Gott und die Welt

Anti-Kirchen-Volksbegehren: Gott und die Welt

Religion. Die Atheisten machen mit dem Anti-Kirchen-Volksbegehren mobil

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Allzu groß war der Zulauf vorerst nicht, aber es reichte: 8567 Unterstützungserklärungen deponierten die Betreiber des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien vor der Jahreswende im Innenministerium; 8032 waren für die Einleitung einer solchen Initiative erforderlich. Ab 15. April liegt das erste Volksbegehren, das sich gegen die weit reichenden Rechte und die großzügige Förderung der Kirchen richtet, in den österreichischen Gemeindeämtern (in Wien in den Bezirksämtern) zur Unterschrift auf.
Seine Träger kommen aus allen Richtungen: Da ist etwa die „Initiative Religion ist Privatsache“ des aus der TV-Show „Science Busters“ bekannten Physikprofessors Heinz Oberhummer. Ganz vorn mit dabei ist der Werbefachmann Niko Alm, Vorsitzender eines „Zentralrats der Konfessionslosen“ und des österreichischen Zweigs der deutschen Giordano-Bruno-Stiftung, benannt nach dem im Jahr 1600 in Rom als „Ketzer“ auf dem Scheiterhaufen verbrannten Mönch und Philosophen. Die „Atheistische Religionsgemeinschaft“ – ebenfalls mit von der Partie – ist eine ironisch gemeinte Travestie: Ihre Vorsitzenden Alexander Rezner und Wilfried Apfalter wollen eine Anerkennung als religiöse Gemeinschaft. 125 der dafür notwendigen 300 Mitglieder haben sie bereits zusammengetrommelt. Und natürlich ist auch die traditionsreichste Kirchengegner-Vereinigung Österreichs unter den Initiatoren des Volksbegehrens, der Freidenkerbund. Diese schon Ende des 19. Jahrhunderts gegründete Atheisten-Gruppierung war in der Zwischenkriegszeit eine sozialdemokratische Vorfeldorganisation mit rund 65.000 Mitgliedern und wurde im Juni 1933 noch vor der Partei von der Dollfuß-Regierung verboten.

Der „neue Atheismus“
Dass die Kirchengegner jetzt so aktiv werden, hat mit der rasant sich ausbreitenden Säkularisierung zu tun: Betrug im Jahr 1950 das Verhältnis zwischen Katholiken und Konfessionslosen 25 zu eins, kommt heute bereits auf je vier Katholiken eine Person ohne religiöses Bekenntnis – wobei Kirchenmitgliedschaft allein wenig aussagt: Laut einer internationalen Gallup-Studie aus dem Vorjahr bezeichnen sich nur noch 42 Prozent der Österreicher als religiös, eine knappe Mehrheit von 43 Prozent sieht sich als „nicht religiös“. Zehn Prozent der Österreicher nennen sich in derselben Umfrage „überzeugte Atheisten“.

Der „neue Atheismus“, wie er seit 2006 genannt wird, hat seinen Ursprung in den USA, wo rabiate Christen-Fundis entsprechende Gegenreaktionen provozierten. Zum Vordenker der neuen Atheisten wurde der in Oxford lehrende Biologe Richard Dawkins, der mit seinem Buch „Der Gotteswahn“ eine Art „Bibel“ der erstarkenden Bewegung vorlegte. Dabei schließt Dawkins die Existenz Gottes gar nicht kategorisch aus – er hält sie nur für äußerst unwahrscheinlich.

Wenn schon nicht Gott selbst, so hat doch sein irdisches Personal stark an Ansehen und Autorität verloren: In Zeiten, in denen schon Pfarrerinitiativen mit ihrem Grant nicht hinterm Berg halten, sind unreligiöse Kirchenkritiker erst recht nicht öffentlichkeitsscheu. Das ab Montag kommender Woche zur Unterzeichnung aufliegende Volksbegehren hat jedenfalls ein namhaftes Personenkomitee zusammengetrommelt. Darin findet sich etwa Cornelius Obonya, der neue Salzburger „Jedermann“ in Hofmannsthals katholischem Lehrstück, ebenso wie die Molekularbiologin Renée Schroeder und der Schriftsteller Thomas Glavinic. Vom Fernsehen kommen Dirk Stermann und Serienstar Gregor Seberg, vom Kabarett Eva Billisich, Günther Paal, Joesi Prokopetz und Leo Lukas.

Es geht nicht nur gegen die katholische Kirche und deren großzügige Förderung durch den Staat: Die automatische Vertretung der evangelischen Kirche in den Entscheidungsgremien des ORF wird ebenso abgelehnt wie die bei Muslimen und Juden übliche Beschneidung im Babyalter. Volksbegehrenssprecher Jakob Purkartshofer: „Da ist es dem Staat offenbar nicht so wichtig, die Kinderrechte zu schützen. Wir glauben, dass es bei Beschneidungen eine Altersgrenze wie bei Schönheitsoperationen geben sollte. Die sind auch erst ab 16 Jahren erlaubt.“

Wie hoch die materielle Förderung der 15 in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften ist, hat im Vorjahr das Buch „Gottes Werk und unser Beitrag – Kirchenfinanzierung in Österreich“ (Czernin-Verlag) ­errechnet, an dem mehrere der Volksbegehrensaktivisten mitarbeiteten. Demnach belaufen sich die staatlichen Leistungen für die Glaubensgemeinschaften derzeit auf 1,35 Milliarden Euro jährlich – der Löwenanteil davon entfällt auf die katholische Kirche. Konfessionsschulen und Erwachsenenbildung, steuerlich absetzbare Kirchenbeiträge, Subventionen für kirchliche Museen und Bibliotheken, kostenlose Sendezeit im ORF, Agrarzuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe und Beiträge für kirchliche Mission und Entwicklungshilfe: Das geht ins Geld.

Die katholische und die evangelische Kirche beziehen überdies rund 50 Millionen jährlich als Entschädigung für von den Nazis enteignete Güter, die nach 1945 in den Besitz der Republik übergegangen waren. Die Summe wird im Gleichschritt mit den Beamtenbezügen valorisiert.

Völkerrechtlich verbindlicher Vertrag
Das Vermögen der katholischen Kirche – Grundbesitz, Mensalgüter, Kapitalvermögen – beziffert das Buch mit 4,5 Milliarden Euro.
Freilich: Die Republik würde sich nicht jährlich 1,35 Milliarden Euro ersparen, käme sie den Forderungen des Volksbegehrens nach. Patienten aus Ordensspitälern müssten dann schließlich in öffentlichen Krankenhäusern untergebracht werden, Schüler aus konfessionellen Schulen in solchen, die ausschließlich von der öffentlichen Hand finanziert werden. Die Kirchenmusik zu fördern (die Autoren errechneten Kosten von zwei Millionen Euro jährlich), bliebe aus kulturpolitischen Gründen eine Aufgabe, der sich die Republik wohl ebenso wenig verschließen könnte wie der Denkmalpflege.

Während die Förderung von 14 der 15 anerkannten Religionsgemeinschaften in eigenen Gesetzen wie etwa dem Israelitengesetz festgeschrieben ist, ist sie im Fall der katholischen Kirche in einem völkerrechtlich verbindenden Vertrag verankert, dem Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Vatikan.

Das Vertragswerk hat eine denkwürdige Geschichte. Das erste Konkordat schloss der erzkonservative Kaiser Franz Josef bereits 1855 ab: Er überantwortete darin Eherecht und Schulwesen dem Klerus. Im Mai 1868 beschlossen die erstarkten Liberalen im Reichsrat die sogenannten Maigesetze, welche die Rechte der Kirche wieder beschnitten. Nach einem heftigen Kulturkampf wurde das Konkordat 1874 aufgekündigt.
In den späten 1920er-Jahren versuchte die vatikanische Diplomatie, die Rechte der Kirche wieder durch zwischenstaatliche Verträge abzusichern – und war damit vor allem in Diktaturen oder autoritären Staaten erfolgreich. 1929 kam es zum Konkordat mit Mussolinis Italien, 1933 mit Hitlers Deutschland, 1935 mit dem Jugoslawien des mit Hitler verbündeten Prinzregenten Paul und 1940 mit Salazars Portugal.

Das Konkordat mit Österreich ließ Bundeskanzler Engelbert Dollfuß provokant am 1. Mai 1934 vom Rumpfparlament ratifizieren. Keine drei Monate zuvor hatte er die Sozialdemokratische Partei verboten, nachdem sein Bundesheer mit von der Kirche geweihten Kanonen die Gemeindebauten beschossen hatte.

Wenig verwunderlich, dass die SPÖ nach 1945 von einer Erneuerung des in der NS-Zeit aufgehobenen Vertrages nichts wissen wollte. Die Kirche selbst wagte es bis in die 1950er-Jahre nicht, mit dem Ansinnen an die Bundesregierung heranzutreten. Als sie es tat, winkten die Sozialdemokraten vorerst empört ab. Dass die SPÖ schließlich 1957 doch dem von der ÖVP mit heißem Herzen unterstützten Begehren aus Rom zustimmte, ist einem der absurdesten Kuhhändel der österreichischen Innenpolitik zu verdanken: Die ÖVP erklärte sich im Gegenzug für das Placet der SPÖ bereit, im anlaufenden Bundespräsidentschaftswahlkampf nicht darauf herumzureiten, dass der rote Spitzenkandidat Adolf Schärf aus der Kirche ausgetreten war.

Canossagang ohne Erfolg
Die Präsidentschaft Schärfs war von der SPÖ teuer erkauft. Fortan wurden wieder 80 Prozent der Lehrergehälter an kirchlichen Schulen vom Staat bezahlt, die Kirche durfte jeden Religionslehrer und Professor einer katholischen Fakultät abberufen, ohne dass der Staat Mitspracherecht hatte. Überdies verpflichtete sich die Republik, keinen der im Konkordat aufgezählten kirchlichen Feiertage ohne Zustimmung des Vatikans abzuschaffen (Oster- und Pfingstmontag sowie der Stefanitag zählen übrigens nicht dazu). Hatte die Parteispitze schon diese Zugeständnisse auf dem Parteitag nur schwer durchgebracht – die Beibehaltung der 1939 eingeführten obligatorischen Zivilehe war für die SPÖ eine Conditio sine qua non.

Frech beharrte der Vatikan darauf, die Sozialdemokraten müssten auch in diesem Punkt nachgeben. Nicht einmal ein Canossagang von ÖVP-Kanzler Julius Raab zu Papst Pius XII. nützte etwas: Die kirchliche Trauung müsse genügen, forderte der Papst. Das Konkordat wurde denn auch erst 1960, nach dem Tod von Pius XII., zwischen Außenminister Bruno Kreisky und Johannes XXIII. unterzeichnet. Später, als Kanzler, zeigte sich Kreisky noch einmal äußerst großzügig: Um die Kirche zu besänftigen, die wegen der Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität, Ehestörung und Ehebruch aus dem Häuschen war, sagte der Sozialdemokrat 1972 die Übernahme von 100 statt wie bis dahin 80 Prozent der Lehrerkosten an kirchlichen Schulen durch den Staat zu.

Die Linke konnte sich dennoch nie wirklich mit dem Konkordat abfinden. 1999 bezeichnete es der damalige SPÖ-Wissenschaftsminister Caspar Einem in einem profil-Interview als „erstaunliches Relikt aus der Zeit des Austrofaschismus. Dort hat es wunderbar hineingepasst, was ich von der heutigen Zeit nicht behaupten kann.“ Auch die spätere Nationalratspräsidentin Barbara Prammer äußerte sich damals in ihrer Funktion als Frauenministerin kritisch über die unscharfe Trennung zwischen Kirche und Staat.

Eine Anfrageserie der Volksbegehrens-Initiatoren bei den Parlamentsparteien kurz vor Ostern ergab eine seltsame Mischkulanz an Sympathisanten: So zeigt sich FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache durchaus bereit, das Konkordat „Punkt für Punkt durchzusehen und jeweils im Einzelnen zu entscheiden, ob die Bestimmung noch eine Daseinsberechtigung hat“. Der Grüne Peter Pilz tritt wie die Volksbegehrer für ein Schutzalter bei Beschneidungen ein und will die „uneingeschränkte Aufkündigung des Konkordats“.

Das ist nach Meinung von Juristen nur durch die einseitige Kündigung des Vertrages durch die Republik möglich, was realpolitisch wenig ändern würde: Die meisten Inhalte des Abkommens mit dem Vatikan wurden in innerstaatliche Gesetze gegossen, die allesamt geändert werden müssten.
SPÖ und ÖVP beantworteten die Fragen der Volksbegehrens-Initiatoren übrigens nicht. Ihre Vorsitzenden befanden sich gerade auf dem Weg nach Rom, um dem neuen Papst bei der Weihe beizustehen.

Hintergrund

Politik und Kirche in Österreich

1945
Weisung des Wiener ­Erzbischofs: Priester haben sich von politischen Ämtern fernzuhalten und dürfen sich nicht in politische ­Angelegenheiten „einmengen“.

1952
Der Katholikentag beschließt das Mariazeller Manifest: „Eine freie ­Kirche in einer freien Gesellschaft.“ Ausdrücklich wird auf das Protektorat einer Partei über die ­Kirche verzichtet.

1957
Die SPÖ stimmt der Übernahme des Konkordats zwischen Österreich und dem Vatikan aus dem Jahr 1933 im ­Prinzip zu. Ab 1960 schließt Außen­minister Bruno Kreisky die entsprechenden Verträge ab.

1965
Papst Paul VI. empfängt den neuen ­SPÖ-Vorsitzenden Kreisky und dessen Vorgänger Bruno ­Pittermann in ­Privat­audienz.

1972
Die SPÖ-Alleinregierung beschließt die volle Übernahme der Personal­kosten an kirchlichen ­Privatschulen (bis dahin waren nur 80 Prozent von der öffentlichen Hand finanziert worden).

1973
Kardinal Franz König nimmt am ÖGB-Kongress teil.

1975
Über die von der SPÖ-Alleinregierung beschlossene Fristenlösung, die den Schwangerschaftsabbruch bis zum ­dritten Monat legalisiert, kommt es zu ­einem schweren Konflikt mit der ­Bischofskonferenz.

1978
Aufnahme eines neuen „Dialogs“ zwischen SPÖ und Kirche unter dem damaligen SPÖ-Zentral­sekretär Karl Blecha.

1980
ÖVP-Politiker beklagen Anfang der 1980er-Jahre zunehmend die mangelnde Unterstützung durch die Kirche und die zu engen Kontakte zwischen SPÖ und Kirche.

1993
Wichtige Repräsentanten der Kirche wenden sich scharf gegen das Ausländervolksbegehren der FPÖ, aber auch gegen die Ausländerpolitik der Koalitionsregierung.

1995
Affäre Groer: Der Kardinal und Erzbischof von Wien tritt nach den von profil aufgedeckten ­Missbrauchsvorwürfen zurück.

1997
Das neue FPÖ-Programm, ­maßgeblich erstellt von Klubobmann Ewald Stadler, bezeichnet „ein Christentum, das ­seine Werte verteidigt“, als „ideellen Partner der Freiheitlichen“.

2003/4
Auf Computern des St. Pöltener Priesterseminars wird Kinder­pornografie entdeckt. profil veröffentlicht Fotos von küssenden Priestern des Seminars. Kurt Krenn, Bischof von St. Pölten, spielt die Affären herunter, bis er auf Wunsch von Papst Johannes Paul II. zurücktreten muss. Das Priester­seminar wird aufgelöst.

2012
profil deckt die Übergriffe gegen zahlreiche frühere Zöglinge des Benediktinerstiftes Kremsmünster zwischen 1970 und 1995 auf.

2013
Volksbegehren gegen Kirchen­privilegien.