„Damit es nicht so auffällt“

Affäre. Die Rolle der Meinl Bank in der Causa Grasser

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Unstrittig ist: Am Freitag, den 16. Dezember 2005 wurden auf das Konto mit der Nummer 492140 bei der Wiener Meinl Bank 330.000 Euro eingezahlt. In bar. Recht viel mehr lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Und das, obwohl auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien Kontoauszüge und Kundenakten sichergestellt sowie ein Dutzend ehemalige und aktuelle Mitarbeiter der Meinl Bank zu der Transaktion befragt wurden. Trotz intensiver Ermittlungen konnte bis heute nicht einmal ein Schalterangestellter gefunden werden, der das Geld entgegengenommen haben will.

Das Konto mit der Nummer 492140 gehört der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG. Wem allerdings die von der Fe­rint AG verwalteten Gelder zuzurechnen sind, ist nicht geklärt. Vor allem was jene 500.000 Euro betrifft, die in drei Tranchen zu 100.000 Euro, 330.000 Euro und 70.000 Euro zwischen Juli 2005 und Februar 2006 einbezahlt wurden. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser behauptet, diese Beträge von seiner Schwiegermutter „zur Veranlagung“ erhalten zu haben. Die Ermittler der Soko Constantia schenken dieser Erklärung keinen Glauben. Karl-Heinz Grasser steht im Verdacht, sich bei mehreren Beschaffungs- und Privatisierungsgeschäften der Republik Österreich persönlich bereichert zu haben. Abgesehen von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser – er beteuert seine Unschuld – werfen die laufenden Ermittlungen aber auch Fragen nach der Rolle der Meinl Bank auf. Einer Bank, die über Jahre hinweg ein Konto geführt hat, dessen wirtschaftlich Berechtigten niemand gekannt haben will. Einer Bank, deren Manager nach Ladenschluss hohe Barbeträge entgegennahmen, ohne die Herkunft des Geldes zu hinterfragen oder dafür eine Quittung auszustellen. Einer Bank, gegen deren Vorstandsmitglieder die Finanzmarktaufsicht wegen des Verdachts auf zahlreiche Verstöße gegen das Bankwesengesetz ermittelt.

Die Ermittlungen der Soko Constantia im Innersten der Meinl Bank förderten dermaßen pikante Details zutage, dass sich die Staatsanwaltschaft Wien irgendwann genötigt sah, einen Spezialisten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) beizuziehen. Für die Dauer von zwei Jahren war der Sachverständige an die Staatsanwaltschaft abgestellt, in seinem 16 Seiten umfassenden Abschlussbericht über die Vorgänge in der Meinl Bank listet er nicht weniger als sieben Verstöße allein gegen die Geldwäschebestimmungen auf, dazu eine Reihe von Verletzungen des Bankwesengesetzes wie etwa der Sorgfaltspflicht und der Auskunftspflicht gegenüber der Bankenaufsicht.

Besonders auffällig sind die beiden Bareinzahlungen auf das Ferint-Konto im Jahr 2005. Im Juli dieses Jahres gingen zunächst 100.000 Euro des angeblichen Schwiegermuttergelds ein. Im Dezember sogar 330.000 Euro auf einen Schlag. Die bankinterne Dokumentation dieser zweiten Transaktion wirft mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert. Laut Kassabeleg wurden am 15. Dezember 2005 um exakt 14.14 Uhr 330.000 Euro „zu Gunsten: FERINT AG“ einbezahlt. Neben der Summe befindet sich das Kürzel des Schalterangestellten Thomas S., zu diesem Zeitpunkt erst wenige Wochen bei der Meinl Bank.

„Die Paraphe neben dem Betrag stammt eindeutig von mir“, so S. bei seiner Einvernahme durch die Soko Constantia. Und weiter: „Wenn ich gefragt werde, ob ich mich an die Einzahlung von 330.000 Euro erinnern kann, so gebe ich an, dass ich mich an eine derartig hohe Einzahlung nicht erinnern kann. Ich kann definitiv ausschließen, dass ich jemals einen so hohen Bargeldbetrag angenommen hätte.“ Erstaunlich. Auch die Mitarbeiterin, die zum Zeitpunkt der Einzahlung am Kassaterminal eingeloggt war, kann sich an den Vorgang nicht erinnern. „Durch die Befragung des Mag. S. erhärtet sich der Verdacht, dass es nicht üblich war, Bargeld in einer solchen großen Höhe persönlich in die Bank zu bringen. Vielmehr deutet es erfahrungsgemäß darauf hin, dass es sich bei Bareinzahlungen um eine Maßnahme handelt, die Herkunft der Gelder zu verschleiern“, heißt es dazu in einem Bericht der Soko Constantia an die Staatsanwaltschaft Wien. Auch innerhalb der Bank selbst scheint einiges verschleiert worden zu sein. Bareinzahlungen müssen von Banken per Gesetz nämlich besonders sorgfältig auf ihre Herkunft überprüft werden.

Jedes Kreditinstitut muss dafür sogar eigene Geldwäschebeauftragte abstellen. So auch die Meinl Bank. Bloß erfuhr der Geldwäschebeauftragte der Meinl Bank im Jahr 2005 nichts von der Einzahlung. „Auf Vorhalt, dass es auch einen Eingang über Euro 330.000 gegeben hat, gebe ich an, dass ich mir nicht vorstellen kann, warum ich keine Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet habe. Zum Ablauf möchte ich anführen, dass damals das System so war, dass bei auffälligen Bareinzahlungen ich eine Information vom Kassa-Angestellten oder vom Kundenbetreuer erhalten hätte müssen. Warum ich damals diese Information nicht bekam, kann ich nicht angeben“, so der ehemalige Geldwäschebeauftragte Karl-Heinz K., der Ende 2010 bei der Meinl Bank ausgeschieden ist.

Karl-Heinz Grasser behauptet, er habe die 330.000 Euro von seiner Schwiegermutter in der Schweiz in bar übernommen. „Ich habe es reingegeben in ein größeres A4-Kuvert. In Wien es wiederum in meinen Safe getan und wiederum zeitnah bei der Meinl Bank wiederum dem Herrn Weiß (Meinl-Vorstand Günter Weiß, Anm.) in die Hand gedrückt und einbezahlt“, so Grasser wörtlich bei einer seiner zahlreichen Einvernahmen. Günter Weiß bestätigt die Geschichte mit dem Geldkuvert: „Ich öffnete es und schaute kurz hinein, habe das Geld aber nicht gezählt. Es waren abermals nur 500er-Scheine, die zu sechs Paketen mit Schleife zu je 50.000 Euro gebündelt waren. Der Rest auf die 330.000 Euro war lose. Das Kuvert mit Inhalt verwahrte ich in meinem Tresor im Büro“, so Weiß gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien. Die Übergabe soll nach Feierabend in den Räumlichkeiten der Meinl Bank stattgefunden haben. Ohne Zeugen, versteht sich. Warum Weiß – damals Leiter des Bereichs Rechnungswesen – überhaupt in Kundengeschäfte verwickelt hätte sein sollen, kann niemand plausibel erklären. Und: Am Einzahlungsbeleg findet sich weder der Name Weiߒ noch der Name Grassers. Als Einzahler wird ein gewisser Heinrich Schwägler angeführt, der den Beleg auch unterschrieben hat. Schwägler ist ein Wirtschaftsprüfer und Treuhänder aus St. Gallen und vertritt als solcher die Ferint AG. Über diese Gesellschaft veranlagte Karl-Heinz Grasser 500.000 Euro – laut eigenen Angaben namens seiner Schwiegermutter – gewinnbringend in einen Hypo-Alpe-Adria-Genussschein. Schwägler ist überdies ein Studienkollege und enger Vertrauter von Bankier Julius Meinl V. und bekleidete Funktionen in mehreren Meinl-Gesellschaften. Über Schwäglers Vehikel Ferint wurden laut Erkenntnissen der Ermittler in der Vergangenheit auch Geschäfte abgewickelt, bei denen Julius Meinl persönlich nicht aufscheinen wollte. Meinl war es auch, der Grasser und Schwägler miteinander bekannt machte.

Schwägler bestreitet nun gegenüber den österreichischen Ermittlungsbehörden, die 330.000 Euro bei der Meinl Bank einbezahlt zu haben. Aber warum ist dann seine Unterschrift auf dem Beleg? „Die Angaben der Zeugen Günter Weiß und Heinrich Schwägler widersprechen dem Erhebungsergebnis. Die Aussagen sind offensichtlich mit dem Beschuldigten Karl-Heinz Grasser abgesprochen, um die Einzahlung so darzustellen, als würde diese von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota stammen“, heißt es in einem ­Bericht der Soko Constantia an die Staatsanwaltschaft Wien. Aus eigenem Einkommen hätte Grasser 2005 niemals eine halbe Million Euro zur Seite schaffen können.

Die Behauptung, er hätte das Geld für seine Schwiegermutter veranlagt, hat allerdings einen Schönheitsfehler: Die Schwiegermutter bestreitet gegenüber dem Finanzamt, jemals wirtschaftlich Berechtigte der Gelder auf dem Ferint-Konto gewesen zu sein (profil berichtete). Einen Treuhandvertrag zwischen Karl-Heinz Grasser und der Ferint AG, in dem Marina Giori-Lhota als wirtschaftlich Berechtigte aufscheint, halten die ermittelnden Beamten für nachträglich angefertigt. Das Papier ist mit 21. Oktober 2005 datiert, also zwei Monate bevor die 330.000 Euro auf das Konto gelangten. Die ersten Einzahlungen – insgesamt 100.000 Euro – fanden jedoch bereits im Juli statt. Stimmen Grassers Angaben, dann hätte er also fremdes Geld auf ein Treuhandkonto einbezahlt, ohne einen gültigen Vertrag mit dem Treuhänder abgeschlossen zu haben. Grasser ließ sich dabei angeblich nicht einmal eine Quittung für den Empfang der Summe ausstellen. Schon bei der ersten Einzahlung will Grasser das Geld in bar in einem Kuvert nach Kassaschluss bei Günter Weiß vorbeigebracht haben.

Auch ein schriftlicher Auftrag über die Verwendung des Geldes – also die Einzahlung auf das Ferint-Konto – existiert nicht (siehe Kasten „Konto-Auszug“). „Die Nichtausstellung einer solchen Übernahmebestätigung und das Unterbleiben der schriftlichen Auftragserteilung, mit welcher Herr Weiß verpflichtet wird, das Geld auftragsgemäß einzuzahlen, entspricht nicht den Usancen bei Bankgeschäften. Eine mögliche Erklärung für die Nichtausstellung einer Bestätigung ist, dass Herr Weiß ja gar nicht berechtigt war, Geld entgegenzunehmen und er sich damit selbst dem Risiko ausgesetzt hätte, seitens der Internen Revision aufgedeckt zu werden“, heißt es im Abschlussbericht des OeNB-Sachverständigen.

Eine andere Erklärung wäre, dass sich die Geschichte so nicht zugetragen hat, wie Karl-Heinz Grasser und Meinl-Bank-Vorstand Günter Weiß das behaupten. Ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage gegen Günter Weiß musste aus Mangel an Beweisen kürzlich eingestellt werden. Weiß dazu per Presseaussendung: „Die Einstellung des Verfahrens ist ein logischer Schritt, der berücksichtigt, dass unser Ins­titut oder seine Organe sich selbstverständlich auch in dieser Hinsicht immer im Rahmen des Rechts bewegt haben.“

Die ersten 100.000 Euro zahlte Weiß nach eigenen Angaben übrigens persönlich am Schalter auf das Ferint-Konto ein – über mehrere Tage verteilt, in vier Tranchen zu je 25.000 Euro. Warum dieser Aufwand? Dazu Günter Weiß in einer Einvernahme entwaffnend ehrlich: „Damit es nicht so auffällt."