Restitution: Rückgabe eines Palais

Restitution - Rückgabe eines Palais: Hinter den Kulissen des Falles Schmidgasse 14

Hinter den Kulissen des Falles Schmidgasse 14

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Von Marianne Enigl

Von einem „bittersüßen Augenblick“ sprach US-Botschafterin Susan McCaw, als sich die Botschaft aus dem großen Gründerzeitpalais Schmidgasse 14 in Wien-Josefstadt vor zwei Jahren verabschiedete. Froh stimme sie beim Auszug aus der gemieteten Dependance jedoch, dass man damit einen kleinen Beitrag zur historischen Gerechtigkeit leisten könne: der Rückgabe des Hauses an Nachfahren seines jüdischen Besitzers. Der Arzt Lothar Fürth hatte am 3. April 1938 hier mit seiner Frau Suse tödliches Gift genommen, um den Nazis zu entgehen, die sein berühmtes Sanatorium Fürth gestürmt und ihn zum Reiben der riesigen Treppen niedergezwungen hatten.

Inzwischen wurde das Anwesen insgesamt 39 meist weit entfernten Angehörigen von Lothar Fürth zugesprochen. Nur eine von ihnen, seine Großcousine, ist Wienerin. Alle anderen Erben, dazu zählen auch vier Rothschilds, leben in Großbritannien, Deutschland und den USA. Und das Palais ist verwaist, der einst parkähnliche Garten gestutzt. „Die Schmidgasse 14 ist eine eigene Tragödie“, sagt der Spitzenjurist Josef Aicher. Er ist Vorsitzender jener Schieds­instanz, die Österreich eigens für die Rückgabe von Liegenschaften an Verfolgte der NS-Herrschaft eingerichtet hat.

Die Tragödie: interne Auseinandersetzungen darüber, ob das Anwesen möglichst rasch veräußert oder davor tatsächlich ­restituiert werden soll, also alle Erben per Grundbucheintrag Eigentümer werden. Ein Bieterverfahren gab es bereits, als die Schiedsinstanz über die Mehrzahl der Erbenanträge, nämlich 29, noch nicht einmal geurteilt hatte. Lothar Fürths Großcousine, die als Kind die Nazi-Verfolgung durchgemacht und bis heute nicht überwunden hat, wurde von Miterben ungeachtet ihres Schicksals inzwischen geklagt: weil sie dem Verkauf nicht zustimmen mochte.

„Neues Beweismittel“. Nun könnte der Fall überhaupt neu aufgerollt werden: Bei insgesamt neun Erben geht es um die Frage, ob sie überhaupt erbberechtigt sind. Der Wiener Anwalt Christian Leskoschek hat dem Schiedsgremium Dokumente übergeben, die Erbenforscher Herbert Gruber nicht vorgelegt hatte (siehe Interview). Der Vorsitzende der Schiedsinstanz, Josef Aicher, zur neuesten Entwicklung: „Ich gehe davon aus, dass es ein neues Beweismittel ist.“ Es handelt sich um das Testament einer leiblichen Tante von Lothar Fürth. Für diese hatte der Erbenforscher nicht einmal den Todestag im Jahr 1932 eruiert. Mangels Kenntnis ihres letzten Willens, in dem sie zwei Enkel bedacht hatte, bestimmte die Schiedsinstanz die gesetzliche Erbfolge für neun entfernte Verwandte ihrer 1943 im Ghetto Theresienstadt ermordeten Tochter. Eva Blimlinger, frühere Generalsekretärin der Historikerkommission der Republik, übt harsche Kritik: „Da arbeiten Erbensucher mit Banken und dem vitalen Interesse an ge­wissen Ergebnissen, und die Schiedsinstanz übernimmt offensichtlich ungeprüft, was diese Opfer-Profiteure vorlegen.“

„Syndikat“. Mögliche Erben für Objekte von NS-Opfern, die 1945 Österreich zugefallen waren und an denen wie im Fall der Schmidgasse 14 jahrzehntelang durch Vermietung an die US-Botschaft verdient wurde, sucht nicht die Republik. Für die große Immobilie wurden beinahe alle Anträge von der Gruppe um Erbenforscher Gruber und die deutsche Hoerner Bank, die auf diesem Gebiet tätig ist, gestellt. Mit Honoraren von einem Drittel des rückgestellten Werts gehören sie de facto zu den größten Erben, die einzelnen Anteile am Erbe des jüdischen Arztes sind großteils gering. Selbst die vier Kinder von Elizabeth de Rothschild – sie war ebenfalls eine Großcousine Fürths und konnte 1942 nach England flüchten, wo sie in die Rothschild-Familie einheiratete – kommen jeweils nur auf 0,544 Prozent. Nur wenige der Nachfahren versuchten, ihre Ansprüche ­allein durchzusetzen. Chris ­Andrews, Kalifornien, beklagte in einem „Presse“-Gespräch Druck durch ein „‚Holocaust-Business‘, ein Syndikat aus Banken, Juristen und Genealogen“: „Sie wollten mich vertreten und eine Menge Geld haben.“

Auch Lothar Fürths in Wien lebende Verwandte stellte ihren Anspruch ohne Einschaltung des „Syndikats“. In einem Schriftstück des Büros der Schiedsinstanz wird sie abschätzig als zusätzlich „aufgetauchte“ Erbin bezeichnet. Sie hat sich bisher der raschen Veräußerung des Palais widersetzt, die von der so genannten „Verkäufergruppe Lansky-Scheubrein“ namens 34 Erben betrieben wird. Die Wienerin beharrt auf tatsächlicher Restitution, nämlich Eintragung ins Grundbuch, vor einem Verkauf. Josef Aicher von der Schiedsinstanz meint zu dem Streit: „Natürlich ist eine Grundbucheintragung die sauberere Lösung.“ – Bereits im Jänner 2007 war ein Bieterverfahren veranstaltet worden, das eine erst knapp davor gegründete A. M. Alpha Verwaltungsgesellschaft mit 9,75 Millionen Euro Kaufpreis gewann. „Die Presse“ berichtete damals, das Objekt „wurde von ukrainischen Investoren ersteigert“.

Erbenforscher Gruber schickte der Familie der Erbin inzwischen die kryptische Mail-Botschaft: „Das Geschäft an sich ist sehr groß und frustrierte Partner im Grundstücksgeschäft sehr unangenehm.“ Ende des Vorjahres brachten schließlich zwei Miterben Klage gegen die Frau ein. Die beiden erwarten aus der mutmaßlichen Kaufsumme einen Anteil von 3,6 Millionen Euro. Das Anwaltsbüro Freimüller, Noll & Partner schreibt in der Klagsschrift: „Durch die Verweigerung der Unterschrift entsteht ihnen (an Zinsen, Anm.) daher ein Schaden von ca. 500 Euro täglich!!“ Bisher ist das Objekt wegen der Auseinandersetzungen um eine geordnete Übernahme noch gar nicht zurückgegeben. Erst im Februar heurigen Jahres wurde den Erben offiziell mitgeteilt: „Die Republik Österreich hat sich nunmehr entschlossen, jedem einzelnen Restitutionswerber … die Anteile einzeln zu retournieren.“

Fotos: Michael Rausch-Schott