NS-Revisionismus: „Falsch und dumm“

NS-Revisionismus: „Falsch und dumm“

Wiederbetätigungspro-zess gegen John Gudenus

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Es ist nicht so, dass John Gudenus nicht gerne Interviews gäbe. Der „Deutschen Stimme“ etwa, dem Organ der NPD, oder der „Deutschen National-Zeitung“ steht er ausführlich Rede und Antwort. Hier lässt er sich als Oberst titulieren und in weißer Uniformjacke, dem Großen Gesellschaftsanzug, porträtieren, obwohl er im Jahr 2002 vom Österreichischen Bundesheer pensioniert wurde. Hier sinniert er über eine „Internationale der Nationalen“ und schwärmt auf die Frage: „Sie sind Soldat. Welchen Eindruck machte die Truppe bei der großen Militärparade in Wien auf Sie?“, Österreich habe „immer schon hervorragend Paraden ausgerichtet“ („Deutsche National-Zeitung“, November 2005).

Beide Zeitungen sind rechtsextrem. Mit der Hofierung des freiheitlichen Politikers „nach seiner Aufsehen erregenden Abschiedsrede“ im österreichischen Bundesrat („Deutsche National-Zeitung“) bedienen sie ein Publikum, das weiß, wofür Gudenus steht. „Erstaunlich offene Äußerungen über die Existenz von Gaskammern“ attestierte ihm zuletzt die einschlägige Internetadresse stoertebeker. „Lass den Pöbel schreien, zetern und lärmen“, sprach ihm der neonazistische Wikingerversand Mut zu. Nur das Nationale Infoportal Bayern befand, angesichts des erwartbaren Eklats hätte Gudenus „sein Gedankengut auch für sich behalten können“.

Am 26. April wird Gudenus sich in Wien für seine „offenen Äußerungen“ vor Gericht nach dem NS-Verbotsgesetz verantworten müssen. Seine seitenlangen Interviews in rechtsextremen Medien werden im Prozess Gudenus’ Verankerung in dieser Szene nachweisen, diese Auftritte wird der Angeklagte auch nicht bestreiten. Ausgerechnet sein nun inkriminiertes ORF-Interview über Gaskammern hat er jedoch als „bewusste Verdrehung meiner Aussagen“ bezeichnet.

Wie der britische Holocaust-Leugner David Irving (profil 8, 9/06) hat Gudenus Gaskammern des Öfteren in Zweifel gezogen, im Gegensatz zu Irving jedoch sehr gewunden formuliert.

Zum ersten Mal meinte er anlässlich der Wehrmachts-Ausstellung 1995: „Gaskammern? Ich halte mich da raus! Ich glaube alles, was dogmatisch vorgeschrieben ist.“ Strafrechtlich wurde er damals nicht belangt, musste jedoch sein Parlamentsmandat zurücklegen, der adelige St. Johanns Club schloss ihn aus: „Jede Leugnung oder Bagatellisierung der Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes ist mit den Grundsätzen, die uns alle eigen sein sollten, unvereinbar.“

„Tabus“. Im ORF-„Report“ im April des Vorjahres erklärte Gudenus, man solle keine „Tabus“ aufstellen, sondern die Frage nach Gaskammern im Dritten Reich „physikalisch und wissenschaftlich prüfen“. Er wolle „nicht ja oder nein“ dazu sagen, sondern „ernsthaft debattieren“. Anfang Juni setzte er in einem Gespräch mit dem „Standard“ nach: „Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in den Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich Gaskammern prinzipiell anzweifle.“ Aufgrund dieser beiden Interviews ist Gudenus nach Paragraf 3 h des Verbotsgesetzes wegen Leugnung beziehungsweise Verharmlosung des NS-Völkermordes angeklagt.

Wolfgang Benz, Leiter des Instituts für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin, findet für Gudenus’ Auslassungen überaus deutliche Worte: „Das ist falsch, abgefeimt und dumm.“ Benz weiter: „Auch Auschwitz befand sich auf von den Deutschen annektiertem Boden. Der Holocaust auf deutschem Reichsgebiet ist evident, bezeugt und nicht zu leugnen.“ Gudenus’ Ausspruch enthalte „keinerlei Rationalität“. Das NS-Verbotsgesetz habe guten Grund: „Kein vernünftiger Mensch hat ein Interesse, dass dieses Regime verherrlicht werden kann“ (Benz).

Das Motto „Keine Gaskammern auf deutschem Boden“ gehört seit Jahrzehnten zum revisionistischen Repertoire und findet sich auch auf den einschlägigen Internetseiten. Tatsächlich gab es im „Altreich“ Gaskammern in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück sowie den Euthanasieanstalten Grafeneck, Berburg, Hadamar, Sonnenstein und Brandenburg und auf dem Gebiet des „Deutschen Reichs“ in Auschwitz-Birkenau und Kulmof, Mauthausen, Stutthof, Natzweiler und der Euthanasieanstalt Hartheim.

Staatsanwalt Michael Klackl, Ankläger des kürzlich in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilten David Irving, sagt zum Fall Gudenus: „Natürlich kommt Gudenus im Revisionismus nicht dieselbe Rolle wie Irving zu. Umgekehrt war er gewählter österreichischer Politiker und hatte damit eine besondere Verantwortung.“

Das Strafmaß reicht bei Paragraf 3 h des Verbotsgesetzes wie bei Paragraf 3 g, nach dem Irving verurteilt wurde, von einem bis zu zehn Jahren Haft. Auf Spekulationen, wozu der Ex-Politiker im Fall eines Schuldspruchs verurteilt werden könnte, lässt sich in der Justiz verständlicherweise niemand ein. Fest steht: Wird Gudenus von den Geschworenen schuldig erkannt, muss eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Sie kann unbedingt, bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden.

Der ehemalige FPÖ-Bezirksrat Wolfgang F. war wegen Leugnung des NS-Völkermords in einem ersten Prozess zu drei Haftjahren, zwei davon bedingt, verurteilt worden. Danach verschickte er an Politiker und Behörden hunderte CDs, auf denen er seine angeblichen Zweifel wiederholte. Darauf wurde er zu zwei Jahren Haft unbedingt verurteilt, der Oberste Gerichtshof hat die Strafe Ende Februar nun auf eineinhalb Haftjahre festgesetzt.

Wie immer der Prozess ausgeht, als Oberst und im Großen Gesellschaftsanzug kann Gudenus weiter auftreten: Er vollendete im November sein 65. Lebensjahr, ist laut Auskunft aus dem Verteidigungsministerium nicht mehr wehrpflichtig, disziplinarrechtlich nicht mehr zu belangen – und vor Degradierung geschützt.

Von Marianne Enigl