Sterbehilfe... oder Mord?

Sterbehilfe... oder Mord? Aktive Euthanasie wird in Österreich zum brisanten Thema

Aktive Sterbehilfe wird auch in Österreich zum Thema

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Seinen klapprigen VW-Bus parkt er gleich gegenüber dem Redaktionsgebäude. Aus dem Fond des Wagens, wo er auf einer Matratze die Nacht verbracht hat, holt der pensionierte Salzburger Lungenfacharzt Helmut Wihan zwei Reisetaschen mit Unterlagen, um zu belegen, dass er viele seiner Patienten unentgeltlich behandelt habe. Und dieses „doppelte Helfersyndrom“, wie er es nennt, werde ihm jetzt zum Verhängnis.

Wihan, 67, saß im Jahr 2006 wegen des Verdachts der aktiven Sterbehilfe drei Wochen lang in Untersuchungshaft. Er hatte gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ zugegeben, dass er in der Nacht zum 14. Juni 2006 einer 70-jährigen Frau in deren Haus in Obertrum „Sterbehilfe aus Mitleid“ geleistet habe. Nun klagt ihn die Salzburger Staatsanwaltschaft wegen Mordes an. Im profil-Gespräch erzählt Wihan mit Tränen in den Augen, wie ihn die schwer kranke und völlig verzweifelte Frau, eine langjährige Freundin seiner Familie, wiederholt gebeten habe, ihr zu helfen. Und er habe diesem Wunsch entsprochen, „weil ich Menschen immer geholfen habe“.

Der Fall des Salzburger Mediziners ist der jüngste aus einer Reihe von Sterbehilfefällen, die in den vergangenen Wochen und Monaten die Medien beschäftigten. Im Oktober des Vorjahres wurde ein 56-jähriger Projektleiter aus Seeboden am Millstätter See von einem Klagenfurter Gericht „wegen entschuldbaren Notstands“ vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord freigesprochen. Der Mann hatte mitansehen müssen, wie seine Frau durch fortschreitenden Muskelschwund einem langsamen Erstickungstod entgegenging. Schließlich begleitete er seine Frau auf deren Wunsch zu einem Sterbehilfeverein in die Schweiz, wo die Beihilfe zum Selbstmord – allerdings unter strengen Auflagen – erlaubt ist. Um der „Euthanasie nicht Tür und Tor zu öffnen“, hatte der österreichische Staatsanwalt gegen das Urteil zunächst Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, führte aber sein Vorhaben nicht aus, nachdem die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung vorlag.

Und erst im vergangenen März wurde bekannt, unter welchen Umständen der Schauspieler Herbert Fux aus dem Leben schied: Er war schon jahrelang Mitglied des Schweizer Sterbehilfevereins „Dignitas“ gewesen. Nach mehreren Operationen und rapider Verschlechterung seines Gesundheitszustandes suchte er im März 2007 den begleiteten Freitod in der Schweiz. Seine Memoiren, die er in den Wochen zuvor auf Band gesprochen hatte, sollten nach seinem Willen erst ein Jahr nach seinem Tod erscheinen, in dem Buch „Herbert Fux – Wiederkehr und Abschied“. Auf ähnliche Weise wie Fux sollen nicht nur der deutsche SPD-Politiker Peter Glotz, sondern auch Kurt Falk, der ehemalige Hälfte-Eigentümer der „Kronen Zeitung“ und spätere Gründer der Tageszeitung „täglich Alles“ sowie des Wochenblatts „Die ganze Woche“, in der Schweiz aus dem Leben geschieden sein. Der Züricher Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Generalsekretär des Sterbehilfevereins „Dignitas“, bezeichnet diese Art der Selbstbestimmung über den eigenen Tod als „das letzte Menschenrecht“.

Dringliche Fragen. Ist es moralisch zulässig, einem todgeweihten Menschen beim Sterben zu helfen und dadurch sein Leiden zu beenden? Darf man Ort und Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen? Diese Fragen sind umso dringlicher geworden, als die Bevölkerung rapide altert. Jeder fünfte Österreicher ist heute älter als 60 Jahre. Bis zum Jahr 2015, so prognostiziert die Statis­tik Austria, werden 2,07 Millionen, bis zum Jahr 2050 sogar 3,26 Millionen Menschen in Österreich dieser Altersgruppe angehören. Je stärker die Gruppe der Alten wächst, umso größer wird die Prävalenz typischer altersbedingter Leiden, und umso mehr steigt der Bedarf an professioneller Schmerzbehandlung und Pflege – und letztlich an entsprechender Sterbebegleitung.

Fünfzig Prozent der alten Menschen sind depressiv, die Selbstmordrate steigt mit zunehmendem Alter vor allem bei Männern „gigantisch an“, wie der Wiener Selbstmordforscher Gernot Sonneck, Vorstand des Instituts für Medizinische ­Psychologie an der Medizinischen Universität Wien, berichtet. Während die Sui­zidrate seit Ende der achtziger Jahre österreichweit um 40 Prozent und in Wien um 60 Prozent zurückgegangen ist, liegt der Wert in der Gruppe der über 80-jährigen Österreicher fast zwölfmal höher als der Österreich-Schnitt. Dass da die Neigung alter, schwerkranker Menschen wächst, um Hilfe beim Sterben zu bitten, ist nahe­liegend.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wie die Gesetze der meisten europäischen Länder sind auch in Österreich die aktive Sterbehilfe, das Töten auf Verlangen oder die Beihilfe zum Selbstmord verboten. In den Niederlanden existiert seit dem Jahr 2000 ein Gesetz, das es Ärzten unter klar geregelten, aber in der Praxis aufgeweichten Bedingungen gestattet, todkranken Menschen, die unter großen Schmerzen leiden, aktive Sterbehilfe zu leisten. Eine ähnliche Regelung kennt man auch in Belgien. Und in der Schweiz ist die Beihilfe zum Freitod dann erlaubt, wenn sie nicht aus eigennützigen Interessen geschieht.

Die Nachfrage nach solchen Dienstleis­tungen ist offenbar vorhanden: In den Niederlanden nehmen jährlich etwa 3000, in Belgien etwa 500 todkranke Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch. 120 Deutsche fahren jährlich in die Schweiz, um sich beim Sterbehilfeverein „Dignitas“ eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu verschaffen, um diese dann selbsttätig zu schlucken. Rund 60 Österreicher sind Mitglied bei „Dignitas“, doch nur wenige nahmen dessen Dienstleistungen bisher in Anspruch.

Immer wieder gerät der Sterbehilfeverein in die Schlagzeilen: etwa weil sich Mieter des Hauses, in dem „Dignitas“ sein Sterbezimmer bereitstellt, über die Tätigkeit der Organisation beschweren. Oder weil Sterbewillige aus Deutschland den Giftcocktail im Auto auf einem Parkplatz bei Zürich schlucken mussten, nachdem der Verein sein Sterbequartier wegen Einspruchs von Mietern und Anrainern vor­übergehend nicht betreiben konnte.

Großer Rückhalt. Dennoch genießt die Tätigkeit solcher Organisationen großen Rückhalt in der helvetischen Bevölkerung. Laut einer vom Schweizer Sterbehilfeverein „Exit“ im vergangenen Jänner durchgeführten Umfrage sprechen sich 72 Prozent der Deutschschweizer grundsätzlich für das Recht auf einen autonomen und nicht von Ärzten oder Angehörigen bestimmten Tod aus. In der Praxis trifft ein Großteil der Bevölkerung jedoch kei­nerlei Vorkehrungen für den Fall, dass man todkrank im Spital liegt und über sein eigenes Schicksal nicht mehr verfügen kann. Nur acht Prozent der Befragten haben eine so genannte Patientenverfügung getroffen, während 62 Prozent den ausdrücklichen Wunsch äußern, im Falle einer unheilbaren Krankheit lieber zu sterben, als mit lebensverlängernden Maßnahmen am Leben erhalten zu werden.

Die insgesamt liberale Regelung der Sterbehilfe halten 42 Prozent der Befragten in der Schweiz für richtig. Allerdings sind 52 Prozent der Meinung, die Sterbehilfeorganisationen sollten unter staatliche Aufsicht gestellt werden. Nur sieben Prozent würden es begrüßen, wenn die Schweiz nicht nur die Beihilfe zum Selbstmord, sondern auch die aktive ärztliche Sterbehilfe gestatten würde. Im Vergleich mit Österreich, das allerdings keine Sterbehilfevereine kennt, ist das überraschend wenig. Laut einer im Jahr 2006 durchgeführten Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstituts IMAS spricht sich knapp jeder zweite Österreicher (49 Prozent) für die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe nach Vorbild der Niederlande aus. 81 Prozent der Befragten gaben an, von der dort geltenden Regelung schon einmal gehört oder gelesen zu haben. Bei einer von IMAS im Jahr 2000 durchgeführten Umfrage zur gleichen Fragestellung sprach sich ebenfalls knapp jeder zweite Österreicher für die aktive Sterbehilfe aus.

Wenn viele Ärzte behaupten, dass diese Art der Sterbehilfe in Österreich nicht praktiziert werde, so orientiert sich dies wohl eher an der strikten Gesetzeslage als an der Realität. Diese stellt sich durchaus differenzierter dar. Ein Wiener Geschäftsmann etwa berichtet von seinem vor wenigen Jahren an Darmkrebs verstorbenen 84-jährigen Vater: „Er war noch sehr agil, aber dann hat ihm das Krebsleiden schwer zugesetzt. Er wollte unter keinen Umständen einen künstlichen Darmausgang – lieber bringe er sich um. Er kaufte sich eine Pistole, ging damit zu einem bekannten Wiener Arzt und sagte: Entweder du hilfst mir, oder ich erschieße mich! Er weihte uns in seinen Plan ein und verabschiedete sich, bevor ihm der Arzt eine Überdosis Morphium verabreichte.“

Ein im Kulturbereich tätiger Wiener erzählt, im Fall seiner betagten, sterbenskranken Mutter sei im familiären Kreis abgesprochen gewesen, dass ihr eine Ärztin aus der Verwandtschaft eine Überdosis Morphin verabreiche, sollte sich ihr Zustand auf unzumutbare Weise verschlimmern. Doch so weit sei es nicht gekommen. Die Frau habe zwar im Rollstuhl, aber geistig wach bis zu ihrem letzten Tag gelebt, an dem sie schließlich friedlich eingeschlafen sei.

Höhere Dosis. Ein Wiener Rettungssanitäter erklärt gegenüber profil, er wisse, wie das „Nachhelfen“ in der Spitalspraxis passiert. Die Schmerztherapie verlaufe bei todkranken Menschen ohnehin schon an der Grenze zur Atemdepression, weil die gängige Schmerztherapie mittels Morphin bei hoher Dosierung zur Atemlähmung führe. Nicht selten werde statt der üblichen einmal „unabsichtlich“ eine viel höhere Dosis erwischt, und das passiere „sicher oft, vor allem zur Nachtzeit“. Am Morgen sei der Patient dann eben verstorben.

Auch der Berliner Betriebsarzt Uwe-Christian Arnold berichtet von solchen Erfahrungen. Arnold ist zweiter Vorsitzender des „Sterbehilfeverein Dignitate“ mit Sitz in Hannover, einem Ableger der Schweizer Organisation „Dignitas“. Seit Arnold offen für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland wirbt, bekommt er viele Anrufe von Menschen, die Mitglied werden wollen oder einfach erzählen, warum sie so schnell und sanft wie möglich zu sterben wünschen.

Arnold hatte in seiner Berufspraxis immer wieder mit sterbenskranken Patienten zu tun, die von unerträglichen Schmerzen geplagt wurden. Im Lauf der Zeit kam er zu der Auffassung, dass es nicht nur Geburts-, sondern auch Sterbehilfe geben müsse. „Ich bin viele Notdienste gefahren, ich hatte 20 Jahre eine urologische Praxis, und da haben Sie immer mit Sterbenden zu tun, das ist völlig normal“, sagte Arnold gegenüber der „Berliner Zeitung“. Die Menschen seien dabei mit vielen Problemen konfrontiert, „denn Sterben oder Sterbenkönnen ist nicht einfach“.

Arnold hatte oft Patienten, die ihn baten, ihr Leiden abzukürzen: „Und dann müssen Sie halt Mittel und Wege finden, im Rahmen des Legalen oder auch in der Grauzone.“ Auf die Frage, ob er selbst schon Hilfe zum Suizid geleistet habe, antwortet der Mediziner: „Viele Ärzte haben das schon getan. Sie müssen das natürlich so machen, dass sie keiner Strafverfolgung ausgesetzt sind. Sie können ja sagen: ,Nimm mal von dem Medikament ein ­
biss­chen mehr, oder lass die Infusion ein biss­chen schneller durchlaufen.‘ Das ist dann auch Suizidhilfe. Das würden Ihnen viele niedergelassene Ärzte bestätigen und wahrscheinlich eine große Zahl von Klinik­ärzten.“

Grauzone. Österreichische Ärzte wollen das so nicht unterschreiben, wohl aber, dass „es zwangsläufig eine Grauzone zwischen aktiv und passiv gibt“, wie der Internist Kurt Grünewald, Gesundheitssprecher der Grünen, meint. Auch für die im Hamburger Wochenblatt „Die Zeit“ kolportierte Darstellung, jeder Allgemeinmediziner werde durchschnittlich einmal in zwei Jahren von einem Patienten gebeten, ihm beim Sterben zu helfen, gibt es hierzulande keine Bestätigung. Gefragt werden freilich auch österreichische Ärzte, allerdings seltener als von der „Zeit“ dargestellt.

„Es ist mir vielleicht dreimal in zehn Jahren passiert, dass mich ein Patient persönlich angesprochen und gefragt hat: ‚Könnten Sie mir nicht helfen, mein Leiden zu beenden?‘“, berichtet der Krebsmediziner Heinz Ludwig, Primar am Wiener Wilhelminenspital. „Wenn andere Kollegen sagen, sie hätten das nie erlebt, dann haben sie keine guten Patientenkontakte. Aber Sie werden wenige Ärzte finden, die sagen, das ist mir passiert.“

Christoph Gisinger, Leiter des Wiener Hauses der Barmherzigkeit, erlebt jeden Tag, dass ein Patient nicht mehr will: „Es kommt vor, dass sich Patienten die Schläucheln rausreißen oder die Nahrungsaufnahme verweigern. Die Frage ist: aus Verwirrtheit oder Absicht?“ Viele Patienten müssen ihre letzten Tage allein durchstehen, weil sie keine Angehörigen mehr ­haben oder jene, die es noch gibt, sich nicht um sie kümmern. „Einsamkeit und Schmerz sind eine tödliche Mischung“, meint der Wiener Allgemeinmediziner und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger.

Strittig ist unter den Medizinern, ob die moderne Schmerzmedizin in der Lage
ist, jeden Schmerz auszuschalten. „Es gibt Schmerzzustände, die unerträglich sind. Dass es das nicht gibt, ist gelogen“, sagt beispielsweise der Innsbrucker Internist Kurt Grünewald. Als Beispiele nennt Grünewald Erstickungszustände aufgrund einer Herzschwäche, durch die sich Wasser in der Lunge ansammelt, die Muskel­dystrophie oder Tumoren im Hals- und Gesichtsbereich: „Ich habe Leute gesehen, denen das Gesicht von Tag zu Tag weggefault ist.“

Es gibt eine breite Palette solcher Krankheitsbilder, die unerträgliche Schmerzzustände hervorrufen können: ­etwa wenn ein Krebsgeschwür Metastasen in der Wirbelsäule bildet, ein Rektum-Karzinom in das nervenführende Kreuzbein einwächst oder wenn eine Amyotrophe Lateralsklerose, eine Erkrankung des Zentralnervensystems, den Patienten in den langsamen Erstickungstod treibt. Oft haben die Patienten derart massive Schmerzen, dass die Mediziner das Be­wusstsein ausschalten müssen. „Wenn es Schmerzen gibt, dann stimmt die Medi­kation nicht“, meint Krebsmediziner ­Ludwig. „Man muss verschiedene Medi­kamente geben, um eine nachhaltige Schmerzlinderung zu erreichen.“

Menschenwürde. Auch der Palliativmediziner Rudolf Likar, Primar am Landeskrankenhaus Klagenfurt, meint, es gebe mittlerweile genügend Mittel, um den Patienten schmerzfrei zu halten: „Man kann lokal ansetzen, es müssen nicht immer Morphine sein.“ So könne man beispielsweise einen Katheter in den Rückenmarkskanal einführen oder etwa mit einer Sonde Alkohol an eine bestimmte Körperstelle führen, um dort einen lokalen Schmerzherd auszuschalten. Aber solche palliativmedizinischen Maßnahmen erfordern gut ausgebildete Spezialisten, die es nur an wenigen Spitälern gibt.
Daher entspricht die Realität eher jenem Bild, das Befürworter der aktiven Sterbehilfe für unvereinbar mit der Würde des Menschen halten. Deshalb plädieren sie dafür, den Patienten selbst entscheiden zu lassen, ob er die sinnlosen Qualen ertragen und allenfalls vollgepumpt mit Schmerzmitteln dahindämmern will – oder ob er diesen erbärmlichen Zustand beenden möchte. „Für mich ist das eine Frage der selbstbestimmten Würde“, sagt die ehemalige Obfrau des Liberalen Forums, Heide Schmidt, die heute das Wiener Ins­titut für eine offene Gesellschaft leitet, „dass man sich nicht darauf verlassen muss, an einen Arzt zu geraten, der das auch so sieht, und dabei fürchten muss, dass ihn eine katholische Krankenschwester anzeigt.“
Schmidt ist sich dabei „durchaus bewusst, auf welch gefährlichem Grat ich mich damit bewege“. Einerseits erfordere die NS-Vergangenheit mit ihren Eu­thanasie-Programmen eine besondere Sensibilität. Andererseits bestehe die Gefahr, dass in Zukunft Druck auf jene Menschen ausgeübt werde, die nicht mehr als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachtet würden. Schmidt plädiert dafür, das niederländische Modell einer kritischen Prüfung im Licht der bisher dort gemachten Erfahrungen zu unterziehen, „aus den Fehlern zu lernen“ und dann das Modell in einer entsprechend modifizierten Form zu übernehmen. Flankierend solle es einen Ausbau der Palliativmedizin geben, denn dieser sei „unverzichtbar“.

Schmidts Position deckt sich mit jener des heute 82-jährigen früheren SPÖ-Klub­obmanns und Metallergewerkschafters Sepp Wille, eines der ersten Befürworter des „menschenwürdigen Sterbens“. Ein von Wille gegründeter Arbeitskreis überreichte im Februar 1998 dem Präsidenten des Nationalrats ein Manifest für die Selbstbestimmung unter dem Titel „Menschenwürdig sterben – Teil unserer Lebenskultur“. Etwas zurückhaltender als Wille und Schmidt äußert sich der liberale SPÖ-Nationalratsabgeordnete Alexander Zach. Zwar meint auch er, dass selbstbestimmtes Leben und selbstbestimmtes Sterben untrennbar miteinander verbunden seien und dass jeder Mensch das Recht habe, sein Lebensende selbst zu bestimmen, „aber ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet“. Zach will jedenfalls eine Initiative für die Abhaltung einer Enquete zum Thema ergreifen, „weil sich die Bevölkerung damit beschäftigt, es in der Politik aber noch nicht angekommen ist“.

Der ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger hingegen lehnt jeden Versuch, das niederländische Modell auf Österreich zu übertragen, strikt ab. Dieses sei „eine Bankrotterklärung, weil dort depressive und nicht einwilligungsfähige Patienten der Euthanasie anheimfallen“. Auch für Caritas-Präsident Franz Küberl muss es „eine strikte Grenze geben, sonst öffnen wir eine Büchse der Pandora“. Wie Rasinger plädiert auch Küberl dafür, die Palliativmedizin und die Hospizbewegung auszubauen, damit „die Sterbebegleitung wieder einwächst in unsere Kultur“.

Der evangelische Bischof Michael ­Bünker zeigt „viel Verständnis für Grenzsituationen“, fürchtet aber bei einer Freigabe der aktiven Sterbehilfe oder der Beihilfe zum Selbstmord um den gesellschaftlichen Grundkonsens. „Aus evangelischer Sicht gibt es kein Recht auf Selbsttötung oder auf Beihilfe dazu, wohl aber gibt es ein Recht auf Unterstützung und Begleitung in der letzten Lebensphase.“ Kaum eine andere Frage sei so schwierig wie die der Sterbehilfe, sagt Bünker, „wo jede Entscheidung, die man trifft, bedeuten kann, Schuld auf sich zu laden“.

Von Robert Buchacher