Radovan Karadzic & das jüngste Gericht

Radovan Karadzic und das jüngste Gericht

Viele Schurken müssen um Freiheit bangen

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Die überraschende Nachricht zuerst: Radovan Karadzic ist unschuldig. Er mag der meistgesuchte Kriegsverbrecher der Balkankriege der neunziger Jahre sein, aber er genießt alle Rechte, die einem Bürger zustehen, insbesondere das Privileg, darauf zu pochen, dass seine Schuld nicht erwiesen ist. Denn der frühere Führer der bosnischen Serben befindet sich nicht in den Fängen eines rachsüchtigen Feindes, sondern in der Obhut eines internationalen Gerichts. Noch vor einem halben Jahrhundert wäre einem Mann wie Karadzic im Falle seiner Ergreifung ein anderer Prozess gemacht worden – ein kurzer.

Stattdessen wird Karadzic heute in jeder Hinsicht korrekt behandelt. Er hat das Recht auf einen Verteidiger, und sollte er diesen nicht bezahlen können, übernimmt das Gericht die anfallenden Kosten. Karadzic will sich selbst verteidigen, auch das ist ihm gestattet. Sein Richter, der Niederländer Alphons Orie, ist die Höflichkeit in Person. „Ich entnehme ihren bisherigen Stellungnahmen, dass sie sich jetzt noch nicht zu den Anklagepunkten äußern möchten“, sagt er zum Angeklagten. „Ich bin mit Ihrer Darstellung meiner Position einverstanden“, stimmt Karadzic zu. Die beiden Herren einigen sich rasch auf einen neuen Termin für eine weitere Anhörung: Freitag, 29. August, 14.15 Uhr.

Richter Orie vertrat 1997, damals noch in seinem Job als Anwalt, Dusko Tadic, den ersten vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) angeklagten Kriegsverbrecher. Tadic wurde schuldig gesprochen und vor wenigen Wochen vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Verfahren, das den Angeklagten Karadzic vor dem ICTY in Den Haag erwartet, ist, was die Fairness betrifft, über alle Zweifel erhaben. Hier wurden in der Vergangenheit auch schon mutmaßliche Kriegsverbrecher aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Man könnte fast zu dem Schluss gelangen, dass die Etablierung der Internationalen Justiz ein Hoffnungsschimmer für Leute wie Karadzic sei. Das Gegenteil ist der Fall. Karadzic und seinesgleichen ­hätte nichts Schlimmeres passieren können als die noch sehr junge Umsetzung einer uralten Idee: ein Weltgericht, das für ­An­geklagte zuständig ist, die der schlimms­­ten Untaten beschuldigt werden, aber von nationalen Gerichten unbehelligt bleiben.

Bis vor nicht allzu langer Zeit genossen aktive und ehemalige Staatsmänner, die sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hatten, Immunität. Zuweilen erwischte es einen aus politischen Gründen, nach Kriegen übte man Siegerjustiz, aber in der Regel galt für sie Straflosigkeit. Bis eines Abends, es war der 16. Oktober 1998, Beamte des britischen Scotland Yard in einer Klinik in der Londoner Harley Street einen Chilenen festnahmen, für den die spanische Justiz einen internationalen Haftbefehl ausgestellt hatte. Es handelte sich um Augusto Pinochet, den ehemaligen chilenischen Diktator. Lordrichter des britischen Oberhauses entschieden, dass die Immunität sich nur auf die Ausübung legitimer staatlicher Funktionen beziehen könne, keinesfalls aber – wie in Pinochets Fall – auf massenhafte Folter. Damit hatten die Menschenrechte einen Sieg über einen obsoleten Souveränitätsbegriff errungen.

Kühne Vorstöße. Wenige Monate zuvor, im Juli 1998, hatten sich 120 Staaten bei einer Konferenz in Rom für die Einrichtung eines ständigen internationalen Gerichtshofs ausgesprochen, 2003 wurden die ersten Richter vereidigt. Daneben exis­tieren ad hoc eingesetzte Sondertribunale wie etwa für das ehemalige Jugoslawien, für Sierre Leone oder auch das Rote-­Khmer-Tribunal in Kambodscha. Seit der Schaffung des ersten dieser Tribunale, des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien im Jahr 1993, sind erst 15 Jahre vergangen, doch die Bedeutung der Weltjustiz ist erstaunlich. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein finsterer Geselle der internationalen Politik verhaftet, angeklagt, verurteilt oder wenigstens mit der Möglichkeit einer Untersuchung durch das Haager Tribunal in Verbindung gebracht wird.

Immer kühner werden die Vorstöße gegen scheinbar immune Potentaten. Vor drei Wochen erlitten die Verfechter nationaler Souveränität im Kampf gegen die Durchsetzung der Menschenrechte eine weitere empfindliche Niederlage: Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, beantragte einen Haftbefehl gegen Omar al-Bashir, den amtierenden Präsidenten des Sudan, wegen des Verdachts auf „Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur“. Nie zuvor hatte ein Ankläger einen regierenden Staatsmann auf diese Weise belangt. Die Verfahren gegen den früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic und Charles Taylor, den Ex-Präsidenten von Liberia, hatten besonderer Beschlüsse der Vereinten Nationen bedurft. Der Schock in der sudanesischen Hauptstadt Khartum war erheblich, auch wenn Präsident al-Bashir öffentlich verkündete, er sei „nicht besorgt“. Er tat dies jedoch im Zuge einer eilig unternommenen PR-Tour zu Hilfsprojekten in Darfur, und auch die hektische diplomatische Offensive der sudanesischen Regierung deutete stark darauf hin, dass die Furcht des Präsidenten vor einer unfreiwilligen Reise nach Den Haag größer ist, als er zugibt.

Es bewahrheitet sich, was der prominente britisch-australische Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson in seinem 1999 erschienenen Buch „Crimes against Humanity – The Struggle for Global Justice“ (Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Der Kampf für globale Gerechtigkeit) schrieb: „Wenn es einmal ein Verfahren zur Durchsetzung der Gerechtigkeit gibt, entwickelt diese ihre eigene Dynamik.“ Damals stand Robertson unter dem Eindruck des eben beschlossenen Gründungsdokuments des Internationalen Strafgerichtshofs, und heute, neun Jahre später, zeigt er sich im profil-Interview nicht unzufrieden: „Alle Staatschefs, die jetzt angeklagt werden, wären im vorigen Jahrhundert straflos geblieben. Das ist ein Fortschritt, wenn auch ein langsamer und unvollkommener.“ Die Justiz in Den Haag schreckt heute vor keinem öffentlichen Amt mehr zurück, das ein Verdächtiger bekleidet, und darin besteht ihre größte Errungenschaft. Am besten illustriert dies ein Gedankenexperiment: Wäre in einem schaurigen Szenario Radovan Karadzic nach den Kriegen am Balkan in Bosnien bis heute an der Macht geblieben, könnte er sich vor dem Zugriff durch das Tribunal dennoch nicht sicher fühlen. Ein Haftbefehl wird von jedem der 106 Staaten, die das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bisher ratifiziert haben, vollstreckt.

Auch die Recherchen der Ankläger tragen zur steigenden Reputation der Welt­justiz unter Massenmördern und anderen Schurken bei. Nachdem der UN-Sicherheitsrat im März 2005 den Internationalen Strafgerichtshof mit der Situation in Darfur befasste, begann das Büro des Anklägers mit intensiven Nachforschungen und Befragungen von Augenzeugen des Darfur-Konflikts und sudanesischen Regierungsbeamten. 75 Fact-Finding-Missionen später beantragte das Büro des Anklägers Haftbefehle gegen den sudanesischen Innenminister Ahmad Harun und Ali Ku­shayb, einen Militärchef in West-Darfur, wegen des Verdachts von 51 Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Antrag auf Haftbefehl gegen Präsident Omar al-Bashir erfolgte erst nach weiteren monatelangen Untersuchungen.

Gedränge. Es genügt nicht allein, Fakten zusammenzutragen, die Anklage muss auch belegen können, dass die nationale Justiz in den untersuchten Fällen untätig ist, denn nur dann fallen die Verbrechen in die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofs. Außerdem kann ein Ankläger einen Haftbefehl nur beantragen, danach muss ein Kollegium von drei Richtern diesen Antrag prüfen. Im Fall von Ahmad Harun und Ali Kushayb wurden die Haftbefehle bereits bestätigt, bei Präsident al-Bashir wird die Entscheidung vermutlich ein paar Monate dauern. Einen abschreckenden Effekt auf den Betroffenen könnte freilich schon der Antrag allein haben. Der mediale Trubel um Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs ist meist groß, und das Tribunal hat weltweite Bekanntheit erlangt. Dabei haben sich die Richter und Ankläger, die erst seit 2003 im Amt sind, bisher lediglich mit vier Staaten – Uganda, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Sudan – befasst und dabei zwölf Haftbefehle ausgestellt. Bisher wurde noch kein Urteil gesprochen.

Dennoch könnte vor dem ständigen Tribunal bald ein ähnliches Gedränge herrschen wie etwa in den Räumlichkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, wo UN-Häftling Nummer 38 mit Namen Radovan Karadzic vergangene Woche eincheckte. Zur Zeit sind acht Verfahren mit insgesamt 27 Angeklagten anhängig. Radovan Karadzic brachte bei seiner ers­ten Anhörung in Den Haag vor, dass ihm angeblich der frühere US-Unterhändler Richard Holbrooke Straflosigkeit zugesichert habe, wenn er sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehe. Abgesehen davon, dass Holbrooke dies bestreitet, wird immer deutlicher, dass Immunitätsgarantien für Verbrecher gegen die Menschlichkeit wertlos sind. Noch stemmen sich die USA gegen eine Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, doch dies könnte sich nach dem kommenden Regierungswechsel rasch ändern.

Welcher Verbrecher kann sich dann noch in Sicherheit wiegen – und wo? Äthiopiens Ex-Diktator Mengistu Haile Mariam etwa hält sich, beschützt von Diktator Robert Mugabe, in Simbabwe auf. Stürzt Mugabe, könnten sowohl er selbst als auch Mengistu in Den Haag landen. Realpolitisch betrachtet sind zurzeit nur noch Regierungsmitglieder und Militärs aus den fünf ständigen Mitgliedsländern des UN-Sicherheitsrats und deren engste Verbündete außerhalb der Reichweite der globalen Justiz. Menschenrechtsanwalt Robertson schätzt, dass in etwa 20 Jahren „alle politischen und militärischen Führer zur Verantwortung gezogen werden ­können“ – also auch Männer des Westens. Einige infrage kommende Personen werden dann voraussichtlich noch am Leben sein.

Von Robert Treichler