Hohe Dunkelziffer bei Übergriffen

Jugendbehörden sind meist überfordert

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Der Fall Amstetten wirft ein unbarmherzig grelles Licht auf private Verhältnisse, die gern als heile Welt gezeichnet werden. In Kinderschutzzentren wie der „Möwe“, die vor 20 Jahren gegründet wurde, als das Thema Missbrauch und Gewalt an Kindern eine breitere Öffentlichkeit erreichte, laufen dieser Tage die Telefone heiß. Es melden sich Missbrauchsopfer, die als Kind niemanden hatten, mit dem sie ­reden konnten – oder denen man nicht glaubte. Die Leiterin der Möwe, Hedwig Wölfl, rät ab von vorschnellem Aktivismus. Bevor man den mutmaßlichen Täter mit Vorwürfen konfrontiere, solle man sich des Kindes annehmen, ihm Vertrauen und Sicherheit vermitteln, sich an Fachkräfte wenden (etwa Helpline, Tel.: 0800 80 80 88).

Die Familie ist ein Minenfeld, und sexueller Missbrauch an Kindern kommt häufiger vor, als man annehmen will. Der Fall Amstetten hat aufgerührt, die Volksseele kocht, politische Popu­listen rufen nach härteren Strafen. Doch was bewirken höhere Strafsätze, wenn Onkel, Stiefvater oder Vater im Schutz der Familie handeln? Wie werden ihre Verbrechen überhaupt bekannt?
Die bislang letzte umfassende Studie über sexuellen Missbrauch stammt aus dem Jahr 1993 und wurde von Maria Rauch-Kallat, der damaligen Familienministerin, in Auftrag gegeben. Zu dieser Zeit gab es rund 500 Anzeigen im Jahr, doch die Dunkelziffer wurde auf 25.000 Fälle im Jahr geschätzt. Jedes vierte Mädchen und acht Prozent der Buben unter 14 Jahren hätten demnach in ihrer Kindheit sexuelle Missbrauchserfahrungen gemacht. Eine Umfrage der Universität Innsbruck unter Studentinnen und Studenten, ebenfalls im Jahr 1993, ergab, dass 36 Prozent der Frauen so etwas erlebt hatten. Laut Dokumentationsstelle im Justizministerium, die 2002 eingerichtet wurde, finden rund 80 Prozent aller Fälle von Kindesmissbrauch im (erweiterten) familiären Umfeld statt. Meist sind Männer die Täter, aber es kommt auch vor, dass Frauen initiativ werden oder mitmachen.
Abschrecken lassen sich laut Experten nur jene, die sich etwa unter dem Begriff „lebenslang“ überhaupt etwas vorstellen können. „Bei psychisch kranken oder sexuell devianten Menschen hingegen führen drakonische Strafen im schlimms­ten Fall vielleicht sogar dazu, dass sie in der Wahl ihrer Mittel noch perfider werden“, sagt Reinhard Eher, Leiter der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter des Justizministeriums. Gute Erfahrungen hat Eher mit der Therapie, in der breiten Öffentlichkeit oft als „Streicheleinheiten“ verunglimpft. Zu Unrecht: „Therapien sind keine Wellnessveranstaltungen, sondern eine beinharte Auseinandersetzung mit pathologischen und zerstörerischen Mechanismen.“ Nur so könnten Täter „nachreifen“ und irgendwann Verantwortung übernehmen: „Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass sie nicht wieder zuschlagen“, so Eher.
Seit 2007 müssen Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben – Kindergärten, Schulen, Ärzte –, bei Verdacht auf Miss­brauch beim Jugendamt Meldung er­statten. Die meisten Meldungen werden etwa in Innsbruck noch immer anonym abgegeben, dicht gefolgt von Verwandten, Schulen und Nachbarn. „Je privater der Bereich, desto schwieriger ist es allerdings, Missbrauch überhaupt auf die Spur zu kommen“, sagt die Innsbrucker Amtsvorständin Gabriele Herlitschka – weil sich die Dorfgemeinschaft oder der Gemeindearzt nicht mit einer Meldung hervortun wollen. „Sexueller Missbrauch ist immer eine Gratwanderung: In der Familie ist es ein Tabu, die Kinder reden nicht darüber, auf die Behörde wird mit Ablehnung reagiert. Und die Gerichte sind an Fakten interessiert, die wir nicht immer liefern können“, erzählt Silvia Rass-Schele von der Jugendwohlfahrt der Tiroler Landesre­gierung.
Für Erich Pammer, Direktor einer ­Sonderschule in Oberösterreich, Unterweißenbach, vor zwei Monaten zum „bes­ten Lehrer“ Österreichs gewählt, ist Amstetten nur die „Spitze eines Eisbergs, der den Umgang mit Schwächeren in diesem Land monströs darstellt“. Stellen für Sozialarbeiter seien chronisch unterdotiert, die Anzahl der Schulpsychologen sei lächerlich gering. „Man wird müde, immer dagegen anzukämpfen. Verstehen Sie, dass wir Angst haben, irgendwo nicht genau hingesehen zu haben?“, sagt Pammer.

Scham und Angst. Auch wenn ein sehr begründeter Verdacht bestehe, dass ein Kind daheim sexuell misshandelt werde, „macht es gewöhnlich zu wie eine Auster, wenn man es darauf anspricht“, sagt Pammer. Aus Schuldgefühl, Scham und Angst. Wenn sich der Verdacht erhärte, müsse man dafür sorgen, dass das Kind keinen weiteren Übergriffen mehr ausgesetzt sei, aber man könne das Kind auch nicht gleich aus der Familie nehmen.
„Kinder verzeihen dem Täter alles. Sie irrlichtern zurück in die Familie“, sagt Pammer. Der Weg heraus dauere meist ebenso lange, wie das Kind mit Gewalt, Machtmissbrauch und sexuellem Miss­brauch hineingezwungen worden sei. Häufig deckten auch Mütter das Verbrechen, denn wenn sie die Wahrheit akzeptier-
ten, würde es ihr Leben aus den Angeln heben.
Andrea Prokopp, Gerichtsgutachterin und Prozessbegleiterin für Minderjährige, berichtet von einem Fall, in welchem die Mutter den Missbrauch mit der Begründung deckte, sie kenne dies aus eigener Erfahrung. Ihre Tochter werde das schon aushalten – käme der Mann ins Gefängnis, sei die Familie mittellos. Im vergangenen Jahr gab es rund 600 Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs. Laut Auskunft des Justizministeriums führt davon etwa jede vierte zu einer Verurteilung. Was mit den restlichen Anzeigen passiert, ist bislang unerforscht.

Bunte Vernehmungszimmer. Die Bereitschaft, Sexualdelikte anzuzeigen, ist in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen. Ulrike Psenner, Präsidentin des Wiener Landesgerichts, leitete bis vor einigen Jahren die Spezialabteilung für Sexualdelikte. Sie sagt, dass früher Opfer durch die Anzeigen noch einmal zu Opfern gemacht worden wären, in den vergangenen fünfzehn Jahren habe sich jedoch vieles verbessert: Bei der Polizei werden Missbrauchsopfer von geschulten Kriminalbeamtinnen einvernommen. Im Gericht „schauen wir, dass wir den Betroffenen eine direkte Begegnung mit dem Täter ersparen“, so Psenner. Das Kind muss nicht mehr im Gerichtssaal aussagen, seine Aussage wird – im Idealfall – in kindgerechter Umgebung, in einem Extrazimmer mit Spielsachen und Teppichen, auf Video aufgenommen und in der Hauptverhandlung vorgeführt. Verdächtige haben das Recht, Fragen zu stellen und sich zu verteidigen. Um das Opfer zu schonen, dürfen sie aber nicht direkt mit ihm reden. Fragen werden über den Richter oder die Richterin weitergeleitet. „Österreich war in diesem Bereich Vorreiter“, sagt der Wiener Strafrechtler Frank Höpfel. Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz, das 2009 in Kraft treten soll, wird dieses Prinzip auch im Zivilverfahren eingeführt.
Die finsteren Zeiten für Sexualopfer scheinen vorbei. Doch in der Praxis werden viele heute noch – sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht – vorgeführt, meint Psychotherapeut Alois Brandstätter. Seit 40 Jahren arbeitet er mit Fällen, bei denen das Jugendamt nicht weiterweiß: Buben und Mädchen, die auf der Straße landen, in der Psychiatrie oder im Gefängnis. Sehr oft wurden sie von Familienangehörigen missbraucht. Mitunter dauert es Jahre, bis sich Opfer trauen, ihren Vater oder Bruder anzuzeigen. Viele hat Brandstätter dann unter dem Zynismus von Behördenvertretern und Richtern zusammenbrechen sehen. „Besonders schlimm für die Heilung ist es, wenn Opfer zu Gericht gehen und das, was davon übrig bleibt, ist: Man hat mir nicht geglaubt.“ Seit zehn Jahren haben Gewalt- und Missbrauchsopfer den Anspruch auf eine vom Justizministerium bereitgestellte Prozessbegleitung. Viele Anwälte raten jedoch schon im Vorfeld davon ab, vor Gericht zu gehen. Zu traumatisierend sei das Verfahren, der Ausgang überdies ungewiss.

Zivilcourage. Sexueller Missbrauch hinterlässt keine offensichtlichen Spuren, wenn er nicht mit schwerer körperlicher Gewalt und der entsprechenden Dokumentation durch einen Arzt einhergeht. Wenn sich keine Zeugen finden, welche die Vorfälle bestätigen, steht die Aussage des Kindes gegen die Aussage des Täters, der wie kein anderer weiß, wie das Kind unter Druck zu setzen und zu manipulieren ist, der oft ­mithilfe der besten und teuersten Anwälte versucht, die Glaubwürdigkeit des Kindes zu untergraben. Brandstätter arbei­tete als Sachverständiger vor Gericht: „Da habe ich es dann selbst hautnah miterlebt.“

An einem Silvesterabend vor etwa 15 Jahren kam ein Polizist zu ihm. Nach ­Amstetten hat Brandstätter oft daran zurückgedacht. An seiner Hand hatte der Beamte ein Mädchen, das schon mehrmals von zu Hause ausgerissen war. Jedes Mal schickte das Jugendamt es zu seiner Familie zurück. Ohne Nachforschungen. Der Polizist hatte das Gefühl, dass mit der Familie etwas nicht stimmte, und brachte das Kind zu Brandstätter, der damals eine Wohngemeinschaft in Linz leitete: „Der Beamte widersetzte sich dieses Mal der Anordnung des Jugendamtes. Nur seiner Zivilcourage ist es zu verdanken, dass das Martyrium des Mädchens ein Ende hatte.“ Zwei Jahre lang sagte das Kind kein Wort. Dann erzählte es von schwerem sexuellem Missbrauch. Jahre später, die junge Frau war inzwischen 19, ging sie zu Gericht. Brandstätter hatte sie darauf vorbereitet, dass man ihr dort vielleicht nicht glauben würde. So war es auch. Der Vater, der alles leugnete, wurde freigesprochen: „Die junge Frau hat das ganz schwer verkraftet“, sagt Brandstätter.

Vor allem ältere Kinder werden auch in Rosenkriegen instrumentalisiert. Nach ­Erfahrung der Prozessbegleiterin Prokopp schildern klei­ne Kinder jedoch sehr ehrlich und authentisch, wie sie die Vorfälle erleben und fühlen. Gerade Kleinkinder wissen freilich nicht, was ihnen geschieht. Sie erleben es als unangenehm, wenn sich der Vater an ihren Geschlechtsteilen zu schaffen macht, aber sie kennen „Zärtlichkeiten“ nicht anders und halten es für normal. Wenn in der Pubertät die Scham einsetzt und ein Wissen heraufdämmert, ist es oft schon unmöglich geworden, nein zu sagen, sich zu wehren. Kinder zeigen dann oft Symptome schwerer Krankheiten im Magen- und Darmbereich, doch deren Herkunft ist unklar. „Das Problem ist die Beweisführung“, sagt Silvia Rass-Schele, Jugendamtsmitarbeiterin in Tirol. „Es landen nur jene Fälle vor Gericht, wo die Beweise schon mehr als greifbar sind. Und trotzdem reichen sie in manchen Fällen vor Gericht nicht aus.“ Nach Prokopps Erfahrung – in Niederösterreich – endet die Hälfte der Verfahren mit einem Freispruch des Beschuldigten. Sie rät trotzdem zur Anzeige. „Es geht nicht nur ums Gewinnen. Dass der Angeklagte im Zweifel freigesprochen wird, das ist so in unserer Rechtsordnung. Es geht um das Recht des Kindes, seine Integrität einzuklagen. Wenn der Richter das Urteil gut erklärt und der emotionale Schutz da ist, kann der Prozess schon ein kleiner therapeutischer Ansatz sein.“ Es gebe eine neue Generation von Richtern, vor allem Frauen, denen ihre große Verantwortung in einem solchen Fall bewusst sei, sagt Hedwig Wölfl, die Leiterin des Kinderschutzzentrums Möwe.

Vernaderung. Sozialarbeiter klagen, sie stünden praktisch immer mit einem Fuß im Kriminal. Heikle Fälle erforderten Fingerspitzengefühl, Fingerspitzengefühl erfordere Zeit, und Zeit wiederum könne man sich nur nehmen, wenn keine Personalknappheit herrsche.
Zwar hat sich die Zahl der Sozialarbeiter, das ergab ein Rundruf in den Ländern, in den vergangenen Jahren erhöht, auch werden immer mehr private Institutionen beigezogen – doch parallel dazu stieg wegen wachsender Sensibilisierung der Bevölkerung auch die Zahl der Meldungen und Interventionen. Jede dritte dieser ­Meldungen, so weiß man aus Erfahrung, ist durch keinerlei handfeste Fakten abgesichert. Trotzdem muss „frühzeitig“ abgeklärt werden. Und nicht selten bekommen die Sozialarbeiter von empörten Eltern dann zu hören: „Bei uns schauts ihr nach, aber bei denen nicht.“

Regine Wieselthaler-Buchmann, Leiterin des Büros für Kapital- und Sittlichkeitsverbrechen im Bundeskriminalamt, sagt: „Hinsehen ist wichtig.“ Aufsehenerregende Fälle wie jener des 73-jährigen Josef F. aus Amstetten wühlen sowohl Miss­brauchsopfer auf, die sich plötzlich ein Herz fassen und zur Polizei gehen, als auch unbeteiligte Bürger. Erst vergangene Woche meldete ein Wiener beim Bundes­kriminalamt ein Haus, „in dem komische Dinge vorgehen“. Zwar könne er keine konkreten Verdachtsmomente liefern, sagte der Anrufer, doch wolle er sich später nicht den Vorwurf machen müssen, er habe nichts gesagt – so wie die Nachbarn, die Behörden und die Bekannten der Familie F., über die nun in den Medien so viel zu lesen ist.
Natürlich gebe es auch Vernaderungen, sagt Wieselthaler-Buchmann: „Aber die sind Gott sei Dank recht selten.“

Wahrheitssuche. Psychotherapeut Brandstätter etwa weiß von einer 14-Jährigen, die ihren Vater beschuldigte, sich an ihr vergangen zu haben. Nach einigen Wochen gab das Mädchen zu, die Geschichte erfunden zu haben. Der Hintergrund: Das Mädchen hatte sich mit einem Zuhälter eingelassen, der Vater hatte ihr den Umgang mit ihm verboten. Brandstätter dazu: „Wenn man mit Kindern sensibel, aufrichtig und beharrlich arbeitet, dann kann man die Wahrheit meistens auch herausfinden.“ Die Wahrheit ist aber nicht immer die Ultima Ratio. Trotz aller Qualitätsstandards würden manche Fälle an die Grenzen gehen, sagt Gabriele Haring von der Jugendwohlfahrt Oberösterreich. Ein Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs in Haft war, wird entlassen und kommt in die Familie zurück. Das Kind, zugleich das Miss­brauchsopfer, will unbedingt bei seinen Eltern bleiben. Was tun? Haring: "Es wird immer Fälle geben, die unlösbar sind."

Von Edith Meinhart, Ulla Schmid, Christa Zöchling