Julius Meinl, die Meinl Bank und profil

Julius Meinl und profil: Versuche, kritische Berichterstattung vor Gericht zu bekämpfen

Wie kritische Berichte vor Gericht bekämpft werden

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Es heißt, Julius Meinl pflege in Gesellschaft vornehmlich in der dritten Person über sich zu parlieren, wobei er Selbstreflexionen gerne mal mit den Worten „ein Meinl“ einleite. So heißt es etwa auch, „ein Meinl“ dulde nicht, wenn man sein Wirken hinterfrage oder überhaupt: kritisiere. Wer es dennoch wage, müsse mit abgestuften Repressalien rechnen. Erstens: Liebesentzug. Zweitens: Instanzenzug. Julius Meinl, die Meinl Bank und profil – das ist die Geschichte einer ziemlich schwierigen Dreiecksbeziehung. Ende August 2007 platzte der Skandal um verheimlichte Wertpapierrückkäufe der börsennotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), heute Atrium Real Estate. Dieses Magazin hat der Aufarbeitung der Transaktionen im Allgemeinen und der Rolle des Bankiers im Besonderen seither mehr als 50 Artikel gewidmet, darunter zwei Titelgeschichten. Interview gewährte Meinl, ungeachtet wiederholter Urgenzen, genau eines – Anfang September des Vorjahres. Im Verlaufe dieses zehnminütigen Telefonats perpetuierte er die immer gleiche subjektive Wahrnehmung: Er, Meinl, führe „eine Bank und kein Immobiliengeschäft“, folglich habe die Meinl Bank die Wertpapiergeschäfte weder „angeordnet“ noch „orchestriert“ (Nr. 36/07).

Darüber hinaus lief die Kommunikation über „Kapitalmarktbeauftragte“, Pressesprecher, vor allem aber über Meinls Medienanwalt Michael Rami.
Julius Meinl, Meinl Bank und Atrium Real Estate, vormals MEL, haben profil seit Ende 2007 dreimal vor Gericht gezerrt – und bisher ausnahmslos verloren. „Man hat versucht, Kleinigkeiten aus insgesamt unangefochtenen Artikeln herauszupicken, wofür die Gerichte wenig Verständnis aufgebracht haben“, so profil-Anwalt Hubert Simon.

Im Herbst 2007 hatte Meinl vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zunächst auf „Unterlassung“ geklagt, weil profil in einer Coverstory über die Familie Meinl (Nr. 38/07) unter anderem auch deren Privatadresse veröffentlicht hatte, freilich ohne Nennung der Hausnummer. Kurz darauf wurde in die Residenz in Wien-Döbling eingebrochen, was Meinls Sprecher zu heftigen Schuldzuweisungen veranlasste. Dabei sah er geflissentlich darüber hinweg, dass die Adresse über das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien jedermann öffentlich zugänglich war. Die Klage wurde Anfang Juni dieses Jahres in erster Instanz abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien hat das mittlerweile bestätigt. Die Gegenseite hat noch die Möglichkeit, eine so genannte außerordentliche Revision einzubringen.

Zwei Instanzen. Unabhängig davon meldeten Meinl Bank und MEL im Oktober 2007 Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche vor dem Handelsgericht Wien an (Streitwert: jeweils rund 20.000 Euro). profil hatte in der gleichen Ausgabe unter dem Titel „Das Prinzip Gier“ von mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Verzinsung von MEL-Schuldverschreibungen, so genannten Commercial Papers, berichtet. Die Recherche war – einmal mehr – ernüchternd.

„Kapitalmarktbeauftragter“ Rupert-Heinrich Staller war offensichtlich beauftragt worden, die Hintergründe der Geschäfte explizit nicht zu kommentieren. Die vorliegenden Jahresabschlüsse gaben ebenso wenig Aufschluss. Was zumindest den Verdacht nährte, die Familie Meinl hätte von diesen Anleihe-Transaktionen profitiert. Auch dieses Verfahren hat profil mittlerweile in zwei Instanzen gewonnen. Das Urteil des Oberlandesgerichts liegt seit 17. November vor. Darin heißt es unter anderem: „Der von diesem Verdacht am meisten betroffenen Zweitklägerin (MEL, Anm.) hat der zuständige Redakteur Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die Stellungnahme wurde im Artikel wörtlich wiedergegeben. Es ist nicht die Schuld der Beklagten (profil, Anm.), dass sie auf ihre Fragen, insbesondere auf die Frage, welche Belastungen der Zweitklägerin aus den Commercial Papers erwachsen sind, keine den tatsächlichen Sachverhalt aufklärenden Antworten erhalten hat“.

Neue Front. Schauplatz Nummer drei: Landesgericht für Strafsachen Wien. Nachdem profil in einer weiteren Titelgeschichte Anfang Juli (Nr. 28/08) den vollständigen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank zu den Geschäften der Bank mit den Börsengesellschaften MEL/Atrium, Meinl Power und Meinl Airports (heute: Airports International) veröffentlicht hatte, versuchte Meinl, die kritischen Einwände der OeNB mittels „Gegendarstellungsbegehren“ zu seinen Gunsten umdeuten zu lassen.

profil hatte auf Grundlage des Dossiers unter anderem geschrieben, die Wertpapierrückkäufe von MEL 2007 hätten nur dazu gedient, missglückte Wertpapierspekulationen der Familie Meinl zu retten. Laut Meinl Bank aber dienten die Transaktionen dazu, „potenziellen Investoren eine Beteiligung an Meinl European Land von bis zu 30 Prozent“ zu ermöglichen. Das Gegendarstellungsbegehren wurde am 23. September abgewiesen, Anwalt Rami hat Berufung angemeldet, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der vorläufige Gipfel: In der profil-Ausgabe vom 4. August (Nr. 32/08) wurde – unter Verweis auf einen NS-Gauakt aus dem Österreichischen Staatsarchiv – eine Papierfabrik erwähnt, die der Meinl-Konzern 1939 gemeinsam mit dem NS-„Blutordensträger“ Fritz Hamburger arisiert hatte. Das veranlasste wiederum Meinl-Vertrauten und Juristen Karl Hempel, stellvertretender Aufsichtsratschef der Meinl Bank, zu geharnischter Kritik. Die Familie sei „von dieser Art der Berichterstattung tief betroffen“, zumal die Meinls „zu den Verfolgten des Nazi-Regimes“ und nicht zu „dessen Profiteuren“ gehörten. profil nahm daraufhin die Firmengeschichte des Konzerns genauer unter die Lupe. Das alles andere als schmeichelhafte Resümee: Während Meinls Großvater Julius Meinl III. mit seiner jüdischen Ehefrau vor den Nazis flüchten musste, war der Meinl-Konzern ab 1939 aktiv an Arisierungen beteiligt und arbeitete für die Wehrmacht. Mehr noch: Urgroßvater Julius Meinl II. bemühte sich noch 1940 um eine Aufnahme in die NSDAP – wenngleich ohne Erfolg (Nr. 35/08).

Und weil’s so schön ist, lässt Meinl neuerdings auch noch Leserbriefe verfassen, in welchen er die jüngst enthüllte 70-Millionen-Euro-Ausschüttung der Meinl Bank an die Familie (Nr. 47/08) etwa so rechtfertigt: Im Gegensatz zu all den Banken, die jetzt Staatshilfe, also Steuergeld, beanspruchten, habe die Meinl Bank „gut gewirtschaftet“ und könne sich die Zahlung ihrer Dividende leisten. Zynismus, neu interpretiert.

Von Michael Nikbakhsh