profil über den 'Fall Kampusch'

"… dass etwas vertuscht werden sollte"

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Herwig Haidinger war ein Beamter vom alten Schlag: Penibel dokumentierte er jeden Schritt, speicherte seinen gesamten Mailverkehr und legte auf seinem Computer umfangreiche Aktennotizen an. So lässt sich heute detailliert verfolgen, wie er als Chef des Bundeskriminalamts (BKA) im Herbst 2006 an der Aufklärung einer vielleicht folgenreichen Fahndungspanne gehindert wurde.

Nach Natascha Kampuschs Flucht aus dem Verlies ihres Entführers am 23. ­August 2006 ging Haidingers BKA die Fahndungsakten noch einmal durch und stieß auf ein verstörendes Dokument. Am 14. April 1998, sechs Wochen nach Kampuschs Verschwinden, hatte das Sicherheitsbüro Wien den Anruf eines Polizeihundeführers protokolliert, der die Ermittler auf einen Mann hinwies, der als Täter infrage kam: Er fuhr einen weißen Kastenwagen Marke Mercedes, wie ihn eine Zeugin des Kidnappings beschrieben hatte; er wohnte in einem Einfamilienhaus in Strasshof, Heinestraße 60, und hatte sein Anwesen vollelektronisch abgesichert. Möglicherweise besitze der Mann Waffen, er soll „einen Hang zu Kindern in Bezug auf Sexualität“ haben.

Die Ermittler warfen einen Blick ins Melderegister: Wolfgang Priklopil hieß der Mann, auf den der Kollege hingewiesen hatte – aber bei dem waren sie zehn Tage zuvor ohnehin schon gewesen, als sie alle Besitzer von weißen Kas­tenwägen in der näheren Umgebung Wiens überprüft hatten. Priklopil hatte ihnen zwei Säcke mit Bauschutt gezeigt, die in seinem Wagen lagen. „Sonst waren in dem Fahrzeug keinerlei Gegenstände, die mit dem Verschwinden Natascha Kampuschs in Verbindung gebracht werden könnten“, hieß es in der nach dem Besuch bei Pri­k­lopil angefertigten Niederschrift. Und: „Er gab an, am 2.3.1998 den ganzen Tag zu Hause gewesen zu sein. Er war alleine und kann daher kein bestätigtes Alibi anbieten.“

Oberkriminalist Haidinger ist entsetzt, dass der alibilose Priklopil nach dem detaillierten Hinweis des Polizeihundeführers nicht noch einmal überprüft wurde. Und warum hatte man der Zeugin kein Foto Priklopils gezeigt? Am 28. August 2006, Natascha ist seit fünf Tagen frei, bittet Haidinger in einem Mail an den Wiener Vize-Polizeikommandanten Karl Mahrer „um interne Abklärung, warum im zweiten Hinweis nicht weitere Ermittlungen aufgenommen wurden“. Dies sei von grundsätzlichem Interesse für die Kriminalpolizei, aber auch wichtig „hinsichtlich eines allfälligen Amtshaftungsanspruchs des Opfers“. Das Mail an Mahrer schickt der penible Beamte Haidinger in Kopie an das Büro von Innenministerin Liese Prokop.

Ein Fehler. Drei Tage später, am 31. August 2006, verfasst Haidinger einen Aktenvermerk, aus dem hervorgeht, dass ihm vom Minis­terbüro wegen der bevorstehenden Na­tio­­nalratswahl jede weitere Aktivität untersagt wurde. „Damit verstärkt sich mein Eindruck, dass hier etwas vertuscht werden soll“, notiert Haidinger verbittert. Obwohl die Panne in die Amtszeit von SPÖ-Minister Karl Schlögl fiel, passt ihre Aufarbeitung so kurz vor der Wahl nicht ins Konzept des schwarzen Wahlkampfs: Sie hätte das für die ÖVP wichtigste Thema zugedeckt: den Bawag-Skandal. Prokops Kabinettsmitarbeiter Bernhard Treibenreif, nebenbei Chef der Einsatztruppe Cobra, antwortet auf Haidingers erboste Mails denn auch kurz angebunden: Das BKA möge lieber „die Angelegenheit ohne größere Eklats abschlie­ßen – wäre ja schade darum“.

Haidinger lässt nicht locker. Am 21. November 2006, die Wahlen sind lange vorbei, hält er in einem Aktenvermerk einen detaillierten Plan zur Evaluierung der Fahndung im Fall Natascha fest. Aber der BKA-Chef darf auch jetzt nicht untersuchen. Die Behauptung von ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon, dem Fehler sollte nach der Wahl nachgegangen werden, ist also falsch. Sonst wäre ja auch aufgeflogen, dass der Leiter der „SOKO Natascha“, Nikolaus Koch, die Öffentlichkeit schon zwei Tage nach Frau Kampuschs Flucht belogen hatte: Bei einer gemeinsam mit der Innenministerin abgehaltenen Pressekonferenz hatte Koch behauptet, Priklopil habe „ein glaubwürdiges Alibi vorgewiesen“. Genau das Gegenteil steht im Akt. Wäre Natascha Kampusch ihr Martyrium erspart geblieben, hätte die Polizei Priklopil genauer überprüft? Vielleicht liegt die Antwort im Ergebnis der Amtshaftungsklage, die Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger derzeit vorbereitet.