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Kopftuch und Kreuz

Kopftuch und Kreuz

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Ergänzende Überlegungen zum Kopftuch, aus gegebenem Anlass. Kürzlich interviewte mich eine Kollegin für einen Kopftuch-Beitrag im ORF-TV-„Report“ und zitierte mich in indirekter Rede dergestalt, dass ich die Musliminnen, die aus freien Stücken und selbstbestimmt Kopftücher tragen wollten, für eine vernachlässigbare Minderheit hielte. Das aber widerspreche dem Minderheitenschutz.

Ein Missverständnis, meine ich, das ich nicht einfach so stehen lassen will. Meine Argumentation lautet nämlich so: Die Kopftuch tragenden Musliminnen, die betonen, selbstbestimmt zu leben, gehören meist der Oberschicht an, sind also eine privilegierte Minderheit, die ihre Standesprivilegien mit allgemeinen Frauenrechten verwechselt. In diesem Zusammenhang den Minderheitenschutz ins Spiel zu bringen erscheint mir nicht notwendiger als die Frage, ob wir beim Straßenbau die Bedürfnisse der Ferrari-FahrerInnen – ebenfalls eine Minderheit – zu berücksichtigen hätten.

Darüber hinaus halte ich es für einen Widerspruch in sich, wenn jemand behauptet, selbstbestimmt eine Vorschrift zu befolgen. Vorschrift ist zunächst einmal Fremdbestimmung. Wer sich ihr unterwirft, tut das entweder gezwungenermaßen oder freiwillig dann, wenn er/sie ihre Notwendigkeit einsieht.
Einsicht in die Notwendigkeit des Kopftuchtragens heißt einzusehen, dass für Frauen andere Verhaltensregeln gelten müssen als für Männer. Das wiederum steht in diametralem Gegensatz zu der Auffassung, auf die wir uns hierzulande geeinigt haben, nämlich, dass Frauen und Männer grundsätzlich gleich handeln dürften und gleich zu behandeln seien.

Natürlich steht es jedem Menschen frei, diese Auffassung zu missbilligen und sich dementsprechend zu äußern, zum Beispiel durch Tragen eines Kopftuchs im Privatleben. Problematisch wird es meiner Ansicht nach allerdings, wenn Personen, die eine Ungleichstellung von Frauen und Männern befürworten, in öffentlicher Funktion agieren, zum Beispiel als Lehrerinnen.

An dieser Stelle wird gern das Kreuz ins Spiel gebracht, das christliche Lehrerinnen unbehelligt um den Hals tragen dürften. Aber abgesehen davon, dass es kaum Lehrerinnen gibt, die sich darum reißen, Kreuze um den Hals hängen zu haben, und abgesehen davon, dass Halsketterln die Bewegungs- und Aktionsfreiheit erheblich weniger einschränken als Kopftücher oder Ganzkörpereinhüllungen, ist der entscheidende Unterschied der: Es gibt keine religiöse Vorschrift, die Frauen gebietet, aus Gründen des geschlechtsspezifischen Anstands Kreuze (oder Schutzengerlanhänger) um den Hals zu tragen.

Das Pendant zur Lehrerin mit Kopftuch ist deshalb nicht die Lehrerin mit dem Kreuz, sondern die unterrichtende Nonne in Ordenstracht.

Und ebendiese ist an öffentlichen Schulen nicht zugelassen. Weshalb es nicht diskriminierend wäre, Lehrerinnen, die auf dem Tragen des Kopftuchs bestehen, ebenfalls an konfessionelle Schulen zu verweisen.

Bleiben die Schülerinnen. Denen sollen doch wohl keine Vorschriften gemacht werden, oder?

Je mehr ich darüber nachdenke, desto unschlüssiger bin ich, ob man sich’s so einfach machen kann, diese Frage eilfertig mit „Nein, natürlich nicht!“ zu beantworten.

Die Formel, die wir im Allgemeinen herunterbeten, geht so: „Wenn ein Mädchen Kopftuch tragen will, dann soll sie das dürfen.“

Richtig. Nichts dagegen einzuwenden. Aber vielleicht hätten wir die Verpflichtung, nachzuhaken und zu fragen: Wessen Willen exekutiert denn das jeweilige Mädchen mit Kopftuch wirklich? Will sie? Will ihr Vater? Wollen ihre Brüder, ihre Mutter, die Großfamilie, ihre häusliche Umgebung, dass sie Regeln von Zucht und Anstand einhält, die sie in der Folge von der Inanspruchnahme der bei uns selbstverständlichen Rechte ausschließen?

Und: Müssten wir sie nicht ermuntern und unterstützen, auf ihren Rechten zu bestehen, das Kopftuch abzulegen, das sie nur auf familiäres Geheiß trägt, mitzuturnen, am Skikurs teilzunehmen, nicht mit fünfzehn von der Schule abzugehen, einen Beruf zu lernen, sich nicht als Halbwüchsige verloben zu lassen?

Nein, ich unterstelle nicht, dass alle muslimischen Familien ihre Töchter unterdrücken und einsperren. Und selbstverständlich gibt es auch katholische, evangelische oder konfessionslose Eltern, die ihre Töchter sexistischen Rollenerwartungen unterwerfen. Die Frage ist nur, ob wir Sexismen tolerieren müssen, sobald sie religiös begründet werden.

Konkret: Darf die Schule nichtmuslimischen Eltern vorschreiben, dass ihre Töchter den Turnunterricht besuchen müssen, während sie es zu respektieren hat, wenn muslimische Eltern ihren Töchtern die Teilnahme verbieten?
Soll sich die Schule dafür einsetzen, dass begabte Mädchen gefördert werden, oder handelt es sich um unzulässige Bevormundung, sobald die Mädchen aus einem Umfeld kommen, in dem höhere Bildung nicht ins – religiös verbrämte – Frauenbild passt?

Gehört es zum Recht auf freie Religionsausübung, Frauenrechte unter Berufung auf angebliche religiöse Gebote beschränken zu lassen?

Tatsache ist, dass zahlreiche muslimische Schülerinnen es begrüßen würden, wenn sie dem familiären Kopftuchzwang wenigstens in der Schule (durch entsprechende Vorschriften) entkommen könnten. Ist es Toleranz oder Gleichgültigkeit, wenn wir uns da nicht einmischen?