Gnade dem Staatsoberhaupt

Plädoyer für eine Reform der Begnadigungskompetenz des Bundespräsidenten.

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Als Heinz Fischer kurz nach seiner Wahl im ORF-„Report“ gefragt wurde, ob seine Kompetenzen verändert werden sollten, hat er erwartungsgemäß gemeint, dass er weder einen Anlass zu ihrer Vermehrung noch zu ihrer Verminderung sieht. Das entsprach nicht nur seinem Naturell, sondern auch dem Stand der Diskussion: Jenen, die beim Österreich-Konvent dafür plädieren, die Freiheit des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung einzuschränken, ja das Amt überhaupt infrage stellen, stehen ungefähr ebenso viele gegenüber, die darin eine Verdoppelung des Sicherheitsnetzes sehen und die „doppelte Legitimation“ der Regierung – einerseits durch die Mehrheit der Volksvertreter, andererseits durch den vom Volk gewählten Bundespräsidenten – für einen besonderen Vorzug halten.

Ich habe diesbezüglich keine gesicherte Meinung – eher geht sie dahin, die totale Freiheit bei der Regierungsbildung für etwas zu groß zu halten –, aber das „Amt“ scheint mir unverzichtbar: Es gibt ganz wenige, große, unabhängige Institutionen, die sich als moralische Instanzen eignen: eigentlich nur die Bischöfe und der Bundespräsident.

Beide haben die denkbar schwierige, denkbar notwendige Aufgabe, in Zeiten großer Verunsicherung bestimmte zeitlose Werte hochzuhalten und vorzuleben. Es ist dies einer der Gründe, warum ich Heinz Fischer für so geeignet halte. Es mögen ihm die „Kanten“ fehlen, aber eines steht außer Zweifel: Er ist, in diesem durchaus altmodischen Sinn, ein „hochanständiger“ Mensch. Obwohl er aus einem ganz anderen sozialen Milieu stammt, setzt er etwas fort, was Vorkriegssozialisten vom Schlage Franz Jonas’ ausgezeichnet hat: der gleiche große Respekt vor Bildung und Kultur, die gleiche Abneigung gegen Nikotin und Alkohol, die gleiche Vorliebe für körperliche Ertüchtigung und „Wandern in der Natur“. Nicht zufällig führt Fischer wie Jonas eine Vorzeigeehe, die er nicht vorzeigt, und die Bescheidenheit, die sich in der Wahl seiner künftigen Adresse äußert, ist kein Wahlwerbegag, sondern die mildere Abwandlung von Jonas’ fast schon neurotischer „Sparsamkeit“.

„Unkorrektheit“ ist bei ihm so wenig wie bei Jonas denkbar. Nur, dass Fischer ungleich herzlicher sein kann. Wenn man ihm vorwirft, dass er (fast) jeden Feind vermieden hat, dann steht dem gegenüber, dass er in allen Lagern echte Freunde gewonnen und im Verlauf seines Aufstieges (fast) keine alten Freunde verloren hat.
Fischer ist ein „lieber Freund“ geblieben.

Ich halte die Fähigkeit eines Bundespräsidenten, etwas von dieser sowohl sehr korrekten wie sehr menschlichen Grundhaltung zu vermitteln, für mindestens so wichtig wie seine Rolle bei der Regierungsbildung. Es geht um all die Tugenden – von der Sparsamkeit bis zur Güte –, die man idealisierend dem „guten Kaiser“ zugeschrieben hat – was ihnen nichts von ihrer Aktualität nimmt. Deshalb glaube ich, dass man eine der am wenigsten „zeitgemäßen“ Kompetenzen des Bundespräsidenten stärken soll – nicht obwohl, sondern gerade weil sie sich vom Kaiser herleitet: das Recht, Gnade zu gewähren.

Derzeit ist der Bundespräsident darin sehr eingeschränkt: Er kann begnadigen – aber nur den, den ihm die Regierung, meist der Justizminister, vorschlägt. Der wieder sucht das Einvernehmen mit jenen Polizeidienststellen, die seinerzeit ermittelt, jenen Staatsanwälten, die seinerzeit angeklagt, jenen Richtern, die seinerzeit verurteilt haben. Höchst vernünftig – nur, dass sie alle die zustande gekommenen Urteile zwangsläufig für höchst gerecht, Gnade daher für fast schon ungerecht halten. Der bekannteste Gnadenakt, die „Weihnachtsamnestie“, strotzt von Gerechtigkeit: Vorgeschlagen wird, wessen Strafe fünf Jahre nicht übersteigt und wer nicht mehr als zwölf Monate (bei Ersttätern 18) davon offen hat und sich im Gefängnis gut führt.
Begnadigung wird damit – zur Freude jedes Juristen – de facto zur Fortsetzung des Rechtsweges.

Nur könnte man sie dann gleich im Strafgesetz regeln.

„Gnade“, die kaiserliche und schon gar die christliche, ist etwas anderes: gütige Nachsicht – Barmherzigkeit –, die anstelle von Recht, wenn auch im Sinne höherer Gerechtigkeit, geübt wird.

Ich glaube, dass man dem Staatsoberhaupt dieses Recht zur Gnade wieder einräumen soll: Er sollte von sich aus überall begnadigen können, wo er es für richtig, human und barmherzig hält.

Dagegen ist das Vorschlagsrecht der Regierung reformbedürftig, denn es lädt zu Missbrauch ein. So schlug etwa Innenminister Oskar Helmer reihenweise NS-Verbrecher zur Begnadigung vor – etwa Alois Brunners Stellvertreter als Leiter der „Zentralstelle für jüdische Auswanderer“, Adolf Girzick, mit folgender Begründung: „Das ihm zur Last gelegte Delikt besteht nur darin, dass er in der Judenaussiedelungsstelle beschäftigt war.“

Dass in Gaskammern ausgesiedelt wurde, stand der Begnadigung in Zeiten des Buhlens um „nationale“ Wähler nicht im Wege.

Es lohnt, Girzicks Begnadigung damit zu vergleichen, dass Justizminister Böhmdorfer, sehr im Sinne seiner Partei, keine Verurteilten nach Paragraf 209 zur Begnadigung vorschlägt, obwohl der Europäische Gerichtshof diesen Paragrafen (die nur für Männer gegebene Strafbarkeit homosexueller Beziehungen zu unter 16-Jährigen) als menschenrechtswidrig aufgehoben hat.

Je näher an der Partei, desto problematischer die Gnadenpraxis.
Der Bundespräsident ist jener Politiker Österreichs, der am eindeutigsten über den Parteien steht – man sollte Gnade zu seiner Sache machen.