Wolken über Luising

Prozessbeginn: Für Alfons Mensdorff-Pouilly könnte es knapp werden

Affäre. Schloss weg, Freiheit weg? Für Alfons Mensdorff-Pouilly wird es eng vor Gericht

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Es sollte eine perfekte Stabüber­gabe werden: Am 13. November wollte Richter Werner Olschak im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straf­landesgerichts sein Urteil über Ex-Innenminister Ernst Strasser sprechen, einen Tag zuvor sollte im selben Saal der Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly eröffnet werden. Jetzt dauert der Strasser-Prozess wohl bis tief in den Jänner hinein, und die beiden Herren – sie kennen einander gut – werden abwechselnd die für den Angeklagten reservierte Bank im respektein­flößenden Geviert des Schwurgerichts drücken.
Geldwäsche, mehrfache falsche Zeugenaussage und Fälschung eines Beweismittels wirft die Anklage ab kommendem Mittwoch dem burgenländischen Grafen vor. Dafür kann man fünf Jahre Haft ausfassen.

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Da vor einem Einzelrichter verhandelt wird, gibt es keine Anklageschrift, aber der Staatsanwalt hat seinen Strafantrag auf vierzig Seiten liebevoll begründet. Auch Mensdorff-Pouilly ist vorbereitet: Seinen Eröffnungsvortrag hatte sein Anwalt Harald Schuster Ende vergangener Woche bereits im Kasten. Und mit einem eigens engagierten Kollegen hat der Advokat einen Helfer zur Seite, den Mensdorff 2009 im Knast kennen gelernt hatte: So wie der Graf saß dieser wegen des Verdachts der Geldwäsche damals in U-Haft, wurde danach aber freigesprochen.

Freiheit und Schloss in Gefahr
Der fidele Graf tut gut daran, sich eingehend auf den Prozess vorzubereiten: Im schlimmsten Fall verliert er nicht nur seine Freiheit, sondern auch sein Schloss im südburgenländischen Luising. So hat die Staatsanwaltschaft Wien verlangt, dass ein Veräußerungsverbot für das Schloss ins Grundbuch eingetragen wird, damit im Fall einer Verurteilung des Hausherrn „potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen“ nicht dem Zugriff des Staats entzogen werden kann. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Anfang November vom Landesgericht Wien abgewiesen, jetzt muss das Oberlandesgericht über das Veräußerungsverbot entscheiden. Schloss Lui­sing ist kein alter Adelssitz. Mensdorff hat es erst Anfang der achtziger Jahre bauen lassen, noch bevor er in das einträgliche Lobbyistengeschäft eingestiegen war. Da seine Einnahmen aus Jagd und Wildfleischhandel eher überschaubar waren, mussten Banken mit saftigen Krediten einspringen. Inzwischen sei das Schloss aber lastenfrei, berichten Eingeweihte.

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Gefährdete Glückssträhne
Terminisiert ist der Prozess bis 19. Jänner, aber kaum jemand glaubt, dass die Sache bis dahin entschieden ist. Eher wahrscheinlich, dass Richter Stefan Apostol erst Ende Februar sein Urteil fällt. Apostol wurde schon im Juli von allen anderen Tätigkeiten entbunden, um sich auf die komplexen Verhandlungen vorbereiten zu können.
Fällt das Urteil für den Landadeligen negativ aus, geht eine fast unglaubliche Glückssträhne zu Ende: Schon oft war Mensdorff wegen seiner Geschäfte in Kalamitäten, aber noch nie hatte er ernsthafte Kratzer abbekommen.

Dabei hatte es schon vor fast zwanzig Jahren danach ausgesehen, als würde der heute 59-Jährige ernsthafte Erfahrungen mit der Justiz machen. Damals, im Dezember 1993, hatte ÖVP-Wehrsprecher Hermann Kraft SPÖ-Zentralsekretär Peter Marizzi im Parlament zur Seite genommen, um ihm ein Angebot zu machen: Beim Kauf eines Regierungsflugzeugs und mehrerer Hubschrauber über British Aerospace würden je zwei Prozent des Kaufpreises für ÖVP und SPÖ herausspringen. Vermitteln könne die Sache „der Graf“. Welcher Graf, wollte Marizzi wissen. „Na der Mensdorff.“ Marizzi hatte ein Tonband eingesteckt, Kraft wurde im August 1995 wegen des Versuchs einer verbotenen Intervention zu drei Monaten bedingt verurteilt, Mensdorff freigesprochen: Verbotene Intervention sei selbst ein Anstiftungs­delikt, daher könne man dazu nicht angestiftet werden, argumentierte der Richter. Da war Mensdorff schon seit einem Jahr mit der ÖVP-Umweltministerin Maria Rauch-Kallat verheiratet.

2009 ging die Sache nicht so glimpflich ab. Wegen des ab Mittwoch verhandelten Verdachts der Geldwäsche war Mensdorff-Pouilly schon damals in U-Haft genommen worden. Die Frohnatur lebte sich im Wiener „Landl“, in dem damals mit Julius Meinl V. und Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner noch zwei weitere Prominente einsaßen, prächtig ein und wurde von seinen Mitgefangenen sogar zum „Stockschreiber“ gewählt.
Als ihn sein Anwalt Harald Schuster nach fünf Wochen aus dem Gefängnis holen durfte, zeigte Mensdorff vor den angetretenen Journalisten prächtige Laune. Er habe da drinnen hervorragend geschlafen, dröhnte der Freigelassene. „Kein anderer Promi hat die Haftzeit – zumindest äußerlich – so gut verkraftet wie Mensdorff“, konstatierte der „Kurier“ mit gewisser Bewunderung.

"The Count" in U-Haft
Der nächste Gefängnisaufenthalt Mensdorff-Pouillys war sogar eine echte Erfolgsstory – zumindest finanziell. „The Count“, wie ihn die britischen Zeitungen nannten, war 2010 in London wegen des Verdachts der Bestechung in U-Haft genommen worden. Eine Woche später öffnete sich die Kerkertür wieder. Nicht dass sich der Verdacht gegen ihn zerschlagen hätte. Aber British Aerospace, in deren Diensten der Lobbyist gestanden war, hatte gegen eine Strafzahlung von umgerechnet 330 Millionen Euro an die USA und Großbritannien eine Einstellung aller Verfahren erwirkt – eine Besonderheit des angelsächsischen Rechtswesens. Mensdorff wurde freigelassen, worauf sein Anwalt keck auch die sofortige Einstellung aller Verfahren in Österreich forderte.

Wenngleich dieses hochgesteckte Ziel deutlich verfehlt wurde – die Klage auf Haftentschädigung gewann man umso glänzender: Im Mai 2011 überwiesen die britischen Justizbehörden Mensdorff 430.000 Euro für sechs Tage Haft, also rund 70.000 Euro pro Tag. Zum Vergleich: In Österreich beträgt die Entschädigung für einen zu Unrecht im Gefängnis verbrachten Tag 20 Euro, in Ausnahmefällen kann sie auf maximal 50 Euro angehoben werden.

Graf Ali nahm all das mit großer Gelassenheit. Vom Magazin „Format“ zur großzügigen Überweisung aus London befragt, reagierte er launig: „Wenn ich das gewusst hätte, wär ich vier Wochen geblieben.“ Egal, aus welcher Höhe er auch abstürzte – Alfons Mensdorff-Pouilly war einer, der immer mit den Füßen zuerst landete.

"Feinschmecker des Jahres"
Am Abend jenes Tages, an dem die absurde Höhe seiner Haftentschädigung bekannt wurde, saß er in Wien im Rabenhoftheater und klopfte sich bei Florian Scheubas „Unschuldsvermutung“ prustend auf die Schenkel. Gregor Seeberg gab darin den bärig-verdeppten Landgrafen.
Wenige Tage nachdem er in Wien aus der U-Haft entlassen worden war, hatte er sich gut gelaunt bei der Verleihung der Trophäe des „Feinschmecker des Jahres“ vom Gefängnisfraß erholt. Mensdorf-Pouilly brillierte bei der 25-Jahr-Feier der Lotterien und ­natürlich als zünftiger Waidmann beim alljährlichen „Jägerball“, die Gattin im ­feschen Dirndl zur Seite. Bei Elisabeth Gürtlers nobler „Fête Impériale“ in der Spanischen Hofreitschule war er vergangenes Jahr zu derben Scherzen aufgelegt: „Ich war gerade mit Helmut Elsner im Häf’n Schach spielen.“

Die „Gesellschaft“ spielte bei der raschen Wiedereingliederung des Unschuldsvermuteten übermütig mit. Als Gattin Maria Rauch-Kallat im Vorjahr das Große Goldene Verdienstzeichen der Stadt Wien verliehen wurde, überreichte Bürgermeister Michael Häupl unter dem jubelnden Gelächter der Anwesenden einen Blumenstrauß an Graf Ali, wie ihn sonst üblicherweise die Gattinnen der neuen Ordensträger bekommen. „Blumen für den gräflichen Gatten“, schwärmten Zeitungen am nächsten Tag.
Gereist wurde bis vergangenen Sommer mit Diplomatenpass – dann zog Außenminister Michael Spindelegger Tausende dieser Dokumente ein. Im konkreten Fall war deren Benützung ohnehin widerrechtlich: Maria Rauch-Kallat war dieser Pass als Ministerin zugestanden, Ehepartner durften solche Pässe nur dann verwenden, wenn es sich um die „First Ladies“, also die Ehefrauen von Präsident und Kanzler, oder um Botschaftergattinnen handelte. Alfons Mensdorff-Pouilly war keines von beiden, und seine Frau hat ihr Ministeramt immerhin schon 2007 aufgegeben.

Kurz zuvor hatte sie vom deutschen Medizinunternehmen Dräger ein paar Millionen Schutzmasken gegen die Vogelgrippe liefern lassen, während der Konzern ihrem Göttergatten im selben Jahr 275.000 Euro überwies, wie profil im vergangenen Juli berichtete. Das sei Honorar für andere Dienstleistungen gewesen, ­sagen Mensdorff und Rauch-Kallat. „Die Ermittlungen laufen. Es stehen noch einige Einvernahmen aus“, so der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer, vergangenen Donnerstag auf Anfrage von profil zum Stand der diesbezüglichen Dinge.

Aber das Klima schlägt um – da mag des Grafen Gemüt noch so sonnig sein. Im November 2006 hatte ÖVP-Obmann Wolfgang Schüssel eine Entschuldigung von SPÖ-Klubobmann Josef Cap – er hatte Mensdorff strafrechtlich Relevantes vorgeworfen – zur Vorbedingung für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen gemacht. Als sich Mensdorff im vergangenen März vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss des Nationalrats 43-mal der Antwort entschlug, donnerte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, er habe es satt, dass die Partei „ständig darunter zu leiden hat, dass sie mit solchen Subjekten in Verbindung gebracht wird“.
Manche Sozialdemokraten reagieren mit Häme und Respektlosigkeit.

Als sich Mensdorff bei seiner zweiten Einvernahme vor dem U-Ausschuss wiederum 31-mal der Antwort entschlug und mehrfach darauf hinwies, er könne sich nicht mehr genau erinnern, stellte die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher im Nationalrat eine „besorgte“ Anfrage an die Verkehrsministerin: „Wenn sich Personen an so markante Ereignisse nicht mehr erinnern können und ihr Gedächtnis derart nachlässig ist, besteht der begründete Verdacht, dass sie auch im Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr für ihre Umwelt darstellen.“ Doris Bures antwortete extra dry: „Erhält die Behörde Kenntnis über Bedenken über die gesundheitliche Eignung, so hat sie gegebenenfalls die geeigneten Maßnahmen zu setzen.“

Solcher Spott ist leichter zu ertragen als mancher Urteilsspruch. Die erste Entscheidung wird Mensdorff möglicher­weise erfahren, bevor er am Mittwoch den Saal des Schwurgerichts betritt: Am Montag wird das Oberlandesgericht Wien dem erstinstanzlichen Landesgericht per Mail mitteilen, ob sich die Justiz vorsorglich ins Luisinger Grundbuch eintragen lässt.