Kurt Waldheim: Versuchte das Außenministerium zu vertuschen?
Man schrieb den 31. Jänner 1985, und Daniel P. Simon wunderte sich. Eben hatte ihm der österreichische Generalkonsul in Berlin, Alexander Christiani, eine Note des Wiener Außenministeriums übergeben, in der Merkwürdiges gefordert wurde: Das von Simon geleitete Berlin Document Center (BDC), das den USA unterstehende zentrale NS-Archiv, möge dem Wiener Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) keine Unterlagen mehr zur Verfügung stellen. Ein schwerer Schlag: Ohne Zugang zum wichtigsten NS-Archiv war jede Aufklärungsarbeit in Sachen Nationalsozialismus unmöglich.
Daniel Simons Verwunderung ist verständlich. Da intervenierte Österreichs Regierung bei einer US-Behörde gegen eine österreichische wissenschaftliche Institution. Simon kontaktierte seine Leitstelle, die Berliner US-Botschaft. Deren Rechtsbeauftragter Don Koblitz antwortete, man werde dem Ersuchen eines befreundeten Staates wohl nachkommen müssen, wenngleich: Ich bin etwas besorgt, dass die österreichische Regierung, die nicht immer die verlässlichste Institution gewesen ist, allein darüber entscheidet, wer Zugang zu BDC-Dokumenten hat.
Der deutsche Journalist Malte Herwig, Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung, hat die entsprechenden Korrespondenzen nun bei Recherchen zu seinem Buch Die Flakhelfer (siehe Kasten) quasi als Beifang geborgen. Und er zieht einen eindeutigen Schluss: Da immer wieder Mutmaßungen über eine braune Vergangenheit Kurt Waldheims publik geworden waren, wollte die österreichische Regierung 1985 offensichtlich mit allen Mitteln verhindern, dass einschlägige Informationen an die Öffentlichkeit gelangten.
Herwigs Vermutung basiert auf dem Zeitablauf: Nur drei Wochen nach der Archivsperre für das Wiener DÖW nominierte die ÖVP Kurt Waldheim zu ihrem Präsidentschaftskandidaten. Und hatte nicht schon 1946 der damalige Außenminister Karl Gruber (ÖVP) unangenehme Akten über die Kriegsvergangenheit des jungen Nachwuchsdiplomaten Waldheim beiseiteräumen lassen?
Selbst der Umstand, dass in diesem Jänner 1985 der Sozialdemokrat Leopold Gratz Außenminister war, schließt eine Vertuschungsaktion nicht völlig aus. Gratz war zwar ein glühender Waldheim-Gegner, der ebenso wie Kanzler Fred Sinowatz zurücktrat, als Waldheim zum Bundespräsidenten gewählt wurde die beiden wollten nicht in die Verlegenheit geraten, den Präsidenten im Ausland verteidigen zu müssen. Aber konnte nicht eine Seilschaft im Außenministerium die Sache so schlau eingefädelt haben, dass selbst der Ressortchef keinen Verdacht schöpfte?
Wolfgang Neugebauer, damals Chef des DÖW, glaubt eher nicht an eine Waldheim-Vertuschungsaktion, sondern an andere Gründe, die freilich noch empörender wären. Den Geist der Vor-Waldheim-Zeit würden sie allerdings trefflich widerspiegeln.
Die Vorgeschichte: Das DÖW hatte 1984 mit Hilfe des Berlin Document Center die Spur eines Grazer Euthanasiearztes aufgenommen, der in Konzentrationslagern sein Unwesen getrieben hatte. Der ORF verarbeitete die Recherchen über den damals schon verstorbenen Arzt in einer Dokumentation. Dessen Familie klagte.
Der ORF wurde dazu verurteilt, die Doku nach der Erstausstrahlung nicht mehr auszustrahlen. Im Bundeskanzleramt beschäftigte sich der Verfassungsdienst mit der Causa und kam zu einer absurden Rechtsansicht: Da die Weitergabe solcher Daten über etwaige NS-Mitgliedschaften in Österreich durch das Datenschutzgesetz verboten sei, müsse das analog auch im Ausland gelten, wenn der Anfrager aus Österreich komme.
Hurtig setzte das Außenministerium die Ansicht des hauseigenen Verfassungsdienstes in die Praxis um: Das Berlin Document Center und damit die USA wurden gebeten, dem Wiener DÖW nur ja keine Informationen mehr zu geben.
Schon wenige Tage später zeigte sich, was das in der Praxis bedeutete. Anfang Jänner 1985 hatte sich die Staatsanwaltschaft Feldkirch, wie schon öfter zuvor, an das DÖW gewandt: Man möge bitte herausfinden, ob der des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz Verdächtige Ernst K. Mitglied der SS oder Wärter in einem KZ gewesen war. Das DÖW kontaktierte, wie meist in solchen Fällen, das Berlin Document Center. Nun hatten die Amerikaner zwar Akten, die zeigten, dass Ernst K. seit 1943 Obersturmführer der SS gewesen war sagen durften sie es den Österreichern aber nicht: Wir sehen uns nicht mehr in der Lage, Ihnen weiterhin Auskünfte zu erteilen oder Photokopien von Personalunterlagen zu übersenden, hieß es in einem Brief an das DÖW.
Datenschutz war die Ausrede in Wahrheit war es Täterschutz, was die österreichischen Behörden mit ihrer Intervention in Berlin betrieben, meint die heutige Leiterin des DÖW, Brigitte Bailer-Galanda.
In Österreich protestierten alle namhaften Historiker und Politikwissenschafter in einem offenen Brief an Außenminister Gratz gegen die Maßnahme. Dieser bedauerte: So sei eben die Rechtslage, aber man könne das Datenschutzgesetz ja vielleicht entsprechend ändern.
Die US-Stellen wunderten sich über die Österreicher. Auch Simon Wiesenthal hatte ihnen dazu geraten, eng mit dem DÖW zusammenzuarbeiten und nun verhinderte just die eigene Regierung solche Amtshilfe. Wer garantiert uns, dass die österreichische Regierung ihr eigenes Datenschutzgesetz nicht als Mittel nutzt, um politische Kontrolle über den Zugang zum Document Center auszuüben?, hielt der Rechtsexperte der Berliner US-Botschaft in einem profil vorliegenden Memo fest.
Auch hohe politische Kreise in den USA beschäftigten sich inzwischen mit dem Fall. Neal Sher, Direktor des Office for Special Investigations (OSI) im US-Justizministerium, ersuchte im August 1985 das US-Außenministerium, die Maßnahme gegen das DÖW sofort aufzuheben: Das DÖW hat uns schon oft wichtige Hinweise gegeben, auch im Fall Mengele. Eben sei man einigen Mauthausener KZ-Wärtern auf der Spur: Wir werden also weiterhin der Zusammenarbeit mit dem DÖW bedürfen.
Inzwischen waren in Wien Gerüchte wieder aufgeflammt, die Anfang der 1970er-Jahre das erste Mal kursiert waren. Bei der Vorstellung des Waldheim-Personenkomitees im Sommer 1985 fragte der Stern-Reporter Georg Karp die anwesenden Prominenten, ob sie wüssten, dass ihr Idol Mitglied des NS-Studentenbundes gewesen war. Die Promis wiesen Karps Frage empört zurück.
Waldheim schien sich völlig sicher zu fühlen und dementierte gegenüber seinen Mitarbeitern alles. Spekulierte er damit, dass alle Spuren aus den Archiven beseitigt worden waren? Als der profil-Journalist Hubertus Czernin im März 1986 bei Waldheim anfragte, ob er dessen Wehrmachtsakt im Staatsarchiv einsehen könne, stimmte der Präsidentschaftskandidat sofort zu. In der profil-Ausgabe vom 3. April 1986 erschien Czernins Artikel: Waldheim war sowohl bei den NS-Studenten als auch bei der SA gewesen.
Tags darauf veröffentlichte die New York Times einen Bericht über die Kriegsvergangenheit des Kandidaten: Waldheim hatte just zur Zeit der brutalsten Partisanenbekämpfung auf dem Balkan und während der Vertreibung von 40.000 Juden in Saloniki gedient. In seiner Biografie hatte er das tunlichst verschwiegen und angedeutet, er sei schon 1941 für frontuntauglich befunden worden.
Eine Woche später kam der österreichische Generalkonsul abermals ins Berlin Document Center und bat nun selbst um die Waldheim-Papiere. Nach Rücksprache mit dem State Department wurden sie ihm am 28. März 1986 ausgefolgt.
Ob das Wiener Außenministerium durch seine Intervention tatsächlich Waldheim schützen wollte, wird erst 2015 endgültig geklärt werden können dann endet die 30 Jahre währende Archivsperre.