Offene Dreierbeziehung

Deutschland. Die Nazi-Bande NSU soll gezielt neun ­Ausländer ermordet haben. Kann man das Terrorismus nennen?

Drucken

Schriftgröße

Von Andreas Förster, Berlin

Zwei Filmschnipsel, ein und dieselbe Frau: Der erste Clip wurde 1991 aufgenommen und zeigt eine fröhliche 16-Jährige aus dem thüringischen Jena, mit wallendem Haarschopf und großen Ohrringen. Sie raucht, kichert und sieht einen Burschen verliebt an.
Die zweite Aufnahme ist 21 Jahre später in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf entstanden: Eine Frau Ende 30 im pinkfarbenen T-Shirt, die Haare streng nach hinten gebunden, Resignation im Blick, auch Unsicherheit, Trotz.
Der Lebensweg, den Beate Zschäpe zwischen den beiden Filmschnipseln gegangen ist, beschäftigt ab Mittwoch dieser Woche das Oberlandesgericht München. In einem für zwei Jahre anberaumten Verfahren gegen die heute 38-Jährige geht es um die Frage: Ist aus dem unbeschwerten Teenager von 1991 tatsächlich eine eiskalte Terroristin und Mörderin geworden – und wenn ja: Wie konnte das geschehen?

Vor anderthalb Jahren flog in Deutschland eine rechte Terrorzelle auf, deren Existenz sich bis dahin sämtliche Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik nicht einmal vorzustellen vermocht hatten: der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU). Gegründet haben soll ihn Zschäpe mit ihren ebenfalls aus Jena stammenden Jugendfreunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ende der 1990er-Jahre im Untergrund. Ziel laut Anklage der Bundesanwaltschaft: „Aus der Illegalität heraus durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen … zu verwirklichen“.

Mundlos und Böhnhardt sind tot, ihre Leichen wurden am 4. November 2011 in einem brennenden Wohnmobil nahe Eisenach (Thüringen) gefunden. Für die Ankläger besteht kein Zweifel daran, dass die beiden Männer zwischen 2000 und 2007 neun ausländische Kleinunternehmer und eine Polizistin erschossen sowie 15 Banken überfallen haben. Die Fahnder sind auch überzeugt, nachweisen zu können, dass Beate Zschäpe als Mitglied des „einheitlichen Tötungskommandos“ nicht nur von den Verbrechen wusste, sondern auch aktiv daran beteiligt war.

Daran darf jedoch gezweifelt werden. Denn so schlüssig und stichhaltig, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, ist ihre rein auf Indizien basierende, fast 500 Seiten starke Anklage nicht. In dem anstehenden Mammutprozess dürfte daher vor allem um zwei Fragen gerungen werden: Handelte es sich bei dem NSU überhaupt um eine Terrorgruppe? Und reicht es, dass Zschäpe für ihre beiden mörderischen Freunde den Haushalt organisierte, das Geld verwaltete und der Nachbarschaft ein normales Familienleben vorgaukelte, um ihr eine Mittäterschaft an den Verbrechen anzulasten? Denn selbst die Ankläger räumen ein, es gebe keine Belege dafür, dass die Angeklagte zur Tatzeit an einem der 25 Tatorte gewesen sei.

Gelingt es aber nicht, Zschäpe eine Tatbeteiligung nachzuweisen, wäre auch der Terrorvorwurf obsolet: Nach deutschem Recht muss eine terroristische Vereinigung mindestens drei Mitglieder umfassen. Die anderen vier Angeklagten in dem Münchner Prozess könnten dann ebenfalls aufatmen: Der Vorwurf, sie hätten eine Terrorgruppe unterstützt, würde sich in Luft auflösen.