Erbsen zählen

ORF: Die seltsamen Analysen der Medienbehörde

ORF. Die seltsamen Programmanalysen der Medienbehörde

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Der Krimi im Hauptabend ist langweilig, weil selbst dem Dümmsten schon nach fünf Minuten dämmert, wer der Mörder war. Die Diskussionssendung danach frustriert nachhaltig, weil keiner etwas Wichtiges zu sagen hat und trotzdem alle durcheinanderreden. Schließlich noch die US-Serie: eine echte Enttäuschung mit bizarrem Plot und der Erkenntnis kurz vor dem Abspann, dass genau diese Folge vor nicht allzu langer Zeit schon einmal gesendet wurde.

Fernsehen bezieht seinen Reiz nicht zuletzt aus der Tatsache, dass man sich so wunderbar darüber ärgern kann. Abend für Abend erhebt sich das Gros des Publikums erbittert von der Couch - mit dem Gefühl, wieder ein paar Stunden Lebenszeit vergeudet zu haben. Das verbindet ungemein mit dem Rest der Welt, dem es genauso geht.

Meistens ist der Groll über die Qualität des TV-Programms eine unakademische Angelegenheit. Schimpfen kann schließlich jeder, dafür braucht es keine besondere Expertise. Die heimische Medienbehörde KommAustria näherte sich der Thematik nun mit allen Raffinessen der Kommunikationswissenschaft. Im Fokus stand der ORF. Zu klären galt es, ob Österreichs öffentlich-rechtlicher Rundfunk seinen Sehern und Gebührenzahlern ein ausgewogenes Programm im Sinne des ORF-Gesetzes bietet.

Die Antwort in aller Kürze:
Nein, tut er nicht. Die Erkenntnis aus dem 96-seitigen Bescheid der Behörde: Hier wurde richtig fleißig gearbeitet - aber leider weitgehend sinnfrei. Im Prinzip agierten die Experten wie ein Gastrokritiker, der versucht, die Qualität einer Gemüsesuppe durch das Zählen der darin schwimmenden Erbsen zu überprüfen.

Die KommAustria ist eine weisungsfreie Behörde und kann erheblich in die Belange von Österreichs größtem Medienunternehmen eingreifen. Im konkreten Fall war die KommAustria allerdings nicht selbstständig aktiv geworden, sondern erst nach einer Beschwerde des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Der VÖP hatte bemängelt, dass die ORF-Programme den Anforderungen des ORF-Gesetzes nicht gerecht würden. Unter Paragraf vier heißt es darin etwa, der ORF müsse ein "differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle“ anbieten. Die Anteile müssten in "einem angemessenen Verhältnis zueinander“ stehen. Das ist zwar schwammig formuliert, war bei den heftigen Rangeleien um das ORF-Gesetz aber kein großer Streitpunkt. Offenbar hatte niemand damit gerechnet, dass zwei unschuldige Sätze hoch bezahlte Fachleute mit Stoppuhr und Taschenrechner auf den Plan rufen würden.

Die Behörde ließ mit Unterstützung mehrerer Gutachter rechnen, forschen und bewerten. Heraus kam die schwere Rüge, dass der ORF im Beobachtungszeitraum zwischen 1. Jänner 2010 und 31. August 2011 seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt habe. ORF eins bot zu viel Unterhaltung (nämlich fast 80 Prozent der Sendezeit), dafür zu wenig Information und fast keine Kultur. ORF 2 sendete zwar mehr als genug Information und Unterhaltung, aber nur 0,46 Prozent Sport und nur etwa sieben Prozent Kultur. Die viel gescholtenen Privatsender sind - zumindest nach eigenen Berechnungen - deutlich weniger spaßfixiert als der öffentlich-rechtliche Rundfunk. RTL ("Cindy aus Marzahn und die jungen Wilden“) bringt es angeblich nur auf 60 Prozent Jux und Tollerei, ATV ("Saturday Night Fever“) auf 62,6 Prozent.

Würde man die zwei ORF-Sender gemeinsam betrachten, ergäbe sich ein ausgewogeneres Bild. Aber das geht nicht, findet die KommAustria. Der ORF sei verpflichtet, zwei Vollprogramme zu liefern. Haargenau so steht das zwar nicht im Gesetz, aber man wird ja wohl noch ein bisschen interpretieren dürfen.

Nicht erklärt wird im ORF-Gesetz auch, was unter einem "angemessenen Verhältnis“ der verschiedenen Kategorien überhaupt zu verstehen ist. Die KommAustria macht sich deshalb ihre eigenen, recht komplizierten Gedanken: "Dem Begriffsinhalt des ‚angemessenen Verhältnisses zueinander’ ist daher zu unterstellen, dass jene Verhältniszahlen ausgeschlossen sein müssen, die unter Ausreizung des gesamten Spielraums zu einem Überschreiten der 50%-Grenze durch eine Kategorie führen können. Dieser Fall tritt mathematisch ab einem Verhältnis von mehr als 3:1 ein.“

Wer sich angesichts des ORF-Programms langweilt, kann künftig versuchen, diese Rechnung auf den laufenden Fernsehabend anzuwenden. Ein bisschen Denksport unterhält einen ja auch.

Nun stimmt es durchaus, dass sich vor allem ORF eins an manchen Tagen kaum von der privaten Konkurrenz unterscheidet. Der heftig beworbene "Serienmontag“ zum Beispiel könnte genau so auch im Privatfernsehen stattfinden: Der Hauptabend beginnt um 20.15 Uhr mit einer deutschen Comedy, gefolgt von sechs amerikanischen Krankenhaus-, Drama- und Unterhaltungsserien. Das bringt Quote und ist billig. Doch der ORF ist nun mal kein normales Medienunternehmen. Er kassiert pro Jahr rund 600 Millionen Euro Rundfunkgebühren und hat dafür einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Bei der Definition dieses Auftrags agiert der Küniglberg mitunter bemerkenswert kreativ. Und als Mitbewerber kann der staatliche Rundfunk mit seiner finanziell breiten Brust ziemlich forsch auftreten.

Das ließe sich fundiert kritisieren.
Aber um Inhalte ging es der KommAustria nicht, nur ums Jonglieren mit Prozentwerten. Mithilfe des deutschen Gutachters Jens Woelke fasst die Behörde den Bereich Unterhaltung außerdem so weit, dass praktisch alles hineinfällt, was nicht direkt vom Sportplatz, aus dem Burgtheater oder aus dem Nachrichtenstudio gesendet wird. Es macht in den Berechnungen keinen Unterschied, ob der ORF billig eingekaufte Serienware sendet oder hausgemacht Österreichisches wie etwa "Liebesg’schichten und Heiratssachen“ oder Stermann und Grissemanns "Willkommen Österreich“. Als Unterhaltung gewertet wird außerdem das gesamte Kinderprogramm, jede Art von Spielfilm (auch cineastische Werke wie Michael Hanekes "Die Klavierspielerin“) und sogar "Christmas in Vienna“ aus dem Wiener Konzerthaus. Es gebe nun einmal keine ganz klar definierten Kriterien für den Begriff Kultur, sagt Andreas Kunigk, Sprecher der KommAustria. "Darüber wird auf der ganzen Welt gestritten. Wir haben versucht herauszufinden, was der Gesetzgeber wollte.“

Auf den Nutzen des Publikums konnte dabei leider keine Rücksicht genommen werden. "Der öffentlich-rechtliche Mehrwert einer Sendung spielt bei der Beurteilung des angemessenen Verhältnisses der Kategorien zueinander keine Rolle“, heißt es im Bescheid. Dieser werde ohnedies durch andere Gesetzespassagen geregelt.

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz reagierte auf den amtlichen Tadel mit für ihn untypischer Rage. Gutachter Woelke unterstellt er Parteilichkeit. Dieser sei außerdem eine "wissenschaftlich vollkommen unmaßgebliche Figur“. Rund um die KommAustria wittert er eine Verschwörung der Privatsender. Das Gutachten sei fragwürdig und methodisch falsch, donnerte Wrabetz.

Der Furor ist erklärbar, denn für den ORF kann die Aktion unangenehm enden. Bis Ende der Woche bleibt noch Zeit, um gegen den Bescheid der KommAustria beim Bundeskommunikationssenat Einspruch zu erheben. Nächste Instanz wäre der Verfassungsgerichtshof. Irgendwann könnte der ORF aber gezwungen sein, den rechtskonformen Zustand herzustellen, wie es heißt. ORF eins müsste dann täglich drei Stunden Unterhaltung streichen und durch Sendungen anderer Kategorien ersetzen. Und zumindest ein Sender müsste wohl die Salzburger Festspiele komplett übertragen, um auf den geforderten Kulturanteil von mindestens zehn Prozent zu kommen.

Das wäre tatsächlich die größte Programmreform aller Zeiten. Aber nicht ganz so, wie Wrabetz sie einst geplant hatte.