Hans-Peter Martin in der Spesenfalle

Affäre. Ein Jahr nach Auffliegen des Spesenskandals um HPM verschärft die Justiz die Gangart

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Wer versucht, das Selbstverständnis eines Hans-Peter Martin in wenigen Worten zu verdichten, wird eher früher als später zu einer Feststellung gelangen: Wer nicht für ihn ist, ist gegen ihn.

Nicht dass Martins politisches Wirken nicht prinzipiell mehrheitsfähig wäre. Globalisierung, Atomkraft, Eurokrise, Lobbyisten, EU-Bürokratie, Spesenritter und Abzocker: Der österreichische EU-Abgeordnete und Publizist – Autor der Bestseller „Die Globalisierungsfalle“ und „Die Europafalle“ – versteht es durchaus geschickt, sensible Themen in eingängige Formeln zu verpacken. Mehr noch: politische Skandale so zu erzählen, dass sie der Leser – und somit der Wähler – auch versteht.
17,7 Prozent der Stimmen: Das war der Lohn für Martins Engagement bei den Europawahlen im Juni 2009.

2,3 Millionen Euro: Das war jener Betrag, den der Führer der „Liste Dr. Martin – Für Demokratie, Kontrolle, Gerechtigkeit“ von der Republik Österreich aus dem Titel „Wahlkampfkostenrückerstattung“ erhielt. Sechs Monate bis fünf Jahre Haft: Das ist jener Strafrahmen, den der 54-jährige Vorarlberger im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu gewärtigen hätte.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr langte bei der Staatsanwaltschaft Wien eine gut 300 Seiten starke Sachverhaltsdarstellung gegen Martin ein. Absender des mit 15. April 2011 datierten Konvoluts: Martins ehemaliger Parteikollege Martin Ehrenhauser, heute unabhängiger EU-Abgeordneter. Die erhobenen Vorwürfe wogen damals wie heute schwer: Hans-Peter Martin soll einen nicht unerheblichen Teil der aus österreichischen Steuergeldern finanzierten Wahlkampfkostenrückerstattung missbräuchlich verwendet haben. Förderungsmissbrauch gemäß Paragraf 153b heißt das im Juristenjargon.

Dass die Unschuldsvermutung seither ausgerechnet für Hans-Peter Martin gilt, hat sich der Europaschreck selbst zuzuschreiben: Bis heute war er nicht in der Lage, den Verbleib von rund einer Million Euro, also fast der Hälfte der kassierten Förderung, öffentlich zu erklären.

Die Staatsanwaltschaft Wien nimmt die Angelegenheit offenbar ernst. Nachdem Martins parlamentarische Immunität vergangenen September aufgehoben wurde, wurden seine Konten geöffnet und an mehreren ihm zugerechneten Adressen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ein von der Justiz jüngst in Auftrag gegebenes Gutachten soll die Vorgänge auf deren strafrechtliche Relevanz hin untersuchen.

Martin schweigt auch zwölf Monate nach Auffliegen der Affäre. Gegenüber profil hatte er im Vorjahr lediglich von „haltlosen Vorwürfen“ gesprochen und darauf hingewiesen, dass er „bei allen Wahlkämpfen der Liste Martin das finanzielle Risiko stets alleine“ geschultert habe. Eine weitere Anfrage vergangene Woche ließ er unbeantwortet. Auch sein Anwalt Harald Schuster war nicht gewillt, die Causa zu kommentieren.

Es verblüfft einigermaßen, wie großzügig Martin, der sich jahrelang über „ausufernde Verschwendung, Missmanagement und haltlose Privilegienwirtschaft“ im Europaparlament ereifert hatte, mit den ihm anvertrauten Steuergeldern um sich warf.

Die Liste Martin hatte im Anschluss an die EU-Wahlen 2009 exakt 2.332.617,96 Euro an Wahlkampfkostenrückerstattung vom Bundeskanzleramt erhalten. Der Begriff ist irreführend, denn die Rückerstattung bemisst sich nicht nach den tatsächlichen Wahlkampfkosten, sondern nach dem Wahlergebnis. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, umso mehr Geld fließt in deren Kassen, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen waren.

Laut Martins Buchhaltung, die profil vorliegt, schaffte er das ökonomische Kunststück, den Einnahmen bis einschließlich Ende 2010 exakt 2.332.617,96 Euro an Ausgaben gegenüberzustellen – für einen Wahlkampf, der streng genommen gerade einmal fünf Wochen dauerte und sich auf die Ballungsräume konzentrierte. Soll heißen: Hans-Peter Martin konnte den Rechnungsprüfern in Zusammenhang mit seinem Wahlkampf 2009 Belege bis auf die zweite Kommastelle vorlegen. Als da wären: „Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit“ (rund 1,9 Millionen Euro), „Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand (188.000 Euro), „Büroaufwand (234.000 Euro) und „sonstiger Aufwand“ (180.000 Euro).

Ein Wahlkampf ist eine kostspielige Angelegenheit, keine Frage. Allein für Plakate, Inserate, Werbemittel, Medienbeobachtung und Wahlveranstaltungen musste die „Liste Dr. Martin“ rund 500.000 Euro auslegen (die breite Unterstützung der „Kronen Zeitung“ dürfte Martin indes nichts gekostet haben). Weitere 200.000 Euro gingen für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer drauf – auch das benötigt eine wahlwerbende Partei.

Weitere Einzelposten freilich zeugen entweder von überproportionalem En­gagement im Dienste der europäischen Sache – oder von laxem Umgang mit dem Geld anderer Leute.

Unter dem Titel „Kilometergeld Hans-Peter Martin“ etwa machte HPM 2009 einen Betrag von 7569,58 Euro geltend. Das amtliche Kilometergeld dieses Jahres lag bei 0,42 Euro pro Kilometer. Womit Martin im Wahlkampf stolze 18.000 Kilometer zurückgelegt hätte. Eigentlich ein Wunder, dass er es geschafft hat, überhaupt aus einem Auto zu steigen. Ganz nebenbei fabrizierte er nämlich auch noch Taxirechnungen in der Höhe von 4486 Euro.

„Nur sehr selten verbringe ich drei Tage hintereinander im selben Bett“, schreibt Martin über Martin auf seiner Homepage (http://www.hpmartin.net). Das mag erklären, warum er auf der rastlosen Suche nach Wählerstimmen zwischen Eisenstadt und Bregenz insgesamt 21.900 Euro für „Hotels“ ausgegeben hat. Und weil Reisen hungrig macht, gingen für „Bewirtung“ weitere 31.000 Euro drauf. Für wenige Wochen Intensivwahlkampf verschlief, verspeiste und vertrank die „Liste Dr. Martin“ demnach rund 53.000 Euro – ein Viersternewahlkampf quasi.

Das eigentliche Wahlkampfteam bestand zum damaligen Zeitpunkt übrigens aus gerade einmal vier Personen sowie einer Handvoll Freiwilligen.
120.872 Euro: Diesen Betrag machte Martin als „Mieten“ geltend. Wofür? Unklar. Er selbst gab dazu im Vorjahr lediglich an, es habe sich um den Zins für „zwei Objekte über einen Zeitraum von drei Jahren“ gehandelt.

HPM mag nicht eben als Stilikone gelten – er legt dennoch Wert auf ein distinguiertes Äußeres. So fanden 3819,08 Euro unter dem Titel „Kleidung Wahlkampf“ Eingang in die Buchhaltung. Mehr noch: Der Südtiroler Fotograf Othmar Seehauser legte am 14. Dezember 2009 eine Rechnung über 96.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. „Leistungsumfang: Wiederholte ­Foto-Shootings in Bozen, Oktober 2008; in Vorarlberg, Februar und April 2009; Begleitung Wahlkampfauftakt, Mai 2009; umfassende Beratung in Medienfragen.“ Laut Martins Büchern wurden schließlich 115.200 Euro (inklusive Umsatzsteuer) an Seehauser überwiesen.

Im Juni 2009 ließ Martin aufgeregt vermelden, er habe dem Wiener Integrationshaus – ein Sozialprojekt des Musikers Willi Resetarits – 100.000 Euro gespendet. Weitere 60.000 Euro ließ er zwei Privatpersonen zukommen, von denen eine sein früherer Assistent war. Bezahlt hat in letzter Konsequenz auch das der österreichische Steuerzahler.

Zwei Rechnungsnehmer dürften die Staatsanwaltschaft besonders interessieren: der deutsche Psychologe Hartmut Deutschmann mit Wohnsitz in Tübingen sowie HPMs Ehefrau Heike Kummer. Deutschmanns Beratungsgesellschaft Support & Solutions erhielt zwischen 2009 und 2010 in Summe 832.800 Euro: als Gegenleistung für angebliche „laufende Beratung“ und „Ideenentwicklung“. Deutschmann konnte dazu bis heute nicht befragt werden, er ist nach einem schweren Unfall rekonvaleszent.

Der Justiz liegt zwar ein umfangreiches „Leistungsverzeichnis“ Deutschmanns vor – dieses soll aber von Heike Kummer erstellt worden sein. Und auch sie sah Steuergeld. Im Jahr 2010 ließ Herr Martin Frau Martin in Summe 61.400 Euro zufließen.

Dass schließlich auch HPMs Tübinger Architekt – Martin hat dort ein Haus – rund 30.000 Euro aus der österreichischen Wahlkampfkostenrückerstattung erhielt, passt ins Bild. Der Architekt soll, so Martin, ja ein politischer „Mitaktivist“ gewesen sein.