Unrechtshilfe

Karl-Heinz Grasser: Unrechtshilfe

KHG. Seit Oktober 2010 wartet die Justiz in der Causa KHG auf Unterlagen aus Liechtenstein

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Die Sache ist ebenso verfahren wie verzwickt. Seit Monaten wird Manfred Ainedter nicht müde, die „überlange“ Dauer der Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser zu beklagen. Gleichzeitig lässt das Umfeld seines Mandanten nichts unversucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Seit nunmehr zweieinhalb Jahren ermittelt die Justiz gegen den ehemaligen Finanzminis­ter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, des Amtsmissbrauchs und der Untreue in Zusammenhang mit mehreren politischen Entscheidungen während dessen Amtszeit, darunter etwa die Buwog-Privatisierung 2004. Grasser soll allein beim Verkauf der Bundeswohngesellschaften 2,4 Millionen ­Euro kassiert haben. Das Geld soll mithilfe Walter Meischbergers nach Liechtenstein verschoben worden sein. Dort disponiert Grasser über ein komplexes Stiftungsnetzwerk, in welches auch unversteuerte Honorare aus seiner Zeit bei Meinl geflossen sein sollen. Mit im Zentrum: der Liechtensteiner Treuhänder Heinrich Schwägler.
Und damit beginnen die Probleme.

Bereits am 11. Oktober 2010 hatte die heimische Justiz ein Rechtshilfeansuchen an ihre Kollegen in Vaduz abgeschickt, um in den Besitz entsprechender Unterlagen zu gelangen, die bei Schwägler vermutet werden. Am 8. April 2011, also erst ein halbes Jahr später, ordnete das Fürstliche Landesgericht Hausdurchsuchungen an mehreren Schwägler ­zugerechneten Adressen an, welche am 12. April auch tatsächlich stattfanden. Zu einer Übermittlung der Unterlagen nach Wien kam es aber nicht, weil sich der Treuhänder querlegte und das Fürstliche Obergericht anrief. Dieses erachtete die von Liechtenstein geleis­tete Rechtshilfe als unzulässig und entschied am 28. Juni 2011: Die bei Schwägler sichergestellten Akten dürfen nicht nach Wien gesendet werden.

Das wiederum ließ sich die Staatsanwaltschaft in Vaduz nicht gefallen und bemühte ihrerseits die Höchstrichter. Doch am 7. Oktober 2011 wies der Oberste Gerichtshof die Beschwerde ab. Die skurrile Begründung: Die Frist für die Hausdurchsuchungen wäre bereits mit 1. April 2011 abgelaufen gewesen.

Die Wiener Justiz schaltete schnell: Nur drei Tage später, am 10. Oktober 2011, stellte die Korruptionsstaatsanwaltschaft erneut einen Rechtshilfeantrag mit der Bitte, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen.

Am 13. Jänner dieses Jahres beschloss das Fürstliche Landgericht erster Instanz, Österreich die Akten zu übermitteln – wogegen Schwägler abermals beim Obergericht berief: Dadurch werde das Berufsgeheimnis des Treuhänders verletzt. Am 13. März schließlich schloss sich die zweite Instanz Schwäglers Ansicht an und erklärte neuerlich die Rechtshilfe an Österreich für unzulässig.

Jetzt liegt die Entscheidung erneut beim Obersten Gerichtshof des Fürstentums. Sollte die letzte Instanz ebenfalls im Sinne des Treuhänders urteilen, ist der Rechtsweg für Österreich endgültig erschöpft. Dessen ungeachtet erhebt sich ohnehin die Frage, ob sich noch juristisch Verwertbares in den behördlich versiegelten Unterlagen findet. Bereits am 19. Oktober 2011 hatte der Anwalt einer beteiligten Kanzlei „Akteneinsicht“ gefordert und in der Folge Aktenteile aus dem Gericht mitgenommen. Die – möglicherweise gesäuberten – Unterlagen waren erst vier Wochen später wieder retourniert worden. Gegen den Anwalt laufen Ermittlungen.

Geht es nach Grassers Rechtsvertreter Ainedter, liegen der heimischen Justiz ohnehin schon alle relevanten Dokumente aus Liechtenstein vor: „Die Verzögerung ist nicht im Interesse meines Mandanten. Auf die Vorgänge in Liechtenstein haben wir keinen Einfluss.“