Leitartikel: Sven Gächter

Recht und billig

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Zu dutzenden kriechen sie nun aus ihren Löchern. Sie wollen es irgendwie immer schon gewusst haben. In ­ersten Medienberichten war Josef F. noch stereotyp als Einzelgänger beschrieben worden, eher abweisend, nicht übermäßig auf zwischenmenschliche Kontakte außerhalb der eigenen vier Wände bedacht. Kein Wunder: Er hatte schließlich sein Doppelleben penibel von der Umwelt abzuschotten. Plötzlich tauchen nun aber reihenweise Zeugen auf, die sich ausgesprochen detailliert an frühere Begegnungen mit F. ­erinnern. Überaus geizig soll er gewesen sein, ­rüde Herrenwitze soll er gern gerissen und regelmäßig Swingersaunas frequentiert haben. Im Nachhinein fügt sich so ein Puzzleteil ans andere, nur dass man damals natürlich nicht gleich das Schlimmste ­annehmen mochte – damals, als die Zeitungen noch nicht Schlange standen und jedem, der bereit gewesen wäre, F. Schlechtes nachzusagen, zweieinhalb Zeilen Ruhm – wenn nicht gar Bares – boten. Das nachträgliche „Täterprofil“ des Josef F. wirkt schon deshalb so schlüssig, weil die Medien, zumindest die einschlägigen, ein vitales Interesse daran haben und dankbar für jeden Dahergelaufenen sind, der das Schreckensbild noch ein wenig gruseliger einfärbt. Wenn man das Unglaubliche schon nicht verhindern konnte, dann will man sich später wenigstens umso ausgiebiger daran weiden.

Aber nicht nur die unvermeidlichen medialen Trittbrettfahrer haben es im Grunde immer schon gewusst, auch ein bestimmter Typus Politiker ist auffallend schnell zur Stelle, wenn es wieder einmal gilt, wohlfeiles Kapital aus einer aufgeheizten Stimmungslage zu schlagen. Dieser Typus agiert eher rechts von der politischen Mitte und neigt zu der Ansicht, der korrekte Umgang mit Recht und Ordnung bestehe weniger in deren Durchsetzung als vielmehr in deren permanenter Verschärfung – und zwar vollkommen ungeachtet der Frage, ob die geforderten Maßnahmen zielführend oder womöglich gar schon juristische Praxis sind. Überaus seltsam – um nicht zu sagen: krass widersprüchlich – mutet es jedoch an, wenn ausgerechnet jene, die sich am lautesten dagegen verwahren, den Fall Josef F. zu einem typisch österreichischen zu verzerren, ebendiesen spektakulären Einzelfall nun als Grundlage für eine Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauchsdelikten instrumentalisieren. Wenn es aber nicht zulässig ist, ein Land und eine Gesellschaft für die Untaten eines Einzelnen an den Pranger zu stellen, warum sollte sich diese Gesellschaft dann aufgrund der Untaten dieses Einzelnen eine Revision ihrer Rechtsordnung auferlegen? Weil vergleichbare Untaten durch das Prinzip Abschreckung verhindert werden könnten? Das ist höchst unwahrscheinlich. Weil dem Bedürfnis der Gesellschaft, dass Straftaten entsprechend gesühnt gehören, damit Rechnung getragen würde? Das ist legitim, aber ohnehin Gegenstand jeder zivilisierten Rechtsordnung, auch der österreichischen. Wenn der Fall Josef F. ein Einzelfall ist, wie viele Patrioten, darunter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer oder Landeshauptmann Erwin Pröll, zu Österreichs Ehrenrettung betonen, dann liegt eigentlich kein Grund für eine ebenso hektische wie populistische Anlassgesetzgebung vor. Wenn der Fall jedoch, abzüglich seiner monströsen Dimensionen, ein durchaus weiter verbreitetes Phänomen dokumentiert, dann besteht tatsächlich dringender Handlungsbedarf – allerdings nicht nur und nicht zuallererst im Bereich der Strafgesetzgebung. In der aktuellen Debatte um das Drama von Amstetten wird allzu gern ausgeblendet, dass sexueller Missbrauch an Kindern nicht am Rande oder gar außerhalb der Gesellschaft stattfindet, sondern mittendrin. Gesicherte Zahlen gibt es keine, doch die Dunkelziffer dürfte erschreckend hoch liegen. Die Frage, wie solche Delikte zu ahnden sind, deckt dabei nur einen Teil des Problems ab – ein anderer, weit zentralerer Teil betrifft die ­Frage, wie es dazu kommen und woran man, auch von außen, Missbrauchsfälle erkennen kann. Das schiere Ausmaß des Falls Josef F. verstellt die Sicht auf eine Realität, die sehr viel alltäglicher ist, als einer offiziell so familienfreundlichen Gesellschaft lieb sein kann. Niemand ist der Willkür Erwachsener hilfloser ausgeliefert als Kinder, und niemand verdient deshalb mehr Schutz als sie. Wie dieser gewährleistet werden kann, lässt sich jedoch kaum in einer Diskussion abarbeiten, die praktisch vollständig dem juristischen Umgang mit den Tätern gilt. Die Opferdiskussion ist ungleich schwieriger und schmerzhafter, denn sie handelt von Ohnmacht: der Ohnmacht der Kinder, der Familien, der Nachbarn und der Behörden. Das Strafrecht bietet dafür wenig Orientierungshilfe.