NS-Verbrechen

NS-Verbrechen: Gnade vor Recht

Gnade vor Recht

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Wien, Ende Juni 1945, die österreichische Bundesregierung berät über ein Kriegsverbrechergesetz. Nach den Worten von Justizstaatssekretär Josef Gerö müsse die Zweite Republik damit „zeigen, dass wir nicht darauf warten wollen, bis das Ausland nach eigenem Kriegsrecht urteilt, sondern dass wir im eigenen Haus Ordnung schaffen wollen“. Paragraf eins des Kriegsverbrechergesetzes ahndete nicht nur Kriegs-, sondern auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verhinderte die Berufung auf „Befehlsnotstand“: „Dass die Tat auf Befehl ausgeführt wurde, entschuldigt sie nicht.“ Die Verfahren wurden vor den eigens gebildeten Volksgerichten aus Laien und Berufsrichtern geführt, denen auch die Entnazifizierung nach dem Verbotsgesetz übertragen wurde. In den Jahren 1946 und 1947 arbeiteten sie intensiv: von 137.000 Verfahren wurden 108.000 in dieser Phase eingeleitet. Die großen Kriegsverbrecherprozesse wurden 1945/46 in Zusammenhang mit Massakern bei Kriegsende geführt: Ein Prozess wegen Ermordung von hundert jüdischen Zwangsarbeitern endete mit drei Todesurteilen; auch die Erschießung mehrerer hundert Häftlinge im Gefängnis Stein an der Donau wurde mit Todesurteilen geahndet. Insgesamt wurden 43 Todesstrafen verhängt, 30 dieser Urteile wurden vollstreckt. Verfahren wegen Verbrechen im Osten kamen meist erst später und nur durch Zufall ins Rollen. Mit dem Einsetzen des Kalten Krieges 1948 kam auch die erste Amnestie für ehemalige Nationalsozialisten, und die Zahl der Ermittlungen und der Schuldsprüche nahm rapid ab. Der Staatsvertrag 1955 und der Wegfall des Einflusses der Alliierten brachte auch das Ende der Volksgerichte. Von ihren 137.000 Verfahren führten rund 23.000 zu Urteilen, knapp mehr als die Hälfte davon waren Freisprüche.

„Irregeführt“. Jetzt werden die zigtausend Fälle, abgelegt zwischen roten Aktendeckeln, erstmals wieder geöffnet: die neue Forschungsstelle für Nachkriegsjustiz ist dabei, genauen Überblick über die Delikte und die Verfahren zu schaffen. In den Akten liegen Telegramme von Zeugen aus der halben Welt, Leumundsscheine von Pfarrern, Politikern. Man findet Urteile wegen Massenmords, in denen ausführlichst mildernde Umstände – „durch die Politik irregeführt“ – und kurz „die besonders große Zahl der Toten“ erörtert werden. Und zahlreiche Gnadengesuche an „Seine Exzellenz, den Herrn Bundespräsidenten“.

Eine noch unveröffentlichte Auswertung der Akte von Österreichs größtem „Volksgericht“ in Wien ergibt ein detailliertes Bild. Gegen 39.000 Personen wurde ermittelt, von ihnen wurde 10.800 – von diesen wiederum 1600 Frauen – der Prozess gemacht. Es kam zu 6200 Schuld- und 4800 Freisprüchen. An der Spitze der Schuldsprüche liegen 4000 Verurteilungen wegen illegaler NSDAP-Zugehörigkeit, das waren zwei Drittel aller Verurteilungen. 1500 Menschen wurden wegen Denunziation schuldig gesprochen (25 Prozent der Verurteilungen), 900 wegen Verletzung der Menschenwürde (14 Prozent), 500 wegen Misshandlungen (acht Prozent) und 360 (sechs Prozent) wegen Bereicherung.
Wegen Kriegsverbrechen im eigentlichen Sinn wurden am Volksgericht Wien 137 Menschen – 132 Männer und fünf Frauen – verurteilt: Das waren ganze 2,2 Prozent aller Schuldsprüche.

Seit 1955 kamen nur noch 48 Österreicher wegen NS-Verbrechen vor Gericht, 20 von ihnen wurden verurteilt. Den Eichmann-Mitarbeiter Franz Novak, der „Fahrdienstleiter des Todes“ genannt wurde, sprachen Geschworene dreimal frei, bevor er zu sieben Haftjahren verurteilt wurde. Auch der bislang letzte NS-Prozess 1975 endete mit einem Freispruch: Johann Gogl, Ex-SS-Mann, war zahlreicher Morde im KZ Mauthausen angeklagt gewesen.