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Steuertipps: In letzter Minute

In letzter Minute

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Der letzte Monat des Jahres hat begonnen, und abseits traditioneller Vorbereitungen für Weihnachten und Silvester ist es auch höchste Zeit für die Umsetzung letzter steuerschonender Maßnahmen. Dabei gibt es fiskalische Tipps sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer sowie allgemeine Möglichkeiten unabhängig von der Berufsgruppe. Einigen dieser Steuersparvarianten sollte zurzeit besonderes Augenmerk geschenkt werden – denn sie stellen teils singuläre Vergünstigungen dar und betreffen speziell das Jahr 2003.

Einer der wichtigsten Posten für Arbeitnehmer sind generell die Werbungskosten, zu denen Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung des Einkommens zählen. Sie können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Welche Anschaffungen und Ausgaben tatsächlich als Werbungskosten anerkannt werden, ist freilich nicht taxativ geregelt. In Bezug auf einige Produkte wie Büromaterialien, berichtet Christa Heintz, Geschäftsführerin der Wiener Wirtschaftsprüfungskanzlei Ernst & Young, „hat es zum Teil Erleichterungen gegeben“. Doch im Allgemeinen, so Heintz, „werden die Regelungen eher restriktiver“.

Prinzipiell steht jedem aktiven Arbeitnehmer ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich zu, welches automatisch von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen wird. Aufwendungen und Ausgaben wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn die jährliche Gesamtsumme von 132 Euro überschritten wird. Heintz rät in dem Zusammenhang zu penibler Buchhaltung: „Die wenigsten Arbeitnehmer denken daran, Belege zu sammeln.“ Wenn es zu bestimmten Posten keine Belege gibt, kann allerdings auch die Glaubhaftmachung der getätigten Ausgaben genügen.

Bildungspaket. Beispiele für Kosten, die geltend gemacht werden können, sind Aufwendungen für die berufsbezogene Fortbildung: Kurse, Seminare und Schulungen samt Nebenkosten wie Reisespesen, Verpflegungsmehraufwand, Fachliteratur oder bestimmten Mitgliedsbeiträgen. „Wer im Dezember noch schnell eine Tagung, eine Studienreise, ein Seminar oder einen Fachkongress besuchen will“, rät Johannes Stipsits, Steuerexperte im Finanzministerium, „sollte darauf achten, dass die Reise in einer Art Lehrgangsform erfolgt, die überwiegend beruflich notwendig ist und klar nutzbare Kenntnisse für den Job bringt.“

Ein Tipp von Fachleuten ist, noch heuer Anzahlungen für geplante Bildungsprogramme zu leisten, die erst im kommenden Jahr absolviert werden. „Wer bis Jahresende Vorauszahlungen für Seminare oder Kurse leistet, kann diese noch heuer absetzen“, so Stipsits.

Ab 2004 könnte der Posten Berufsbildung noch bedeutender werden. Denn dann sind auch Ausgaben für Umschulungen absetzbar, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. „Früher hingegen ist man damit bei Finanzbeamten meist auf taube Ohren gestoßen“, weiß Stipsits. Auch Studiengebühren sollten absetzbar sein, sofern der studierende Steuerpflichtige beruflich aktiv ist. „Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Finanzverwaltung derartige Ansinnen in der täglichen Praxis auslegen wird“, meint Angelika Klier, Geschäftsführerin der Wiener Europa Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei. Beispiel: Ein Wirtschaftstreuhänder, der zusätzlich Jus studiert, wird vermutlich kein Problem haben. Allerdings: In jedem Fall sollten Studienbeiträge, wenn es um steuerliche Verwertbarkeit geht, erst kommendes Jahr einbezahlt werden – denn erst mit der Veranlagung 2004 können die Gebühren steuerlich geltend gemacht werden.

Home Office. Auch Büromaterial oder die Anschaffung eines nachweisbar beruflich genutzten Computers, Druckers, Faxgerätes oder einer Telefonanlage wird im Regelfall anerkannt. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wie Handys oder kleinere Bürogegenstände, die nicht mehr als 400 Euro (exklusive Umsatzsteuer) kosten, können dabei sofort zur Gänze abgeschrieben werden. Wer selbstständig zu Hause arbeitet, kann auch sein Heimbüro steuerlich absetzen – und damit anteilig Miete, Betriebs- und Energiekosten. Allerdings verlangt der Fiskus, dass das häusliche Arbeitszimmer der Verrichtung einer anerkannten beruflichen Tätigkeit dient, eindeutig als Büroraum erkennbar ist und nicht für andere Zwecke als jene des Berufes benutzt wird.

In Bezug auf die oft empfohlenen Anschaffungen vor Jahresende weisen Experten darauf hin, dass man dafür nicht unbedingt selbst liquide sein muss, um steuerliche Vorteile zu lukrieren: Wird ein Kauf aus Fremdmitteln getätigt, so fallen bereits durch die Bezahlung der gekauften Waren – und nicht erst bei der Rückzahlung des Kredits – Werbungskosten an. Die entsprechenden Zahlungen müssen lediglich bis 31. Dezember geleistet werden.

Ein bisschen mehr Zeit haben all jene Arbeitnehmer wie auch Selbstständigen, die die Installierung des Breitband-Internetzuganges ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) planen. Weil die Regierung angekündigt hat, Internetanbindungen zu fördern, werden zwischen Anfang Mai 2003 und Ende 2004 getätigte Herstellungskosten in Höhe von 50 Euro sowie das laufende Grundentgelt von bis zu 40 Euro pro Monat als Sonderausgaben anerkannt. „Dies gilt auch bei rein privater Nutzung“, betont Stipsits. Zudem wird auch der Umstieg von konventionellen Modem-Zugängen auf ADSL anerkannt.

Gewinn mit Verlusten. Einige weitere Maßnahmen, um an der Steuerschraube zu drehen, müssen hingegen tatsächlich vor Beginn des Jahres 2004 gesetzt werden. Wer etwa in den vergangenen zwölf Monaten Aktien erworben hat, deren Kurse sich zurzeit nicht gerade berauschend entwickeln, kann diese mit Verlust verkaufen und hat die Möglichkeit, diesen Verlust mit Spekulationsgewinnen aus anderen Aktienpaketen zu saldieren – also auszugleichen.

Der 31. Dezember 2003 ist weiters Stichtag für steuerfreie Sparbuchschenkungen. Hinter den Kulissen wird zwar spekuliert, ob es nicht neuerlich zu einer Fristverlängerung kommt. Vorsichtshalber sollten Schenkungswillige dennoch jetzt handeln. „Aber Vorsicht“, warnt Stipsits, „wer sein Büchlein beispielsweise seiner Lebensgefährtin oder anderen nicht verwandten Personen schenkt, kann in die Falle tappen.“ Denn die Grenze für steuerfreie Schenkungen unter Nichtverwandten wurde per 29. März dieses Jahres mit 100.000 Euro fixiert.

Das laufende Jahr ist auch in Bezug auf einen weiteren finanziellen Bonus relevant: Wer privat für seine Pension vorsorgen will, kann heuer gewissermaßen noch doppelt zuschlagen: Im Zusammenhang mit der neuen geförderten Zukunftsvorsorge begünstigt der Staat Einzahlungen bis zu 1851 Euro pro Jahr mit 9,5 Prozent Prämie – wer entsprechende Verträge erst kommendes Jahr abschließt, muss sich hingegen mit neun Prozent begnügen. Zudem winken vorläufig noch 9,5 Prozent staatliche Förderung, wenn man eines der Vorgängerprodukte dieses Modells, einen Pensionsinvestmentfonds (PIF), zeichnet – dabei werden jährliche Einzahlungen von bis zu 1000 Euro bezuschusst.

Zum Thema Pensionsvorsorge zählt auch die so genannte steuerfreie Bezugsumwandlung. Diese Maßnahme besagt, dass Dienstnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zu 300 Euro des Gehalts pro Jahr beziehungsweise 25 Euro pro Monat in eine private Pensionsvorsorge investieren können. Der Vorteil ist, dass keine Lohnsteuer, Sozialversicherung und Kapitalertragsteuer auf diesen „umgewandelten“ Bezug eingehoben werden. Stipsits: „Durch die Steuerbefreiung erspart man sich je nach Höhe der Progression monatlich bis zu 12,50 Euro.“ Bei Pensionsantritt kann das angesparte Geld auf einmal oder in Form einer Rente ausbezahlt werden.

Zeiterwerb. Unbegrenzt als Sonderausgaben abgesetzt werden können, unabhängig vom Einkommen, Nachkäufe von Pensionsversicherungsmonaten – etwa aus Schul- und Studienzeiten. „Alternativ kann auch der einkommensstärkere Ehepartner bezahlen“, so Stipsits. Interessant vor allem für Familienangehörige sind Leibrenten, der Erwerb eines Wirtschaftsguts – etwa eines Grundstücks – gegen eine im Regelfall auf Lebenszeit zahlbare Rente. Steuerlich relevant werden die Rentenzahlungen allerdings erst, wenn sie den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes übersteigen – welcher sich wiederum aus der jährlichen Rente sowie dem so genannten Rentenbarwertfaktor errechnet. Weil jedoch die Lebenserwartung allgemein steigt, werden diese Rentenbarwertfaktoren kommendes Jahr angehoben, was wiederum eine spätere steuerliche Absetzbarkeit beim Rentenzahler zur Folge hat. Wer deshalb einen entsprechenden Vertrag heuer noch unter Dach und Fach bringt, kommt in den Genuss der noch niedrigeren Rentenbarwertfaktoren. Denn für alle bis 31. Dezember abgeschlossenen Verträge gilt weiterhin die bisherige Rechtslage.

Arbeitgeber können ihrem Personal weitere Steuerzuckerln spendieren: Sachzuwendungen und Geschenke bis zu 186 Euro jährlich sind von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Diese Regelung sollte übrigens bald in Anspruch genommen werden – laut Wirtschaftskammer Österreich sollen Geschenke an Dienstnehmer und auch Kunden ab 2004 mit Umsatzsteuer belastet werden.

Einen zusätzlichen Bonus für Mitarbeiter können Prämien für so genannte Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge darstellen. Für solche Prämien, mit sechs Prozent Lohnsteuer generell steuerbegünstigt, steht heuer ein um 15 Prozent höheres Jahressechstel zur Verfügung. Darunter ist jene Obergrenze zu verstehen, ab der Sonderzahlungen normal besteuert werden – sie entspricht einem Sechstel der innerhalb des Kalenderjahres bereits zugeflossenen und auf das Jahr umgerechneten laufenden Bezüge.

Profi-Regeln. Während all diese steuerlich wirksamen Maßnahmen mehrheitlich für Arbeitnehmer gelten oder teils von Angestellten, Selbstständigen und Freiberuflern gleichermaßen angewandt werden können, ist Unternehmern eine Reihe spezieller Bestimmungen vorbehalten – einige davon haben ebenfalls nur noch im laufenden Kalenderjahr Gültigkeit.

So gibt es heuer noch die Investitionsförderung in Form der so genannten Investitionszuwachsprämie. Falls in Summe Investitionen getätigt werden, die höher als der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre sind, kann der Unternehmer eine Prämie in Höhe von zehn Prozent des die früheren Investitionen übersteigenden Betrages beantragen. Ausgenommen von diesem Passus sind Investitionen in Gebäude, Software oder gebrauchte Wirtschaftsgüter. Die Prämie steht auch Unternehmensneugründern zu.

Allerdings weisen Experten darauf hin, dass diese Regelung vermutlich um ein Jahr, bis Ende 2004, verlängert werden wird – insofern sei überlegenswert, ob entsprechende Investitionen tatsächlich heuer getätigt oder doch besser in das kommende Jahr verschoben werden.

Ähnlich verhält es sich mit jener Richtlinie, welche die vorzeitige Abschreibung für die Herstellung von Gebäuden in Höhe von sieben Prozent ermöglicht – auch dieses Angebot an die Wirtschaft soll im Rahmen des Konjunkturpaketes III um ein Jahr verlängert werden.

Günstige Gewinne. Ab 2004 gilt die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro. Diese Regelung können Personengesellschaften in Anspruch nehmen, die der Einkommensteuer unterliegen und ihren Gewinn in Form der doppelten Buchhaltung ermitteln – und keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen erstellen. Die Wirtschaftskammer rät deshalb dazu, mögliche Änderungen der Gesellschaftsform zu überdenken – etwa eine GmbH in eine OEG oder OHG umzuwandeln.

Im Hinblick auf die neuen Bestimmungen sollten Unternehmer jedenfalls schon jetzt einige Maßnahmen erwägen: Einerseits raten Experten zwecks Schaffung privater Reserven dazu, die Gewinne des aktuellen Jahres noch zu entnehmen. Andererseits jedoch solle keinesfalls mehr als der tatsächliche Jahresgewinn entnommen werden, weil sonst der für die steuerliche Begünstigung im nächsten Jahr potenziell infrage kommende Betrag tendenziell geschmälert werde.

Als wichtiges Thema für 2003 gilt auch die so genannte Altersteilzeit-Begünstigung, die ab 2004 wesentlich eingeschränkt wird. Die maximale Bezugsdauer wird von 6,5 auf fünf Jahre verkürzt. Die volle Förderung durch das Arbeitsmarktservice wird nur noch bei Einstellung einer Ersatzarbeitskraft (arbeitslose Person oder Lehrling) ausbezahlt, in anderen Fällen jedoch nur 50 Prozent. Es empfiehlt sich deshalb, entsprechende Arbeitszeitmodelle mit Mitarbeitern noch heuer zu fixieren.

Rechtzeitig abschreiben. Abgesehen von den aktuellen Punkten raten Steuerfachleute freilich auch Unternehmern zur Beachtung allgemeiner Hinweise – wie zur Halbjahresabschreibung noch kurz vor Jahresende.

Grundsätzlich können Wirtschaftsgüter im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) erst ab Inbetriebnahme geltend gemacht werden. Wer ein solches Wirtschaftsgut bis 31. Dezember 2003 in Betrieb nimmt, kann jedoch noch heuer die gesamte Halbjahresabschreibung beanspruchen.
Unternehmer wiederum, denen die Qualifikation ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt, werden mit einem Bildungsfreibetrag von 20 Prozent der externen Kosten oder einer Bildungsprämie von sechs Prozent belohnt. „Bei Gewinnbetrieben mindert der Freibetrag die Steuerbelastung“, erläutert der Wiener Wirtschaftsprüfer Thomas Brandner, „bei Verlustbetrieben gibt es, seit heuer neu, eine Gutschrift.“ Nicht vergessen sollten Unternehmer auch auf die Bilanzwirksamkeit der Rückstellungen für Zeitausgleichguthaben der Mitarbeiter. Brandner: „Man wundert sich oft, welche Beträge da zusammenkommen.“
Schließlich empfiehlt sich Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die alte, aber effektive Maßnahme, ein wenig mit offenen Rechnungen und Forderungen zu jonglieren – etwa die Rechnungslegung an Kunden auf das kommende Jahr zu verschieben und noch nicht fällige Zahlungen noch vor Jahresende zu tätigen. Vorauszahlungen von künftigen Aufwendungen wie Mieten sind allerdings immer nur für maximal zwölf Monate möglich.