Peter Michael Lingens

Mehrheitswahlrecht? Bitte doch!

Mehrheitswahlrecht? Bitte doch!

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In seinem Leitartikel der Vorwoche hat Christian Rainer eine Reihe gewichtiger Einwände gegen den Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht formuliert, die ihn zu dem Resümee veranlassen: „Bitte kein Mehrheitswahlrecht!“ Als einer der Proponenten der Initiative für ein Mehrheitswahlrecht will ich versuchen, diese Einwände zu entkräften oder wenigstens zu relativieren. Ohne auch nur entfernt sicher zu sein, dass mir das gelingt: Denn anders als bei den TV-Konfrontationen der Parteichefs geht es ja nicht darum, jedes Argument des anderen automatisch für falsch zu erklären, sondern vielleicht durch die Diskussion zu
besseren Einsichten zu gelangen.

Ich beginne bei Rainers Einleitung, wonach ein Mehrheitswahlrecht „der relativ größten Partei weit reichende Regierungsvollmachten einräumt“. Indem er später von einer „demokratisch legitimierten Diktatur auf Zeit“ spricht, entsteht der Eindruck, das Mehrheitswahlrecht wolle die Vollmachten der Regierung ausweiten. Das will es sicher nicht: Alle Mitglieder der Initiative sind vielmehr der Ansicht, dass die Regierungsmacht größerer Kontrolle als bisher unterliegen soll, indem die Oppositionsparteien mehr Rechte erhalten – etwa das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen und ihm vorzusitzen.

Die Realität des Mehrheitswahlrechts wäre also die Ära Kreisky zur Zeit seiner absoluten Mehrheit – bereichert um selbstverständliche Untersuchungsausschüsse, etwa zum Thema Androsch oder Voest-Kanonen.
Ein zweiter Einwand betrifft einen scheinbaren Randsatz Rainers: „Es gibt Länder wie Großbritannien, die damit (mit einem Mehrheitswahlrecht) gut leben. Und es gibt Länder mit einem zersplitterten Parteienspektrum wie Italien, die auch funktionieren.“

Italien funktioniert nach allen Wirtschaftsdaten, die wir zur Verfügung haben, eben ganz ungleich schlechter als Großbritannien, und ich meine, dass das mit seiner ständig zersplitternden Regierung zu tun hat.
Freilich gibt es auch gut funktionierende Länder mit Verhältniswahlrecht – Österreich war lange ein Musterbeispiel –, aber ich stelle die These auf, dass die Tendenz zur Zersplitterung überall zunehmen wird: In dem Ausmaß, in dem die großen weltanschaulichen Lager (die die Zahl der Parteien in der Praxis auf zwei Großparteien reduziert haben) verschwinden, werden sich immer mehr kleine „Interessenparteien“ herausbilden – von solchen, die Tirol vertreten, bis zu solchen, die die Interessen der Ärzte, Autofahrer oder Pensionisten auf ihre Fahnen schreiben.

Die italienischen Zustände werden sich also ausbreiten, und das wird nicht zum Vorteil des Gemeinwesens sein. Ich gebe aber zu, dass auch ich dieses „bunte Spektrum“ „durchaus charmant“ finde und mit Rainer meine, dass „ausprobiert werden soll, ob Minderheitsregierungen und wechselnde Mehrheiten zwingend … zu Neuwahlen führen“. Vielleicht entwickelt Österreich eine spezielle Kultur dieser Regierungsformen. Ich bezweifle es – aber ich bin wie er der Ansicht, dass das Experiment kein unverantwortbares Risiko birgt.

Zu Recht führt Rainer an, dass Österreich eine „Verantwortung gegenüber seiner besonderen Geschichte hat: Diese sollte zu Konsens statt zu Konfrontation mahnen. Ein Mehrheitswahlrecht verzichtet aber auf den Konsens.“ Tatsächlich war es ein gewaltiger Fortschritt in Österreichs politischer Kultur, dass das Lagerdenken der Zwischenkriegszeit der Bereitschaft zum Konsens gewichen ist. Aber ich meine, dass es Zeit für den nächsten Schritt ist: Wir müssen langsam lernen, Konflikte wie die Engländer als selbstverständlichen Bestandteil der Politik zu begreifen und sachlich auszutragen. Gefestigte Demokraten haben kein Problem mit Konfrontationen.

Rainers eindrucksvollster Einwand ist zweifellos der, dass einer (durchaus denkbaren) gemeinsamen Wahlplattform aus FPÖ und BZÖ derzeit nur ein paar Prozentpunkte darauf fehlten, stärkste Kraft zu sein: „Bei einem Mehrheitswahlrecht bedeutete so ein Ergebnis: ein allein regierender Kanzler Strache (plus Haider) auf fünf Jahre.“ Ich sehe dieses Risiko, halte es aber gerade im Falle eines Mehrheitswahlrechts für verschwindend gering: Hätten wir das englische Wahlrecht, so bedeutete das, dass ein FPÖ-BZÖ-Kandidat in 92 von 183 Einer-Wahlkreisen die relative Mehrheit erringen müsste – hätten wir das französische Wahlrecht, so müsste er sogar jeweils über 50 Prozent haben (oder sich einer Stichwahl stellen).
Beides ist angesichts der politischen Struktur Österreichs so gut wie ausgeschlossen: unwahrscheinlicher jedenfalls, als dass die FPÖ mithilfe des geltenden Wahlrechts die absolute Mehrheit erreichte.

Aber ich gehe noch weiter: Wenn Strache dennoch auf diese Weise gewählt würde, wäre es nur gut, ihn alleine regieren zu lassen. Es stellte sich dann nämlich viel schneller als in jeder Koalition heraus, wie absolut unfähig seine Partei ist, wenn sie tatsächlich regieren muss. (Der Ordnung halber: Für ein Mehrheitswahlrecht sind fünf Jahre eine zu lange Legislaturperiode.)
Ich sehe die reale Gefahr daher anders als Rainer: Indem Österreich ein Mehrheitswahlrecht vermeidet und damit immer aufs Neue einander paralysierende Koalitionen an die (Ohn-)Macht bringt, bereitet es jenen Wahlsieg Straches nach geltendem Wahlrecht vor, der ihm bei einem Mehrheitswahlrecht nie gelänge.