„Jeder Würstelstand wird strenger kontrolliert“

Patientenanwalt: „Jeder Würstelstand wird strenger kontrolliert“

Interview. Patientenanwalt Gerald Bachinger über den Skandal um eine Wiener ­Abtreibungsärztin

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Interview: Robert Buchacher

profil: Die Öffentlichkeit ist fassungslos: Da kann eine Abtreibungsärztin offenbar jahrzehntelang Patientinnen gefährden und lebensgefährlich verletzen, bis endlich eine Behörde einschreitet. Und das nur unter dem Druck der Öffentlichkeit?
Bachinger: Diese Formulierung ist sehr hart, weil sie auch meine Rolle als Patientenanwalt in Frage stellt. Wir können natürlich vielen Patienten helfen. Allerdings stellte unsere Tätigkeit bisher einen reaktiven Ansatz dar: Wir bekamen Beschwerden, reagierten darauf über die Schiedsstelle, die Haftpflichtversicherung oder mit Gutachtern, und dann ist der Fall ein Einzelfall geblieben, vielleicht auch mit einem guten Ergebnis ...

profil: Aktuell geht es aber nicht um einen Einzelfall, sondern offenbar um ein System.
Bachinger: Darauf wollte ich gerade kommen. In den letzten Jahren ist ein zusätzlicher Ansatz dazu gekommen, der in die Zukunft schaut. Wo man durch Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement die wenigen schwarzen Schafe herausfiltert und die Patienten präventiv schützt.

profil: Das sollte ja die ÖQMed tun, aber offenbar hat auch diese Einrichtung versagt?
Bachinger: Natürlich sollte die ÖQMed eine Qualitätskontrolle durchführen, mit der Hoffnung, die Qualitätslatte so hoch heben zu können, dass Fehler möglichst verhindert werden.

profil: Aber all diese Institutionen haben jahrzehntelang versagt. Die Abtreibungsärztin ist ja schon vor mehr als 30 Jahren auffällig geworden.
Bachinger: Das grundsätzliche Problem, das Sie da ansprechen, ist mir auch bekannt. Daher habe ich schon vor Monaten eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Ärztekammer und die ÖQMed im Gesundheitsministerium eingebracht. Meines Wissens hat es so etwas noch nie gegeben.

profil: Dass die Qualitätskontrolle durch die ÖQMed ein Problem darstellt, ist Ihnen also schon länger bekannt?
Bachinger: Die ÖQMed ist ein Riesenproblem. Sie arbeitet nicht effektiv, weil sie unter Kuratel der Standespolitik steht. Die Kammer hat ja den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Ärzte zu vertreten. Also, was soll ich mir von einer Einrichtung erwarten, die primär die Interessen der Ärzte zu vertreten hat?

profil: Die eine Hand soll die andere kontrollieren?
Bachinger: Das Ganze ist eine Farce, das kann nicht funktionieren. Jeder Würstelstand wird strenger kontrolliert als eine Arzt-Ordination.

profil: Weil das Essen in Österreich wichtiger ist als die körperliche Unversehrtheit?
Bachinger: Wenn im Lebensmittelsektor etwas hygienisch nicht passt, dann kommt der Lebensmittelinspektor. Der ist eine behördliche Institution und nicht etwa ein Organ der Wirtschaftskammer. Der macht den Laden dicht, wenn es notwendig ist. Es muss Maßnahmen zum Schutz der Patienten vor mangelnder ärztlicher Qualität geben.

profil: Wo sonst sollte das Prinzip „Gefahr im Verzug“ mit besonderem Nachdruck gelten, wenn nicht im Gesundheitswesen?
Bachinger: Die Fälle in Niederösterreich, die uns dazu veranlasst haben, eine Aufsichtsbeschwerde einzubringen, sind bei Weitem nicht so plakativ wie der Fall der Wiener Abtreibungsärztin. Die Kritik jetzt an diesem Hotspot festzumachen, birgt die Gefahr, dass es dann heißt: Das ist nur ein Einzelfall. In Wirklichkeit geht es um fünf oder sechs Prozent der Ärzte, die nachgewiesenermaßen in ihren Ordinationen eine schlechte Qualität und mangelnde Patientensicherheit aufweisen. Und diese fünf oder sechs Prozent konnten wir bisher nicht richtig erkennen, erfassen und betreuen.

profil: Das Erschreckende am aktuellen Fall ist ja nicht allein die lange Untätigkeit der Ärztekammer, sondern auch die Untätigkeit des Magistrats und der Justizbehörden, die diese permanente Gefährdung von Leib und Leben abstellen müssten. Da sind auch Spitäler involviert, die es nicht der Mühe wert finden, Anzeige zu erstatten. Wie soll dann die Staatsanwaltschaft tätig werden?
Bachinger: Das ist schon richtig. Aber gerade bei der Patientensicherheit müssen wir weg von der strafrechtlichen Schiene, denn da geht es nicht um „shame and blame“, sondern darum, dass ich die Qualitätslatte möglichst rasch auf breiter Front anhebe, damit es möglichst zu keiner Gefährdung von Patienten mehr kommt. Sie sehen das ja an dem Fall im Göttlichen Heiland (Anm.: In der Vorwoche wurde ein Turnusarzt des Wiener Spitals wegen fahrlässiger Tötung einer 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt). Da wird das kleinste Glied strafrechtlich verurteilt. Das ist ein völlig falscher Ansatz.

profil: Dem Spital passiert überhaupt nichts?
Bachinger: Obwohl da erstmalig – und das war immerhin ein positives Signal – nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz der Geschäftsführer angeklagt war. Nur hat sich die Richterin da nicht drübergetraut. Aber soviel ich höre, will die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen. Was ich damit sagen will: Wenn ich von Qualität und Patientensicherheit rede, ist es nicht das Ziel, dass ich mittels Disziplinar- und Strafrecht eine Person herauspicke und aus dem Verkehr ziehe, sondern dass ich die Strukturen ändere und damit die Qualität und Patientensicherheit erhöhe, damit so etwas nicht mehr passiert.

profil: Aber wer kümmert sich um die medizinische Qualität?
Bachinger: Genau in dem Punkt – ich sitze ja seit Jahren im wissenschaftlichen Beirat der ÖQMed, dem Qualitätssicherungsunternehmen der Ärzte – hat sich die Ärztekammer mit Zähnen und Klauen dagegen gewehrt, dass man eine wirkliche Qualitätskontrolle im Kernbereich der medizinischen Praxis macht. Offenbar mit der strategischen Überlegung, dass man, wenn die Sache einmal schlagend wird, sagen kann: Wir sind ja nicht zuständig, wir können das nicht überprüfen.

profil: Die ÖQMed prüft also gar nicht den Kernbereich der medizinischen Tätigkeit?
Bachinger: Nein, und deshalb benötigen wir in diesem Bereich eine radikale Kursänderung. Es kann ja nicht sein, dass der Arzt besser geschützt ist als der Patient.

profil: Das heißt, es muss sich auch institutionell etwas ändern?
Bachinger: Was der aktuelle Fall mit der Abtreibungsärztin immerhin schön gezeigt hat, ist, dass es im Kernbereich der medizinischen Tätigkeit einen riesigen weißen Fleck gibt, wo alle Behörden und alle damit befassten Stellen sagen: Für diesen weißen Fleck sind wir nicht zuständig. Und die künftige Herausforderung ist – das Gesundheitsreformgesetz geht darauf schon ein wenig ein, ohne den aktuellen Fall gekannt zu haben –, dass man diese Lücke endlich schließt.

profil: Welche Institutionen sind da in Ihren Augen angesprochen?
Bachinger: Wir müssen eine neue Einrichtung etablieren, die von der ärztlichen Standespolitik unabhängig ist. Ich kann der Ärztekammer nicht vorwerfen, dass sie die Interessen der Ärzte vertritt, das ist ihr im Ärztegesetz sogar vorgegeben. Was ich ihr vorwerfe, ist, dass sie mit ihrem Verhalten nur eine kleine Minderheit von schwarzen Schafen schützt und damit den Ruf aller Ärzte schädigt. Das haben sie noch immer nicht verstanden.

profil: Erstaunlich ist, was ein Allgemeinmediziner alles machen darf, bis hin zur Herzoperation. Darf denn ein Turnusarzt auch alles machen?
Bachinger: Er darf jedenfalls nur unter Aufsicht eines Facharztes tätig werden.

profil: Aber offenbar funktioniert das nicht?
Bachinger: Wie man im Krankenhaus Göttlicher Heiland sieht, funktioniert das nicht, weil die rechte Hand nicht gewusst hat, was die linke tut. Und leider ist in dem Gerichtsverfahren zu wenig auf präventive Strukturen geschaut worden. Man kann im Rahmen der Patienten- und Qualitätssicherheit verschiedene Modellprozesse einführen, damit genau das, was im Göttlichen Heiland passiert ist, nicht passiert. Indem zum Beispiel eine geordnete Dienstübergabe stattfindet, indem Vorkehrungen getroffen werden, dass an den Schnittstellen zwischen Abteilungen und Personen kein Informationsdefizit generiert wird. Das Fachgutachten hat glasklar herausgearbeitet, dass es da sehr wohl um strukturelle Versäumnisse gegangen ist und nicht nur das letzte Würstel von den Hunden gebissen werden soll.

profil: Aber darf ein Turnusarzt Schmerztherapie betreiben?
Bachinger: Ein Turnusarzt und ein Assistenzarzt dürfen je nach Ausbildungsstand auch Schmerztherapie betreiben, sofern sie im Rahmen ihrer Ausbildung spezielle Kenntnisse im Bereich Schmerztherapie erworben haben. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, dann ist es eine sogenannte Einlassungsfahrlässigkeit, wenn sie es trotzdem machen. Das war offenbar auch der Punkt, weshalb das Gericht den Turnusarzt verurteilt hat.

profil: Und das kritisieren Sie?
Bachinger: Das Gericht hat es verabsäumt, eingehend die Strukturfragen zu erörtern: Wieso konnte es so weit kommen, dass dieser Turnusarzt etwas tut, ohne über die entsprechende Ausbildung zu verfügen, ohne einen Aufsichtsarzt zu Rate zu ziehen und ohne dass in der Organisationsstruktur jemand bemerkt, dass er der Patientin einen tödlichen Giftcocktail verabreicht. Da ist für mich nicht das arme Würstel verantwortlich, sondern da ist für mich die Struktur verantwortlich, die alles tun muss, um so etwas zu verhindern.

Zur Person
Gerald ­Bachinger, 52, ist Patienten- und Pflegeanwalt in Niederösterreich, ­Sprecher aller österreichischen Patientenanwälte, ­Mitglied der niederösterreichischen Qualitätssicherungskommission, des wissenschaftlichen Beirates der ÖQMed sowie Lehrbeauftragter an der Donauuniversität Krems.

Foto: Monika Saulich für profil