Soldaten, Juden, Trümmerfrauen

Soldaten, Juden, Trümmerfrauen

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Zuerst das Wichtigste: Die Bundesregierung hat mit dem Versöhnungsfonds für Zwangsarbeiter, mit dem Entschädigungsfonds für während der NS-Zeit beraubte Juden und mit der nun unter Dach gebrachten Einigung über die Reparationszahlungen an die Israelitische Kultusgemeinde gute Arbeit geleistet. Dass ausgerechnet eine Regierung mit Beteiligung der FPÖ ein solches Werk zustande brachte, ist nur folgerichtig: Bundeskanzler Wolfgang Schüssel musste seine irritierende Allianz mit der größten rechtspopulistischen Partei Europas vor der internationalen Öffentlichkeit legitimieren. Mit der Komplettierung des Pakets für die NS-Opfer haben er und der auf diesem Gebiet recht aktive Nationalratspräsident Andreas Khol nun ein beachtenswertes Zeichen gesetzt.
Und dennoch bleibt ein Nachgeschmack.

Er betrifft, erstens, die Israelitische Kultusgemeinde selbst. Deren Vorsitzender Ariel Muzicant hatte von Beginn an darauf bestanden, auch die Kultusgemeinde müsse für die gewaltigen Zerstörungen und Enteignungen ihres Eigentums während der NS-Herrschaft finanziell entschädigt werden. Ein legitimes Anliegen, mit dem Muzicant vorerst auf wenig Entgegenkommen stieß. Um ihre Forderungen zu untermauern, trat die Kultusgemeinde bei mehreren in den USA anhängigen Sammelklagen als so genannter „amicus curiae“ auf und hielt diese am Laufen. Die Bundesregierung wollte freilich verständlicherweise erst dann mit der Auszahlung der 210 Millionen Dollar an die einzelnen NS-Opfer beginnen, wenn Rechtssicherheit hergestellt ist, gerichtliche Streitigkeiten also auch pro futuro beigelegt sind.

Mit anderen Worten: Die Kultusgemeinde verhinderte fast drei Jahre lang die finanzielle Entschädigung für tausende hochbetagte Opfer, um auch selbst einen Anteil zu bekommen. Letztlich mit Erfolg: Hätte Muzicant nicht zu diesem fragwürdigen Mittel gegriffen, wäre seiner Organisation das geraubte Gut wohl nie mehr ersetzt worden.

In der Öffentlichkeit gab die Kultusgemeinde allerdings ein denkbar schlechtes Bild ab, weil sie ihre Aktionen nicht ausreichend erklärte. Trotzig verwies man auf eine nie veröffentlichte Historikerstudie aus dem Jahr 2001, in welcher der geraubte und zerstörte Besitz beziffert worden sei. Die Forderungen an die Bundesregierung seien ohnehin nur ein Bruchteil davon. Schmecks.

Diese kommunikative Faulheit ist in hohem Maße unklug, weil solche Entschädigungszahlungen einen wichtigen Teil ihres Zwecks nur dann entfalten können, wenn sie von einem politischen Erkenntnisprozess begleitet sind. Dazu hat die Kultusgemeinde denkbar wenig beigetragen.

Wie wichtig ein solcher Prozess gewesen wäre, sieht man an der zweiten Quelle des unguten Nachgeschmacks – der Vorgangsweise der Bundesregierung. Offenbar um die FPÖ und später das diesbezüglich natürlich gleich gestrickte BZÖ nicht zu überfordern, wurde jede einzelne Maßnahme der Regierung „entschärft“. Als man den Zwangsarbeiterfonds einrichtete, bekamen auch ehemalige Wehrmachtssoldaten, die in Kriegsgefangenschaft waren, eine kleine Summe; jetzt, da endlich die Entschädigung der beraubten Juden ansteht, sollen auch die so genannten „Trümmerfrauen“ finanziell abgefunden werden, wenn sie bis 1950 mindestens ein Kind geboren haben.

Damit wird der wichtigste Gedanke der Entschädigungszahlungen allerdings demoliert – nämlich jener, dass die Republik Verantwortung für die auch von Österreichern begangenen Untaten in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft übernimmt.

Die politische Botschaft, die von der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen in ein solches Wiedergutmachungssystem ausgeht, lautet: Alle Opfer sind gleich – egal, ob Wehrmachtssoldaten oder Ausgebombte, KZ-Häftlinge oder Emigranten. Es war Krieg, jeder hatte ein schweres Schicksal zu tragen, jeder hat Anrecht auf Entschädigung.

Was so natürlich nicht stimmt. Wie ist das zum Beispiel mit jener späteren „Trümmerfrau“, die sich vielleicht wenige Jahre zuvor in der Wohnung der vertriebenen oder ins Konzentrationslager verschleppten jüdischen Nachbarn gütlich tat, wie es tausendfach vorkam? Muss auch sie entschädigt werden? Und gerade unter denen, die erst spät aus der Kriegsgefangenschaft heimkehrten, befanden sich viele, die in SS-Einheiten in der Sowjetunion Massaker angerichtet hatten. Sind auch sie gleichwertige, entschädigungswürdige Opfer?

Wer von einem so breiten Opferbegriff ausgeht, begibt sich in gedankliche Nähe des unseligen BZÖ-Bundesrats Siegfried Kampl und seiner These von der „Nazi-Verfolgung“, die im Nachkriegsösterreich „mit voller Brutalität“ durchgeführt worden sei. Schon wieder Opfer.

Trotz alledem: Die Vorgangsweise der Regierung in dieser Frage war – alles in allem genommen – anständig. Und das soll auch einmal gesagt werden.