Scheidung, aber richtig

Scheidung, aber richtig: Der ­Navigator für Scheidungswillige

Beziehungsende. Der ­Navigator für Scheidungswillige

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Karin F.*), heute 45, hatte lange nicht den Mut, sich von ihrem Mann, einem Scheidungsanwalt, zu trennen: „Ich dachte mir, der kennt jeden Trick. Darauf lasse ich mich gar nicht erst ein.“

Aus der Ehe, die insgesamt 20 Jahre dauern sollte, entstammen drei Kinder. Den schleichenden Alkoholismus ihres Mannes, seine notorische Tendenz zum Seitensprung steckte sie über Jahre weg. Ein juristischer Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Denn beide Vergehen würden nach dem Scheidungsrecht ausreichen, im Falle einer Klage den Mann schuldig zu sprechen. Nur: Auch schwerwiegendes Fehlverhalten ­unterliegt einer Verfristung von sechs ­Monaten. Schluckt der Partner das Fehlverhalten seines Gesponses, ohne eine Scheidungsklage zu erheben, kann man diese Eheverfehlungen bei einem späteren Verfahren nicht mehr geltend machen.

„Ich habe den großen Fehler gemacht, mich nicht zu erkundigen“, erklärt die seit acht Jahren geschiedene Geschäftsfrau heute, „der Leidensdruck war gegen Ende meiner Ehe so groß, dass ich nichts als meinen Frieden wollte und eine einvernehmliche Scheidung so schnell wie möglich ohne Rechtsbeistand durchgezogen habe.“

Eine einzige Bedingung stellte Karin F.:
„Es wurde außergerichtlich abgemacht, dass er das Privatschulgeld für unsere Kinder übernimmt und ich im Gegenzug dafür keine Alimente beanspruche.“ Als einer der Söhne an einer Prüfung nicht teilnehmen durfte, weil der Vater unangekündigt das Schulgeld nicht überwiesen hatte, platzte ihr der Kragen: „Erst dann bin ich zu einer Anwältin gegangen, die mich zuallererst gefragt hat, ob ich irgendwelche Leichen im Keller versteckt habe, weil ich diesen Mann so schütze. Heute kann ich nur jedem, der vor so einer Entscheidung steht, empfehlen, nicht Hals über Kopf aus einer Ehe zu galoppieren, sondern sich eingehend beraten zu lassen. Die drei Millionen Schilling, die ich in die Ehe als Geschenk meiner Eltern eingebracht habe, sind weg. Ich wollte nicht einmal mehr die gleiche Luft wie mein Mann einatmen, so groß war meine Abneigung.“ Ihr Fazit für Scheidungseinsteiger: Außergerichtliche Vergleiche vermeiden und nicht dem Irrglauben verfallen, man spare Geld, indem man auf Rechtsbeistand verzichtet.

Trennungstendenzen.
Die Tendenz, Ehen aufzulösen, hat abgenommen. Die Wirtschaftskrise scheint sich positiv auf die Scheidungsstatistik auszuwirken. Die aktuellen Scheidungserhebungen der Statistik Austria verbuchen einen Rückgang, ein Sinken der Trennungen ist seit der Höchstmarke von 2007 zu beobachten. Im Erhebungszeitraum 2009 wurde eine Scheidungsrate von nur 46 Prozent festgestellt, womit das Niveau vom Jahr 2004 erreicht wurde. Mit ins­gesamt 18.806 rechtskräftig geschiedenen Ehen verringerte sich die absolute Zahl um 895 oder 4,5 Prozent im Vergleich zu 2008. Den bisherigen Höchstwert markierte das Jahr 2007 mit 49,5 Prozent. Auch die Zeitdauer der der Scheidung vorangegangenen Ehen verlängerte sich beträchtlich: Ihre durchschnittliche Haltbarkeit stieg von 7,7 Jahren (1981) auf 10,1 Jahre. Insgesamt waren 38,5 Prozent aller geschiedenen Ehen kinderlos. Trennungswilliger als ein Kind scheinen zwei zu machen: Bei Eltern mit zwei Kindern (27,4 Prozent) steigt die Trennungsrate im Vergleich zu Ein-Kind-Familien um 2,3 Prozent. Auch in der Senioren-Altersklasse ist das Streben nach Veränderung augenscheinlich: Jedes neunte Paar tritt nach der Silberhochzeit vor den Richter; darunter auch zwölf Paare nach der goldenen Hochzeit. Das durchschnittliche Scheidungsalter bei Männern belief sich auf 42,9 Jahre; das der Frauen auf 40,3 Jahre.

Liebesfähigkeit.
Die sinkende Scheidungsrate ist allerdings kein Beweis dafür, dass ­Österreich in den letzten zwei Jahren liebesfähiger wurde. Durch die wirtschaftliche Verunsicherung und den Crash-Schock im September 2008 registriert die Scheidungsbranche eine größere Zögerlichkeit und Vorsicht, was das Scheidungsverhalten ­betrifft. Denn dass die Auflösung einer ökonomischen Gemeinschaft für beide Teile eine erhebliche Reduktion des Lebensstandards bedeutet, ist ein Faktum.

Experten schätzen den Verlust auf 33 Prozent; das ist gleichzeitig der höchste Prozentsatz, den man seinem allein oder überwiegend schuldigen Partner bei keinem eigenen Einkommen von dessen Nettoeinkommen abnehmen kann. Rosenkriege, wie man sie aus der Boulevardpresse kennt, haben längst Seltenheitswert. Der Kriegsschrei der gedemütigten Ivana Trump, deren Immobilientycoon-Gatte nach klassischem Muster mit einer ­erheblich jüngeren Blondine durchbrannte, „Don’t get mad, get everything!“, verpufft in der Unter- und Mittelschicht meist im Leeren. Denn selbst bei einem Schuldspruch für den Mann wegen Ehebruch wird das ­innerhalb der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Hausfrauen, die für die Familie ihren Beruf an den Nagel gehängt haben, besitzen ohnehin die schlechtesten Karten. „Die Ehe bedeutet längst keine Versorgung mehr“, erklärt die Wiener Scheidungsanwältin Andrea Wukovits. „Ich kann Frauen nur raten, sich nicht abhängig zu machen, sich auch in keine Teilzeitfalle zu begeben und voll erwerbstätig zu bleiben.“ Aufgrund der Pensionsreform schlägt sich Teilzeitbeschäftigung auch noch negativ auf den Ruhestand nieder.

Das seit 1978 unter Justizminister Christian Broda eingeführte Reformmodell der „einvernehmlichen Scheidung“ dominiert inzwischen die österreichische Rechtspraxis: 2009 wurden laut Statistik Austria 87,3 Prozent der Ehen nach diesem Prinzip ­geschieden.

„Ich will ihm nicht schaden“
, ist ein Satz, den Anwältin Wukovits, die auch eingetragene Mediatorin ist, sehr häufig von Frauen zu hören bekommt. Männer verfügen selten über dieses Bedürfnis der Rücksichtnahme. In ihrer Berufspraxis hat sie inzwischen folgende geschlechtsspezifische Strategie entwickelt: „Frauen schicke ich möglichst schnell vor Gericht. Dort sind sie sicherer. Denn sobald der Trennungsprozess eine Amtlichkeit erreicht, wirkt das auf aufgebrachte Männer deeskalierend. Da hören dann Psychoterror und Gewalt sehr schnell auf.“ Männern rät sie, eine Mediation zu ­besuchen: „Bei punktuellen Problemen wie Kinder und Besuchsrecht kann Mediation viel leisten. Wenn allerdings bei beiden Partnern emotionale Verhärtung eingetreten ist, wird es schwierig. Die Voraussetzung für das Gelingen ist die Bereitschaft von beiden, aktiv an einer Regelung zu arbeiten.“ Bei Unterhalts- und Vermögensstreitigkeiten hält Wukovits jedoch Mediation für ungeeignet, weil niemand in einer Mediation seine Einkommens- und Vermögenslage offenlege: „Dafür ist das Gericht der sinnvollere Austragungsort.“

Mediator als Dolmetscher.
Anzuregen wäre, so Wukovits, eine amerikanische Facette des Mediationsprinzips: Um emotional zu entladen, können in den USA die Anwälte mit dem Mediator kommunizieren und die zukünftigen Ex-Partner dabeisitzen. Das 1994 im Modellversuch gestartete Prinzip der Mediation setzt den ausgebildeten Mediator in die Position eines Dolmetschers und Vermittlers. Durchschnittlich reichen drei bis acht Sitzungen zur Konfliktregelung aus; der ungestützte Normaltarif beträgt zwischen 90 und 150 Euro. Im Falle von Niedrigeinkommen und vielen Trennungskindern werden Mediationsverfahren vom ­Familienministerium mit maximal 90 Euro pro Sitzung gefördert. Eine Paartherapie kann da durchaus noch beim „Austrocknen der Emotionen“ ergänzend wirken, so der Scheidungsanwalt Raimund Hora (siehe ­Interview). „Ich kann als Paartherapeutin keine Mediation ersetzen“, so die Ärztin und Psychotherapeutin Claudia Wille, „aber die Auflösung einer Ehe ist ein großer Einschnitt für beide. Man verliert ja nicht nur einen Partner, sondern auch Freunde, ein Zuhause und einen Lebensabschnitt.“ Um mit diesen Lebensumwälzungsprozessen fertigzuwerden, brauchen Betroffene oft zwei bis drei Jahre: „Das Ende bei einer Beziehung bedeutet auch einen hohen Stressfaktor, der sich oft in psychosomatischen Beschwerden niederschlägt. Wenn eine solche Situation paartherapeutisch begleitet wird, wird sie in jedem Fall weniger schmerzvoll, weniger mit eigenem Versagen assoziiert. Über ein Verständnis für den anderen und sich selbst gelingt es, die neue Lebenssituation anzunehmen.“

Selbst im Fall einer einvernehmlichen Scheidung kann der Streit um das Besuchsrecht zwischen den geschiedenen Ehepartnern noch zu einem heftigen Nachbeben führen. „Männer müssen davon ausgehen, dass bezüglich der Besuchsrechte von Kindern Frauen von einem Tag auf den anderen ihre Meinung völlig ändern können“, erzählt Scheidungsanwalt Raimund Hora aus seiner Berufspraxis, „das ist häufig völlig unabhängig von den Unterhaltszahlungen. Deswegen warne ich vor außergerichtlichen Vereinbarungen. Besser einmal ärgern als jeden Monat mehrmals.“

Eine leidvolle Erfahrung, die auch der Computerfachmann Helmut K.*) machen musste. Seine Tochter war zwei Jahre alt, als seine Frau sich von ihm trennte. Die Scheidung lief einvernehmlich. Die Besuchsregelung machten sich die Ex-Partner unterein­ander aus, eine gemeinsame Obsorge war vereinbart. Die Ex-Frau des selbstständigen Unternehmers besuchte eine Abendschule; das Mädchen verbrachte in der Regel acht Tage bei der Mutter und sechs Tage beim Vater. Als Helmut K. daraufhin eine Herabsetzung des mit 360 Euro festgesetzten Kindesunterhalts beantragte, eskalierte die ­Situation. „Ab dem Moment ging es los; meine Ex-Frau beantragte Einkommens-Gutachten, die mich eine Stange Geld kosteten.“ Nachdem sie die Abendschule beendet hatte, klagte sie auch auf eine Herabsetzung des Besuchsrechts und die alleinige Obsorge: „Meine Ex-Frau hat es dann vorgezogen, wechselnde Babysitter zu bezahlen, anstatt das Kind bei mir zu lassen.“ Helmut K. beantragte ein psychologisches Gutachten zum Preis von 2000 Euro, um die Innigkeit der Beziehung zu seiner Tochter zu dokumentieren: „Das war eine regelrechte Farce. In einem Zimmer musste ich vor einer gerichtlichen Gutachterin mit meiner Tochter mit fremdem Spielzeug spielen und wurde dann mit ‚mangelnder Empathie‘ beurteilt.“ Und das, obwohl die inzwischen achtjährige Tochter der Gutachterin mehrfach erklärt hat, dass sie gern viel Zeit mit ihrem Vater verbringen möchte und es „als ungerecht“ empfände, dass sie so viel mehr bei der Mutter wäre. Der mehrfachen Bitte um Mediation, um „diesen völlig blödsinnigen Streit, der alles andere als zum Wohl des Kindes war“, beizusetzen, kam die Mutter nicht nach: „Das interessierte sie einfach nicht, weil sie daraus erwachsende Nachteile befürchtete.“ Dreimal hatte die Mutter vergessen, das Kind vom Kindergarten abzuholen: „Da hat man ihr bei Gericht zwar die Rute ins Fenster gestellt und angedroht, dass unsere Tochter bei einem ähnlichen Vorkommnis zu Pflegeeltern gebracht werden wird, aber genützt hat mir das auch nichts. Man muss sich das vorstellen – zu Pflege­eltern statt zum eigenen Vater!“ Inzwischen muss sich Helmut K. schweren Herzens damit begnügen, sein Kind nur noch jedes zweite Wochenende zu sehen. Er hat sich inzwischen einer Wiener Selbsthilfegruppe für geschiedene Väter beim Wiener Sozialfonds (www.geschiedene-vaeter.org) angeschlossen: „Dort sitzen einige Fälle, die ihre Kinder überhaupt nicht mehr sehen können. Manchmal fühlt man sich als Mann von der Rechtsprechung so alleingelassen, dass man fast versucht ist, auf das Ganze zu pfeifen. Weil man emotional nicht mehr kann. Ich war schon fast so weit, aber ich kenne einige Väter, die wirklich das Handtuch geworfen haben.“ Der Kampf um das Kind, so Raimund Hora, „lohnt sich in der Regel für Väter nicht. Ich warne jeden, dass der Ausgang bei solchen Verfahren höchst ungewiss ist“.

Obsorgefragen.
„In solchen Fällen fände ich eine Mediation sinnvoll“, erklärt Andrea Wukovits. „Oft geht es gar nicht mehr um die Kinder, sondern nur mehr um Macht.“ Eine „zusätzliche Verschärfung“ trete natürlich bei „internationalen Causen“ auf, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt oder ins Ausland verzieht.

Verzweifelte Väter kann man, so Hora, allenfalls mit dem Faktor Zeit trösten: „Wenn die Kinder älter werden, tritt oft ein Sinneswandel ein.“ Wukovits fügt hinzu: „Gegen den Willen eines 14-jährigen Kindes wird wenig geschehen.“

Eine deprimierende Aussicht für viele Väter mit kleinen Kindern. Guido Löhnlein vom Verein „Väter ohne Rechte“ machte die Erfahrung, „dass Besuchsrechtsverfahren sich von sechs Monaten bis zu eineinhalb Jahren ziehen können. In dieser Zeit tritt vor allem bei kleinen Kindern bereits eine gravierende Entfremdung ein.“

Die Rechtsanwältin Helene Klaar erzählt vom anderen Extrem: „Unlängst hat sich ein junger Richter damit gebrüstet, dass er eine Mutter, die ihre Beugestrafen nicht einbringen konnte, ersatzweise zu Haft verdonnern wollte. Das Kind hatte sich brüllend geweigert, den Vater zu sehen. Die Besuchsbegleiterin hat das bezeugt. Wie absurd ist das denn, dass ein Kind lustig mit seinem Vater spielt, während die Mutter für einige Stunden hinter Gittern sitzt.“

Als Präventionsmaßnahmen für solche Schlammschlachten kann man, da sind sich die Experten einig, so früh wie möglich die Konflikte delegieren und die Angebote der Trennungsindustrie benutzen – von Rechtsexperten über Mediatoren bis zu Paartherapeuten, die in diesem Fall eine Art Abschiedsbetreuung machen. Die Wiener Ehe- und Familienberaterin Erika Plüchl rät sogar dazu, sich in der emotionalen Hochwetterlage, also bereits vor der Hochzeit, eingehend über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe zu informieren: „Wir haben einmal Seminare zu diesem Thema veranstaltet. Allerdings wurden die leider kaum von jemandem besucht. Denn Trennung wollen sich die Paare in diesem Liebesstadium nicht einmal vorstellen.“

Mitarbeit: Tina Goebel

Angelika   Hager

Angelika Hager

leitet das Gesellschafts-Ressort