Schlag den Staat

Schlag den Staat: Geschäftsmodell Klage

Recht. Immer öfter strengen Konzerne Klagen gegen Staaten an - zulasten der Demokratie

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Ecuadors Präsident Rafael Correa ist selten um deutliche Worte verlegen. Auch kürzlich spuckte er Gift und Galle: Keinen Penny werde sein Land an dieses „ausbeuterische Unternehmen“ zahlen. Schließlich habe es den Staat „bewusst betrogen“. ­Adressat der Brandrede war Occidental Petroleum (Oxy). Mit dem US-Ölkonzern, der seit den neunziger Jahren im ecuadorianischen Amazonasgebiet Erdöl gefördert hatte, steht Correa seit Längerem auf Kriegsfuß. Anlass für den jüngsten Ausbruch: Ein internationales Schiedsgericht hatte Ecuador im ­Oktober zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1,8 Milliarden Dollar verurteilt. Das Urteil lässt nicht nur Correas Puls hochschnellen. Auch unter Nichtregierungsorganisationen rund um den Globus ist es heftig umstritten. Für das zweitärmste Land Südamerikas ist das eine enorme Summe. Sie entspricht immerhin rund 2,7 Prozent des ecuadorianischen Bruttoinlandsprodukts eines Jahres.

Dem Schiedsspruch war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. 2006 hatte Oxy Firmenanteile vertragswidrig – und ohne die ecuadorianische Regierung entsprechend zu informieren – an ein ausländisches Unternehmen weiterverkauft. Ecuador nahm dies zum Anlass, den Ölfördervertrag mit dem US-Konzern zu kündigen. Dass das Land das Unternehmen längst loswerden wollte, war kein Geheimnis. Stämme der Amazonas-Indianer hatten wiederholt gegen den Konzern protestiert, dem sie massive Umweltverschmutzung und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Auf Kosten der Umwelt
Umso größer die Empörung, dass nun einem Unternehmen Kompensation ­zugesprochen wurde, das in der Vergangenheit seine Profite auf Kosten der ­Umwelt und der indigenen Bevölkerung lukrierte.
Das Beispiel ist kein Einzelfall. So genannte Investor-Staat-Klagen verzeichnen eine bemerkenswerte Konjunktur. Immer häufiger strengen Unternehmen Verfahren gegen Regierungen an, wenn sie ihre Gewinne geschmälert sehen. Eine problematische Entwicklung, die auf Kosten der Bürger und Steuerzahler geht. Mehr noch, sie beeinflusst demokratische Entscheidungen und gefährdet die Souveränität der betroffenen Staaten, wie eine aktuelle Studie zweier europäischer Think Tanks aufzeigt. Außerdem, so machen Corporate Europe Observatory und Transnational Institute deutlich, hat sich hier ein Milliardengeschäft für die Rechtsbranche aufgetan, die ein massives Interesse daran hat, dieses immer weiter anzuheizen.

Möglich werden solche Verfahren durch so genannte Investitionsschutzabkommen. Ein Begriff, der, so sperrig und unsexy er auch klingt, in den Führungsetagen transnationaler Konzerne und internationaler Anwaltskanzleien durchaus feuchte Träume zu verursachen vermag.

+++ Lesen Sie hier: Österreich wurde bisher noch nie auf Basis bilateraler Inves­titionsabkommen geklagt +++

Den ersten „bilateralen Investitionsvertrag“ (BIT) haben Deutschland und Pakis­tan bereits im Jahr 1959 unterzeichnet. Richtig in Mode kamen sie dann in den achtziger und neunziger Jahren. Kaum ein Staatsbesuch, der ohne die Unterzeichnung eines BIT auskam. Meist zwischen einem Industriestaat und einem Entwicklungsland abgeschlossen, wurden sie einst eingeführt, um die Investitionen von Unternehmen im Ausland vor dem willkürlichen Zugriff des Gastlandes zu schützen. Letzteres verpflichtet sich zur fairen Behandlung der Investoren und zu Entschädigungszahlungen im Fall von Enteignungen. Dem Investor wird das Recht eingeräumt, das Gastland bei Verstößen vor einem internationalen Schiedsgericht zu klagen. In der Hoffnung, für ausländische Investitionen attraktiver zu werden, waren und sind Entwicklungsländer zu den Zugeständnissen bereit.
Prinzipiell also keine schlechte Sache, doch die Idee wird zunehmend pervertiert. Inzwischen existieren weltweit über 3000 solcher bilateralen Investitionsschutzabkommen. „Das ist höchst ineffizient und intransparent“, kritisiert Christian Bellak vom Institut für Volkswirtschaftspolitik an der WU Wien. „Jedes Abkommen unterscheidet sich im Detail inhaltlich vom anderen. Da braucht es Heerscharen von Juristen, um damit umzugehen.“

Klagen stark zugenommen
Die Zahl der Klagen ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen: 1996 ­lagen der Schiedsstelle der Weltbank, der ICSID (Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten), gerade einmal 38 Fälle vor, Ende 2011 waren es schon 450.

Das Investitions-Schiedswesen gilt als das am schnellsten wachsende Gebiet im internationalen Recht. Und als eines der lukrativsten.
Dominiert wird es von internationalen Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer oder King & Spalding, aber auch österreichische Sozietäten wie Wolf ­Theiss und Schönherr Rechtsanwälte praktizieren in diesem Feld.

Die Anwälte ermuntern Konzerne in aller Welt nachgerade dazu, Regierungen zu verklagen. Rechtlich legitim, doch moralisch bedenklich, machten etwa Anwälte der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton im Sommer vergangenen Jahres in einem Kommentar in der Tageszeitung „Die Presse“ Werbung für Schiedsklagen gegen Umbruchsstaaten des arabischen Frühlings. Was zu der paradoxen Situation führen könnte, dass ein Land, welches sich zur Demokratie öffnet, jene Unternehmen entschädigen muss, die zuvor das diktatorische Regime unterstützt haben. Die ersten Klagen sind bereits eingebracht.

„Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist weder gerecht noch unabhängig“, moniert Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory, eine der Studienautorinnen. Denn die Wahl des Schiedsgerichts obliegt dem klagenden Investor. Die Bestellung der Richter erfolgt zu zwei Dritteln durch die Streitparteien. Eberhardt weist auf Interessenkonflikte hin: Ohne Weiteres könne ein Jurist in einem Verfahren als Schiedsrichter fungieren und im nächsten als Anwalt einer Partei auftreten, bei dem ihm das zuvor gefällte Urteil zugutekommt.

"System hat sich bewehrt"
Fast 70 Prozent aller Fälle werden nach den ICSID-Regeln abgewickelt – und die gelten gemeinhin als recht investorenfreundlich. „In zwei Drittel der Verfahren entscheiden die Schiedsgerichte zugunsten des beklagten Staats“, meint indes Christoph Schreuer, der einerseits als Professor für Völkerrecht an der Universität Wien lehrt, andererseits als Jurist für die österreichische Großkanzlei Wolf Theiss tätig ist. Er sollte es wissen, gehört er doch außerdem zum elitären Kreis jener Juristen, die als Schiedsrichter weltweit im Einsatz sind. „Die Kritik kann ich nicht nachvollziehen, das System hat sich bewährt“, meint Schreuer. Nachprüfen lässt sich das freilich nicht. Die Prozesse finden hinter verschlossenen Türen statt, nicht einmal das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Dabei betreffen sie ausnahmslos immer öffentliches Interesse. Schließlich sind es die Steuerzahler, die bei einer allfälligen Verurteilung für die Kosten aufkommen müssen.

Zunehmend werden Investitionsschutzabkommen von Unternehmen genutzt, um demokratische Entscheidungen von Zielländern immer dann zu beeinflussen, wenn sie der Meinung sind, dass diese ihren Gewinnen schaden könnten. Denn Investoren können nicht nur bei direkten Enteignungen Kompensationszahlungen fordern. Die Abkommen kennen auch den Begriff der indirekten Enteignung. In einer breiten Rechtsauslegung werden darunter erhöhte Steuern, verschärfte Umweltgesetze oder strengere Sozialgesetze verstanden. Und oft reicht schon die Androhung einer Klage, um Regierungen einknicken zu lassen. Kanada beispielsweise habe seine geplanten, äußerst strengen Gesetze zum Nichtraucherschutz enorm verwässert, nachdem die großen Tabakkonzerne angekündigt hatten, Kompensation zu suchen, berichtet Eberhardt.

Gerade bei Gesetzesänderungen im Bereich des Umweltschutzes, des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherheit bieten sich findigen Anwälten immer wieder Möglichkeiten, im Sinne ihrer Klientel aktiv zu werden.

Und auch wenn sich knapp ein Drittel aller beklagten Staaten in Südamerika befindet, heißt das nicht, dass nur Entwicklungs- und Transformationsländer von solchen Verfahren betroffen wären. „Österreich kann das auch jederzeit passieren“, warnt Elisabeth Beer, Expertin der Abteilung EU und Internationales der Arbeiterkammer, mit Verweis auf das Beispiel Deutschland. Bereits zweimal zerrte der schwedische Energiekonzern Vattenfall den deutschen Staat vor ein Schiedsgericht. 2009 befand er die Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk unangemessen strikt. Man einigte sich außergerichtlich, nachdem Deutschland zugesagt hatte, die Auflagen zu lockern. Im aktuellen Verfahren fordert Vattenfall 3,7 Milliarden Euro für Erträge, die wegen des deutschen Atomausstiegs ausfallen.

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

ist Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von "Vorsicht, heiß!", dem profil-Klimapodcast (@profil_Klima).