Medikamente: Menschenversuche

Wirkstoff Thalidomid gilt heute als Hoffnungsträger

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Ärzte und Hebammen waren geschockt. Sie ließen das eben erst geborene Baby einfach liegen, stammelten etwas von Heimen, wo man „so etwas“ abgeben kann. „Früher“ sei „das“ vergast worden. „Sie legten das Kind einfach auf den Boden, eingewickelt in eine Decke“, erzählt eine betroffene Frau in Andreas Fischers Interviewfilm „Contergan – Die Eltern“.

Verwandte und Nachbarn stellten grausige Vermutungen darüber an, was die Mütter in der Schwangerschaft angestellt haben könnten. Und die schwer getroffenen Eltern wurden zusätzlich gestraft durch einen gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung, der die rasch verdrängte Vergangenheit wieder wachrief. Manche Eltern bauten blickdichte Zäune um ihre Gärten, andere lieferten ihre Kinder in Heimen ab, Mütter waren schwerst traumatisiert, Väter wandten sich ab, viele Ehen zerbrachen. „Ich kannte keine einzige Familie, die diese Katastrophe halbwegs unbeschadet überstanden hat“, wird ein Arzt zitiert.

Ab dem Jahr 1958 kamen Babys ohne Beine zur Welt, ohne Ohren oder mit verkrüppelten Händen, die wie Seehundflossen an den Schultern angewachsen waren. Prominentestes Opfer ist der 1959 in Hildesheim geborene Thomas Quasthoff, heute weltbekannter Opernstar und Professor an der Berliner Musikhochschule. Weltweit gab es zwischen 8000 und 12.000 Fälle, etwa die Hälfte der Babys starb kurz nach der Geburt. Allein in Deutschland leben heute rund 2800 Personen im Alter zwischen 45 und 49 Jahren mit Behinderungen, deren Ursache einen Namen hat: Contergan.

Die fahrlässige Art und Weise, wie dieses Medikament in Umlauf gebracht und vermarktet werden durfte, lieferte den Anlass-fall für die weltweite Einrichtung von Arzneimittelgesetzen, Nebenwirkungs-Meldesystemen und verpflichtenden Sicherheitsstudien. Vor allem aber bleibt der Contergan-Skandal ein Lehrstück für eine vermeidbare Katastrophe. Denn das ist der übereinstimmende Befund der wissenschaftlichen Analyse: Ohne das Zusammenspiel uninteressierter Behörden und willfähriger Wissenschafter mit einem ausschließlich an Profit orientierten Hersteller wäre ein Unglück dieses Ausmaßes nie möglich gewesen.

Entdeckt wurde die Chemikalie 1954 von dem Pharmazeuten Wilhelm Kunz, der beim rheinischen Pharmaunternehmen Grünenthal, einer Tochterfirma der Dalli-Waschmittelwerke, nach potenziellen neuen Arzneimitteln forschte. Kunz fand „K17“ interessant, die 17. Substanz, die er für Grünenthal näher auf ihre Eigenschaften testete. Ihre chemische Struktur erinnerte ihn an jene der Barbiturate, einer Wirkstoffklasse, die damals den Großteil der Schlaf- und Narkosemittel stellte. Kunz gab dem Wirkstoff den Namen Thalidomid und ging damit in den Tierversuch, um eine Krankheit zu suchen, die sich damit behandeln ließe.

Tests an Patienten. Bald stellte sich eine erste Euphorie ein, denn so hoch man das Mittel auch dosierte, es gelang nicht, damit Ratten zu töten. Und damit war schon ein gewaltiger Marktvorteil gegeben, führte bei Barbituraten eine Überdosierung doch rasch zu Atemlähmung und Tod. Mit Thalidomid behandelte Mäuse, Ratten und Kaninchen zeigten auch keine offensichtlichen Nebenwirkungen. Also ging das Mittel binnen Jahresfrist in den Menschenversuch. „Versuch“ ist hier aber nicht im Sinne einer kontrollierten Studie zu verstehen, sondern bedeutete lediglich, dass Vertrauensärzte des Unternehmens das Mittel an Patienten testeten.

Erprobt werden sollte seine Eignung als entspannendes Medikament bei Epilepsie. Doch laut Rückmeldungen der Ärzte taugte es dafür nicht. Allerdings hätten einige Patienten erwähnt, dass sie nun wieder herrlich die Nacht durchschlafen könnten. Und damit war nach kaum dreijähriger Testphase ein Produkt geschaffen, das laut Expertise der Firmenverantwortlichen als „vollständig ungiftiges und absolut sicheres Hypnotikum“ rezeptfrei auf den Markt kommen sollte.

Unterstützt durch aufwändige Produktwerbung, wurde Thalidomid ebenso als Schlaf- und Beruhigungsmittel angepriesen wie gegen Erkältung, Asthma, Angstzustände oder als Grippemedikament („Grippex“). Viele Eltern gaben Contergan auch ihren quengeligen Kindern, quasi als medikamentöse Alternative zum Mohnschnuller. Speziell geeignet, so die fatalste der Werbebotschaften, sei es gegen Morgenübelkeit bei Schwangeren. Insgesamt wurde Thalidomid weltweit unter 51 verschiedenen Handelsnamen und in einer verwirrenden Vielfalt von Rezepturen eingesetzt. In Deutschland eroberte das Medikament bald 50 Prozent des Schlafmittelmarktes. 1961 gingen 20 Millionen Tabletten über die Apothekertische, fast eine Million Deutsche nahm das Präparat.

„Es gab keine Gesetze für das wirksame Erfassen von Nebenwirkungen“, erklärt Grünenthals Pressestelle diesen an russisches Roulette erinnernden Katapultstart in den Markt. „Die Wirkstoffe mussten auch nicht auf Schädigungen ungeborenen Lebens überprüft werden. Gelernt wurde vor allem aus Erfahrungen von Anwendern.“

Dieses „Prinzip der Selbstüberwachung“ führte dazu, dass Patienten bei neuen Arzneimitteln den Status von Versuchskaninchen hatten – nur dass es kaum auffiel, wenn es den Versuchskaninchen nach der Therapie schlechter ging als zuvor. Bereits kurz nach der Markteinführung häuften sich beispielsweise die Meldungen über bleibende Nervenschäden mit stechenden Schmerzen und Taubheitsgefühl in Händen und Füßen. Im „British Medical Journal“ erschien dazu 1960 ein Report mit dem Titel „Is Thalidomid to Blame?“ (Ist Thalidomid daran schuld?).

„Für ein Schlafmittel hätte das bei Weitem ausreichen müssen, um es vom Markt zu nehmen“, erklärt die deutsche Pharmazeutin Beate Kirk, die nach mehrjähriger Forschungstätigkeit die bislang umfassendste Analyse der Ereignisse publizierte. Grünenthal reagierte auf diese weithin bekannte Nebenwirkung erst, als der „Spiegel“ im Sommer 1961 darüber berichtete. Anstatt das Mittel zurückzuziehen, stellte das Unternehmen jedoch lediglich den Antrag, Contergan unter Rezeptpflicht zu stellen.

In Österreich hatten die Behörden von Anfang an auf der Rezeptpflicht für Softenon, wie Contergan hierzulande hieß, bestanden. „Dadurch war die Zugangsschwelle wesentlich höher“, erklärt Marcus Müllner, Leiter der für Arzneimittelzulassungen zuständigen AGES PharmMed, „das Mittel durfte zudem nicht beworben werden.“ Auch Softenon entwickelte sich zum Bestseller, „den uns die Ärzte aus den Händen rissen“, wie der damalige Vertriebschef gegenüber der „Kleinen Zeitung“ stolz erklärte. Doch trotz mehr als 100.000 jährlich verkauften Packungen scheinen die Ärzte bei der Verschreibung an Schwangere zurückhaltender gewesen zu sein als ihre deutschen Kollegen. Davon zeugt die vergleichsweise geringe Opferbilanz mit „nur“ zwölf offiziell bekannten österreichischen Thalidomid-Opfern.

Dass es durchaus möglich war, das Gefährdungspotenzial auf Anhieb zu erkennen, bewies die Sachbearbeiterin Frances O. Kelsey von der US-Zulassungsbehörde FDA. Obwohl sie von Grünenthals US-Lizenznehmer unter Druck gesetzt wurde, beharrte Kelsey auf ihrer Forderung nach Beweisen für die Ungefährlichkeit der Einnahme bei Schwangeren. Später wurde Kelsey dafür von Präsident John F. Kennedy als „Heldin der FDA“ ausgezeichnet.

Verdacht. Auch Deutschland hatte einen Helden – den Hamburger Kinderarzt Widukind Lenz. Ab 1960 war die Welle an Missbildungen nicht mehr zu übersehen. Mediziner, die in mehreren Regionen nach der Ursache suchten, verdächtigten auch Contergan, zögerten jedoch, ihren Verdacht öffentlich zu äußern, „bis der letzte Zweifel ausgeräumt ist“. Nicht so Lenz. Zunächst schloss er Erbkrankheiten aus, dann bewies er anhand von „Missgeburten-Registern“, dass die Zahl der Fehlbildungen tatsächlich um das 50-Fache zugenommen hatte. In den Arzneischränken der Mütter fand er schließlich die Contergan-Präparate. Diese Beweise legte er Grünenthal vor und forderte die Marktrücknahme. Als das Unternehmen sich nicht einsichtig zeigte, hielt Lenz einen öffentlichen Vortrag vor Ärzten und wandte sich schließlich an die Presse. Einen Tag später kapitulierte Grünenthal.

Die Ursache der Missbildungen waren also weder illegale Atombombentests, wie vielfach vermutet, noch bösartige Viren, wie Grünenthal lanciert hatte, sondern ein Arzneimittel, dessen konkrete Wirkmechanismen von Anfang an kaum untersucht und von niemandem verstanden wurden. „In Wahrheit“, so der Wiener Krebsspezialist Heinz Ludwig, „weiß man bis heute noch nicht im Detail, wie Thalidomid funktioniert“ (siehe Kasten links).

Der zeitliche Ablauf der Fehlbildungen wurde nach der Marktrücknahme hingegen minutiös analysiert. Zwischen dem 34. und 38. Tag nach der letzten Regelblutung kommt es zu einem Fehlen der Ohrmuschel und einer Lähmung des Gesichtsnervs. Zwischen Tag 40 und 44 werden die Arme, von Tag 43 bis 46 die Beine geschädigt. Von Tag 48 bis 50 kommt es schließlich zu Daumenfehlbildungen und einer Verengung des Enddarms. In dieser sensiblen Phase der Embryonalentwicklung genügt eine einzige Tablette, um den Schaden anzurichten.

Das juristische Nachspiel des Contergan-Skandals dauerte noch bis 1970, als sich Grünenthal zur Zahlung von 100 Millionen D-Mark Schadenersatz plus Zinsen bereit erklärte, um den Opfern je nach Behinderungsgrad eine kleine Rente von monatlich 100 bis 500 Euro auszuzahlen. Seit 1997 ist dieses Kapital jedoch aufgebraucht, die Versorgung nunmehr ganz Sache des Staates.

Schritt für Schritt zogen auch die Behörden die Konsequenzen. Arzneimittelgesetze legten rechtlich verbindliche Zulassungsverfahren sowie eine Meldepflicht für Nebenwirkungen fest. Das Prinzip der „Selbstüberwachung“ hatte ausgedient. „Eine Garantie, dass so etwas nie wieder passiert, gibt es jedoch nicht“, sagt Marcus Müllner, der Chef der österreichischen Zulassungsbehörde. Die enorme Größenordnung sei heute jedoch nicht mehr möglich. „Je nach Schwere der unerwünschten Arzneimittelreaktionen“, so Müllner, „liegt die magische Grenze bei zehn bis 15 Fällen.“ Spätestens dann würden die Sicherheitsnetze greifen.

Risiko. Seit Kurzem existiert in der EU ein zentrales Auswertungssystem für Arzneimittelreaktionen, die zu selten sind, um sie in den Zulassungsstudien zu erfassen. Außerdem müssen nun Medikamente verpflichtend auch für Kinder mitentwickelt werden. Bisher waren etwa die Hälfte der Arzneimittel nicht für Kinder zugelassen, weil sie nie getestet worden waren. Dennoch wurden sie von den Ärzten „off label“, also außerhalb der Zulassung, eingesetzt. „Wir wissen, dass sich dadurch das Risiko unerwünschter Wirkungen verdoppelt“, sagt Müllner. „Und das wollen wir durch die neue Verordnung ändern.“ Gezielte Arzneimitteltests bei Schwangeren gibt es nach wie vor nicht. Bei Thalidomid zeigte sich jedoch, dass sorgfältigere Studien im Tierversuch die Gefährlichkeit des Wirkstoffs ebenfalls aufgedeckt hätten.

Medizinisch ist das Thema Thalidomid bis heute aktuell. Bereits 1964 hatte sich per Zufall gezeigt, dass das Medikament auch segensreiche Nebenwirkungen hatte. Ein israelischer Arzt, der es Leprakranken als Schlafmittel verabreicht hatte, bemerkte, dass Thalidomid die gefürchtete „Leprareaktion“, eine schmerzhafte Entzündung mit schweren Hautreaktionen, abmildern oder gar dauerhaft unterdrücken kann. Um Schäden in der Schwangerschaft zu vermeiden, wurden umfangreiche Patientenschulungen vorgeschrieben.

Dass dies auch schiefgehen kann, zeigte eine zweite Contergan-Welle, die in den neunziger Jahren in Brasilien auftrat und dutzende Opfer forderte. Dort war das als Lepramedikament zugelassene Thalidomid in Apotheken rezeptfrei erhältlich. Als Warnhinweis war vorne auf der Packung eine durchgestrichene schwangere Frau aufgedruckt. Doch gerade das erwies sich als verhängnisvoll, weil das Mittel daraufhin verstärkt von analphabetischen Frauen gekauft wurde: Sie dachten, es sei ein Verhütungsmittel.

Von Bert Ehgartner