Verbindung abgebrochen

Sekretär von Martin Graf wurde von seiner Burschenschaft ausgeschlossen

Affäre. Der Sekretär von Nationalratspräsident Martin Graf wurde von seiner Burschenschaft ausgeschlossen

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So etwas war in der 150-jährigen Geschichte der „B! Silesia“ noch nie vorgekommen: Hubert Keyl, einer ihrer Recken, hatte nebst weiteren Verstößen gegen die strammen Mitgliederpflichten der schlagenden Verbindung einem „Bundesbruder“ mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht, sollte dieser vor einem internen, gegen Keyl einberufenen Schiedsgericht nicht auf eine belastende Aussage verzichten.
Die Verhandlung fand am 10. Juni dieses Jahres in den Silesia-Räumlichkeiten in der Wiener Strozzigasse 36 statt, und Hubert Keyl, angeklagt des unehrenhaften Verhaltens in mehreren Punkten, wurde für schuldig befunden. Das Schiedsgericht empfahl dem „Konvent“ (Vorstand) der Silesia, Keyl auf Lebenszeit aus der Verbindung auszuschließen. Der Konvent aber setzte noch einen drauf und verhängte die Höchststrafe: die „c.i.-Chassierung“ (siehe Kasten). Im pathetischen Gestus des späten 19. Jahrhunderts, der Gründungszeit der Verbindung, wurde die „Entlassung auf Lebenszeit und in Schande“ verkündet. Das Urteil gleicht einer Verbannung Keyls aus dem gesamten Korporiertenkreis und bedeutet, dass es auch Mitgliedern aller anderen Burschenschaften ab sofort untersagt ist, mit dem ehrlosen Aussätzigen auch nur zu verkehren. Keyl forderte „Genugtuung für die Beleidigung“ durch das Urteil (eine Art Berufung) und wurde abgewiesen.

Auch wenn Keyl selbst damit leben kann, bleibt die Frage, ob der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf und die FPÖ damit leben können werden. Denn Hubert Keyl ist Grafs persönlicher Referent und FPÖ-Mitglied. Graf aber ist auch Mitglied der schlagenden Verbindung Olympia, und fast alle FPÖ-Mitglieder sind „Bundesbrüder“ in verschiedenen schlagenden Verbindungen. Auf die Frage von profil, was Olympia-Burschenschafter Martin Graf mit einem persönlichen Referenten anfangen kann, mit dem er nicht mehr verkehren darf, antwortete er nicht. Er ließ über seinen Pressesprecher etwas ausrichten, wonach nicht gefragt wurde: Es handle sich um eine Privatsache Keyls, und dieser befinde sich nicht im öffentlichen Interesse. Hubert Keyl bekundete zunächst Bereitschaft zu einem profil-Gespräch, war dann aber dauerhaft unerreichbar.

Pechsträhne.
Seine Pechsträhne begann am 12. März dieses Jahres bei einer Fete, die von Silesia im Rotlicht-Tempel Pour Platin am Wiener Gürtel ausgerichtet worden war (profil 17/10). Gegen drei Uhr morgens eskalierte das Gelage. Keyls Ehefrau Elisabeth, eine wasserstoffblonde Sekretärin von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, saß auf der Bar und wurde von wankenden Partytigern heftig umschwärmt. Hubert Keyl wollte das nicht mehr mitansehen und griff ein. Das dar­-auf einsetzende Handgemenge zwischen den beiden Eheleuten wurde von zahlreichen Augenzeugen beobachtet. Nun angelten sich die Hünen von der Security des Pour Platin Hubert Keyl, um für Ruhe zu sorgen. Doch Keyl machte einen schweren Fehler: Er ging auf die stämmigen Aufpasser los und wurde brutal zusammengeschlagen. Mit mehreren Gesichtsbrüchen musste er zwei Wochen lang im Wiener AKH stationär behandelt werden. Außer sich vor Wut über das Vorgehen der Aufpasser rief Gattin Elisabeth Keyl einen guten Freund zu Hilfe: den Rechtsradikalen Gottfried Küssel. Doch auch dieser konnte nichts ausrichten und zog nach kurzer Zeit wieder ab.
Nach einer Phase der Ausnüchterung nahm ein Gremium von Silesia „Ermittlungen“ auf. Keyl behauptete, seine Frau nicht geschlagen zu haben und völlig schuldlos verprügelt worden zu sein. Zahlreiche Zeugen, „Bundesbrüder“ (Silesia-Mitglieder) sowie „Korporierte“ (Mitglieder anderer Burschenschaften), aber auch „Unabhängige“ widersprachen Keyls Angaben und gaben Gegenteiliges zu Protokoll. In einer Sitzung am 19. April beschloss der Silesia-Konvent dann, ein internes Schiedsgericht einzuberufen, das aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden „Richtern“ besteht. Sowohl der „Angeklagte“ Hubert Keyl wie auch die „Anklägerin“ Silesia wurde von je einem internen „Anwalt“ vertreten. Die ­Verhandlung wurde für den 10. Juni anberaumt.

Zeugen beeinflusst?
Im Vorfeld passierten merkwürdige Dinge. Der Zeuge Patrick Blackmore, Silesia-Mitglied und enger ­parlamentarischer Mitarbeiter von Ewald Stadler, hatte in seiner ersten Einvernahme Hubert Keyl belastet. Später erzählte Blackmore einem Bekannten von einem Gespräch mit Ewald Stadler, in dem Stadler zu Blackmore gesagt haben soll, er könne „doch nicht den Hubert belasten“, vorher solle er „ausspringen“, also aus der Burschenschaft austreten. Blackmore ist schließlich noch vor der Verhandlung „ausgesprungen“, indem er schriftlich seinen Austritt erklärte.

Mehrere Zeugen sagten aus, von Keyl im Vorfeld der Verhandlung dahingehend unter Druck gesetzt worden zu sein, ihre belastenden Aussagen zu ändern. Manche behaupteten gar, bedroht worden zu sein. Nach der Verhandlung am 10. Juni kam das Schiedsgericht zu der Ansicht, dass der Beschuldigte „für alle Zeiten für die Silesia untragbar geworden ist“. Zwei Wochen später, am 28. Juni, verhängte der Konvent die Höchststrafe: „Ausschluss in Unehren“. Keyl hat danach noch ein „Ehrengericht“ angerufen, dessen mögliche Sprüche aber keinerlei Auswirkung auf das ergangene Urteil haben.

Das war Keyls Ende als Burschenschafter.
Vor seiner „Silesia-Karriere“ war er Mitglied der Burschenschaft Albia gewesen, aber auch dort ausgeschlossen worden. „Dimission in perpetuum“ (Ausschluss auf Dauer, aber nicht unter Absprechung der Ehre) lautete das Urteil damals. Man hatte Keyl vorgeworfen, dauerhaft gegen eigene Bundesbrüder intrigiert und vor Gremien der Burschenschaft Unwahrheiten aufgetischt zu haben.