Restitution

Restitution: „Geheime Cassen“

„Geheime Cassen“

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Die Arbeiten laufen unter höchster Geheimhaltungsstufe. Just am 8. Mai 2003, dem Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs, hatte Christian Habsburg-Lothringen namens der Familie Antrag auf Rückgabe von rund 27.000 Hektar Grund, mehrerer Schlösser und Zinshäuser gestellt – innerhalb eines halben Jahres sollte darüber entschieden werden. Doch die zuständige Schiedsinstanz wollte nicht einmal bekannt geben, ob der heikle Fall innerhalb dieser Frist, die am 8. November endet, zum Abschluss kommen wird. Grund der Zurückhaltung: Es wird immer noch geprüft, ob die „Habsburg-Lothringen Familien-Privatstiftung“ überhaupt berechtigt ist, Restitution zu fordern. Die Stiftung ist erst im April gegründet worden.

Die Entscheidung über den Rückgabeantrag nach dem Entschädigungsgesetz für NS-Opfer wird aus vielen Gründen mit Spannung erwartet. Einmal wegen des schieren Umfangs. Der Wert der geforderten Wälder wird mit einhundert bis 150 Millionen Euro angegeben. Zu den Schlössern zählt neben Eckartsau auch Schloss Laxenburg, das nach dem Willen der Habsburger jedoch durch einen „Ersatzwert“ abgelöst werden soll.

Allein über die Deklarierung des Besitzes als Privateigentum des ehemaligen Herrscherhauses wurden inzwischen eigene Dossiers verfasst. Er war Bestand des seit dem 18. Jahrhundert existierenden „Familienversorgungsfonds“, den Maria Theresia als „geheime Cassen“ beschrieb.

Dieser Fonds wurde mit dem Habsburgergesetz 1919 aufgelöst, und sein Vermögen fiel an Österreich. Im Ständestaat wurde er samt Vermögen wieder errichtet und von den Nationalsozialisten 1938 konfisziert. Die Zweite Republik behielt die Güter ein und ließ das Wiederaufleben des Fonds nicht zu. Seine Geschichte, so der renommierte Salzburger Verfassungsrechtler Heinz Schäffer, „bildet die gesamte Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert vom Untergang der Monarchie bis zur Wiedererrichtung der Zweiten Republik ab“.

Schäffer wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts mit einem Gutachten zur Causa beauftragt. Ein Privatgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Peter Rill für die Habsburger kam zum Schluss, die 1919 verfügte Enteignung dürfe nicht als „immer währende ,Strafsanktion‘ verstanden werden“.

Das Habsburgergesetz hat Verfassungsrang, im Staatsvertrag 1955 verpflichtete Österreich sich zudem völkerrechtlich zu seiner Aufrechterhaltung. Die Habsburger gingen dagegen dreimal erfolglos zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In Österreich wurde fünfmal der Verfassungsgerichtshof angerufen, zuletzt schloss 1995 der Oberste Gerichtshof eine Vermögensrückgabe aus.
Jetzt liegt die Entscheidung bei einer dreiköpfigen Schiedsinstanz. Entsprechend dem Washingtoner Restitutionsabkommen ernannten die USA als Mitglied den Juristen August Reinisch, Österreich nominierte Botschafter a. D. Erich Kußbach, von den beiden wurde der Jurist Josef Aicher als Vorsitzender bestellt. Diese Schiedsinstanz ist, so Schäffer, „eine merkwürdige Konstruktion“: Weder besitzt sie richterliche Unabhängigkeitsgarantien, noch ist gegen ihre „Empfehlung“ oder das Verzögern der Entscheidung ein Rechtsmittel möglich.

Ob dieses Gremium alle bisherigen verfassungsrechtlichen Auslegungen kippen kann, wird in Juristenkreisen bezweifelt. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Reszut: „Verfassungsrecht bindet alle.“ Und der Wiener Restitutionsexperte Ronald Faber stellt überhaupt die Frage, ob die Schiedsinstanz über die elementar staatsrechtliche Frage der Rückgabe an die Habsburger entscheiden könne: „Denn darin drückt sich die Position der Zweiten Republik zu Ständestaat und Habsburgermonarchie aus.“

Andreas Rainer, Anwalt der Familie Habsburg, hat profil gegenüber bestätigt, dass zusätzlich ein Antrag auf materielle Entschädigung gestellt worden ist. Die höchste Summe, die der Entschädigungsfonds pro Antrag auszahlen kann, beträgt zwei Millionen Dollar.