Schießen und mauern

Schießen und mauern: Der seltsame Umgang mit dem Tod eines 14-Jährigen

Der seltsame Umgang mit dem Tod eines 14-Jährigen

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Warum haben die Polizisten kein Licht gemacht oder wenigstens ihre Taschenlampen eingeschaltet? War­um kamen sie nur zu zweit? Warum haben sie geschossen? Und warum gleich mehrmals? Der tödliche Polizeieinsatz in einem Kremser Supermarkt wirft eine Menge Fragen auf. Vielleicht wird es irgendwann plausible Antworten geben. Aber besonders gut sieht es für die beiden Beamten derzeit nicht aus. „Wenn sich ausgebildete Polizisten gegen Jugendliche mit einem Schraubenzieher nicht anders zu helfen wissen, als sie zu erschießen, dann schreit das nach Konsequenzen“, fasste der Grüne Peter Pilz die Sachlage gewohnt pointiert zusammen.

Was sich in den Morgenstunden des 5. August vor dem Fleischlager des Merkur-Marktes im Detail abgespielt hat, ist bis jetzt nicht klar. Der 14-jährige Florian P. und sein zwei Jahre älterer Freund Roland T. hatten den Rollbalken einer Laderampe aufgezwängt und damit den stillen Alarm ausgelöst. Kurz vor drei Uhr erreichten zwei Polizisten – ein Mann und eine Frau – den Tatort, sahen sich den zwei maskierten Einbrechern gegenüber und gaben drei Schüsse ab. Florian P. wurde in den Rücken getroffen und starb eine Stunde später im Krankenhaus. Sein Freund erlitt Schusswunden an beiden Oberschenkeln. Die zwei Einbrecher waren nur mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke bewaffnet. Was die Beamten an ihnen so bedrohlich fanden, dass sie sofort zu den Waffen griffen und losfeuerten, wird hoffentlich das Gericht klären.

Lange bevor es so weit ist, sorgt allerdings der Umgang von Justiz und Exekutive mit diesem Fall für heftiges Unbehagen. Um Aufklärung des Sachverhalts scheint es nicht in erster Linie zu gehen. Stattdessen wird gemauert und verzögert, was die Bürokratie hergibt: Die zwei involvierten Polizisten konnten drei Tage lang nicht vernommen werden, weil sie angeblich zu traumatisiert waren. Der 16-jährige Bub, der den Tod seines Freundes mitansehen musste und schwer verletzt wurde, erschien den Ermittlern dagegen fit genug, um gleich mehrfach zur Aussage gebeten zu werden. Über Roland T. wurde umgehend die Untersuchungshaft ­verhängt, obwohl weder Verdunkelungs- noch Wiederholungsgefahr besteht; er hat gestanden und könnte mit Schusswunden in beiden Beinen derzeit nur mittels Rollstuhl auf Beutezug gehen. Von seiner Verhaftung profitiert nicht die Allgemeinheit, sondern ausschließlich die Polizei: Hinter Gittern kann der junge Mann nämlich keine Interviews geben.

Roland Scherscher, Sprecher des Landespolizeikommandos Niederösterreich, wollte am Mittwochabend in der „Zeit im Bild“ noch nicht bestätigen, dass Florian P. durch einen Schuss in den Rücken getötet worden war: „Es gibt nach wie vor kein medizinisches Gutachten.“ Dass am Tatort drei Schüsse gefallen waren, konnte er erst am Freitag zweifelsfrei sagen. Natürlich geht es im richtigen Leben nicht so fix zu wie bei den „CSI“-Kollegen im Fernsehen. Aber das Offensichtliche sollte sich auch in Krems ein wenig flotter herausfinden lassen.

Deutlich lieber als über die Schießerei sprach Scherscher in den vergangenen Tagen über einen dritten Komplizen der zwei Einbrecher, der am Freitag auch gefasst wurde. Ein reines Ablenkungsmanöver: Florian P. und Roland T. haben bei ihrem Einbruch nicht mehr Sachschaden angerichtet als ein durchschnittlicher Fahrraddieb. Die Ausforschung ihres kriminellen Netzwerks müsste also nicht oberste Priorität genießen.

Den genauen Ablauf der Amtshandlung im Supermarkt blieb die Polizei bisher schuldig. Warum die zwei Beamten überhaupt das Geschäft betraten, anstatt – wie in solchen Fällen eigentlich vorgeschrieben – Verstärkung anzufordern und die Ausgänge zu sichern, ist nach wie vor nicht geklärt. Deutlich großzügiger geht die Staatsanwaltschaft mit Informationen über die zwei Einbrecher um. Sie seien amtsbekannt, hieß es schon in ersten Stellungnahmen. Friedrich Kutschera von der Staatsanwaltschaft Krems weiß noch mehr: „Er (gemeint ist Roland T., Anm.) hat zwei einschlägige Vorstrafen, denen eine Vielzahl von Delikten zugrunde liegt, und wurde erst vor kurzer Zeit aus der Haft entlassen.“

Es ist billig, am Schreibtisch, im Gastgarten oder beim Fernsehen auf der Wohnzimmercouch über die unfähige Polizei zu schwadronieren. Wie es sich anfühlt, mitten in der Nacht zwei vermummten Gestalten mit unklaren Absichten gegenüberzustehen, weiß wohl nur, wer schon einmal in einer ähnlichen Situation war. Polizisten werden dafür geschult. Aber ein hoher Adrenalinpegel lässt sich nicht simulieren, und kein Trockentraining kann den Ernstfall abbilden.

Zu Fehleinschätzungen mit katastrophalen Folgen kann es in solchen Ausnahmesituationen jederzeit kommen. Die Frage ist dann nur, wie der Rechtsstaat damit umgeht. Die heimische Polizei sei keineswegs schießwütig, meint Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich. Aber wenn etwas passiert, würden seiner Meinung nach die falschen Konsequenzen gezogen – nämlich gar keine. „Meistens gibt es weder disziplinäre noch gerichtliche Folgen für die Polizisten“, sagte Patzelt.

Von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde etwa das Verfahren gegen jenen Beamten, der im Jänner 2004 den offenbar psychisch gestörten Milchlieferanten Nicolae J. erschossen hatte. Der Unabhängige Verwaltungssenat sah das ganz anders und beurteilte den Waffengebrauch als „weder maßhaltend noch verhältnismäßig und daher unzulässig“. Vor Kurzem eingestellt wurde auch das Verfahren gegen einen Polizisten, der im April 2008 auf einem Parkplatz der Wiener Außenring-Schnellstraße einen Rumänen erschossen hatte. Die Umstände dieses Vorfalls sind nach wie vor dubios: Die österreichischen Polizisten waren in Zivil, der Rumäne als falscher Polizist verkleidet. Angeblich soll der Mann mit dem Motorrad auf die Beamten zugefahren sein. Diese fühlten sich bedroht und schossen.
Für Aufregung sorgte seinerzeit nicht nur der Vorfall selbst, sondern auch die Reaktion des niederösterreichischen Landeshauptmanns darauf. Erwin Pröll zeigte sich nämlich recht angetan über die Ballerei auf seinem Hoheitsgebiet: „Ich sehe ein Signal weit über Österreich hinaus, das besagt, wer in Niederösterreich etwas anstellt, der muss eben auch mit dem Schlimmsten rechnen.“

Gesagt hat Pröll das in der „Kronen Zeitung“, zu deren Blattlinie diese Einschätzung perfekt passt. Das Massenblatt pflegt Polizisten bei Schusswaffengebrauch grundsätzlich freizusprechen. Motto: Wird schon nicht den Falschen erwischt haben. Der aktuelle Fall in Krems trieb den „Krone“-Kolumnisten Michael Jeannée wieder einmal zur Höchstform auf tiefstem Niveau. „Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben“, schrieb er am Freitag. Weiter unten im Text blitzt dann noch die Enttäuschung darüber durch, dass es sich bei den Einbrechern „nicht um tschetschenische Killer oder weißrussische Rambos handelte“.

Ein toter österreichischer Teenager sorgt eben doch für
etwas mehr Erklärungsbedarf als ein ausgewachsener Asyl­werber. Das Innenministerium hat mittlerweile immerhin so etwas wie Beileid ausgedrückt. Es sei „sehr bedauerlich, wenn bei einem Polizeieinsatz ein Todesopfer zu beklagen ist“, hieß es aus dem Büro von Ministerin Maria Fekter. Ein Parteikollege, ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl, warnte davor, den Fall politisch zu missbrauchen. Wenigstens einen kleinen Vorstoß in diese Richtung konnte sich die SPÖ allerdings nicht verkneifen. Ihr Sicherheitssprecher Otto Pendl begründete den tragischen Fall allen Ernstes mit dem Stellenabbau bei der Exekutive, den frühere Regierungen zu verantworten hätten. „Anders ist es nicht zu erklären, dass zwei Beamte sich genötigt sehen, wegen eines Einbruchsdelikts von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“, glaubt Pendl. Der Merkur-Markt in Krems hat seit Mittwochnachmittag wieder geöffnet. Für alle anderen geht das Leben ja weiter.

Rosemarie Schwaiger