Frankreich wird in den kommenden Wochen ein Gesetz beschließen, das die Verwendung auffälliger religiöser Symbole in Schulen verbietet. An diesem Schleierverbot für muslimische Frauen nichts anderes verbirgt sich hinter der parlamentarischen Vorlage hat sich ein heftiger Streit samt Großdemonstrationen entzündet. Hintergrund der französischen Entwicklung ist ein hoher moslemischer Bevölkerungsanteil, durchwachsen von radikalen Islamisten, wenn nicht sogar einer echten islamischen Gefahr, wie Präsident Jacques Chirac es ausdrückt.
Die umkämpfte Entscheidung der Pariser Politik ist legitimiert mit einer langen Tradition strengster Trennung von Staat und Kirche, die nicht nur in geduldigen Paragrafen schlummert, sondern auch gelebt ist. Das staatliche Erziehungswesen soll folgerichtig nicht durch den Anschein religiöser Parteilichkeit von Lehrern oder Schülern gestört werden.
Österreich kennt diese Trennung nicht. Das Kreuz im Klassenzimmer ist so sehr Teil des Lebens wie die Annulierung von Politikerehen zum Zwecke der Wahlwerbung. Die Bundesverfassung, die eigentlich säkulare Intentionen hegt, übt sich da in Zurückhaltung.
Diese fehlende Abgrenzung und nicht etwa übergroße Toleranz gegenüber den Lebensgewohnheiten von Moslems ist der Grund, warum kein Spitzenpolitiker an entsprechende Regelungen denkt: Das österreichische Leben ist durchsetzt mit religiösen Symbolen. Das Rechtsempfinden beklagt sich in Österreich daher nicht, wenn der säkulare Staat von religiösem Denken bedroht wird. Die Republik schreit vielmehr auf, wenn das Religiöse vom Staat belagert wird: wenn die Kreuze in den Schulen nicht mehr fest hängen oder wenn der Turm des Stephansdoms von Werbebotschaften verhüllt wird. Offen zur Schau getragener Atheismus ist in diesem Land die Ausnahme, nicht das Kreuz oder der Schleier.
Mag sein, dass noch ein zweiter Grund zur scheinbaren Toleranz gegenüber dem Schleier führte: In seiner Grundhaltung ist Österreich wohl nicht patriarchalischer als andere westliche Staaten, in der Selbstverständlichkeit und dem Stolz, mit denen diese politische Unkorrektheit zur Schau getragen wird, vielleicht schon. So mag eine Frau mit Kopftuch einem Österreicher weniger ungewöhnlich erscheinen als einem Franzosen oder einem Briten.
Jedenfalls hat sich hier in der Folge eine eigenartige Allianz gebildet, die auch das Monopol in der österreichischen Diskussion über das Schleier-Thema innehat: Die Gegner des Multikulturellen marschieren Hand in Hand mit weiblichen wie männlichen Feministen und wünschen ein wenig zögerlich eine Beschränkung des öffentlichen Schleiertragens. Wenn der Tiroler FPÖ-Chef Wilfried Tilg und die Nationalratsabgeordnete Helene Partik-Pablé in die Debatte einsteigen, dann tun sie es, weil sie den deutschen Charakter dieses Landes nicht verdorben sehen wollen. Den profil-Kolumnisten Elfriede Hammerl und Peter Michael Lingens hingegen geht es um Freiheit: um die Befreiung von Kleiderordnungen und Verhaltensregeln, die eine männerbestimmte Religion und Gesellschaft den Frauen oktroyieren (Hammerl); um die Freiheit von Eltern, ihre Kinder nicht von religiös gebrandmarkten Lehrerinnen unterrichten zu lassen (Lingens).
Mir geht es auch um Freiheit, und daher meine ich, der Gesetzgeber darf auf gar keinen Fall über irgendeine Form der Beschränkung von religiösen Kleiderordnungen nachdenken. Der österreichische Staat soll sich nicht in die Privatangelegenheiten der hier ansässigen Menschen einmischen. Diese Freiheit kann nur dort enden, wo sie die Freiheit anderer unzulässig beschränkt oder wo Menschenrechte massiv missachtet werden. Und davon kann einfach nicht die Rede sein.
Ein Kopftuch kann nicht der Maßstab sein, ob eine Lehrerin den Islamismus predigt. Um solches zu verhindern, gibt es Lehramtsprüfungen und Schulinspektorate.
Vor allem aber kann es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, das Familienleben von Moslems zu beeinflussen. Wenn moslemische Frauen sich ihren Männern unterordnen und das durch einen Schleier dokumentieren, dann muss das möglich sein. Sie haben das Recht, ein anderes Leben zu wählen, aber sie können nicht dazu verpflichtet werden.
Moslemische Frauen werden in Europa nicht in Ketten gehalten, und ein Schleier stört nicht das Straßenbild. Das herkömmliche Verständnis von Menschenrechten wird daher ebenso wenig berührt wie die Rechte der nichtmoslemischen Österreicher. Eine Bevormundung durch die guten österreichischen Moralvorstellungen hingegen wäre eine unzulässige und unsinnige Einschränkung von Freiheit.