Justiz & Medien: Schund und Sühne

Justiz: Schund und Sühne

Der Prozess gegen Popstar Michael Jackson

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Aus der Nähe betrachtet, macht der Angeklagte Michael Joseph Jackson, dessen Fall Nummer 11336-03 in Saal C des obersten Kreisgerichtes von Santa Maria, Kalifornien, verhandelt wird, einen zusehends jämmerlichen Eindruck. Viel zu schmal wirkt der hochaufgeschossene Popstar mit der glatt gebügelten Mädchenfrisur und den chirurgisch zurechtgemeißelten Gesichtszügen, über die sich eine papierfarbene Haut spannt. Wenn der Konvoi aus den zwei schwarzen Geländelimousinen und der Motorradeskorte der Polizei morgens gegen acht Uhr auf dem Parkplatz vor dem Komplex aus Zweckbauten und Behelfsbaracken zum Stehen kommt, wenn sein Bodyguard als Sichtschutz einen Regenschirm über ihn hält, Jackson sich kurz zu den Fans hinter dem Maschendrahtzaun umgedreht hat, wenn er dann schweren Schrittes zum Eingang des Gerichtsgebäudes schlurft, sucht sein Blick nach Punkten am Horizont, um nur nicht den gierigen Reporteraugen begegnen zu müssen, die da jeden Tag auf ihn lauern. Es war ja letztlich sein Vertrauen in den Journalisten Martin Bashir, das ihm nun zwanzig Jahre Gefängnis einbringen könnte. Der britische Fernsehfilmer hatte 2003 den Film über Jackson gedreht, in dem der Popstar Hand in Hand mit dem Jungen zu sehen ist, der ihn nun anklagt.

Seit eineinhalb Monaten haben sich die Journalisten hinter den hüfthohen Stahlgittern verschanzt, mit denen die Polizei kleine Parzellen auf dem Parkplatz eingerichtet hat. Sie dienen den Fernsehkorrespondenten und Fotografen als Stützpunkte, von denen aus sie den Angeklagten tagtäglich durch die Medienmanege jagen. In dieser spielt Michael Jackson eine klar definierte Rolle. Er ist eines Verbrechens angeklagt, für das es keine Entschuldigung und keine Nachsicht gibt. Er soll ein Kind mit Alkohol gefügig gemacht und sexuell belästigt haben. Einen damals zwölfjährigen, krebskranken Jungen, den Jackson, wie viele andere Kinder auch, über seine wohltätigen Organisationen in sein Fantasiereich auf der Neverland Ranch in der Nähe von Santa Barbara eingeladen hat. Dort gibt es einen Zoo mit Elefanten, Raubkatzen und Affen, einen Vergnügungspark und eine Bimmelbahn, mit der die Kinder durch die kalifornische Hügellandschaft fahren, die mit ihren Weinbergen und Obstplantagen ein wenig an Norditalien erinnert. Hier setzen sich Millionäre und Ex-Präsidenten zur Ruhe, hierher flüchten die Filmstars vor der hysterischen Hektik des drei Autostunden entfernten Hollywood.

Auch Michael Jackson ist hierher geflüchtet. Vor seinem tyrannischen Vater, den Intrigen der Musikindustrie, vor allem aber vor der Realität des Popstarlebens, die ihn seine Kindheit und seinen Verstand gekostet hat. Auf seinem mehr als tausend Hektar großen Anwesen lebte er sein Leben wie einen nicht mehr enden wollenden Kindergeburtstag. Der Psychologe Dr. Stanley Katz urteilte bei seinem Polizeiverhör über Michael Jackson: „Man kann Jackson nicht als Pädophilen beschreiben. Er hat sich nur auf den Stand eines Zehnjährigen zurückentwickelt.“

Alte Vorwürfe. Katz soll demnächst vor Gericht aussagen. Das gilt als mittlere Sensation, denn der Psychologe aus Beverly Hills hat nicht nur den heute 15-jährigen Jungen untersucht, der in diesem Prozess als Kläger auftritt, er war auch jener Psychologe, der 1993 ein Gutachten ausstellte, laut welchem der Teenager aller Wahrscheinlichkeit nach sexuell belästigt wurde, der damals die erste Klage wegen sexuellen Missbrauchs gegen Jackson erhob. Damals einigte sich der Popstar mit der Familie des Klägers außergerichtlich auf die Zahlung einer Summe zwischen angeblich 15 und 20 Millionen Dollar. Im Gegenzug verzichteten der Junge und seine Familie darauf, gegen Jackson auszusagen, was Staatsanwalt Tom Sneddon dem Popstar nie verziehen hat.

Über zehn Jahre lang suchte Sneddon nach irgendetwas, um Jackson auf die Anklagebank zu bringen – bis ihm Martin Bashirs Film in die Hände fiel. Daraufhin suchte er die Familie des Knaben in East Los Angeles auf. Wenige Wochen später erhob er Anklage.

Für die Medien liegt der Fall ganz klar. Da kämpft der wackere Provinzstaatsanwalt, der mit seinem Schnauzbart im wettergegerbten Gesicht die Aura eines erfahrenen Westernhelden verströmt, für eine Familie aus den Ghettos, die ihr Leben lang keine Chance hatte. Auf der anderen Seite stehen der dekadente Multimillionär und dessen Verteidiger Thomas Mesereau aus Los Angeles, der mit seiner silbergrauen Haarmähne und den Maßanzügen fast lustvoll das Klischee vom teuren Staranwalt bedient. Wer würde da noch an der Schuld des Angeklagten zweifeln?

Die Fernsehkorrespondenten jedenfalls nicht, die sich nach jedem Verhandlungstag gegen 15 Uhr vor dem Gerichtsgebäude in Position bringen. Um diese Zeit werden an der Ostküste gerade die Abendnachrichten und Talkshows produziert. Eine ganze Phalanx seriös gekleideter Herren und Damen steht im gleißenden Scheinwerferlicht hinter den Gattern, die Fassonfrisuren mit Spray in Form gebracht, die Gesichter frisch geschminkt. Sie nicken sorgenvoll in die Kamera, und sobald ihnen die Stimmen in ihren Ohrknöpfen das Stichwort geben, sprechen sie mit bedeutungsschwerer Miene ihre Meinungen und Behauptungen ins Mikro.

Dabei können sie auch nicht mehr berichten als das, was sie aus zweiter Hand wissen. Nur eine Hand voll Reporter darf in den Gerichtssaal. Kameras sind nicht zugelassen. Wer sich mit dem Medienkoordinator gut stellt, der die hysterische Meute jeden Morgen mit dem Gestus eines erfahrenen Dompteurs beruhigt, darf manchmal hinein in den Gerichtssaal, in dem sich ein Drama abspielt, das die Öffentlichkeit nur aus den Kolportagen der Reporter und den fein schraffierten Bildern der Gerichtszeichner kennt.

Drinnen herrscht bedrückende Ruhe. Der Saal hat den neutralen Charme einer Hotellobby. Rotholztäfelungen sollen etwas Würde vermitteln, die niedrige Decke ist mit sanften Niedervoltlampen bestückt. In der zweiten Reihe des Zuschauerraumes sitzen Michael Jacksons Eltern Katherine und Joe Jackson mit seinem Bruder Jackie in feinstem Sonntagsstaat. Stoisch verfolgen sie die Kreuzverhöre. Selten gibt es einen Höhepunkt wie an jenem Nachmittag, als der heute 15-jährige Junge, den der heute 46-jährige Jackson angeblich belästigt hat, zum ersten Mal seit zwei Jahren seinem ehemaligen Gönner unter die Augen tritt.

Fürsorge. Am selben Vormittag hat Verteidiger Mesereau ein Video gezeigt, das Jackson damals von sich und dem Jungen gedreht hatte. Da war der Popstar auf der Neverland Ranch bei Spaziergängen mit einer zerbrechlichen Figur zu sehen, die kaum Ähnlichkeiten mit dem Jungen im Zeugenstand hat: dünne Arme und Beine, auf dem knochigen Schädel nur mehr ein paar blonde Flaumflecken. Fürsorglich geleitete Jackson den Jungen durch Blumenrabatten zu einem Teich, während im Hintergrund die herzzerreißende Ballade „I’ll Be There“ lief, die der damals selbst zwölfjährige Sänger mit seinen Brüdern von den Jackson 5 aufgenommen hatte. Eigentlich sollte das Video nur ein paar Ungereimtheiten in den Aussagen des Bruders und der Schwester des Klägers aufzeigen, doch dann hatte es eine ganz andere Wirkung, und nicht wenige im Gerichtssaal tupften sich verstohlen eine Träne aus den Augenwinkeln.

Heute sieht der Junge kerngesund, fast athletisch aus. Er trägt ein mittelblaues Hemd, dunkle Hosen, die wieder nachgewachsenen Haare militärisch kurz. Seit einem Jahr ist er krebsfrei – ein Wunder, wie er und seine Familie in einem andern Video erzählten, das sie nach der Ausstrahlung von Martin Bashirs Fernsehdoku für Jackson aufnahmen, bevor Tom Sneddon sie für die neue Anklage gewann. Damals schwärmten sie auch davon, wie die Einladungen und die Fürsorge Jacksons dem damals von der Chemotherapie geschwächten Jungen neuen Mut und viel Freude machten. Aussagen, die er nun widerruft. Jackson starrt ihn fassungslos an, als sich der Junge im Kreuzverhör von ihm lossagt und beschreibt, wie Jackson ihn befingert und befriedigt habe. Mesereau braucht nicht lange, um darzulegen, dass sich die Aussagen des Jungen nicht ganz mit jenen seiner Geschwister decken.

„Shocking!“ Doch draußen vor den Kameras berichten die Korrespondenten an diesem Abend nur von den anschaulichen Schilderungen des Jungen. „Shocking!“, sagt die Berichterstatterin von CNN, die einer Moderatorin namens Nancy Grace Rede und Antwort steht. Diese wiederum schart im Sendestudio allabendlich Experten um sich, die sie mit angeekeltem Gesichtsausdruck zum Fall befragt. CNN hat die ehemalige Staatsanwältin eigens für die Jackson-Berichterstattung angeheuert, für die sie sich vor allem dadurch qualifiziert, dass sie Jackson schon seit zwei Jahren öffentlich als Perversen beschimpft. Jede zurückhaltende oder gar wohlwollende Meinung zu Jackson bügelt sie dann auch mit wütendem Fauchen nieder.

Diese Sorte von Meinungs- und Behauptungsjournalismus ist neu bei CNN, wo bisher Wert auf journalistische Korrektheit gelegt wurde. Doch die Konkurrenz, wie Rupert Murdochs Fox News und der Nachrichtensender MSNBC, den der Computergigant Microsoft mit dem Rüstungskonzern General Electric aufgebaut hat, feierte mit der billig produzierbaren Hetze von rechts während des Irak-Krieges und der Präsidentschaftswahlen so große Quotenerfolge, dass die gesamte Medienlandschaft wohl oder übel nachrücken musste. Unterboten wird das Niveau der Nachrichtenkanäle nur noch vom Klatschsender E! Entertainment News, der in der Kulisse eines nachgebauten Gerichtssaals den Jackson-Imitator Eddie Moss gemeinsam mit anderen Schauspielern die Höhepunkte des Verhandlungstages nachspielen lässt.

Unschuldsvermutung. Michael Jackson ist für diese Art von Medienspektakel ein ideales Opfer. Einem so sonderbaren Popstar traut man alles zu – und man sagt es auch. Die ganze Wahrheit können schließlich nur er und der Junge selbst wissen.

Doch was die Medien im Jackson-Prozess fahrlässig aushöhlen, ist eines der ehernsten Prinzipien der amerikanischen Rechtsprechung. Angeklagte gelten so lange als unschuldig, bis sie von den Geschworenen für schuldig befunden werden. Doch hat Jackson mit seinem Schweigegeld vor zwölf Jahren nicht auch so etwas wie ein Schuldgeständnis abgegeben? Da spielt es keine Rolle, dass die Anwaltsgehilfin Geraldine Hughes, die damals in der Kanzlei Barry Rothman für die Anklage arbeitete, ein Buch mit dem Titel „Redemption“ geschrieben hat, in dem sie minutiös nachweist, dass es sich damals um einen klaren Fall von Erpressung handelte.

„Ich glaube in meinem tiefsten Herzen, dass Michael Jackson 1993 nicht nur unschuldig, sondern das Opfer einer Erpressung war“, sagt die adrette, schwarze Endvierzigerin. Es habe deswegen sogar eine Untersuchung gegeben, nur hätten die Medien so gut wie nichts darüber berichtet, und der Fall sei nach der außergerichtlichen Einigung versandet. Eines ist für sie klar: „Der neue Fall ist ein Rachefeldzug des Staatsanwaltes.“

Egal, wie der Prozess ausgeht – ganz erholen wird sich Michael Jackson davon nie mehr. „Wo Rauch ist, ist auch Feuer“, höhnt einer der TV-„Experten“ an diesem Abend. Hoffnung bleibt Jackson da nur noch als Angeklagter. Als Popstar und Mensch hat er längst verloren.

Von Andrian Kreye/Santa Maria