Österreich-Konvent

Österreich-Konvent: Des Pudels Kern

Des Pudels Kern

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Das Königreich Spanien sorgt sich ganz besonders um seine Bürger:
In der spanischen Verfassung wird das „Recht auf eine angemessene Wohnung“ als Staatsziel definiert, in Italien sogar „die Förderung der Spartätigkeit“. Derartige Staatszielbestimmungen in Verfassungen haben allerdings eher symbolischen Charakter und werden zumeist in Präambeln aufgelistet. Aus einem verfassungsrechtlich verankerten Staatsziel „Recht auf Arbeit“ könnte ein Arbeitsloser in der Praxis keinen Anspruch auf einen Job ableiten oder einklagen.

Die heimische Bundesverfassung kennt keine Definitionen von allgemeinen Staatszielen, allerdings wurden in Teilbereichen Staatszielbestimmungen vorgenommen, etwa durch das Bekenntnis zur Landesverteidigung, zum Umweltschutz oder zur Parteienvielfalt. Diverse Interessengruppen fordern immer wieder, dass ihre Anliegen in der Verfassung zum Staatsziel erklärt werden. Die Initiatoren des Sozialstaats-Volksbegehrens des Vorjahres wollten etwa die Sozialstaatlichkeit Österreichs verfassungsrechtlich verankert wissen. Im Zuge der Reform der Salzburger Landesverfassung wurde der Tierschutz als eines von zehn Staatszielen festgelegt, was Tierschutzorganisationen auch für die Bundesverfassung fordern.

Der Vorsitzende des Ausschusses „Staatsaufgaben und Staatsziele“ im Österreich-Konvent, der Verfassungsspezialist Heinz Mayer von der Universität Wien, steht Staatszielbestimmungen eher skeptisch gegenüber: „Solche Bestimmungen sind im Allgemeinen unpräzise und daher problematisch.“

Neben der Definition von Staatszielen soll im Rahmen dieses Ausschusses vor allem debattiert werden, welche Kernaufgaben der Staat überhaupt zu erledigen hat. Das Problem: Die Festlegung der Funktionen des Staates ist im Wesentlichen eine politische Entscheidung. So stehen etwa sozialdemokratische Vorstellungen von der Rolle des Staates liberalen Ansätzen diametral gegenüber. Härtere Auseinandersetzungen unter den Parteienvertretern und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind also programmiert. Inwieweit soll der Staat etwa für die medizinische Grundversorgung oder die Alterssicherung zuständig sein? Sind der Straßen- und Schienenbau sowie die Stromversorgung eine staatliche Aufgabe? Soll der Bildungsbereich privatisiert werden?

Einigkeit besteht allerdings darin, dass eine Kernfunktion des Staates vor allem in jenen Bereichen liegt, wo Gewalt mit im Spiel ist, etwa in Fragen der äußeren und inneren Sicherheit.