Schubhaft & Folgen: Bis auf die Knochen

Polizei: Bis auf die Knochen

Gutachten der Gerichts- medizin im Fall Bakary J.

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Ein malträtiertes Gesicht, das rechte Auge stark geschwollen. So kennt die Öffentlichkeit den 33-jährigen Bakary J. Die Aufnahme machte seine Ehefrau mit ihrem Mobiltelefon, als sie den Schubhäftling am 8. April im Polizeigefangenenhaus besuchte. Einen Tag zuvor hatten drei Polizisten der Wiener Sondereinheit WEGA versucht, ihn nach Gambia abzuschieben.

Was man auf dem Bild nicht erkennt: Die Knochen unter dem aufgedunsenen Gewebe sind mehrfach zertrümmert. Der soeben fertig gestellte Bericht der Gerichtsmedizinerin spricht von einer „komplexen, rechtsseitigen, nicht verschobenen, das Stirnbein und das rechte Jochbein komplett erfassenden Fraktur, die vom Stirnbein und hier nach rückwärts bis an das Scheitelbein heran reichend durch die Augenhöhle an ihre innere als auch ihre äußere Wand bis in das Jochbein knapp in Höhe der Zahnreihe einreichte“.

Sowohl die Ärztin im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH), wo Bakary J. am 7. April übel zugerichtet eingeliefert wurde, als auch die Amtsärzte, die ihn im Polizeigefangenenhaus mehrfach untersuchten, haben sich mit den Blessuren im Gesicht mutmaßlich recht oberflächlich beschäftigt – ungeachtet der Tatsache, dass Bakary J. von Anfang an Vorwürfe schwerer Misshandlungen erhoben hat. Die Beamten, die ihn bei der Abschiebung begleiten hätten sollen, hingegen erklärten, der Schubhäftling habe zu flüchten versucht. Die Beamten hätten ihn zurückgehalten, und dabei sei er verletzt worden.

Brav notierte die AKH-Ärztin diese Version in der Rubrik Unfallhergang des Krankenblatts. Das blutunterlaufene rechte Auge erwähnte sie nicht einmal. Drei Tage später befundet ein Polizeiarzt nonchalant: „Die vom AKH festgestellten Verletzungen lassen sich mit dem geschilderten Tathergang (der Beamten, Anm. d. Red.) in Einklang bringen. Es handelt sich um eine an sich leichte Körperverletzung vermutlich mit einer Dauer von unter drei Tagen.“

Gründlich. Erst der Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter sahen genauer hin. „Vorbildlich gründlich“ hätten sie die Klärung des Falls bisher betrieben, konstatiert Rechtsanwalt Josef Philipp Bischof, der Bakary J. vertritt. Der Staatsanwalt beauftragte eine Gerichtsmedizinerin, den Schubhäftling noch einmal zu untersuchen. Diese kommt in ihrem Befund zu einem völlig anderen Ergebnis als die Ärzte bisher: „Die festgestellten Brüche im rechten oberen Gesichtsbereich sind dem Grade nach als schwer einzustufen.“

Der neue Befund kann rechtliche Konsequenzen haben: Auf schwere Körperverletzung steht eine höhere Strafe als auf eine bloß leichte. Außerdem bestätige das Gutachten die Aussagen seines Mandanten, sagt Anwalt Bischof: „Ich bin gespannt, welche Erklärungen die Beamten jetzt nachliefern.“ Die WEGA-Polizisten – sie gelten bis zu einer allfälligen Verurteilung als unschuldig – hatten anfänglich geleugnet, in der Halle gewesen zu sein. Erst als ein Obdachloser zwei identifizierte, gab einer von ihnen zu, gelogen zu haben. Jetzt stehen sie erneut ihm Verdacht, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Die Polizisten hatten zu Protokoll gegeben, vom Flughafen zur Lagerhalle gefahren zu sein. Bakary J. hingegen berichtete, sie hätten beim Lusthaus Pause eingelegt, seien dann eine Schleife und erst danach zur Lagerhalle gefahren. Auf Basis der Rufdatenrückerfassung der Diensthandys erstellten die Ermittler ein Zeit-Weg-Diagramm. Die Auswertung scheint die Aussagen des verletzten Schubhäftlings zu bestätigen.

Falsch dürften demnach auch Angaben der Beamten in der Anzeige gegen Bakary J. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sein. Als Tatort führen sie darin die Feldgasse, als Tatzeit 8.15 Uhr an. Zu dieser Zeit waren ihre Mobiltelefone aber beim Handymasten Praterbrücke eingeloggt, und der steht in unmittelbarer Nähe jener Lagerhalle, wo Bakary J. seinen Angaben zufolge um diese Zeit gerade misshandelt wurde.

Etwa eine halbe Stunde lang hätten die Beamten ihn dort erniedrigt und geschlagen, bevor sie ihn mit dem Auto von hinten anfuhren. Dabei sei er vornübergefallen und habe sich am Hals und im Gesicht verletzt, erzählte der Verletzte später der Polizei.

Die Gerichtsmedizinerin hält auch das für möglich. In ihrem Gutachten schreibt sie: „Die festgestellte Zerrung der Halswirbelsäule kann durch eine ruckartige Überdehnung entstehen. Ein Anfahren im Bereich der Körperrückseite, wie von Bakary J. angegeben, wäre geeignet, eine Verletzung dieser Art zu erzeugen.“

Von Edith Meinhart