Hörgeräte-Hersteller zahlen Provisionen

Anbieter zahlen diskret Honorare an Ohrenärzte

Drucken

Schriftgröße

Zu seinem Hörgerät steht Holly­woodschauspieler Leslie Nielsen. Er zeigt es sogar in der Werbung her. Um seine Hörgeräte zu verkaufen, greift Robert Hartlauer mitunter tief in die Tasche und spannt dafür schon mal alternde US-Possenreißer ein. „Es zahlt sich aus“, verspricht der Ketteninhaber beharrlich nickend in seinen TV-Kampagnen. Es zahlt sich aber nicht nur für Kunden von Hörgeräten aus, sondern vor allem auch für Ohrenärzte. In Österreich werden pro Jahr etwa 55.000 Hörgeräte verkauft. Um sich einen möglichst großen Anteil an diesem lukrativen Markt zu sichern, bedienen sich manche Anbieter trickreicher Methoden. Die großen Händler Hartlauer, Neuroth und Hansaton, so genannte Akustiker, kontrollieren gemeinsam rund 75 Prozent des Markts – und haben Systeme entwickelt, um sich die Gunst der Ärzte zu sichern. Dabei erhalten Mediziner, deren Patienten einen bestimmten Akustiker aufsuchen, verdeckte Provisionen.

„Früher waren so genannte Aufwands­entschädigungen gang und gäbe“, meint ein Anbieter, der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will. Doch diese Zeiten sind lange vorbei. Im Jahr 2002 wurde die damals bestehende Praxis durch einen Vertrag unterbunden, der es den Akustikern unmissverständlich verbietet, Provisionen an Ärzte zu zahlen. Seit einigen Jahren empfiehlt auch die Ärztekammer ihren Mitgliedern, von fragwürdigen Aufwandsentschädigungen Abstand zu nehmen. Seitens der großen Hörgeräteanbieter mussten also ausgeklügeltere Systeme entworfen werden, um die guten Beziehungen zu Ärzten zu erhalten.

Besonders viel Mühe, die Zuwendungen zu verschleiern, gibt man sich nicht überall. Am Beispiel Hartlauer: Anstelle der Aufwandsentschädigungen werden nunmehr Honorare für „Atteste“ ausbezahlt. „Im Rahmen der von Hartlauer angebotenen Hörgeräteversorgung benötigen wir von Ihnen als HNO-Facharzt ein Begutachtungsattest, das die einwandfreie Verträglichkeit und Apassung im Trageverhalten der maßgefertigten Otoplastiken bestätigt“, heißt es in einem profil vorliegenden Standardschreiben an Ärzte (siehe Faksimile). Und weiter: „Hartlauer bietet Ihnen daher eine Honorarleistung von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Hörgerät für alle im Zuge von Hörgeräteversorgungen ausgefüllten Begutachtungsatteste.“

Tonangebend. Soll heißen: Jedesmal, wenn der Patient mit einem Hartlauer-Hörgerät zwecks Abschlussuntersuchung zum Arzt zurückkommt, füllt dieser einen Fragebogen aus, schickt diesen zurück an die Handelskette – und kassiert. Der Arbeitsaufwand dafür hält sich in Grenzen: In dem acht Punkte umfassenden Papier muss der Arzt etwa die haarige Frage beantworten, ob die Otoplastik – also das von Hartlauer angepasste Hörgerät – scharfe Kanten habe. Mögliche Antworten: ja oder nein. Für jeden ausgefüllten Bogen zahlt Hartlauer ein Honorar an den Arzt: 50 Euro plus Mehrwertsteuer. Am Monatsende wird abgerechnet. Für den Arzt kann sich so ein Zusatzverdienst von 500 Euro ergeben, wenn er zehn Fragebögen pro Monat mit flink gesetzten Kreuzen versieht. Der Arzt hat also ein finanzielles Interesse daran, dass sein Patient das Hörgerät nach der Diagnose bei Hartlauer kauft. Was den Verdacht nährt, dass Ärzte möglicherweise nicht ganz unbeeinflusst arbeiten könnten. Denn nur über ein Hörgerät von Hartlauer kann der Mediziner an­schlie­ßend den Fragebogen ausfüllen und die Zahlung beanspruchen.

50 Euro Honorar sind, gemessen an dem Betrag, den die Anbieter von den Krankenkassen bekommen, Kleingeld: Die Kassen zahlen dem Akustiker 710 Euro pro Hörgerät für ein Ohr beziehungsweise 1278 Euro für beide Ohren. Hartlauer will das freilich nicht so verstanden wissen und kommentiert seine Praxis mit Hinweis auf Qualitätsstandards: „Im Rahmen einer qualitätsgesicherten Anpassung ist Hartlauer bemüht, bei seiner Arbeit möglichst viele Qualitätsschritte zu dokumentieren.“ Nur: „Die Beurteilung, ob das Gerät richtig im Ohr des Kunden sitzt, ist nicht Aufgabe des Arztes, sondern Job des Akus­tikers, der hat das gelernt“, kommentiert Klaus Peter Janner, Obmann des Verbands der Hörakustiker Österreichs (VHÖ), die von Hartlauer auf den Arzt übertragene Aufgabe. Nicht alle Ärzte wollen sich indes derart von den Händlern abhängig machen. Aus einem profil vorliegenden Schreiben eines Arztes vom März 2008 geht dies deutlich hervor. Der Mediziner reagiert darin auf den als „Begutachtungsattest“ bezeichneten Hartlauer-Fragebogen: „Wie Sie wissen, widersprechen Aufwandsentschädigungen in jeder Form dem ärztlichen Code­ of Conduct.“ Und weiter: „Dieses ‚Hintertürl‘ Begutachtungsattest mag möglicherweise von Juristen anders beurteilt werden als von meiner Person, de facto­ trifft es aber denselben Punkt.“ Der Arzt fordert Hartlauer konsequenterweise dazu auf, in Aussicht gestellte Summen für ausgefüllte Fragebögen nicht zu überweisen.

Hartlauer-Konkurrent Hansaton soll sich ebenfalls eines Frage-Antwort-Bogens bedienen, um die niedergelassenen Ärzte bei Laune zu halten. Der Name des Unternehmens taucht darin allerdings nicht auf, die Befragungen werden von einem externen Unternehmen im Auftrag von Hansaton durchgeführt. Über die Höhe allfälliger Zuwendungen ist indes nichts bekannt. Die Geschäftsführung der Salzburger Hansaton Akustische Geräte GmbH wollte das gegenüber profil nicht kommentieren. Ein Naheverhältnis der besonderen Art wiederum pflegt Marktführer Neuroth aus dem steirischen Schwarzau. Die Akustiker-Kette unterhält Filialen häufig Tür an Tür mit niedergelassenen Ohrenärzten. Dass sich diese traute Nachbarschaft mitunter in eindeutigen Empfehlungen niederschlägt, zeigt eine von einem kleinen Akustiker aus Korneuburg 2005 angestrengte Unterlassungsklage gegen einen Ohrenarzt. Der Hörgeräteanbieter hatte geklagt, nachdem ihm scharenweise Kunden abhandengekommen waren. Sie sollen nur mehr die Neuroth-Filiale im Haus des Arztes in Anspruch genommen haben. In einem Vergleich verpflichtete sich der beklagte Mediziner, „eine unwahre oder unsubstantiierte Behauptung, ein bestimmter Hörgeräteakustiker wie etwa die Firma Schinko-Neuroth GmbH wäre die ‚Nummer 1‘ oder ‚der Spezialist‘“, zu unterlassen.

Ungehörig. Eine andere Methode, den Arzt an seine Geräte zu binden, verfolgt Neuroth offenbar mit einer Hörgeräteversicherung der Grazer Wechselseitigen Versicherung. Diese wird in allen Neuroth-Filialen angeboten. HNO-Ärzte können sich dabei ein nettes Zubrot verdienen: Für eine Unterweisung des Patienten zu Funktionsweise und Handhabung des Hörgeräts erhält der Arzt eine Prämie von 30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird von der Versicherung ausbezahlt. Ein nicht unwesentliches Detail: Die Versicherung kann nur auf Neuroth-Geräte abgeschlossen werden. Damit hat der Arzt, der sich in die Position eines Versicherungsmitarbeiters begibt, zumindest indirekt Interesse daran, dass seine Patienten nach erfolgter Diagnose eine Neuroth-Filiale aufsuchen. Bei der Versicherung heißt es: „Für die Durchfüh­rung der Unterweisung wird ein im Vergleich zu in anderen Branchen eingeholten ärztlichen Versicherungsattesten übliches und angemessenes Entgelt verrechnet.“

Leidtragende der derzeitigen Situation sind nicht zuletzt die kleinen Händler. „Beinahe jede Woche erhalte ich einen Brief eines kleinen Akustikers, der fassungslos erzählt, dass der Absatz seiner Geräte dras­tisch gesunken ist“, so Interessenvertreter Janner. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger kennt man das Problem ebenfalls. Dort gibt es den Arbeitskreis Hörgeräte. Christian Moder, Direktor der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, war Leiter dieses Arbeitskreises. „Das ist ein Verdrängungswettbewerb der Großen gegen die Kleinen.“ Mit Vertragsentzug bei einer verdächtig innigen Umarmung zwischen Akustikern und Ärzten habe der Hauptverband allerdings nie reagiert.

Die Verhandlungen zur Veränderung der Situation lieferten bisher nur leidlich Ergebnisse. „Wir haben bei unserer letzten Gesprächsrunde eine volle Einigung über den Ablauf der Hörgeräteversorgung und seine Honorierung erzielt. Sie wurde aber noch nicht umgesetzt“, sagt Hannes Schobel, Vertreter der HNO-Ärzte Nieder­österreichs. Schobel ist an den österreichweiten Verhandlungen maßgeblich beteiligt und der Meinung, dass HNO-Ärzte bislang für ihre Arbeit vom Hauptverband nicht ausreichend entlohnt werden. „Wir erbringen nicht abgegoltene Leistungen wie Überzeugungsarbeit und Sprachhörtests“, so Schobel. Die nächsten Gespräche im Hauptverband stehen Ende September an.

Fraglich ist allerdings, inwieweit sich mancher Mitbewerber von dort getroffenen Vereinbarungen beeindrucken lässt. Hartlauer-Manager Martin Huber in einem Schreiben an profil: „Da Hartlauer in keinen Gremien und Arbeitskreisen der Innung mit eingebunden ist, steht es uns auch nicht zu, Stellungnahmen zu diesen Dingen abzu­geben.“

Von Clemens Piber