Rückblick

Rückblick: Reform und Reförmchen

Reform und Reförmchen

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Auszug aus dem (ungeschriebenen) Steuerreform-Gesetz:
§1 „Auf eine weit reichende Entlastung des Steuerzahlers hat aus budgettechnischen Gründen möglichst bald eine Belastung zu folgen.“
§2 „Steuerentlastungen sind tunlichst vor Wahlterminen durchzuführen.“
§3 „Steuerliche Belastungen sind tunlichst nach Wahlterminen zu kommunizieren.“

Wir schreiben das Jahr 1989. Es ist das Jahr vor den Wahlen zum österreichischen Nationalrat. Unter Finanzminister Ferdinand Lacina tritt eine Steuerreform in Kraft. Sie bringt den Steuerzahlern eine Entlastung von insgesamt 15 Milliarden Schilling (1,09 Milliarden Euro). Möglich wird das durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 62 auf 50 Prozent, die Körperschaftsteuer wird von 55 auf 30 Prozent reduziert.

Im Wahljahr 1994 schlägt Lacina abermals zu: Mit einer neuerlichen Steuerreform werden die Gewerbesteuer, die zweiprozentige Lohnsummensteuer sowie die Vermögensteuer abgeschafft. Dafür wird die Körperschaftsteuer wieder auf 34 Prozent angehoben. Außerdem kommt es zu einer Erweiterung der Endbesteuerung bei Einkommen- und Erbschaftssteuer: 1993 war sie für Bank- und Wertpapierzinsen durch den Abzug der
22-prozentigen Kapitalertragsteuer eingeführt worden, nun werden auch Dividenden endbesteuert. Unterm Strich bleibt aber eine steuerliche Entlastung von 1,2 Milliarden Euro.
Auf Zuckerbrot folgt bekanntlich Peitsche – doch die darf ein anderer schwingen: 1996 ist Viktor Klima Finanzminister. Das Wahljahr ist passé, Zeit also für eine „Steuerreform“ vulgo „Sparpaket“: Es kommt zu Einschränkungen von vielen Steuerbegünstigungen, die Kapitalertragsteuer wird auf 25 Prozent erhöht, Energiesteuern werden eingeführt. Alles in allem bedeutet das Belastungen von insgesamt 3,3 Milliarden Schilling.

Dafür soll das gemeine Volk mit einer Steuerreform 2000 besänftigt werden. Sie wird – erraten – im Wahljahr 1999 beschlossen und bringt eine steuerliche Entlastung von 1,4 Milliarden Euro. Es kommt zur Senkung von Einkommensteuersätzen um jeweils einen Prozentpunkt. Karl Bruckner, Geschäftsführer der BDO Auxilia Treuhand GmbH, ist Mitglied der von Finanzminister Rudolf Edlinger zuvor ins Leben gerufenen Steuerreform-Kommission. Das Ergebnis dieser Arbeit ist für ihn eher ernüchternd: „Die Steuerreform war groß angekündigt worden“, erzählt er heute, „von uns hat es auch umfangreiche Vorschläge gegeben. Herausgekommen ist aber keine wirklich große Reform.“

Dafür folgt ein Jahr darauf gleich das nächste große Belastungspaket: Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 kommt es zu Einschränkungen bei steuerlichen Absetzmöglichkeiten, bei Verlustvorträgen und bei Rückstellungen. Die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Liegenschaften wird verdreifacht, die Stiftungsbesteuerung verschärft. Das Ausmaß der Belastungen: 2,1 Milliarden Euro.

Im Jahr 2002 kommt es zum Konjunkturbelebungsgesetz sowie zu steuerlichen Hochwasser-Hilfsmaßnahmen. Doch für Steuerexperten Bruckner ist klar: Die einzigen Steuerreformen, die diesen Namen auch wirklich verdienen, gab es unter Ferdinand Lacina. Bruckner: „Das waren wirklich große Reformen, die strukturell signifikant waren.“