen und Listen über Krankenstandstage und -gründe geführt hat, wagte das Management bei einer eilig zusammengerufenen Betriebsversammlung den Versuch einer Entschuldigung. Gleichzeitig versuchte es, die Belegschaft darauf einzuschwören, dass es sich nur um Einzelfälle gehandelt habe.
Einzelfälle, die sich offenbar häufen.

Denn im Laufe der Woche meldeten sich bei profil gleich mehrere frühere Mitarbeiter, die den Bericht inhaltlich bestätigen. Ihre Botschaft ist klar: Die Überwachung war, so wie profil berichtet hatte, keineswegs ein Einzelfall. Die früheren Kollegen haben sich zusammengetan und wollen bei der Staatsanwaltschaft Wels nun Sachverhaltsdarstellungen einbringen. Für die Geschäftsleitung um Clemens Steiner wird es zusehends eng. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) fährt jetzt schwere Geschütze auf. „Wer mit dem Datenschutz der Mitarbeiter spielt, hat an der verantwortungsvollen ­Position eines Geschäftsführers nichts ver­loren. Ich würde Herrn Steiner den Rücktritt sehr nahe legen“, sagt GPA-Vorsitzender Wolfgang Katzian zu profil. „Wenn ein ­Unternehmen so grundsätzlich die Menschenrechte verletzt, ist es schwer, auch nur einen Ansatz von Verständnis für die Maßnahmen zu ­finden.“ Den Fall Tiger will er zum Anlass ­nehmen, den gesetzlichen ­Datenschutz auf neue Beine zu stellen. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen würden nicht ausreichen, um die Mitarbeiter zu schützen. Dieser Fall biete die Chance, den Stein ins Rollen zu bringen.

Die Grünen sind da ganz aufseiten der Gewerkschaft. „Bespitzelung darf kein Kavaliersdelikt bleiben“, fordert die oberösterreichische Abgeordnete Ulrike Schwarz. Gemeinsam mit Peter Pilz will sie sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber klare Regeln für Überwachungsmaßnahmen aufstellt, damit sich die Unternehmen nicht mehr auf Graubereiche ausreden können. „Das, was wir in Österreich erleben, ist ein wilder Überwachungswestern“, sagt Pilz.

Kein Einzelfall. Den konkreten Fall Tiger will er nun auch parlamentarisch aufrollen. „Wir werden Anfragen an die zuständigen Ministerien stellen, um sicherzugehen, dass sich die Behörden damit auch wirklich befassen“, sagt Pilz zu profil. Dass es sich nur um Einzelfälle gehandelt haben soll, wie die Tiger-Führungsetage behauptet, glaubt der Grünen-Abgeordnete nicht. Auch Ulrike Schwarz hält die Verteidigungsstrategie für „ziemlich durchsichtig“. In Gesprächen mit einzelnen Tageszeitungen und in einer schriftlichen Stellungnahme hatte Tiger beispielsweise die E-Mail-Überwachung damit gerechtfertigt, dass sie nur eine Zweigniederlassung in Übersee getroffen hätte. Doch schon allein die in profil abgedruckten Dossiers betrafen die E-Mail-Accounts von drei verschiedenen Mitarbeitern. Nach Erscheinen des Artikels hat sich bei profil zudem ein weiterer früherer Mitarbeiter von Tiger gemeldet. „Nach der Einstellung durch Herrn Steiner sollte ich sämtliche Internetaktivitäten und den E-Mail-Verkehr aller IT-User auf ‚verdächtige‘ Zugriffe und Datenaustausch filtern und der Geschäftsleitung berichten“, so der Ex-Mitarbeiter.

Auch die Argumentation, die Geschäftsleitung habe nichts von Kameras außerhalb der Lager gewusst, ist schwer nachvollziehbar. Schließlich werden in der ­profil ebenfalls vorliegenden Auftragsbestätigung in fett gedruckten Buchstaben die genauen Orte der ­Kamerainstallation genannt: Halle A und B, Versand, Fakturierung, Müllraum sowie weitere Räume (siehe Faksimile). Peter Pilz hält die Ausflüchte des Managements für unglaubwürdig: „Man bespitzelt nicht mal einfach so irrtümlich.“

Ob oder wie viele Mitarbeiter geschädigt wurden, ist noch nicht abzusehen. Ulrike Schwarz hofft, dass der Betriebsrat die Fälle aufrollen kann. Zudem könnte nun die Staatsanwaltschaft Wels aktiv werden. Noch in dieser Woche wird Rechtsanwalt Friedrich Nusterer Sachverhaltsdarstellungen seiner Mandanten einbringen: Zwei Betroffene fühlen sich von Tiger massiv geschädigt und glauben, dass die Überwachung zu ihrer Kündigung geführt haben könnte. „Wenn die Überwachung in der Absicht geschehen ist, einem ­anderen Nachteil zuzufügen, dann kann diese Handlung strafbar sein“, sagt der Anwalt der Betroffenen. Dem Datenschutzgesetz zufolge droht dem Täter in einem solchen Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu ­einem Jahr.

Weitere Ex-Mitarbeiter wollen sich diesen Sachverhaltsdarstellungen anschließen. Sie berichten allesamt vom Klima der Angst, das bei Tiger über die Jahre hinweg geherrscht habe, und davon, dass „Menschen nur als Rohstoff“ gesehen worden seien. „Es geht mir nicht um Rache“, sagt einer von ihnen zu profil. „Denen muss man die Grenzen aufzeigen – schon allein der Mitarbeiter wegen, die jetzt noch dort arbeiten.“