Millionen Steuer- schulden bei bwin?

Steuerschulden bei bwin? Glücksspielkonzern droht saftige Nachzahlung

Glücksspielkonzern droht saftige Nachzahlung

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Norbert Teufelberger und Manfred Bodner wissen, wie man schnell Geld macht. Unlängst verkauften die beiden Vorstände des börsennotierten Sportwettenanbieters bwin größere Aktienpakete. Am 4. Juni veräußerten die Manager über eine New Media and Gaming Holding Ltd mit Sitz in Malta insgesamt 562.000 bwin-Aktien und kassierten dafür nicht weniger als 16,75 Millionen Euro. Ein gutes Geschäft: Inzwischen hat die Aktie um rund einen Euro nachgegeben. Wenn die beiden bwin-Vorstände jetzt zurückkaufen, sind sie auf einen Schlag um 562.000 Euro reicher und um keine Aktie ärmer. Glück gehabt.

Möglicherweise müssen Teufelberger und Bodner demnächst allerdings die schmerzliche Erfahrung machen, wie nahe Gewinn und Verlust in der Glücksspielbranche beieinander liegen. Gegen bwin läuft seit geraumer Zeit nämlich ein Finanzstrafverfahren. Das Unternehmen, das seinen Hauptsitz im steuerlich begünstigten britischen Überseegebiet Gibraltar hat, könnte bei einem negativen Ausgang empfindlich zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall droht eine Umsatzsteuernachzahlung für die vergangenen sieben Jahre in der Höhe von mehr als hundert Millionen Euro.

Dabei hat das Jahr 2009 so gut begonnen. Im ersten Quartal vermeldete die bwin Interactive Entertainment AG Rekordzahlen: In den ersten drei Monaten des Jahres verzeichnete das Unternehmen ein Ergebnis vor Steuern in der Höhe von 36 Millionen Euro – um rund 40 Prozent mehr als 2008. Gut möglich, dass der Jahresabschluss heuer trotzdem miserabel ausfallen wird. Seit Anfang 2007 interessiert sich das Finanzamt für den Konzern mit Sitz in Wien und Gibraltar. Seit Ende des Vorjahres sind die auf derlei komplexe Fälle spezialisierten Beamten der Großbetriebsprüfung Wien mit dem Steuerakt des Sportwettenanbieters befasst. Die grundsätzliche Frage, der die Herren vom Finanzamt nachgehen, lautet: Ist bwin in Österreich umsatzsteuerpflichtig?

Es scheint beinahe, als habe sich bwin zur Klärung der Causa im wahrsten Sinne des Wortes entgegenkommend verhalten: Im Jahr 2006 bezog das Unternehmen Räumlichkeiten in der Marxergasse 1b in 1030 Wien. Während die Zentrale weiterhin im Gebäude der alten Börse auf der Ringstraße residiert, sind in Wien-Landstraße Server, Technik und IT untergebracht. Und genau dafür interessieren sich die Herren der Großbetriebsprüfung Wien, die ihren Sitz nur einen Steinwurf entfernt in der Radetzkystraße 2 haben. Seit die Staatsanwaltschaft Wien Anfang 2007 offiziell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Abgabenhinterziehung gegen die bwin-Vorstände Teufelberger und Bodner eingeleitet hat, dürften die Finanzbeamten schon einige Male den kurzen Fußweg über die Hintere Zollamtsstraße zur Marxergasse 1b zurückgelegt haben – sie müssen klären, welche Teile des Geschäfts über Server in Österreich abgewickelt wurden.

Der zweite Standort in Gibraltar wurde keinesfalls aus rein steuerlichen Gründen gewählt. Sowohl Glücksspiel als auch Sportwetten sind europaweit uneinheitlich geregelt – ein großes Problem, schließlich schert sich ein Angebot im Internet nicht um Landesgrenzen. So darf bwin zwar in Österreich Sportwetten völlig legal anbieten, in anderen Ländern gibt es ein staatliches Monopol. Das klassische Glücksspiel wie etwa Poker und Roulette wiederum ist in Österreich den Casinos Austria vorbehalten (siehe Kasten „Kein Glück für jedermann“). Um derlei trotzdem online anbieten zu können, stützt sich bwin auf eine Glücksspiellizenz von Gibraltar. Inhaber der Lizenz ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der an der Wiener Börse notierten bwin Interac­tive Entertainment AG mit Namen bwin International Ltd und Sitz in Gibraltar. Eine ähnliche Konstruktion brachte bereits den Linzer Online-Glücksspielanbieter bet-at-home in die Bredouille. Das Unternehmen operiert mit einer maltesischen Lizenz, soll die Glücksspiele aber zum Teil über ­Server in Österreich abgewickelt haben. Ob damit der Tatbestand des illegalen Glücksspiels ­erfüllt ist, klären derzeit die Gerichte.

Aus den zwei bwin-Sitzen resultieren also einige Unklarheiten. Und eben auch die Frage, ob der Glücksspielkonzern in Österreich oder in Gibraltar umsatzsteuerpflichtig ist. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir dazu kein Statement abgeben. Wir halten fest, dass bwin bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen wurde, mit einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage: Online-Glücksspiele sind von der Umsatzsteuer befreit. An den Fakten hat sich seit dieser Beurteilung nichts geändert, bwin geht also auch heute von der Gültigkeit dieser Entscheidung des Finanzministeriums aus. bwin hält sich ausnahmslos an Gesetze und beweist als börsennotiertes Unternehmen größtmögliche Transparenz“, so bwin-Sprecher Kevin O’Neal.

Serverprobleme. Ein profil vorliegendes Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft Perlogis kommt zu einem anderen Urteil. Die generelle Frage lautet, ob jene Gesellschaft, bei der die bwin-Glücksspielumsätze generiert werden, in Wien oder Gibraltar sitzt, also innerhalb oder außerhalb der EU. Laut dem Gutachten müsste bwin aber in beiden Fällen Steuer nachzahlen. Im besten Fall allerdings nur für jene Umsätze, die durch Spieler aus Österreich erzielt wurden: „Ist die leistende Gesellschaft in Gibraltar ansässig und begründet keine Betriebsstätte in Österreich und ist somit Drittlandsunternehmer und erbringt dieser die Leistungen an Private wird die Leistung am Wohnsitz des Leistungsempfängers (Internetuser) im jeweiligen Wohnsitzstaat erbracht und ist gemäß den dortigen Bestimmungen zu versteuern. Die von österreichischen Internet­usern bezahlten Wetteinsätze unterliegen daher der österreichischen Umsatzsteuer“, heißt es in dem mit 10. Juli 2009 datierten Papier.

Das Gutachten kommt allerdings vielmehr zu dem Schluss, dass bwin sehr wohl eine „Betriebsstätte“ in Wien unterhält und daher hier zur Gänze steuerpflichtig wäre: „Da der Hauptserver, über welchen die gesamten Glücksspiele technisch abgewickelt werden, sich bereits über einen längeren Zeitraum in Wien befindet, sowie in Wien Personal in Zusammenhang mit der Abwicklung der Glücksspiele beschäftigt ist, liegt unserer Meinung nach für den ausführenden Unternehmer eine Betriebsstätte in Österreich vor“, heißt es in der Expertise. Und weiter: „Dies würde bedeuten, dass die erzielten Glücksspielumsätze, welche übers Internet abgewickelt wurden, von der österreichischen Betriebsstätte aus erbracht wurden und somit die diesbezügliche Gesellschaft als EU-Unternehmen einzustufen ist.“ Dies gilt allerdings nur für die Glücksspielumsätze, Sportwetten sind in Österreich umsatzsteuerfrei gestellt. Sollte das Finanzamt der Argumentation der Steuerberatungsgesellschaft Perlogis folgen, dann wäre dies wohl der „worst case“ für bwin. „Ist die leistende Gesellschaft als EU-Unternehmer bzw. Betriebsstätte in Österreich anzusehen, liegt der Leistungsort für Leistungen an Privatpersonen mit Wohnort in der EU im Sitzland des Leistenden bzw. am Ort der Betriebsstätte – somit in Österreich, daher unterliegen sämtliche Umsätze der österreichischen Umsatzsteuer“, heißt es im Gutachten etwas ungelenk. In anderen Worten: Wird der Umsatz von einer Gesellschaft innerhalb der EU (Gibraltar ist nicht Teil der Europäischen Union) generiert, muss dort auch Umsatzsteuer abgeführt werden.

Nachzahlung. Das würde bwin teuer zu stehen kommen. Das Unternehmen macht rund die Hälfte seiner Umsätze mit Glücks- und Geschicklichkeitsspielen wie Poker, Roulette und Black Jack. Kommt das Finanzamt zur Ansicht, dass bwin Steuern hinterzogen hat, wäre eine Nachzahlung für den Zeitraum der vergangenen sieben Jahre fällig. Bereinigt um die Erträge aus den Sportwetten, erzielte bwin seit 2002 Gesamtumsätze in der Höhe von 625 Millionen Euro. Davon wären rückwirkend 20 Prozent als Umsatzsteuer abzuführen – sagenhafte 125 Millionen Euro. profil vorliegende E-Mails zwischen Justiz und Finanzamt legen jedenfalls den Schluss nahe, dass die Finanzbeamten ähnliche Schlüsse gezogen haben wie die Gutachter der Steuerberatungskanzlei Perlogis. In einem E-Mail vom 17. März 2009 erstattet der zuständige Leiter der Finanzstrafbehörde im Finanzamt Wien 1/23, Wolfgang Bartalos, seinem Kollegen in der Staatsanwaltschaft Zwischenbericht über das laufende Verfahren. „Laut aktueller Auskunft der Großbetriebsprüfung Wien ist die gegenständliche Außenprüfung noch im Gang. Die im Vorbericht erwähnte Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches liegt nunmehr vor und handelt es sich laut dieser Auskunft bei den Servern um eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte. Die diesbezügliche steuerliche Umsetzung im Rahmen der Prüfung sowie entsprechende Besprechungen mit den steuerlichen Vertretern der Gesellschaft sind im Gange“, schreibt Bartalos an U-Richter ­Michael Tolstiuk. Seither dürfte sich nicht allzu viel geändert haben. „Das Finanzstrafverfahren ist unterbrochen, bis die Finanz einen rechtskräftigen Bescheid liefert“, erklärt Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien.

Neben Steuerrückzahlungen droht den bwin-Gründern Manfred Bodner und Norbert Teufelberger weiteres Ungemach. Das börsennotierte Unternehmen bwin hat es bislang verabsäumt, seine Aktionäre über das laufende Finanzstrafverfahren – dabei handelt es sich um eine kursrelevante Information – per Ad-hoc-Meldung zu informieren. Außerdem hat bwin trotz des Risikos einer Nachzahlung keinerlei Rückstellungen gebildet. Auch die jüngsten Aktienverkäufe der bwin-Vorstände könnten in diesem Lichte in den Verdacht von Insidergeschäften kommen, sollte sich herausstellen, dass Teufelberger und Bodner über den Verfahrensstand Bescheid wussten. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Immerhin geht der Glücksspielkonzern bwin nicht ganz ungerüstet in die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden. Mit Matthias Winkler hat bwin einen Manager an Bord, der einst das Kabinett von Finanzminister Karl-Heinz Grasser leitete. Aufsichtsratschef und Großaktionär Hannes ­Androsch war früher selbst einmal Finanzminister.